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Heli Aussenlandungen


Schmidi

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Hallo zusammen

 

Vor einigen Tagen hatte ich jemanden getroffen, der sich beschwerte dass öfters Helis in der Nähe Manöver fliegen und nahe der Strasse oder in Feldern landet etc.

 

Wie sind die Bestimmungen bezüglich Aussenlandungen mit Helis? Brauchts dafür eine Bewilligung? Gibts verschiedene Kategorien von Bewilligungen, wie und wo darf gelandet werden (Privatgrund/öffentlicher Grund) und wo nicht?

 

Danke für Input...

 

 

Michael

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Hallo Michael!

Ja der mit den Aussenlandungen..............!

Eigentlich kannst Du das in 4 verschiedenen Sparten teilen:

 

1.Die SAR-Landungen sind klar geregelt (REGA,usw.)Hier ist logischerweise kein Hinderniss,da es ja um Rettungsflüge geht.

 

2.Landungen mit kommerzionellen Gründen (z.B.Transporte),auch hier sind die Piloten nicht grundsätzlich gebunden eine Bewilligung einzuholen.Das wird vom Betrieb aus speziell gehandelt.

 

3.Landungen zu Schulungszwecken.Das ist wahrscheinlich das,das hier beobachtet wurde.Hier sind vorallem die Fluglehrer gefordert,in dem sie vermehrt das Uebungsgelände wechseln.In den meisten Fällen werden Eigentümer von Plätzen die immer wieder angeflogen werden vom Schulbetrieb kontaktiert,und man handelt dies aus.Macht der Gewohnheit ist aber,dass das vielmals nicht passiert,und dann kommts zu Konflikten mit Menschen die vom Fluglärm belästigt werden,wobei die Toleranzgrenzen hier sehr tief sind.Da aber in den meisten Fällen wenn Notlandeübungen gemacht werden,sich die Fluglehrer auf ein Gebiet festlegen,wo sie wissen das keine Gefahren wie Kabel,Zäune oder Tiere vorhanden sind,kann dies zu vermehrter Lärmbelastung am gleichen Ort kommen.

 

4.Landungen zu privaten Zwecken.Hier ist klar vom BAZL eine Aussenlandebewilligung einzuholen.Die ist ein Jahr gültig,und weist klare Grenzen auf die befolgt werden müssen.

Untersagt sind Landungen zum Beispiel:

-in dichtbesiedelten Gebieten

-an Sonn-und allgemeinen Feiertagen

-bei Nacht

-zu Reklamezwecken

-im Umkreis von 500 Metern um Flugplätze,Veranstaltungen usw.

-Naturschutzgebiete

-in Höhenlagen über 1100 Metern

-zum Zweck des längeren Stationieren des Helis

Dazu kommt das der gleich Platz pro Monat nur 2 Mal angeflogen werden darf.Wenn man z.B. einen Flugtag absolvieren will,so muss man eine Bewilligung vom BAZL,der Gemeinde und des Eigentümers einholen.

Trotz all dieser Beschränkungen ist es aber für den Piloten möglich,eigentlich überall zu landen,hier kommt dann der gesunde Menschenverstand zum tragen.

Wenn ich auf mich bezogen sprechen darf,halte ich hier klare Grenzen.Wenn immer möglich informiere ich den Eigentümer und frage zuerst.Da eine Aussenlandung meist ansteht um Pax abzuholen oder zu bringen,haben die Pax dass schon erledigt,da die den Eigentümer ja meistens kennen.Ist aber auch klar wenn nur ein kurzes absetzen erforderlich ist,dass ich nicht zuerst rumtelefoniere ob ich den landen dürfte,hier zählt der gesunde Menschenverstand und viel Rücksicht.Die meisten Leute haben ja eine Freude wenn da so ein Ding vor ihrem Haus landet...........aber eben nicht alle!!!;)

Wenn ich mit meinen Pax irgendwo lande um was zu essen oder trinken,gibt es genügend "Beizen" die einen inoffiziellen Landeplatz haben,wo es genügt wenn ich mich dort kurz anmelde.

Wenn ich für mich Aussenlandungen trainieren will,habe ich so 5-6 Plätze rekognosziert,die weit weg von Häusern sind,wo ich darauf schaue das kein Vieh in der Nähe ist,und natürlich nicht in hohes Gras absetze.

Da aber die Gesetzlage eigentlich erlaubt überall zu landen,man kann es nämlich sehr gut so interpretieren,gibt es leider viele Piloten die den Verstand ausschalten und dann aus Sensationscharakter die Leute narrisch machen.

Kleines Beispiel ist das Gürbetal in der Nähe von Bern-Belp,das bevorzugt von Fluglehrern benutzt wurde um Trainigsflüge zu absolvieren.Vorteilhaft für den Schüler da es in der Nähe von Belp war.Leider haben das einige Piloten ausgenützt für private Zwecke,und nun ist das landen untersagt.......!

Du siehst dies ist eine sehr komplexe Sache,und auch heute gibt es Menschen denen der Fluglärm auf den Wecker geht,vorallem wenn er provoziert wird.Mit einer guten Portion Rücksichtsnahme ist aber ein aneinander vorbeikommen gut möglich.Bis heute hatte ich diesbezüglich keine grossen Probleme trotz meiner 1468 Landungen.

MfG Martin

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Hallo Martin

 

Danke für deine ausführliche Antwort. Echt super!

 

Bekommt man als Privatpilot problemlos diese Aussenlandebewilligung oder was ist die Voraussetzung dafür?

 

 

Und zum Gürbetal: Die Beobachtung wurde in Rüeggisberg gemacht. :D

 

 

Gruss Michael

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Hallo

 

Ich kenn da einer aus dem Xtal. Name und so weiter lasse ich... Der hat sicher einen Monat lang seinen Heli 5 mal in seiner Nähe parkiert (Privat). Einmal davon stand der Luftschrauber sicher fast eine Woche dort. 200m weiter ist auch noch Naturschutzgebiet.

 

Der Heli war eigentlich ab und zu dort zu sehen, ich wusste auch, dass er manchmal mit seinen Kindern zum Skifahren flog.

 

Mir ist das egal, im Gegenteil... ich finde das spannend.

 

Später habe ich den Heli nie mehr dort stehen sehen und das ist jetzt drei Jahre her?

 

Ich denke da wird dem Piloten einer ein Bein gestellt haben.

 

habe mir bis jetzt keine Gedanken darüber gemacht, doch jetzt muss ich den Mann mal fragen, ob da die Hand des Gesetzes dahinter steckt.

 

Gruss Roy

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Hallo!

 

Michael: Die Bewilligung kann jeder beantragen,und ich habe noch nicht gehört das sie jemand nicht bekommen hätte.........aber dafür genommen:001:

 

Roy:Ich weiss nicht wie heute die Bestimmungen für Besitzer eines Helis sind,wie lange und wie oft ein Hubi irgendwo abgestellt werden kann,werd das mal abklären oder vielleicht wüsste das Joachim (BH47)?

Ansonsten gilt halt das ungeschriebene Gesetz,wer`s nicht sieht......!;)

 

MfG Martin

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  • 10 Jahre später...

Mit den Aussenlandungen ist es ja bald vorbei, wenn die neue Aussenlandeverordnung wirklich angenommen wird. Abstimmung ist wohl noch diese Woche! Wäre schön, wenn Ihr und Eure Firmen folgenden Brief ebenfalls dem Bundesrat einreichen oder einem Euch bekannten Politiker zukommen lassen würden:

 

Aussenlandeverordnung

 

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident

Sehr geehrte Damen und Herren Bundesrätin

 

Sie stimmen diese Woche über die sogenannte Aussenlandeverordnung ab. Wir gelangen daher nochmals an Sie mit der dringenden Bitte, diese unsägliche Verordnung abzulehnen und an den Verfasser zurück zu schicken.

 

Bereits die Tatsache, dass diese Bundesrats-Verordnung ohne Auftrag des Bundesrates von einem Bundesamt entworfen worden ist, mutet eigenartig an, und wäre geeignet der Verordnung bereits aus formellen Gründen eine Absage zu erteilen. Die hauseigene Verordnung des Amtes wurde von der Industrie überdies einmütig in Bausch und Bogen verworfen und war überdies auch amtsintern höchst umstritten. Dass der Verordnungsentwurf es dann doch vor den Bundesrat schaffte, ist befremdlich.

 

Der Hintergrund für diesen Amtsleerlauf ist unserer Erkenntnis ein doppelter: Das BAFU drängte das BAZL dazu, eine solche Verordnung zu erlassen, wohl mit dem Ziel die Aviatik einzuschränken. Die Exponenten im BAZL schliesslich, die für diese völlig verunglückte Verordnung verantwortlich zeichnen, bestrebten damit wohl die rund 400 generellen Aussenlandebewilligungen, die das BAZL jährlich erteilt, zu vermindern.

 

Das Ergebnis wird das pure Gegenteil sein. Statt einer generellen Aussenlandebewilligung pro Unternehmen ist für jede einzelne Aussenlandung, und also solche gilt auch jedes Absetzen oder Aufnehmen einer Aussenlast (ja sogar jeder Schwebeflug bis 15 Meter Höhe), eine separate Bewilligung erforderlich. Allein das unterzeichnete Unternehmer führt jährlich rund …………… solche Rotationen aus!

 

Es ist davon auszugehen, dass das BAZL gar nicht in der Lage ist, die tausenden von Gesuchen zu bewältigen.

 

Die neue Regelung ist aber auch unbesehen davon absolut unpraktikabel, denn weder der Zeitpunkt der Transporte noch der genaue Aufnahme und Abladepunkt lassen sich in der Realität so planen, wie sich dies die Verfasser der Verordnung am Schreibtisch vorstellten. Helikoptertransporte finden nun einfach einmal draussen statt, sie sind wetterabhängig und windausgesetzt. Dies verlangt nach zeitlichen Verschiebungen einzelner Transporte und dies erfordert auch oft, dass Aufnahme- oder Abladepunkte verschoben werden müssen. Eine Bewilligung die tagelang im Voraus punktgenau und zeitgenau verlangt werden muss, trägt diesen praktischen Gegebenheiten keine Rechnung.

 

Schliesslich ist noch eines zu beachten: Bei den bewilligungspflichtigen Aussenlandungen gemäss dieser neuen Verordnung geht es praktisch ausschliesslich um Arbeitsflüge – also Flüge im Dienste etwa der Forst-, Bau-, Energie- und Bergwirtschaft, und nicht um touristische Flüge. Um Flüge mithin, die so oder so durchgeführt werden müssen und die so oder so stattfinden werden.

 

Von den Fällen abgesehen, wo aufgrund der monströsen erforderlichen Formalitäten ein Unternehmen schliesslich davon absieht, einen Transport überhaupt durchzuführen – wird kein einziger Flug weniger stattfinden. Flüge die irgend eine Schutzzone irgendwelcher Art (egal ob Jagdbanngebiet oder Auenlandschaft, egal ob BNL und Heimatschutzgebiet) tangieren erfordern neu aber wochenlange Vorausorganisation Die Verordnung schiesst also an jedem vernünftigen Ziel vorbei.

 

Alles in allem bitten wir Sie daher nochmals diese Verordnung ersatzlos zurückzuweisen.

  • Die Verordnung wurde ohne Bundesratsauftrag erlassen;
  • Die Verordnung wurde überhaupt ohne Anlass erlassen.
  • Die Verordnung versucht eine bestehende Ordnung, die sich jahrzehntelang bewährt hat, durch eine neue Regelung zu ersetzen – oder anders ausgedrückt: die Verordnung soll ein Problem lösen, das es gar nie gab;
  • Die Verordnung ist unausgegoren und mit unendlichem Papieraufwand verbunden;
  • Die Verordnung wird sich in der Praxis nicht durchführen lassen ohne dass verschiedene Bundesämter diverse neue Stellen schaffen müssen;
  • Die Verordnung behindert die gesamte Wirtschaft, die auf Helikoptertransporte angewiesen ist, in unzumutbarer Weise;
  • Die Verordnung schädigt mithin den Schweizer Wirtschaftsstandort,
  • Die Verordnung benachteiligt die Aviatikindustrie ohne sachlichen Anlass,
  • Die Verordnung widerspricht dem LUPO Bericht,
  • Die Verordnung steht in Widerspruch zum Anliegen der Förderung einer gesunden Luftfahrtbranche;

 

 

Aus all diesen Gründen bitten wir Sie die Verordnung ersatzlos zu streichen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

Gruss

Ruedi

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Ich finde leider nichts über die neue Verordnung... Gibts da noch mehr Infos?

 

 

Merci!

 

gruess Consti

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Jo... Mal sehen, wann und wie die Ökofritzen das nächste mal Ragen...

 

Man müsste halt vermehrt die ÖV nutzen um die Güter an die Hütte zu bringen... :009:

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kettlermartin

Nun ja, es hätte wohl schlechter kommen können. Wenn die 40 Gebirgs-Aussenlandplätze vorerst weiterbetrieben werden können, wäre das schon fast ein Paradies. Sicher wird es weiterhin Widerstand von den "wilden Berglern" geben, aber ich bin zuversichtlich, dass die militanten Exponenten, sich und ihre Organisationen zukünftig noch weiter ins Aus trieben werden. Mal abwarten.

 

Der Weg zum Totalverbot der Aussenlandungen für nichtkommerzionellen Flugbetrieb wird sicher weiter beschritten, doch scheint sich auch langsam innerhalb der Heli Firmen eine gemeinsame Stimme zu formieren, welche sich gegen solchen Blödsinn auflehnt. Wird auch hier spannend wie es weitergeht.

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Ab wann gilt das neue Regime eigentlich?

 

Habe mal ein par Restaurants vermessen die ich schon angeflogen bin. Die meisten sind in Zukunft nicht mehr anfliegbar, weil der Landeplatz < 100 Meter entfernt liegt. :mad:

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Ab wann gilt das neue Regime eigentlich?

 

Habe mal ein par Restaurants vermessen die ich schon angeflogen bin. Die meisten sind in Zukunft nicht mehr anfliegbar, weil der Landeplatz < 100 Meter entfernt liegt. :mad:

 

Gemäss Aussagen des BAZL's ab 01.09.2014

 

Allenfalls wird der Schweizer Helikopterverband SHeV für die Mitglieder einen Info Anlass durchführen. Darin werden die wesentlichen Punkte dann juristisch erklärt. Der Termin ist aber noch pendent.

 

Marco

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Habe mal ein par Restaurants vermessen die ich schon angeflogen bin. Die meisten sind in Zukunft nicht mehr anfliegbar, weil der Landeplatz < 100 Meter entfernt liegt. :mad:

 

Wenn ich mich richtig erinnere, besteht die Regel der vier Flugbewegungen pro Monat und Aussenlandeplatz doch auch schon länger und gerade zu den "üblichen Verdächtigen" unter den Gaststätten wurde meines Erachtens bisher auch mehr geflogen, als theoretisch bei "normalen" Aussenlandungen in der Pampa zulässig.

 

Ich meine, wenn ein Heliunternehmen offiziell Paxflüge zu einem Restaurant als Event anbietet, dann muss dieses Angebot doch auch weitgehend unbeschränkt verfügbar sein - und nicht bloss zwei Mal im Monat.

 

Gibt / gab es da allenfalls Ausnahmeregelungen oder spezifische Agreements, welche auf die 100 Meter Regel auch angewendet werden könnten?

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juliett bravo
Ich meine, wenn ein Heliunternehmen offiziell Paxflüge zu einem Restaurant als Event anbietet, dann muss dieses Angebot doch auch weitgehend unbeschränkt verfügbar sein - und nicht bloss zwei Mal im Monat.

 

Die von dir angesprochene Regel bezüglich "2 Landungen pro Monat" betrifft die private Aussenlandebewilligung. Bei der für Unternehmen (gewerbsmässig), ist für touristische Zwecke von maximal 20 Bewegungen pro Monat die Rede. Für öffentliche Flugveranstaltungen (z.B. Rundflugtag) braucht es dann eine separate Bewilligung.

 

Gruss

Jan

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