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120 kg dereguliert - auch ein Modell für die Schweiz?


Dierk

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Hallo,

 

Bekanntlich gibt es in Deutschland seit noch nicht allzu langer Zeit die Möglichkeit, ein sogenanntes dreiachs-gesteuertes motorisiertes, einsitziges Luftsportgerät mit einer Leermasse von 120 Kg inkl. Rettung (eine Art Eco-Ecolight) zu fliegen.

 

Diese Geräte sind aufgrund des geringen Gefährdungpotentials dereguliert (ähnlich wie in U.S.A. und England), d.h. der Pilot und Halter sind verantwortlich für die Eigenwartung nach Inspektionsplan (keine Verkehrszulassung, keine Jahresnachprüfung, keine Kennzeichenpflicht, Kennzeichen auf Wunsch möglich). Wer sich die Eigenwartung nicht zutraut, kann das Gerät natürlich auch warten lassen.

 

Da ausserdem der typische Verbrauch bei etwa 5 Litern Autobenzin pro Stunde liegt (bei einer Reisegeschwindigkeit von ca. 100 km/h) und so ein Luftsportgerät für umgerechnet ca. 200 CHF pro Jahr versichert werden kann, sind die laufenden Kosten niedrig. Bei manchen Geräten können die Flügel von einer Person in wenigen Minuten auf- und abgerüstet werden, da ist dann auch keine kostenintensive Hangarierung nötig, weil man das Gerät auf dem Hänger packen und nach Hause in die Garage oder Scheune fahren kann.

 

Das teuerste am Fliegen ist dann wohl die Landegebühr und die Mahlzeit im Fliegerrestaurant.

 

Hier zwei Links:

 

http://ultraleicht120.de/

 

http://www.dulsv.de/down/datei/LTF-L.pdf

 

Das wäre doch auch ein Modell für die Schweiz?

 

Grüsse,

Dierk

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Salü Dierk

 

dumm nur, dass es das Wort 'dereguliert' in der Schweiz gar nicht gibt, sonst wäre so ein Ding schon eine tolle Sache. Es gibt hier eher keine Kühe mehr auf der Weid, als solcherlei Neuigkeiten je mal zugelassen würden.

 

Unsere Ämter haben uns voll im Würgegriff, Wiederrede zwecklos.

 

Schade!!!

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Andreas Meisser

Hallo Dierk

In der Schweiz sind Flugzeuge oder Luftsportgeräte mit Flächenbalstungen unter 20km/m2 verboten...! Die Geräte in der 120kg-Klasse haben aber Flächenbelastungen, welche meistens darunter liegen. Voraussetzung für eine Zulassung wäre also die Aufhebung dieses Verbotes. Dazu sind momentan verschiedene Bemühungen im Gange. Z.Bsp hier. Eine kleine Resthoffnung besteht also....

 

Gruss

Andreas

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Für diese Gewichtsklasse unter 120 kg brauchen die Piloten auch keine Fliegertauglichkeitsuntersuchung nachweisen. Ein nicht zu unterschätzender Faktor.

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Bin gespannt was aus der Sache wird. Vorletztes Jahr hatte ich umgeschaut was es so alles gibt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um so ein Ding in der Schweiz legal zu fliegen können, hatte bereits Kontakt mit einer Flugschule und dem BAZL aufgenommen da ich mindestens ein Zweiplätzer mit mind. 500km Reichweite will/wollte.

 

Naja schlussendlich hat mich das Kosten / Nutzverhältniss von meinem Vorhaben abgehalten, ein ganz grosses Problem ist die Einschränkung dass man nicht bei mittlere Windstärke fliegen sollte da diese Dinger sehr Anfällig auf Kontrollverlust bei entsprechender Windstärke sind.

 

Je nachdem wie sich die Sache entwickelt dürfte es sehr Interessant werden da der Spassfaktor sicher nicht zu kurz kommen wird mit diesen UL. Sollte allerdings nur die elektro Variante zugelassen werden so kann man davon ausgehen das man für 15K Kaufpreis etwa mit max. 40 Min. Flugzeit rechnend darf, fals überhaupt 40 Min. drinliegen. Naja und grenzüberschreitende Flüge sollten auch drinliegen, zumindest was meine Bedürfnisse anbelangt.

Gruss Franc

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Hallo Dierk

In der Schweiz sind Flugzeuge oder Luftsportgeräte mit Flächenbalstungen unter 20km/m2 verboten...! Die Geräte in der 120kg-Klasse haben aber Flächenbelastungen, welche meistens darunter liegen. Voraussetzung für eine Zulassung wäre also die Aufhebung dieses Verbotes. Dazu sind momentan verschiedene Bemühungen im Gange. Z.Bsp hier. Eine kleine Resthoffnung besteht also....

 

Gruss

Andreas

 

Hallo Andreas,

 

Diese Gesetzesregelung ist mir bekannt. Vielleicht können die Deregulierungsbeispiele aus U.S.A., England und Deutschland als zusätzliches Argument in Richtung Liberalisierung dienen, es wäre sehr zu hoffen. Kann ja eigentlich nicht sein, dass etablierte Sportarten pauschal verboten werden und das bestimmte Fluggeräte, obwohl sie nicht unter das 20 kg/m²Gesetz fallen, nicht oder nur mit erheblicher Verzögerung (Jahre) zugelassen werden.

 

Grüsse,

Dierk

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Bin gespannt was aus der Sache wird. Vorletztes Jahr hatte ich umgeschaut was es so alles gibt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen um so ein Ding in der Schweiz legal zu fliegen können, hatte bereits Kontakt mit einer Flugschule und dem BAZL aufgenommen da ich mindestens ein Zweiplätzer mit mind. 500km Reichweite will/wollte.

 

Hallo Frank,

 

das wäre dann eher ein klassisches Ecolight bzw UL. Von denen gibt es schon ein paar in der Schweiz, bloss muss wohl jedes neue Muster extra einen Zulassungsprozess durchlaufen, auch wenn es EU-weit längst geprüft wurde und fliegt. Man muss sich daher mit dem begnügen, was auf der Liste der in der Schweiz geprüften Muster ist.

 

Grüsse,

Dierk

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In Deutschland kann eine entsprechende Lizenz vom Inhaber einer aktuell *gültigen* UL-Lizenz (SPL-F) beim Luftsportgerätebüro des DAeC beantragt werden.

 

Aber: Es gibt zur Zeit nur wenige brauchbare Flieger in dieser Klasse, und die kosten leider etwa dasselbe wie ein gut gewartetes, gebrauchtes Normal-UL/Ecolight wie C42 o.ä. Da ich die Lizenz(en) habe, wäre ich an so einem Apparat natürlich brennend interessiert... :rolleyes:

 

Viele Grüsse

Peter

 

P.S. Die "Dinger" kommen uns/Euch dann mit 150 km/h in bis zu 9000 ft entgegen.... :009:

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das wäre dann eher ein klassisches Ecolight bzw UL. Von denen gibt es schon ein paar in der Schweiz, bloss muss wohl jedes neue Muster extra einen Zulassungsprozess durchlaufen, auch wenn es EU-weit längst geprüft wurde und fliegt. Man muss sich daher mit dem begnügen, was auf der Liste der in der Schweiz geprüften Muster ist.Dierk
UL sind in der Schweiz verboten, im Gegenzug hat man die sogenante Ecolight Klasse zugelassen, einfach mal mit den Kostenfaktor x2 bis x4 im Gegensatz zu UL...... also wenn man da nicht gleich zu einer Cessna oder ähnlich greift weiss ich auch nicht :confused:. Diese Ecolight sind dermassen beschränkt was Zuladung anbelangt das es irgendwie keinen Sinn macht.

 

Ich habe übrigens den im Eingangstrhead erwähnte Flugzeugtyp mit den Dreiachser verwechselt :o .Das verlinkte Modell soll ja aus Kohlefaser bestehen, also sicher nicht günstig zu haben sein, und einen 2-Takt Motor haben, logischerweise aus Gewichtsgründe: 2-Takt Motoren haben in der Schweiz denkbar schlechte Aussichten auf eine Zulassung, und mit einem 4-Takter ist man zu schwer. Wenn es so einfach wäre hätte ich mir schon lange selber ein Flächenflugzeug gebaut, auch ohne jegliche Erfahrung und Fachkenntnisse.

Gruss Franc

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Franc, Du schriebst:

 

"...UL sind in der Schweiz verboten, im Gegenzug hat man die sogenante Ecolight Klasse zugelassen..."

 

In Deutschland gibt es diese Trennung halt nicht, hier sind das alles ULs (bis 472.5 kg MTOW).

 

Gruss

Peter

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Kann ja eigentlich nicht sein, dass etablierte Sportarten pauschal verboten werden

 

Im Zeitalter der EASA und der Harmonisierung des Luftrechts müsste man das annehmen, leider beweist uns unsere nationale Überregulationsbehörde in Ittigen tagtäglich das Gegenteil.

 

Markus

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Nochmal zu "dereguliert": In Deutschland bekommt man den 120kg-Schein, wenn man lizensierter UL/Ecolight-Pilot mit gültigem Medical ist. Erst dann gilt das lebenslang und das 120kg-Fliegen liegt in alleiniger Verantwortung des Eigners=Piloten.

 

Ansonsten (als Fußgänger, aber auch als PPLler!) benötigt man die ganz normale Ausbildung zum UL(Ecolight)-Schein (SPL-F - kaum einfacher als der nationale PPL) UND natürlich das Medical, erst danach darf man mit 120kg-Geräten "frei" fliegen.

 

Und was die Wiese nebenan als Start/Landefeld betrifft: In Deutschland herrscht Flugplatzzwang :002:

 

Es ist also auch hier nicht alles Gold, was glänzt - die Bürokraten sind zäh :003:

 

 

Gruß

Peter

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  • 3 Jahre später...

hallo alle

 

wie ist es in der zwischenzeit?

 

schweiz: alles was zu fuss gestartet werden kann, darf auch mit einem elektromotor gestartet werden. kein medical. siehe auch hier:

 

http://www.shv-fsvl.ch/ausbildung/flugsparten/elektroantrieb/

 

http://www.5steps.ch/eHG-startseite.asp

 

http://efs-ves.ch

 

der schweizerische hängegleiterverband hat die sparte und damit auch die ausbildung übernommen.

das brevet ist zeitlich unbegrenzt, keine mindeststartanzahl, allerdings flugplatzzwang.

im vergleich zu deutschland eher noch "deregulierter"  :)  :)  :)

 

deutschland: dort habe ich vor 4 jahren die ausbildung für ul (in meinem fall trike mit elektromotor) bis 120 kg gemacht. schulung auf grossem trike (doppelsitzer), 1. alleinflug auf gerät unter 120 kg, kurz danach prüfung, kein medical, keine mindeststartzahl, ausweis unbegrenzt...

 

 

damit kann ich mit 100ah über 2 stunden fliegen.

besser jedoch: start, einstieg in thermik und tschüss...

 

grüsse urs

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(..)Von denen gibt es schon ein paar in der Schweiz, bloss muss wohl jedes neue Muster extra einen Zulassungsprozess durchlaufen, auch wenn es EU-weit längst geprüft wurde und fliegt. Man muss sich daher mit dem begnügen, was auf der Liste der in der Schweiz geprüften Muster ist.

(...)

Stimmt so nicht ganz. In den allermeisten Fällen reicht folgendes: "Typ verfügt über eine Zertifikation gemäss der deutschen LTF-UL oder englischen BCAR-S Bauvorschrift" (siehe hier). Diese Anforderung wird von den meisten ULs neueren Datums erfüllt und damit kommt der Typ in der Schweiz automatisch auf die Liste der erlaubten UL's. Das klappt (aus eigener Erfahrung) auch in der Praxis wunderbar. Erfüllt der Typ die obengenannten Anforderungen, ist aber nicht gelistet? Email ans BAZL mit (z.B.) Link auf das deutsche Kennblatt, und der Typ wird umgehend in die Liste eigefügt.

In vielen EU Ländern erfolgt eine vereinfachte Zulassung, wenn z.B. der Typ in Deutschland (Musterprüfung->Kennblatt) oder einem anderen EU-Staat mustergeprüft/zertifiziert zugelassen worden ist. Eine EU-weite 'Prüfung' für UL's  gibt es nicht (ebensowenig wie einen EU-weiten UL-Ausweis oder UL-Medical).

Bearbeitet von ArminZ
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