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Fliegen im Überbauten Gebiet


peterpanter

Empfohlene Beiträge

Hallo Zusammen

 

Ich möchte hier ein schwieriges Thema ansprechen. Ich wurde angefragt, ob ich für eine Baudokumentation ein Luftfoto einer Überbauung in der Stadt (Zürich) erstellen könnte.

 

Bevor ich diesen Flug jedoch mache, möchte ich alle nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen und wenn nötig Bewilligungen einholen.

 

Die Nachbarn, welche ich überfliege würde ich selbstverständlich um Erlaubniss bitten.

 

Was muss ich bei einem solchen Flug alles beachten? Grundsätzlich ist es ja nicht verboten überbautes Gebiet zu überfliegen.

 

Besten Dank und gruss

 

Peter

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Darf ich dich an diesem Thread verweisen:

 

http://flightforum.ch/forum/showthread.php?t=94703

 

Seite beim BAZL

http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/index.html?lang=de

 

 

Vergessen darfst Du auch nicht, dass du dich in der Nähe vom Flughafen Zürich befindest und eigentlich Modellflieger gar nicht erlaubt sind. Aber liess dich doch mal durch und frag gegebenenfalls beim BAZL und der Stadt Zürich nach...

 

lgC

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Was muss ich bei einem solchen Flug alles beachten? Grundsätzlich ist es ja nicht verboten überbautes Gebiet zu überfliegen.
In der Stadt Zürich gibt es eine Verfügung von 1983, wonach Modell-Luftfahrzeuge (darunter fallen heute auch Drohnen) nur im Bereich unbebauter Areale geflogen werden dürfen. Ausserdem musst Du davon ausgehen, dass Du private Grundstücke nicht ohne Bewilligung überfliegen darfst.

 

Zwei Varianten im Bezug auf die Regelung zu den unbebauten Arealen:

  • Stadtpolizei Zürich um Ausnahmebewilligung bitten (oder zumindest beim Feedbackmanagement nachfragen).
  • Ohne Ausnahmebewilligung fliegen, denn sofern nichts passiert und sich auch niemand gestört fühlt, wird sich die Stadtpolizei Zürich nicht dafür interessieren.

Sofern Du in einem Stadtteil von Zürich, der sich 5 km oder weniger von den Pisten der Flugplätze Dübendorf und Zürich entfernt befindet, fliegen möchtest, benötigst Du eine Special Flight-Bewilligung von Skyguide, sofern Deine Drohne 500 g oder schwerer ist.

 

Ansonsten gelten die üblichen Einschränkungen für Flüge mit Drohnen, die 500 g oder schwerer sind.

 

Martin

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Als Ergänzung zum Beitrag oben betreffend Einschränkungen wegen Flugplätzen sollte auch erwähnt werden, dass in Kontrollzonen (CTR) die Höhe von 150 Meter nicht überschritten werden darf, sofern das Gerät schwerer als 500 Gramm ist - Verordnung des UVEK über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien (Absatz 17). Ein grosser Teil der Stadt befindet sich innerhalb der CTR (Bild).

 

Gruss

Tobias

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Hallo Martin

 

Besten Dank für deine Hilfestellung.

 

In der Stadt Zürich gibt es eine Verfügung von 1983, wonach Modell-Luftfahrzeuge (darunter fallen heute auch Drohnen) nur im Bereich unbebauter Areale geflogen werden dürfen.

 

Leider habe ich den Originaltext dieser Verfügung noch nicht auffinden können. Aus dem Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats von Zürich vom 7. Mai 2014 wird hier auf diese Verfügung eingegangen.

 

Die Stadtschreiberin Dr. Claudia Cuche-Curti machte im Auszug aus dem Protokoll des Stadtrats folgende Aussage: "Die am 8. Juli 1983 durch den Vorsteher des Polizeidepartements erlassene Verfügung bezieht sich auf den Betrieb von Modell-Luftfahrzeugen über dem öffentlichen Grund."

 

Demnach sollte es ja erlaubt sein über überbautem privatem Grund (nicht öffentlichem Grund) in der Stadt Zürich zu fliegen, sofern ich mich in dem Stadtteil von Zürich befinde, der mehr als 5 km von der Pisten der Flugplätze Dübendorf und Zürich entfernt ist oder ich eine Special Flight-Bewilligung von Skyguide habe.

 

 

Weiss jemand, ob man diese Verfügung online findet?

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Warum darf eigentlich ein Helikopter für Fotoaufnahmen über der Stadt und über privatem Gelände fliegen und einem vom Boden gesteuerter Kopter verbietet man das? Ist das von der Flughöhe abhängig?

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Der darf das nicht einfach so... Der hat eine Bewilligung dafür. Bzw. mehrere ^^ (Unterschreiten der Mindestflughöhe, Bewilligung der Gemeinde/Stadt, evtl. noch Skyguide etc)

Andererseits unterstehen Manntragende Lfz. gewissen Qualitätssystemen und unterstehen der Kontrolle des Luftamtes (AOC, CAMO etc.) Was die Sicherheit erhöht/erhöhen soll und Ferngesteuerte Drohnen nicht.

Das ist nunmal so. Drohnen haben nicht die gleiche Sicherheit wie Manntragende Hubschrauber. Da sie nicht Zertifiziert sind und deshalb nicht dem gleichen Standart entsprechen.

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  • 4 Wochen später...
  • 5 Wochen später...

Salut,

 

Seit dem 1. August 2014 ist das neue Gesetz in Kraft: http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/index.html?lang=de wobei vorallem zu beachten ist, dass Drohnen und Modelle gleichgestellt wurden. Menschenansamlungen sind mehrere Dutzen Personen (ab ca. 24 Personen). Wichtig ist vorallem die Zeile

 

"Über Menschenansammlungen bzw. im Umkreis von 100 Metern von Menschenansammlungen dürfen Drohnen grundsätzlich nicht betrieben werden "

 

Eine Ausnahmebewilligung benötigt ein "Total Hazard and Risk Assessment" gemäss http://www.bazl.admin.ch/dienstleistungen/02658/03845/index.html?lang=de

 

Ausgenommen sind Anlässe wo ausschliesslich Modelle oder Drohnen gezeigt werden:

 

"Für öffentliche Flugveranstaltungen, an denen ausschliesslich Modellflugzeuge oder Drohnen eingesetzt werden, ist nach wie vor keine Bewilligung des BAZL erforderlich."

 

Wir hatten gerade das Problem, dass wir eine Flugveranstaltung mit echten Flugzeugen mit Modellflugzeugen kombinieren wollten. Bisher war das kein Problem, nun ist dies nicht mehr im selben Umfang möglich. 

 

Gruss Louis

Bearbeitet von louis81
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Interessant auch, dass das BAZL einen definitorischen Unterschied zwischen Modellfluggeräten und Drohnen macht: Wenn der Flug einem Zweck dient, dann ist es eine Drohne, wenn es um den Spass am Fliegen geht, ein Modellfluggerät. Interessanterweise kommt diese Unterscheidung im Gesetz gar nicht vor.

 

Deswegen bezieht sich das Verbot zum Überflug von Menschenansammlungen natürlich nicht nur auf Drohnen, sondern auch auf alle anderen Modellfluggeräten.

 

Florian

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