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AN-2 mit EASA PPL SEP Land VFR unkommerziell fliegen - Type/Class-Rating? Einweisung?


Fähnrich

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ahoi + grüße aus lithauen,

 

hier fliegt man an-2 und trinkt vodka, in beides wurde ich neulich sehr authentisch eingeführt :)

 

frage: die an-2 ist sep, land, 5,9 t mtow, spornrad.

was genau muss ich tun, damit ich die in D legal, unkommerziell fliegen darf?

lt wikpedia eine differenzschulung, vulgo einweisung, in spornad und ein classrating fuer mtow > 2 t mtow, richtig?

 

frage 2:

erhalt classrating mtow > 2 t mtow, welche regeln gelten dafür?

 

(alles bezogen auf D)

 

danke!

pavel

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https://de.wikipedia.org/wiki/Leichtflugzeug#SEP

 

Ich glaube es gibt bei JAR FCL SEP kein Gewichtslimit. Auf jeden Fall brauchst Du Spornradeintrag im Logbuch. Und Selbstkostenfluege sind nur bis 4 sitzige Flugzeuge erlaubt, also komplett selbst zahlen ohne CPL und Luftfahrtunternehmen oder Genehmigung.

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Hi Ingo

 

Das mit den 4 - sitzigen Flugzeugen und Selbstkosten höre ich zum ersten Mal. Ist das wirklich so? Viele Heils sind 5 Plätze soweit ich weiss (Jet Ranger und so). Zudem haben gewisse Cessna's meines Wissen die Möglichkeit das "Gepäckfach" mit einem Notsitz auszurüsten. Kann mir nur schwer vorstellen, dass dies wirklich problematisch für Selbstkostenflüge ist.

 

Gruss

 

Timo

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Wenn es eine Kolben-Einmot gibt, für die ein Typerating sehr zu empfehlen wäre - falls nicht sowieso schon vorgeschrieben - dann die AN-2 . Auch Spornraderfahrung vom UL oder einer Piper Cub ist nur bedingt übertragbar. Ich würde sogar sagen, daß für alle, die nicht in russische Flugzeugtechnik zu Hause sind - also eigentlich alle West-Piloten -  ein sicheres single-hand fliegen auf diesem Muster erst nach einiger Erfahrung on-type möglich ist (auch weil sie ursprünglich für die Bedienung durch 2 Piloten konzipiert wurde). Die AN-2 wurde früher im Osten nicht umsonst regulär von 2 Profi-Piloten geflogen (die Kategorie 'Hobby-Flieger' gab es dort nicht).

 

Gruß

Manfred

 

PS: es gab in Deutschland tatsächlich die Bestimmung, daß Selbstkostenflüge ohne weitere Genehmigung nur mit Flugzeugen mit max. 4 Sitzplätzen durchgeführt werden durften. Bei größerem Fluggerät mußte für jeden Flug eine Genehmigung beantragt werden. Bin jetzt aber nicht 100%ig sicher, ob sich hier nicht durch EASA auch was geändert hat.

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Falls ich das noch richtig in Erinnerung habe und falls es sich mit EASA nicht geändert hat, dann gilt das Classrating SEP bis 5.4t MTOW. Damit wäre die Frage dann schon beantwortet.

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5,4t MTOW wäre mir jetzt nicht geläufig. 5,7t bzw 12500lbs war bisher immer ein markantes Limit für die Klassifizierung. Theoretisch könnte man evtl. das MTOW der AN-2 im Rahmen einer Sonderzulassung (Experimental) reduzieren und passend machen. Aber ob sich das für rein private Spaßfliegerei rentiert?

 

 

In Deutschland wurde erst durch die EASA-Einführung das Gewichtslimit von 2t MTOW für das SEP Class-Rating aufgehoben.

 

Gruß

Manfred

 

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Urs Wildermuth

Die AN2 hatte bei uns ein MTOW von 5.5 Tonnen und war damit gerade noch unter dem Limit im CPL. Ich machte mein TR in Bulgarien unter nationalem Recht, das war dort verlangt und die AN2 ist in den meisten Fällen auch ein Multi Crew Flugzeug, heisst Mindestbesatzung 2 Piloten (oder damals 1 Pilot und 1 FE). Ich flog sie aber nie unter EASA Rules.

 

Ein Type Rating war früher vorgeschrieben, zumindest in Bulgarien und auch sehr sinnvoll, zumindest eine Umschulung im Umfang eines Type Ratings zu machen, selbst wenn die Maschine unter das SEP Rating fallen sollte unter EASA.

 

Die meisten AN2 in Europa laufen nicht kommerziell unter Vereinen, wo dann nur Vereinsmitglieder mitfliegen dürfen. In wie weit man dann dafür ein CPL braucht, da können die betroffenen Piloten besser Auskunft geben, es gibt ja hier im Forum zumindest einen.

 

Aber mal abgesehen davon, was man lizenztechnisch braucht, eine AN2 Umschulung ist eines der tollsten Dinge, die man als "Normalpilot" machen kann. Ich machte es damals aus einer Laune raus aber habe es nie bereut. Die AN2 ist ein wunderschöner Flieger, sehr schön zu fliegen und hat eine phantastische Performance für Short Field und Rauhe Plätze. Ich kann's nur empfehlen, fliegerisch weiterbringen wird es einen auf jeden Fall.

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Hi Ingo

 

Das mit den 4 - sitzigen Flugzeugen und Selbstkosten höre ich zum ersten Mal. Ist das wirklich so? Viele Heils sind 5 Plätze soweit ich weiss (Jet Ranger und so). Zudem haben gewisse Cessna's meines Wissen die Möglichkeit das "Gepäckfach" mit einem Notsitz auszurüsten. Kann mir nur schwer vorstellen, dass dies wirklich problematisch für Selbstkostenflüge ist.

 

Gruss

 

Timo

 

Ich möchte Ingo's Antwort nicht vorgreifen, sondern nur meinen 'Senf' dazugeben:

 

Eine Luftfahrtbehörde möchte ja durch die Begrenzung auf 4-sitzige Flugzeuge verhindern, daß jeder PPLer mit privat oder auf Vereinsebene betriebenem Fluggerät den zugelassenen Luftfahrtunternehmen Konkurrenz machen, und - auch das ist leider traurige Realität - Menschen in Gefahr bringen kann. Wenn du eine Cherokee-Six, eine Seneca, oder einen 5 sitzigen JetRanger hast, kannst du diese natürlich mit Familie, Verwandten und Freunden voll laden, die gerne bei dir einsteigen, und von denen du kein Geld für den Flug nimmst. Wenn du aber mal einen Selbstkostenflug damit durchführen willst, sollte eine Ausnahmegenehmigung auch kein Problem darstellen (solange du nicht 2-, 3-mal die Woche damit ankommst,).......

 

Gruß

Manfred

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5,4t MTOW wäre mir jetzt nicht geläufig. 5,7t bzw 12500lbs war bisher

 

Jo, kann durchaus sein. Ist halt schon lange her und ich kam bisher noch nie in die Gegend dieses Limits.

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5 sitzige Turbinenhelis werden ja wohl kaum von PPLern im Rahmen von Selbstkostenflügen betrieben.

Wer fragt bekommt halt auch Antworten.

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Soviel ich weiss ist das mit den Selbstkostenflügen für maximal vier Sitze Geschichte. Neu dürfen es auch sechs Sitzplätze sein. http://www.luftrecht24.com/lufrecht-allgemein/selbstkostenfluge-von-privatpiloten-neu-geregelt-endlich-rechtssicherheit/ Viel Spass mit der Antonov!

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Ja, das wurde geändert. Ist aber leider immer noch zuwenig für eine AN-2 :)

 

Unklar ist aber immer noch, ob man für diesen Flieger nicht ein TR braucht. Ich konnte dazu nichts finden. Wenn sie als multi-crew airplane geführt würde, wäre die Frage allerdings beantwortet.

Dass kein PPLer mit SEP-CR in eine AN-2 einsteigen und losfliegen kann, dürfte jedem einleuchten.   

 

Gruß

Manfred

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Was genau ist an der TR-Frage unklar? 

 

Auf der TR-Liste der EASA steht die AN-2 nicht drauf. Diese Liste ist abschliessend. Also braucht man dafür kein Typerating.

 

Florian

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Chipart schrieb:

 

Was genau ist an der TR-Frage unklar? 

 

Auf der TR-Liste der EASA steht die AN-2 nicht drauf. Diese Liste ist abschliessend. Also braucht man dafür kein Typerating.

 

Florian

....dann ist es genau dieser Umstand, der große Fragezeichen aufwirft. Dann wird die AN-2 wohl auch, weil sie ja eine 1-Mot ist, automatisch als single-pilot-aircraft eingestuft, weil multi-crew vermutlich eine TR-Pflicht begründen würde.

 

Na ja, im FAA-Land ist ja nach meinem letzten Wissensstand auch alles unterhalb 125000 lbs TR-frei, was nicht turbo-jet getrieben ist. In der Praxis wird aber vernünftigerweise kaum jemand eine (kleine) King-Air oder Twin-Otter fliegen, ohne zumindest eine TR-adäquate Ausbildung absolviert zu haben.

 

Gruß

Manfred

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Urs Wildermuth

Florian,

 

wie ist denn das mit den Complex airplanes? Ich glaube doch, ein Multi Crew Cockpit macht aus jedem Flieger der das zwingend vorschreibt ein Complex und damit wäre das Type Rading Vorschrift?

 

Es gibt SP zugelassene Landwirtschaftsvarianten der AN2, (AN2-M) aber die machen ja für Clubs oder so nicht wirklich Spass.

 

Betreffend 6 Sitze: Es gibt auch hier ein paar VIP AN2's die eine luxuriöse 4er Gruppe im Pax Raum haben...... Aber so sinnvoll ist das auch nicht. Ich denke mal, 10 Sitze (inkl Crew) bis zu 17 Sitzen ist schon eher normal.

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Ich bin z.B. schon auf dem rechten Sitz einer AN-2 geflogen (ein Genuß!) - damals hatte ich noch garkeine Lizenz. Also müßte die Maschine als SP zugelassen gewesen sein (wenn mich der Pilot nicht als FE vorgetäuscht hat... :D).

 

Nebenbei: Ich hatte das Gefühl, beim Typerating bzw bei der Einführung zur AN-2 ist die Betätigung der Bremsen ein sehr wichtiges Thema... :o

 

Gruß

Peter

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Urs Wildermuth

 

Ich hatte das Gefühl, beim Typerating bzw bei der Einführung zur AN-2 ist die Betätigung der Bremsen ein sehr wichtiges Thema..

 

Das stimmt allerdings, vor allem wenn man vom Standplatz zur Bahn und zurück durch ein enges Tor muss.... war bei mir so. Da lernt man's. Ebenso ist Engine Management vor allem bei Absetzflügen recht aufwändig, da war ich immer froh, einen guten Co, bzw FE zu haben, der das richtig kann. So ein Sternmotor ist schon etwas anspruchsvoller als ein O360...

 

Ich hab sie gern zu zweit geflogen, macht auch mehr Spass. Im Cruise war es auch problemlos möglich, dass mal einer in die Kabine ging, aber für Start und Landung passt es schon so.

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@Chipart:

M.W. steht die An-2 auf der Annex II -Liste,fällt also nicht unter EASA, sondern unter nationale Gesetzgebung (des Staates in dem die Maschine registriert ist).

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Das ist ein sehr guter Punkt! Hatte gar nicht dran gedacht, dass es ein Annex-2 Flieger sein kann (weil es ja als "Ausnahme von der Ausnahme glaube ich der einzige Annex-2 Flieger ist, der nach 1975 noch gebaut wurde...).

 

Daher braucht man eh ne nationale Lizenz des Zulassungsstaates um die fliegen zu dürfen.

 

Florian

 

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wie ist denn das mit den Complex airplanes? Ich glaube doch, ein Multi Crew Cockpit macht aus jedem Flieger der das zwingend vorschreibt ein Complex und damit wäre das Type Rading Vorschrift?

 

 

Komplex ist die AN-2 nach EASA schon alleine deswegen, weil sie mehr als 5,7t MTOW hat. 

 

Stimmt, deswegen bräuchte sie eigentlich ein TR. Steht aber auf der Liste nicht drauf...

 

Florian

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@Chipart:

M.W. steht die An-2 auf der Annex II -Liste,fällt also nicht unter EASA, sondern unter nationale Gesetzgebung (des Staates in dem die Maschine registriert ist).

Wieso sondern?

JAR und EASA sind doch nationale Gesetzgebung was für eine denn sonst?

 

Ausserdem waren die russischen Maschinen häufig auch russisch zugelassen und dann vermutlich selbst unter Wodka legal zu fliegen.

Und als Russland da letztens irgendwie genauer wurde hat sich doch so ein Kleinstaat gefunden.

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