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Ausbildung zu CPL/IR, steuerliche Absetzbarkeit (in D), als Zweitausbildung


Fähnrich

Empfohlene Beiträge

Moin,

 

im Netz wabert so einiges zum Thema steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten zum Berufspilot.

 

Mich würde hier folgender Spezial-Fall interessieren:

- Ausbildung zu CPL inkl. IR (bzw. das ist ja in D getrennt, also CPL + IR)

- das Ganze wäre eine Zweitausbildung (ich bin 43, in meinem Fall wäre es sogar eine Drittausbildung :) Spielt das eine Rolle?)

- habe gelesen, dass die Ausbildungskosten steuerlich absetzbar wären, wenn man die Zusage einer Airline hätte, dass man nach bestandener Ausbildung, wenn es die wirtschaftliche Situation erlaube und Bedarf wäre, man eingestellt würde (aus meiner Sicht bisschen schwammig aus Sicht des Finanzamtes, aber gut)

 

dann könnte man das Ganze auch noch ein bisschen weiterspinnen:

- ich bin selbständig mit eigener GmbH

- dann eine weitere Firma gründen, nämlich eine Airline

- den o.g. Wisch ausstellen

- (irgendwann: eine eigene Mühle kaufen, dann könnte die [eigene] Airline für Reisekosten auch ne schön saubere Rechnung an die jetzt schon bestehende, andere Firma schreiben)

 

Warum diese ganze Frage/Konstruktion?

Ich habe auch gehört, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten zum Pilot nur für den Fall der Ausbildung zum ATPL gefördert wird (das wäre aber für meine Zwecke ne Nummer zu groß. Ich habe nicht vor, Linie zu fliegen...).

 

Danke schon jetzt!

Pavel

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Wie Dein Steuerfall aussieht, kann Und darf Dir nur Dein Steuerberater sagen.

 

Im Allgemeinen sind nur die Kosten einer Erstausbildung als Sonderausgaben absetzbar, nicht aber die einer weiteren Ausbildung - und das ist unabhaengig davon, ob Dir irgendein moeglicher Arbeitgeber bescheinigt, dass er Dich moeglicherweise einstellen wuerde, wenn er die Moeglichkeit dazu ...

 

Und dine AOC zu gruenden und zu betreiben ist wahrscheinlich teurer, als jeder Steuervorteil selbst wenn Du ihn haettest...

 

Florian

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Sehr wohl kann man eine Zweitausbildung in D steuerlich absetzen - aber nicht als Sonderkosten, sondern als Werbungskosten. Und zwar im Gegensatz zur Erstausbildung nach meinem Kenntnisstand sogar unbegrenzt. Klarheit bringt aber nur der Steuerberater, ist wohl nach vielen Berichten von ATPLern stark abhängig der lokalen Ansicht Deines Finanzamtes.

 

Chris

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Mir wurden die Ausbildungs- plus Nebenkosten  (Anreise und Aufenthalt in den USA) für meine FAA-CPL inkl. ME/IR problemlos als Werbungskosten anerkannt.

 

Gruß

Manfred

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Lieber Manfred,

 

das spricht ja dafür, dass Du den CPL/IR als Weiterbildung und nicht als Ausbildung angegeben hast. Hattest Du vorher schon beruflich in der Luftfahrtbranche zu tun?

 

Florian

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Lieber Manfred,

 

das spricht ja dafür, dass Du den CPL/IR als Weiterbildung und nicht als Ausbildung angegeben hast. Hattest Du vorher schon beruflich in der Luftfahrtbranche zu tun?

 

Florian

Nein. Ich hatte bis dato ca. 10 Jahre eine deutsche PPL(A), und man ging wohl davon aus, daß der Erwerb einer CPL mit ME und IR eng mit Erwerbsabsichten verknüpft zu sehen ist (auch wenn das in der Realität nicht ganz so einfach ist, wie wir ja alle wissen).

 

Manfred

Bearbeitet von DaMane
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Bei mir wollte sich das Finanzamt quer stellen und meine Pilotenausbildung nicht als Zweitausbildung anerkennen, da sie fachlich nichts mit meiner Erstausbildung zu tun hat. Allerdings gibt es ein Gerichtsurteil das besagt, dass die Zweitausbildung vollkommen unabhängig der Erstausbildung sein kann und nicht darauf aufbauen muss. Mit Berufung auf dieses Urteil kann ich nun alle Kosten absetzen. Es lohnt sich also tatsächlich (vor allem finanziell) etwas nachzuforschen, professionellen Rat einzuholen und Widerspruch einzulegen falls das Finanzamt das ganze etwas anders sieht als du.

 

Gruß Alex

Bearbeitet von Alexh
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Hi Pavel,

 

wie hier bereits schon gesagt wurde, die Pilotenausbildung ist als Zweitausbildung in D. definitiv steuerlich absetzbar.

 

Bezüglich CPL/IR Theorie, vom Lernaufwand ist das kein großer Unterschied mehr zur ATPL Theorie. CPL selber ist eigentlich wertlos was das kommerzielle Fliegen betrifft, vor allem was die Airlines betrifft, da Du maximal als Co-Pilot fliegen kannst, PIC (Pilot in Command) also Captain ist mit CPL only nicht drin und das wäre auch ein großer Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bewerbern. Von demher macht eigentlich niemand mehr nur die CPL Theorie.

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Hallo Pavel,

 

wie schon mehrfach ausgeführt wurde, kannst Du die Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen. Ich würde das auf jeden Fall VOR Beginn der Ausbildung mit dem Finanzamt besprechen, damit es keine Überraschungen gibt, weil irgendein Finanzamtsmitarbeiter die Regeln nicht kennt und dazu noch auf Deinen Erfolg neidisch ist. Wie wir alle wissen, sind Piloten oder Menschen, die sich die Ausbildung leisten, aus Prinzip superreich ;)

 

@Alex: Könntest Du das Aktenzeichen des von Dir erwähnten Urteils hier veröffentlichen? Das wäre bestimmt geschickt für Pavel und andere Interessenten.

 

 

Was die CPL angeht: Damit müsste Pavel legal und kommerziell als PIC ein Flugzeug steuern dürfen, welches für "single-hand" zugelassen ist - darunter fallen ja diverse mehrmotorige Kolben- und Turbinenflugzeuge, sowie der eine oder andere Jet.

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Ich würde das auf jeden Fall VOR Beginn der Ausbildung mit dem Finanzamt besprechen, damit es keine Überraschungen gibt, weil irgendein Finanzamtsmitarbeiter die Regeln nicht kennt und dazu noch auf Deinen Erfolg neidisch ist.

Nicht jeder ist neidisch auf Piloten.

 

Das vorher abzusprechen ist aber auf jeden Fall ne gute Idee. Werbungskosten sind es nur dann, wenn man es für die Berufsausübung braucht. Da er diesen Beruf im Moment ja mangels Lizenz noch nicht ausüben darf, muss das FA ihm glauben, dass er beabsichtigt nach Lizenzerhalt diesen Beruf auch tatsächlich auszuüben. Und da dieses "glauben" mit Ermessen behaftet ist, ist immer besser, vorher zu fragen, was es braucht, um dieses "glauben" herzustellen...

 

Florian

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@Alex: Könntest Du das Aktenzeichen des von Dir erwähnten Urteils hier veröffentlichen? Das wäre bestimmt geschickt für Pavel und andere Interessenten.

 

 

Ich habe mich auf das BMF-Schreiben vom 22.09.2010 bezogen. Interessant in der ganzen Thematik ist, dass immer wieder speziell die PIlotenausbildung als Beispiel hergezogen wird. Sehr interessant finde ich in dem Zusammenhang aber auch Beispiel 5 im folgenden Link der sich auf das Schreiben bezieht und im hier diskutierten Fall evtl. wieder Relevanz haben könnte.

http://www.iww.de/gstb/archiv/berufsausbildungskosten-bmf-schliesst-sich-bfh-rechtsprechung-zur-beurteilung-von-ausbildungskosten-an-f27245

 

Dazu noch folgendes Schreiben, bei dem im Absatz 6 wiederum die Berufspilotenausbildung genannt wird.

http://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Ausbildung/Sonstiges/Steuerliche%20Behandlung%20von%20Ausbildungskosten_BMF_22.09.2010.pdf

 

 

Gruss Alex

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