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UK CAA examiner in der Nähe von Zürich?


MikeWhiskey

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

 

Gibt es hier im Forum einen UK CAA Examiner oder kennt jemand einen? Mein Class Rating läuft in einigen Monaten ab und ich suche eine Alternative zum Flug nach UK.

 

Die CAA hat auf meine Anfrage, wer die Verlängerung unterschreiben darf, folgendes geantwortet: "A German or Swiss EASA-flight instructor may only conduct the instructional flight and must record the flight in the individuals logbook, only a UK CAA Part-FCL Examiner may sign off the revalidation of the SEP-Class Rating on a UK issued PART-FCL PPL."

 

Es wäre prima, wenn sich hierfür jemand vor Ort finden würde...

 

Vielen Dank,

 

Marcel

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Kannst Du nicht einfach den Nachweis ueber Flugstunden und Uebungsflug an die CAA als lizenzfuehrende Stelle schicken und die Verlaengert Dein Classrating?

 

Ein deutscher FI darf eine deutsche EASA-Lizenz ja auch nicht mehr per Handeintrag verlaengern - dennoch braucht man keine FE.

 

Florian

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Das mache ich auch immer so: Ich mache meinen Übungsflug in Deutschland und schicke dann eine Kopie der Logbuchseite + Kopie der Lizenz des Fluglehrers zum BAZL. Das hat bisher immer gut geklappt.

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Es gibt bei der CAA vermutlich auch ein Formular zum Nachweis des Übungsflugs, für die Unterschrift in Lizenz dann vermutlich Gebühr...

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Das mache ich auch immer so: Ich mache meinen Übungsflug in Deutschland und schicke dann eine Kopie der Logbuchseite + Kopie der Lizenz des Fluglehrers zum BAZL. Das hat bisher immer gut geklappt.

Andreas,

 

Du weisst aber, dass Du Dir ïn Deinem Fall den Übungsflug auch schenken könntest? Wenn Du eine Kopie des Formulars irgend eines (bestandenen) proficiency checks auf irgend einem andern Flugzeug (ich meine z.B. Falcon) mit dem CR SEP(L) - revalidation Formular einschickst, dann zählt dieser prof check anstelle des "training flight". Der prof check muss einfach innerhalb der letzten 12 Monate vor Verfall des CR SEP(L) stattgefunden haben.

 

Ich nehme an, Deine Überlegung ist, dass es für Dich durchaus Sinn macht, einmal im Jahr oder zumindest alle zwei Jahre einmal mit einem FI bzw. CRI mit dem SEP(L) einen Flug zu machen. Es ist ja schon ein wenig etwas anderes als mit dem Jet durch den Äther zu düsen. Und Notlandeübungen mit Unterschreitung der Mindestflughöhe etc. darf man ja auch nicht ohne Instructor durchführen.

 

Gruss

Philipp

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Hallo Philipp!

 

Das klingt interessant, auf die Idee kam ich bisher noch nicht, wohl mangels Wissen. Danke dafür! Natürlich ist ein Flug mit Instruktor viel wert, aber man muss sich ja nicht den Stress zum Termin geben, sondern einfach zu einem anderen, persönlich passenderen Termin fliegen. Hätte ich das früher gewusst, dann hätte ich bereits im Februar/März meinen SEP verlängern lassen können - zu dem Termin wurde nämlich mein Type Rating verlängert. Naja, so kostet es mich "nur" CHF 80, den Übungsflug kann ich mir an einem anderen Termin vereinbaren.

 

Normalerweise läuft mein SEP übrigens mangels Stunden aus und ich muss eh einen Flug mit "Experten" machen. Dieses Jahr war ich halt mehr als 12 Stunden mit dem SEP fliegen, da brauche ich nur die einfache Verlängerung.

 

Nochmals danke!

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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Wahrscheinlich habe ich meine Frage an die CAA zu konkret in Bezug auf die Unterschrift auf dem Verlängerungsformular gestellt. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte die Unterlagen einfach direkt an die CAA zu schicken.... Sicherheitshalber habe ich die CAA diesbezüglich um Bestätigung gebeten, falls für andere auch interessant werde ich deren Antwort hier posten...

 

Grüsse,

 

Marcel

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Ich schicke immer alles selbst an die CAA, meine UK registrierten Prüfer in USA wollten das gar nicht selbst machen, Du machst das...

Die CAA akzeptiert die Formulare auch als Fax, wie sie selbst im vorraus sagen.

Nur ist das bei schwachen Kontrasten häufig ein Gemehre, daß dann gut lesbar durch 200dpi schwarz weiß zu kriegen, das geht gut dann nur mit Nachbearbeiten und manuellen dittern wenn man noch von was eine Kopie mitschicken muss, da geht's mit Kopie zur Post dann schneller...

Bearbeitet von iwl
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Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Wahrscheinlich habe ich meine Frage an die CAA zu konkret in Bezug auf die Unterschrift auf dem Verlängerungsformular gestellt. Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte die Unterlagen einfach direkt an die CAA zu schicken.... Sicherheitshalber habe ich die CAA diesbezüglich um Bestätigung gebeten, falls für andere auch interessant werde ich deren Antwort hier posten...

 

Grüsse,

 

Marcel

Hoi Marcel,

 

wenn du bei der CAA per Email anfragst, kann du (sehr) lange warten. ;) Wenn du die Hotline anrufst, hast du nur bei recht oberflaechlichen Fragen eine Chance auf eine kompetente Antwort. Ist leider nicht so easy wie mit dem BAZL.

 

Zum Thema: Du hast grundsaetzlich drei Moeglichkeiten einer "revalidation by experience" bei der CAA:

 

1) Ein CAA examiner (kann auch ein "type-rating examiner" sein) zertifiziert deine "revalidation by experience". Er/sie unterschreibt die "revalidation"-Seite deiner Lizenz. Das Formular SRG1119E schickst du an das CAA.

 

2) Das CAA zertifiziert deine revalidation by experience. In der Regel bekommst du die Lizenz neu ausgestellt. Hierzu brauchst du das Formular SRG1119B sowie weitere Unterlagen (siehe "guidance notes"; beachte die Authentifizierung durch einen "head of ATO" -- kann eine Schweizer "head of ATO" einer Schweizer ATO sein). Das geht auf zwei Wegen:

 

2a. Alle Dokumente einschicken. (Wenn du mit Kreditkarte zahlst und nicht die Kosten selber berechnen willst, einfach "as required" ins Formularfeld eintragen.

 

2b. Persoenlich beim CAA "public counter" in Gatwick vorbeischauen. (Ca. 10-15 Minuten Fussmarsch vom Sued-Terminal. Du musst vor 11:30 Uhr Ortszeit ankommen fuer einen "same-day service".)

 

In dringenden Faellen (oder wenn du in manchen Faellen dein Original-Logbuch nicht schicken willst, oder wenn du eh in Gatwick vorbeikommst) wuerde ich 2b waehlen, ansonsten Variante 2a. Variante 1 kostet zwar nix (Variante 2 bei SEP ca. GBP 80), aber dafuer wird es in der Schweiz schwierig sein, einen CAA examiner aufzutreiben. Beim CAA gibt es glaube ich eine Liste, dort koenntest du mal nachschauen. (In den USA gibt es z.B. einige CAA examiner.)

 

Noch etwas: Wenn du deine Lizenz zurueckbekommst, ueberpruefe jede Angabe peinlich genau. Es ist nicht ungewoehnlich, dass ratings "verlorengehen", oder Name / Adresse falsch sind.

 

Gruss,

 

Michael

Bearbeitet von Zorg
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wenn du bei der CAA per Email anfragst, kann du (sehr) lange warten. ;) Wenn du die Hotline anrufst, hast du nur bei recht oberflaechlichen Fragen eine Chance auf eine kompetente Antwort. Ist leider nicht so easy wie mit dem BAZL.

Das kann ich nicht bestätigen, zwar nicht billig, Service aber gut. Ich erhielt sogar 3 Monate vor Lizenzablauf einen Brief die Verlängerung zu beantragen.

SEP über CAA verlängern habe ich aber nie gemacht.

Jetzt das Theater mit dem Medical ist ja nicht so richtig CAA schuld, EASA ist ja ne deutsche Behörde, CAA war immer so unkompliziert wie es ging.

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Das kann ich nicht bestätigen, zwar nicht billig, Service aber gut. Ich erhielt sogar 3 Monate vor Lizenzablauf einen Brief die Verlängerung zu beantragen.

SEP über CAA verlängern habe ich aber nie gemacht.

Jetzt das Theater mit dem Medical ist ja nicht so richtig CAA schuld, EASA ist ja ne deutsche Behörde, CAA war immer so unkompliziert wie es ging.

Nicht dass ich dir deine Erfahrung nicht abnehmen wuerde, aber aus reinem Interesse: Wann war dass? (Ich wuerde raten noch zu JAR-Zeiten, den Lizenzablauf gibt's ja unter EASA nicht mehr.)

 

Die Urteile "Service gut" und "so unkompliziert wie es geht" habe ich selten gehoert ueber die CAA, gerade wenn's um Leichtaviatik geht. Die meisten Piloten, die ich kenne (selbst britische), stoehnen ueber die Buerokratie- und Personal-Entwicklung seit der EASA-Einfuehrung. B)

 

Will aber nicht vom eigentlichen Thema ablenken oder zu viel Schlechtes ueber die CAA sagen. Es funktioniert, wenn man die Ablaeufe ein wenig kennt, sich durch die Webseite gegraben hat, und (meiner Erfahrung nach) fuer brauchbare nichttriviale Informationen persoenlich vor Ort mit einem (Senior) CAA-Mitarbeiter spricht. Grundlegende EASA- und SERA-Infos koennte man ja auch von einer anderen nationalen Behoerde (z.B. BAZL oder LBA) einholen.

 

Gruss,

 

Michael

Bearbeitet von Zorg
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Hier die Antwort der CAA: "Yes, you would use form SRG1119E, send it to us together with your logbook and a fee for £88.00.  The licence will be reprinted so you can continue to fly up to the expiry date of your SEP, whilst you wait for the new licence document with the new expiry date."

 

Also, die Erfahrung mit schlechtem Service, langen Bearbeitungszeiten oder mangelnder Kompetenz kann ich nicht bestätigen - ganz im Gegenteil. Dies in der Vergangenheit sowohl persönlich vor Ort bei der CAA, telefonisch oder aktuell per eMail.

 

Übrigens war ich auch sehr positiv überrascht von der BAZL. Zwischenzeitlich kam mir die Frage auf, ob ich meine Lizenz nicht einfach in die Schweiz zügeln lasse und habe diesbezüglich einige Fragen per eMail an das BAZL geschickt - am nächsten Morgen hatte ich deren Antwort...

 

Falls für Euch auch interessant: In Sachen Examiner bin ich auf www.pilot-training-europe.com gestossen, die sind u.a. bei der CAA als Examiner akkreditiert/zugelassen und haben, von der Schweiz aus betrachtet, Augsburg und Salzburg als nächste Standorte.

 

Wo wir sozusagen eh schon thematisch etwas abdriften, würdet Ihr bei der CAA bleiben (Motto: Never change a running system) oder zum BAZL umziehen? Mal von Fragestellungen zur Verlängerung des Class Ratings würde sich schlussendlich ja nicht wirklich etwas ändern, nachdem die Schweiz die EASA-Regeln ohne nationale "Sonderlocken" (wie beispielsweise Deutschland mit dieser "Zuverlässigkeitsüberprüfung") übernommen hat (Motto: Warum dann also wechseln)?

Allerdings scheint es hier (Schweiz) beispielsweise das Enroute-IR noch nicht zu geben, während in UK sozusagen "100% EASA" umgesetzt wurde?

 

 

Grüsse,

 

Marcel

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Lizenz zügeln von UK in die CH:

Die Frage ist: Wozu? Was hast Du davon? Es ist same same, but different.

OK, musst nicht mehr nach England zum AME.

Musst die Papiere nicht mehr nach England senden sondern nach Ittigen.

Dafür übernimmt die CH einen allfällig vorhandenen English Level 6 nicht. Da hat man dann viel davon! Link

 

Enroute IR in der CH:

Gibt es! Hier das Formular für die Prüfung. Es gibt auch mindestens eine Flugschule, welche die Theorieausbildung anbietet.

Was es nicht gibt in der CH ist IFR in uncontrolled airspace. Aber das hat mit der Lizenz nichts zu tun.

 

Gruss

Philipp

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Ich kenne die CAA nur per Fax und E-Mail und war immer alles problemlos.

Die haben mir auch kurz vor EASA einen Brief geschickt mit dem Rat mich zu informieren.

Ich ärgere mich, nicht auf die Idee gekommen zu sein, mir dann zum letztmöglichen Termin noch neue JAA Lizenzen ausstelllen zu lassen, da hätte ich jetzt noch 3 Jahre Zeit bis sich die Sachen eingeschliffen haben.

EASA ist ja wie gesagt ich denke keine Schuld der CAA.

Bearbeitet von iwl
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Philipp,

 

Vielen Dank für die prompte Antwort! Also bleibt mal alles in UK. Wenn es keine nationalen Besonderheiten gegeben hätte und alles wirklich 100% an den Regeln wäre (beispielhaft meinte ich die "Zuverlässigkeitsüberprüfung" in Deutschland, oder anscheinend die Geschichte mit Level6-Anerkennung in der Schweiz), wäre der "Umzug" von UK nach CH eine Überlegung wert gewesen.

 

Bezüglich AME besteht übrigens keine Notwendigkeit, deswegen von der Schweiz nach UK zu düsen. Mein AME ist in Horgen, schickt die Unterlagen / Ergebnisse zur CAA und fertig. Seitens CAA ist diesbezüglich alles bestens. Nur mit deutschen AME's scheinen sie ein Problem zu haben..........

 

Danke übrigens für den Hinweis mit dem Enroute-IR!

 

Grüsse,

 

Marcel

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Yes, you would use form SRG1119E, send it to us together with your logbook and a fee for £88.00.  The licence will be reprinted so you can continue to fly up to the expiry date of your SEP, whilst you wait for the new licence document with the new expiry date."

 

Hierzu ist anzumerken, dass man zumindest in Deutschland nach §120 LuftPersV verpflichtet ist, beim Fliegen sein Flugbuch mitzuführen (bei Platzrundenflügen kann man es auch am Flugplatz lassen). 

Wenn das Flugbuch bei der CAA liegt (oder auf dem Postweg ist), dann hilft einem auch nix, dass man noch die Lizenz hat - fliegen darf man nicht. 

 

Keine Ahnung, wie das in der Schweiz ist.

 

Florian

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Vielleicht ist das sowieso gerade voll und man muß sowieso ein neues anfangen, das andere bewahrt man halt auf.

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  • 1 Monat später...

kostet garnix, wenn dir der Examiner hier die Revalidation gleich in deiner Lizenz-Mappe unterzeichnet und du das Formular (ebenfalls mit seiner Unterschrift) und Kopie seiner Examiner-Lizenz zur CAA schickst. Examiner, die das dürfen , laufen massenhaft in CH rum. Nur wissen viele nicht mal, dass sie CAA-Lizenzen unterzeichnen dürfen. Das braucht KEIN CAA-only-Examiner zu sein.

Vorteil: der Examiner checkt dein Logbook, checkt den eigetragenen Check-ride , unterschreibt und du darfst gleich weiterfliegen. Kein Warten, bis man dir deine Papiere zurück schickt.

 

 

Es gibt nix vergleichbar bequemeres

 

 

konrad

Bearbeitet von bodyonic
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btw

ich wäre vom Dampfhammer geschlagen, würde ich meine Caa - Lizenz nach CH zügeln (und was passiert mit meinem Level 6 ?).

 

Schwer vorstellbar, dass die CH  London - rein theoretisch als Busse für irgendwas -  klarmachen könnte, dass sie eine  CAA - Lizenz  einziehen oder sonstwas damit möchte. Das stell ich mir langwierig vor.

 

In USA  wirst regelrecht angekuschelt, wennst mit angelsächsischer Lizenz da stehst :wub: .

 

konrad

Bearbeitet von bodyonic
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