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Platzrunde LOWI Innsbruck


Tomsim

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Hallo !

 

Die Platzrunde in LOWI Innsbruck wird ja im Luftraum D geflogen, d.h. VMC Minima Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, VV 1,5km.
LOWI liegt auf 2000 ft MSL, die Platzrunde wird in 3500 ft MSL geflogen.

Wenn mir ein Ceiling(ATIS) von OVC002 gemeldet wird,
bin ich dann mit dem daraus resultierenden 500 ft vertikalem Abstand zum Ceiling noch legal,
bzw. gelten für eine Platzrunde die gleichen VMC-Minima (Abstand von Wolken vertikal 1000 ft) wie Luftraum D?
 
Wenn mir ein Ceiling(ATIS) von OVC001 gemeldet wird, soll man mit dem Flieger am Boden bleiben?
 
Bitte auch meine obigen Angaben zu korrigieren falls was falsch ist.
 

Habe auch ein Youtube-Video Platzrunde Innsbruck mit Flightsimulator (bei VFR-Wetter), auf meiner Homepage, bei Interesse:
 

 

 

Gruß,

Thomas

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Hallo Thomas,

 

hast Du Dich evtl. in den Werten vertippt? OVC001 und OVC002 sind 100 resp. 200 ft, da fliegst Du VFR besser gar nicht.

Wolltest Du OVC010 und OVC020 schreiben?

 

Zu Deiner Frage:

Die VMC-Minima gelten natürlich trotzdem, denn deren Sinn ist ja, dass 'see and avoid' möglich ist, und die Regeln dafür sind ausschliesslich von der Luftraumklasse abhängig.

 

Wenn in einer CTR nicht mehr unter Einhaltung der VMC-Minima geflogen werden kann, dann gelten SVFR-Bedingungen. D.h. ATC muss den VFR von IFR staffeln, im Gegensatz zum Normalbetrieb im Luftraum D, wo eine 'traffic information' genügt.

 

Ob jetzt in diesem Fall (OVC020) schon SVFR-Prozeduren angewendet würden oder die Platzrunde tiefer geflogen werden muss kann ein TWR-Lotse besser beantworten. Bei OVC010 ist definitiv SVFR, da Du nicht einmal mehr die generellen Flughöhen über Grund (500ft wenn unbewohntes Gebiet) einhalten kannst.

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Nur noch kleine Ergänzungen:

- Für SVFR-Flüge braucht man eine Freigabe der zuständigen flugverkehrskontrollstelle (in LOWI also vom Tower). Das merkt man in LOWI zwar schnell, aber man glaub kaum, wie viele Leute in EDFE "vergessen", dass der Platz in einer CTR ist.

- Mindesthauptwolkenuntergrenze für SVFR ist 600ft. Also unter OVC007 geht gar nix

- Selbst wenn es zugelassen wäre, kann ich mir nicht vorstellen, dass es eine gute Idee ist, bei OVC010 in LOWI zu fliegen...

 

Florian 

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Danke erstmal!
ja Urs, vertippt... ;), meinte natürlich OVC010 bzw. OVC020.
 
also könnte ich zusammenfassen, wenn legal VFR, dann muss bei einer Platzrundenhöhe von 3500 ft MSL (=1500 ft AGL) das Ceiling auf OVC025 sein,
weil dann hat man noch 1000 ft auf die Wolkenuntergrenze.
Platzrunde mit 3500 ft habe ich in einem Video gesehen, die Platzrunde geht südlich des Flughafens entlang, da sollte also 500 ft AGL drin sein...
 
Und SVFR ist möglich, aber nicht ratsam, wenn Ceiling OVC007.
In dem Fall würde man komplett in Wolken fliegen. Bin jetzt nicht so bewandert was möglich mit SVFR, aber das geht ja schon stark Richtung IFR ?

 

 

Gruß,

Thomas

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...............Bin jetzt nicht so bewandert was möglich mit SVFR, aber das geht ja schon stark Richtung IFR ?

 

 

Gruß,

Thomas

Offensichtlich ;) SVFR hat nix mit IFR zu tun.  Daß entsprechenden Wolkenabstände einzuhalten hast, und in VMC sein  mußt, ging doch bereits aus dem vorher gesagten hervor.

 

Gruß

Manfred

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Hallo !

 

Die Platzrunde in LOWI Innsbruck wird ja im Luftraum D geflogen, d.h. VMC Minima Abstand von Wolken vertikal 1000 ft, VV 1,5km.

LOWI liegt auf 2000 ft MSL, die Platzrunde wird in 3500 ft MSL geflogen.

Wenn mir ein Ceiling(ATIS) von OVC002 gemeldet wird,

bin ich dann mit dem daraus resultierenden 500 ft vertikalem Abstand zum Ceiling noch legal,

bzw. gelten für eine Platzrunde die gleichen VMC-Minima (Abstand von Wolken vertikal 1000 ft) wie Luftraum D?

 

Hallo Thomas

 

Das meiste wurde ja schon korrigiert, von mir noch 3 Ergänzungen:

 

Du beschreibst oben die VMC Minimas mit VV 1,5km. VV ist vertical visibility, für die Definition von VMC gilt die horizontal visibility.

 

Bei einer Ceiling unter 1'500ft (also BKN oder OVC014 oder weniger) wird wird nach SVFR Regeln geflogen, diese wurden ja schon erläutert.

 

Voltenhöhen kannst du in einem solchen Fall auch grosszügig ignorieren.

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@ Hansruedi

 

ja, VV ist auch ein Schlampigkeitsfehler von mir, wenns läuft dann läufts ;)

 

Bei einer Ceiling unter 1'500ft (also BKN oder OVC014 oder weniger) wird wird nach SVFR Regeln geflogen, diese wurden ja schon erläutert.

 

 

 

Warum 1.500ft ? Ich dachte Mindesthauptwolkenuntergrenze für SVFR ist 600ft. Bitte um Definition.

 

 

Voltenhöhen kannst du in einem solchen Fall auch grosszügig ignorieren.​

 

Ok, aber die Mindesthöhe über unbewohntem Gebiet(500ft AGL) bzw. bewohntem Gebiet (1000ft AGL) ist ja trotzdem einzuhalten. ?

 

 

Gruß,

Thomas

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@ Hansruedi

 

 

Warum 1.500ft ? Ich dachte Mindesthauptwolkenuntergrenze für SVFR ist 600ft. Bitte um Definition.

 

 

Ok, aber die Mindesthöhe über unbewohntem Gebiet(500ft AGL) bzw. bewohntem Gebiet (1000ft AGL) ist ja trotzdem einzuhalten. ?

 

Wenn man davon ausgeht, dass ein Flugweg über unbewohntes Gebiet möglich ist (500ft AGL) und die Wolkenabstände eingehalten werden (1'000ft), so benötigt man legalerweise eine Wolkenbasis von 1'500ft AGL. Ist die Wolkendecke tiefer, erlaubt man dem Piloten (unter Einhaltung der Mindestflughöhen) den Abstand zu den Wolken zu verringern, jedoch ist dadurch das "see and avoid" Prinzip nicht mehr anwendbar.

Ist die Wolkenbasis tiefer als 600ft, müsste ein Flug unterhalb der legalen Mindesthöhe erfolgen, folglich nicht mehr möglich.

 

Die erwähnten Werte entstammen aus der SERA Vorschrift 5001 und gelten für Flächenflugzeuge.

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