Zum Inhalt springen

BAZL-Jahresgebühr, wer weiss Bescheid?


COACH

Empfohlene Beiträge

Hallo Fliegergemeinde

 

Alljährlich erhalte ich die BAZL-Rechnung von CHF 300.- für die "laufende Aufsichtstätigkeit". Was ist darunter zu verstehen?

 

Mein Flugzeugtyp (Experimental) ist weder vom Motor noch von der Zelle her bei der EASA (Airworthness Directives) verzeichnet, d.h. eine Ueberwachungstätigkeit diesbezüglich entfällt. Elektronik etc. ist nicht vorhanden. Mein MTOW beträgt 260kg, besteuert werde ich in der Klasse bis 5700kg.

 

Alle 2 Jahre erhalte ich vom BAZL die Aufforderung zur Erneuerung der Lufttüchtigkeit. Dieser Brief ist die einzige Aktivität, die ich feststellen kann. D.h. für mich sieht es so aus, wie wenn mich dieser Brief CHF 600.- kostet ?

 

Falls mir jemand einen konkreten, schlüssigen Hinweis auf die "Gegenleistung des BAZL" vermitteln kann, würde ich die Rechnung mit leichterem Herzen bezahlen..

 

 

Danke & Gruss

 

Kurt

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du kannst dem BAZL ja mal schreiben, dass Du für das Geld schon erwarten würdest, dass mindestens alle 4 Monate ein BAZL-Prüfer bei Dir zum Ramp-Check erscheint und überprüft, ob Dein Flieger auch noch die Voraussetzungen der Zulassung erfüllt.

 

Ob Du damit aber glücklicher wirst....

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Florian

 

..es tröstet mich, dass dir zu diesem Thema auch nichts Sinnvolles einfällt :D

 

Ausserdem, habe keine Veranlassung, Ramp-Checks zu fürchten.

 

Gruss Kurt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja, 200.- für Segelflugzeuge und 300.- für Motorflieger. Es geht um die "laufende Verwaltung eines Dossiers" im Zusammenhang mit dem Register, somit kein Unterschied zwischen Experimental oder nicht. Siehe hier oder hier. Warum auch immer Segelflieger weniger Aufwand sein sollen.

 

In Deutschland (und vermutlich überall sonst auch) übrigens 0€.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Gebühren des BAZL gehen auf einen Auftrag des Bundesrates und des Parlamentes aus 2003/2004 zurück, der einen höheren Eigenfinanzierungsgrad und eine vermehrte Belastung nach dem Verursacherprinzip verlangte. Bezeichnenderweise wurde damals das Vorgehen und die Erhöhungen der Gebühren auch mit der komplexeren EU-Regulierung begründet. Nachdem nun die EASA einen Kehrtwendung gemacht hat und die GA entlastet, habe ich von Seiten BAZL noch null Bewegung gesehen in Richtung Enttlastung von regulatorischen Bürden, die natürlich auch eine Rduktion der Gebühren nach sich ziehen müsste.

 

Zum Beispiel: In der gültigen EU-Verordnung ist seit Juli 2015 verbindlich festgeschrieben, dass das Unterhaltsprogramm nicht mehr vom BAZL genehmigt werden muss oder dass die Werkstatt, die die 100h-Kontrolle durchführt, auch gleich die amtliche Prüfung der Lufttüchtigkeit machen darf. Das BAZL hat sich dazu mit keiner Silbe geäussert, verweist aber weiterhin auf veraltete EU-Rechtsgrundlagen. Ich stehe dazu in Kontakt mit dem BAZL und bin gespannt auf die Stellungnahme.

 

Gruss

Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Paul

 

du sprichst die Verordnung 2015/1088 an. Diese wurde im Juli 2015 in der EASA rechtsgültig. In der Schweiz werden aber neue EASA Verordnungen nicht sofort rechtsgültig, sondern immer mit einer gewissen Verzögerung da diese noch in einem "gemischten Ausschuss" behandelt werden. Gemäss dem BAZL wird die 2015/1088 vermutlich am 1.4.2016 in der Schweiz eingeführt. Diese Verzögerung gibts aber immer und hat nichts damit zu tun, dass das BAZL hier keine Bewegung zeigt.

 

Wurde hier schon einmal diskutiert: http://www.flightforum.ch/board/index.php?/topic/96074-light-aircraft-maintenance-ela1-umsetzung-eu-20151088-in-deutschland-und-der-schweiz/?hl=1088

 

Wie das BAZL dann all diese "Erleichterungen" interpretiert und umsetzt ist dann die andere Frage.

 

Gruss Ueli

Bearbeitet von Milhouse
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Mechanismus beim BAZL ist mir bekannt. Entscheidend ist Deine Feststellung: "Wie das BAZL dann all diese "Erleichterungen" interpretiert und umsetzt ist dann die andere Frage."

 

Gerade da liegt der Hund begraben. Mit den Erleichterungen tut sich das BAZL offensichtlich sehr viel schwerer als mit den Verschärfungen - die mich in den letzten Jahren eine dicke Stange Geld gekostet haben für mein Flugzeug - ohne erkennbaren Sicherheitsgewinn. Andere Länder haben uns Schweizer Musterknaben eine lange Nase gedreht, siehe Mode-S, ELT, Interpretation von TBO-Empfehlungen als verpflichtend, usw.

 

Gruss Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...