Urs Wildermuth Geschrieben 17. Februar 2016 Teilen Geschrieben 17. Februar 2016 Offenbar ist der deutsche Hersteller in Schieflage: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flight - Design - GmbHFlugsportgeräte, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Betsch, HerrnDaniel Günther und Herrn Christian Wenger, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau,(Registergericht: Dresden HRB 32961), Verfahrensbevollmächtigte: RechtsanwälteAndreas Wähnert, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin,ist heute, am 15.02.2016, um 12.50 Uhr Rechtsanwalt Knut Rebholz,Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wordenund ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).Rechtsmittelbelehrung:Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binneneiner Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tagenach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichenBekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für denBeginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus,Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragtworden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus,einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidungsowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegtwerde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll derGeschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischenSignatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)Amtsgericht Cottbus, 15.02.2016, 63 IN 73/16 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sturmanskie Geschrieben 17. Februar 2016 Teilen Geschrieben 17. Februar 2016 Schlechte Nachricht wieder mal. Die Flugzeuge waren ja recht gut. Vielleicht mit der C4 etwas übernommen? eine Zertifizierung verschlingt Unsummen. Ich frag mich sowieso wie man mit einem G3X Touch eine IFR Zulassung bekommen soll oder war für IFR was anderes angedacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 18. Februar 2016 Teilen Geschrieben 18. Februar 2016 Das G3X wäre nicht erst bei der IFR-Zulassung ein Problem. Schon die "normale" (VFR) Part 23 Zulassung kann damit nicht funktionieren. FlightDesign hat ja auch immer selbst gesagt, dass sie mit der angekündigten Reform des Part 23 rechenen und bei der Entwicklung so vorgehen, als ob diese Reform schon in Kraft wäre. Möglicherweise (Glaskugel ! ) hängt die Insolvenz ja auch damit zusammen, dass die Part 23 Reform eben doch auf sich warten läßt und deswegen die Investitionen sich nicht auszahlen können, wie geplant. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sturmanskie Geschrieben 18. Februar 2016 Teilen Geschrieben 18. Februar 2016 Hi Florian, Permit to Fly EASA Zulassung einer CTLS mit G3X oder Dynon geht aber. Bin auch schon mit einer Echo CTLS mit Dynon und Autopilot geflogen. Wenns über CS23 geht dann weiss ich auch nicht ob es möglich ist, in der CS-LSA geht es anscheinend. Das G3X wäre nicht erst bei der IFR-Zulassung ein Problem. Schon die "normale" (VFR) Part 23 Zulassung kann damit nicht funktionieren. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipart Geschrieben 18. Februar 2016 Teilen Geschrieben 18. Februar 2016 Absolut richtig - aber Permit to Fly ist keine Lösung für den "Massenmarkt". Ein Flugzeug zu entwicklen, dass nur über P2F geflogen werden kann, wird sich wirtschaftlich kaum rechnen. Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robfly Geschrieben 19. Februar 2016 Teilen Geschrieben 19. Februar 2016 Hi Florian, Permit to Fly EASA Zulassung einer CTLS mit G3X oder Dynon geht aber. Bin auch schon mit einer Echo CTLS mit Dynon und Autopilot geflogen. Wenns über CS23 geht dann weiss ich auch nicht ob es möglich ist, in der CS-LSA geht es anscheinend. Richtig. In einem nach CS-LSA zertifizierten Flugzeug darf ein Garmin G3X oder Dynon SV eingebaut und verwendet werden. Sie werden als sekundäre Avionik bezeichnet und müssen deshalb nicht zertifziert sein. Beim Lightwing AC4 ist das so und primäre und zertifizierte Instrumente sind der Höhenmesser, der Geschwindigkeitsmesser und der Kompass. Gruss, Robert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Brufi Geschrieben 19. Februar 2016 Teilen Geschrieben 19. Februar 2016 Richtig. In einem nach CS-LSA zertifizierten Flugzeug darf ein Garmin G3X oder Dynon SV eingebaut und verwendet werden. Sie werden als sekundäre Avionik bezeichnet und müssen deshalb nicht zertifziert sein. Beim Lightwing AC4 ist das so und primäre und zertifizierte Instrumente sind der Höhenmesser, der Geschwindigkeitsmesser und der Kompass. Gruss, Robert Das ist korrekt. Zumindest für CS-VLA trifft es ebenfalls zu. Gruss Philipp Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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