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Flight Design Insolvent


Urs Wildermuth

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Offenbar ist der deutsche Hersteller in Schieflage:

 

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Flight - Design - GmbH
Flugsportgeräte, vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Matthias Betsch, Herrn
Daniel Günther und Herrn Christian Wenger, Schmiedestraße 2, 15745 Wildau,
(Registergericht: Dresden HRB 32961), Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte
Andreas Wähnert, Friedrichstraße 204, 10117 Berlin,
ist heute, am 15.02.2016, um 12.50 Uhr Rechtsanwalt Knut Rebholz,
Gerichtsplatz 7, 03046 Cottbus, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden
und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 22 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen
einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage
nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen
Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den
Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus,
Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, oder bei Verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt
worden sind, auch beim Landgericht Cottbus, Gerichtsstraße 3-4, 03046 Cottbus,
einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de)
Amtsgericht Cottbus, 15.02.2016, 63 IN 73/16
 

 

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Schlechte Nachricht wieder mal.

 

Die Flugzeuge waren ja recht gut. Vielleicht mit der C4 etwas übernommen? eine Zertifizierung verschlingt Unsummen. Ich frag mich sowieso wie man mit einem G3X Touch eine IFR Zulassung bekommen soll oder war für IFR was anderes angedacht.

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Das G3X wäre nicht erst bei der IFR-Zulassung ein Problem. Schon die "normale" (VFR) Part 23 Zulassung kann damit nicht funktionieren.

 

FlightDesign hat ja auch immer selbst gesagt, dass sie mit der angekündigten Reform des Part 23 rechenen und bei der Entwicklung so vorgehen, als ob diese Reform schon in Kraft wäre.

Möglicherweise (Glaskugel ! ) hängt die Insolvenz ja auch damit zusammen, dass die Part 23 Reform eben doch auf sich warten läßt und deswegen die Investitionen sich nicht auszahlen können, wie geplant.

 

Florian

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Hi Florian,

 

Permit to Fly EASA Zulassung einer CTLS mit G3X oder Dynon geht aber. Bin auch schon mit einer Echo CTLS mit Dynon und Autopilot geflogen.

 

Wenns über CS23 geht dann weiss ich auch nicht ob es möglich ist, in der CS-LSA geht es anscheinend.

 

Das G3X wäre nicht erst bei der IFR-Zulassung ein Problem. Schon die "normale" (VFR) Part 23 Zulassung kann damit nicht funktionieren.

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Absolut richtig - aber Permit to Fly ist keine Lösung für den "Massenmarkt". Ein Flugzeug zu entwicklen, dass nur über P2F geflogen werden kann, wird sich wirtschaftlich kaum rechnen.

 

Florian

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Hi Florian,

 

Permit to Fly EASA Zulassung einer CTLS mit G3X oder Dynon geht aber. Bin auch schon mit einer Echo CTLS mit Dynon und Autopilot geflogen.

 

Wenns über CS23 geht dann weiss ich auch nicht ob es möglich ist, in der CS-LSA geht es anscheinend.

 

Richtig.

In einem nach CS-LSA zertifizierten Flugzeug darf ein Garmin G3X oder Dynon SV eingebaut und verwendet werden. Sie werden als sekundäre Avionik bezeichnet und müssen deshalb nicht zertifziert sein. Beim Lightwing AC4 ist das so und primäre und zertifizierte Instrumente sind der Höhenmesser, der Geschwindigkeitsmesser und der Kompass.

 

Gruss, Robert

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Richtig.

In einem nach CS-LSA zertifizierten Flugzeug darf ein Garmin G3X oder Dynon SV eingebaut und verwendet werden. Sie werden als sekundäre Avionik bezeichnet und müssen deshalb nicht zertifziert sein. Beim Lightwing AC4 ist das so und primäre und zertifizierte Instrumente sind der Höhenmesser, der Geschwindigkeitsmesser und der Kompass.

 

Gruss, Robert

Das ist korrekt.

Zumindest für CS-VLA trifft es ebenfalls zu.

Gruss

Philipp

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