Zum Inhalt springen

Importieren wenn nicht CH-stationiert


Zorg

Empfohlene Beiträge

@cosy: - Zunächst mal zur Praxis: ich kenne einen haufen von Piloten, die mit (franz.) fremder Immatrikulation wiederholt in die Schweiz einfliegen. Ich habe noch keinen gehört, der damit Probleme hatte.

 

Gar nicht verwirrend... Der Teufel steckt im Detail ;-) Es ist gar kein Problem wenn ein in der Schweizer lebender Pilot(!) sich um Ausland temporär ein Flugzeug ausleiht und in die Schweiz fliegt. Hier geht es daraum das ein EU Bürger der sich eine Französische Maschine gekauft hat, in der Schweiz lebt und hier landen/fliegen möchte. Somit muss er das Flugzeug verzollen und versteuern.

 

Nick

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nick: Meines Wissens gilt das oben Geschriebene sowohl für in der Schweiz lebende Ausländer als auch für in der Schweiz lebende Schweizer. Der Wohnort ist entscheidend. (Siehe in der ursprünglichen Nachricht genannten Link zur eidgenössischen Zollverwaltung.

 

Oder weisst du was anderes?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbstverständlich spielt für die zollrechtliche Beurteilung der Pass keine Rolle, sondern wo eine Person tatsächlich ihren Wohnsitz hat. Man wird in den Zollgesetzen keinen Bezug zur Nationalität einer Person finden, immer nur zum Wohnsitz.

Bearbeitet von F-LSZH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Selbstverständlich spielt für die zollrechtliche Beurteilung der Pass keine Rolle, sondern wo eine Person tatsächlich ihren Wohnsitz hat. Man wird in den Zollgesetzen keinen Bezug zur Nationalität einer Person finden, immer nur zum Wohnsitz.

So nicht kortekt, siehe mein Beitrag 34, für eine N Registrierung oder andere nicht EU Regestrierung ist Pass leider doch wichtig...

 

Nick

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der Schweiz wohnen (ob Schweizerbürger oder nicht) und in dieser einmaligen Umgebung zu fliegen ist auf jeden Fall ein absolutes Privileg, und man sollte dies nicht vergessen. (Auch wenn die Alpen in F/I/AUT auch nicht zu verachten sind.)

 

Als rationaler Mensch muss man sich angesichts der nicht unbedingt glasklaren und in jeder Hinsicht umständlichen Situation schon fragen, ob man mit einem eigenen Flieger in die Schweiz einfliegen sollte. Flugplan, Zollanmeldung, Verzollung und Besteuerung, sowohl beim ersten Einflug als auch nach jeder Wartung und Veränderung. Dann womöglich harte Strafen, wenn man doch mal etwas übersieht. Überall PPR, Volten mit Charakter eines IFR-Anflugs aufgrund von Lärmschutz, alle 5 nm ein anderer kontrollierter Luftraum, ... der Traum vom fliegen und der Freiheit sieht anders aus (insbesondere, wenn man schon anderswo geflogen ist).

 

Ich möchte wirklich nicht zu viel meckern (siehe erster Abschnitt), aber hier ist leider wohl für viele eine Grenze erreicht, wo das Aufwand / Nutzen-Verhältnis noch zu rechtfertigen ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Dierk: Ja, das wäre schon die Idee. Bevor ich das mache, werde ich mich mit dem Wissen aus diesem Thread bewaffnet nochmals an den CH- und EU-Zoll wenden, um die Sache zweifelsfrei abzuklären.

 

Ich bin ja "gerne" (so gerne wie eben nötig) bereit, dem Schweizer Zoll die ca. 8% zu zahlen für den Luxus, ca. 30-50 mal in den nächsten Jahren in die Schweiz zu fliegen. Aber dann möchte ich keine weiteren Überraschungen erleben (z.B. beim Ramp-Check in der EU). Ausserdem möchte ich Klarheit schaffen, wie eigens durchgeführte Wartungen zollrechtlich behandelt werden. Es kann ja nicht sein, dass, wenn ich bei der 50-h Kontrolle ein paar Liter Öl in die Kiste kippe oder die Zündkerzen auswechsle, ich in Bern zur zollrechtlichen Abfertigung vorbeischauen muss. In diesem Fall würde ich wohl sagen "Götz von Berlichingen" ...

 

Ich werde allfällige weitere Erkenntnisse hier wieder melden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was die Wartung angeht:

 

Angenommen, Du betrachtest zum Zeitpunkt X den Zeitwert des Flugzeugs F-XXXX. Ok, da hat der Motor x Stunden, der Prop xx Stunden, die Magnete xxx Stunden und die Zelle xxxx Stunden.

 

Jetzt wird's mit dem Zeitwert X verzollt. Ab diesem Zeitpunkt nimmt der Zeitwert kontinuierlich ab, da ändert eine 50 Stunden-Kontrolle mit Öl- und Zündkerzenwechsel nichts daran. Es sei denn, es werden neue Verschleissteile eingebaut, die den Zeitwert insgesamt eindeutig erhöhen (über den Zeitwert der Verzollung hinaus, das Flugzeug wird "veredelt"): neuer Motor, neuer Propeller, neue Lackierung, neues GPS usw.

 

Angenommen, das Flugzeug wird erstmalig mit einem Motor mit 0 Stunden Laufzeit verzollt, und nach 12 Jahren ist ein neuer Motor fällig - dann wäre nur wegen des Einbau des neuen Motors der Flieger nach 12 Jahren nicht mehr wert, d.h. der Routine-Motorwechsel hätte den Flieger nicht "veredelt". Wurde der Wechsel in der EU durchgeführt, fällt auf Motor und Arbeitsleistung natürlich EU-MWST an. Würde mich aber Wunder nehmen, mit welcher Begründung der Schweizer Zoll dann auf den Motor MWST fordern will.

 

Andersherum: Wird das Flugzeug erstmalig mit 1 Stunde Restlaufzeit auf dem Motor verzollt, und dann der Motor ersetzt, so würde der Zeitwert ganz erheblich steigen... Dann würde ich erwarten, dass beim nächsten Einflug nach CH eine entsprechende Nachbesteuerung zu erwarten wäre.

 

Aber das ist nur Theorie. Es gibt sicher Leute, die damit auch praktische Erfahrung haben - sollte obiges unkorrekt sein, bitte ich um Korrektur.

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Theorie scheint vernünftig. Aber der Präsentation nach muss wohl jede Änderung am Flieger verzollt / besteuert werden. Du schreibst von "neuen Verschleissteilen, die den Zeitwert [...] erhöhen". Ein Zündkerzenwechsel oder Reifenwechsel könnte man spitzfindigerweise bereits dazuzählen. Mal schauen, was der Zoll dazu sagt. Obwohl ich befürchte, dass die Antwort wahrscheinlich nur das wert ist, was sie gekostet hat. :) Denn die Zollbeamte haben wahrscheinlich immer noch einigen subjektiven Bewertungsspielraum ... und wenn man unberechtigt Probleme bekommt, lohnt sich der Aufwand, dagegen vorzugehen?

Bearbeitet von Zorg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ein Zündkerzenwechsel oder Reifenwechsel könnte man spitzfindigerweise bereits dazuzählen.

 

 

Das wär doch nicht mal spitzfindig!

 

Wenn Du die Zündkerzen in Frankreich kaufst, sie (auf der Rückbank des Fliegers) in die Schweiz einführst, um sie dort in Deinen Flieger zu schrauben, dann musst Du sie natürlich verzollen - da beschwert sich auch keiner drüber.

Warum sollte es anders sein, wenn Du genau die gleichen Kerzen schon in Frankreich in den Flieger schraubst?

 

Oder überspitzt gesagt: Warum sollte es einen zollrechtlichen Unterschied machen, ob Du die Kerzen 3 Meter weiter vorne oder hinten im Flieger transportierst?

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Eben, aber dann wegen solch einer Lappalie einen Tag frei nehmen (Zoll hat wohl am Wochenende nicht offen), Landegebühr zahlen, 1-2 Stunden für diesen Spass investieren, mal ehrlich ... wer findet das noch im sinnvollen Rahmen? Ich denke da eher an den besagten Götz v. B. :)

 

Wäre alles kein Thema, wenn es hierzulande Hangarplätze gäbe. So ist es eindeutig eine Lose-Lose-Situation. Aber natürlich zwingt einen keiner, einen eigenen Flieger zu haben, das ist klar.

Bearbeitet von Zorg
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das wär doch nicht mal spitzfindig!

 

Wenn Du die Zündkerzen in Frankreich kaufst, sie (auf der Rückbank des Fliegers) in die Schweiz einführst, um sie dort in Deinen Flieger zu schrauben, dann musst Du sie natürlich verzollen - da beschwert sich auch keiner drüber.

Warum sollte es anders sein, wenn Du genau die gleichen Kerzen schon in Frankreich in den Flieger schraubst?

 

Oder überspitzt gesagt: Warum sollte es einen zollrechtlichen Unterschied machen, ob Du die Kerzen 3 Meter weiter vorne oder hinten im Flieger transportierst?

 

Florian

Selbstverständlich kannst Du Zündkerzen zollfrei in die Schweiz importieren, solange ihr Wert die Freiheitsgrenze von 300 CHF nicht übersteigt und nichts anderes Zollpflichtiges an Bord ist.

 

Weiterhin unterliegen alle Reparaturen und Wartungen am Fahrzeug ebenfalls der Wertfreigrenze von 300 CHF.

 

Der Unterschied zwischen drei Meter weiter vorn und hinten ist die Arbeitsleistung: hast du die Zündkerzen selbst eingebaut, kommt's auf Gleiche raus, ansonsten müsste der Arbeitslohn bei der Freigrenze von 300 CHF berücksichtigt werden, Du kannst dann pro Mal entsprechend weniger Zündkerzen tauschen, um unter den 300 zu bleiben...:D

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 Der Unterschied zwischen drei Meter weiter vorn und hinten ist die Arbeitsleistung: hast du die Zündkerzen selbst eingebaut, kommt's auf Gleiche raus, ansonsten müsste der Arbeitslohn bei der Freigrenze von 300 CHF berücksichtigt werden, Du kannst dann pro Mal entsprechend weniger Zündkerzen tauschen, um unter den 300 zu bleiben... :D

 

Oder man setzt noch 3 Passagiere rein, schon sind es CHF 1.200.- Freigrenze :)

 

 

Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Freigrenze ist nicht aufteilbar. Das heisst jeder Passagier könnte dann für 300 CHF einzelne Objekte mitführen, aber keines dürfte einzeln über 300 CHF kosten. Zitat:

Einzelne Gegenstände, die einen Wert von über 300 Franken haben, sind auch bei mehreren Personen immer mehrwertsteuerpflichtig.

 

Bei Reparaturarbeiten gilt:

Unter die Wertfreigrenze fallen auch LebensmittelTabakfabrikate,alkoholische Getränke, Haustiere und im Ausland ausgeführte Reparatur- und Unterhaltsarbeiten am eigenen Fahrzeug.

Sind Reparaturarbeiten aber aufteilbar auf mehrere Personen?

Bearbeitet von F-LSZH
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Freigrenze ist nicht aufteilbar. Das heisst jeder Passagier könnte dann für 300 CHF einzelne Objekte mitführen, aber keines dürfte einzeln über 300 CHF kosten.

 

Es war ein bisschen ironisch gemeint und bezog sich auf die einzelnen Zuendkerzen, die sich natuerlich problemlos aufteilen lassen. :)

 

 

 

Chris

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wäre alles kein Thema, wenn es hierzulande Hangarplätze gäbe. So ist es eindeutig eine Lose-Lose-Situation. Aber natürlich zwingt einen keiner, einen eigenen Flieger zu haben, das ist klar.

Es geht nicht um den eigenen Flieger, sondern darum, dass sich die Schweiz dazu entschlossen hat, nicht Mitglied in der europäischen Zollunion zu sein. Als Südbadener kannst Du ohne Probleme Deinen eigenen Flieger in einer Halle im Elsass abstellen und der Aufwand ist gleich Null.

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 1 Monat später...

Grundsätzlich stelle ich in Frage ob es überhaupt legal ist, für ei und dasselbe Ding zuhanden verschiedener Staaten mehrmals die MWST abzuknöpfen. Für einen Deutschen mit franz. Immatrikulierten Flz wären das dann 41% des Kaufpreises ...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich stelle ich in Frage ob es überhaupt legal ist, für ei und dasselbe Ding zuhanden verschiedener Staaten mehrmals die MWST abzuknöpfen. Für einen Deutschen mit franz. Immatrikulierten Flz wären das dann 41% des Kaufpreises ...

 

Zwischen Deutschland und Frankreich stellt sich die Frage nicht. 

 

Und auch sonst: Was sollte daran nicht legal sein? 

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dem Steuerrecht praktisch aller Länder ist ziemlich egal, was Du schon anderswo an Steuern gezahlt hast. Ausnahmen gibt es nur dort, wo bilaterale Abkommen eine Doppelbesteuerung (bzw. deren Vermeidung) explizit regeln. Ein Verhältnismäßigkeitsprizip im Bezug auf länderübergreifende Gesamtsteuer gibt es somit nicht. Es ist gar nich so lange her, dass z.B. Autoren aus einem skandinavischen Land (ich glaube, es war Norwegen, bin mir aber nicht sicher) wenn sie in Deutschland eine Lesung veranstaltet haben auf die Honorare hierfür einen Gesamtsteuersatz von über 100% zahlen mussten. Auch das wurde erst durch ein Abkommen beseitigt.

 

Im hier diskutierten Fall ist es sogar noch einfacher, weil de lege gar keine Doppelbesteuerung existiert: Es steht dem Halter ja frei, sich bei der zollrechtlichen Einfuhr des Flugzeuges in die Schweiz die französische MwSt. zurückerstatten zu lassen. Er verzichtet nur aus (durchaus verständlichen) praktischen Gründen darauf, dies zu tun. 

Jetzt kann er aber nicht zu den Schweizer Finanzbehörden gehen und sagen: "Weil ich freiwillig in Frankreich auf Geld verzichte, dass mir dort zusteht, ist eure Besteuerung unverhältnismässig".

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das absolut stossende ist ja die ungleichbehandlung:

- Warum kann ein Besitzer eines Lamborghini oder auch eines Oberklasse- Mercedes, dieses nach Belieben auf seinen Reisen ein- und ausführen, der Privatpilot mit seiner Occasionsmaschine aber nicht, ohne die MwSt zu bezahlen?

 

Wo ist da die Logik?

 

Und was passiert mit einer Hochseejacht, die in Basel einfährt, einem Basler gehöhrt aber mangels Meeranstoss in Hamburg oder von mir aus in den Niederlanden stationiert und immatrikuliert ist? da reden wir dann schnell von Werten in Millionenhöhe...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...