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Kurzzeitige Grenzüberflüge


aussi1971

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Korrekt, hab auch ein wenig recherchiert. Staatsgrenzen sind richtig. Aber wusstet ihr, dass man sogar eine Zollanmeldung braucht wenn man nur einen Rundflug über den Schluchsee macht?

 

Unglaublich!

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Stefan Allemann

Aber wusstet ihr, dass man sogar eine Zollanmeldung braucht wenn man nur einen Rundflug über den Schluchsee macht?

 

Wieso sollte das nötig sein wenn ich keine Landung im Ausland mache? Hast du eine Quelle dafür?

 

Gruss,

Stefan

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Was die Frage der Grenzen anbelangt, so nennt SERA.4001 ganz klar "Staatsgrenzen" und nicht FIR-Grenzen.

 

Dass man einen Flugplan aufgeben muss, wenn man eine Staatsgrenze überquert, ist aufgrund der Formulierung in SERA.4001 klar. Ob es auch Sinn macht und ob die Leute, die auf dem Weg ins Tessin durchs Centovalli fliegen, sich auch daran halten, steht auf einem anderen Blatt.

Danke für die präzise Klärung!

 

Aber wusstet ihr, dass man sogar eine Zollanmeldung braucht wenn man nur einen Rundflug über den Schluchsee macht?

Das stimmt definitiv nicht. Der AeCS hat dazu gerade kürzlich eine Kommunikation verschickt: http://aecs.ch/index.php/de/aero-club-der-schweiz/medias/archiv/650-zollverkehr-bei-auslandfluegen-praezisierung
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