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N-Reg und FAA Lizenz im EASA Raum. Stand der Dinge?


Kitfox503

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Hallo,

 

Ich suche mir gerade (erfolglos) einen Ast ab..

 

Bekanntlich wollte/will die EASA dem Fliegen mit N-Reg und US-PPL im europäischen Raum ein Ende machen. Ich war die letzten paar Jahre ein wenig aus der Fliegerei raus, so dass ich vielleicht nicht alles mitbekommen hab. Jetzt suche ich gerade nach dem Stand der Dinge, finde aber beim besten Willen nichts.

Kann mir jemand sagen, ob man (noch) mit US-PPL und N-Reg im EASA Raum fliegen kann? Hintergrund ist, dass ich gerade meine Kitfox verkauft habe und mir überlege irgendeinen Alltags-möglichst sorglos-Blechflieger anzuschaffen. Sind allerdings im Moment nur Gedankenspiele.

 

P.s.: Ich geb zu, dass ich auf der EASA homepage gesucht hab und irgendwann entnervt aufgegeben hab....

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Mit n-reg kann man fliegen wie man will. Was geändert werden soll, ist, dass man nicht mehr mit einer FAA-Lizenz fliegen darf, wenn der "operator" des Fluges in EASA-Land sitzt.

 

Die Deadline für die Scharfschaltung dieser Regel wurde aber immer wieder verschoben. Zur Zeit geht das auf jeden Fall noch bis April 2017.

 

Florian

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Vielen Dank für die schnelle Antwort, Florian!

 

Das war genau das, auf was ich gehofft habe. Bis dahin sollte ich endlich die Umschreibung auf Part-FCL geschaft haben und von finanzieller Seite her wäre November schon nicht uninteressant. Ich werde es mal weiter verfolgen. :)

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Zu dem Thema gibts mehr Infos im PPL/IR Forum (kostenpflichtige Mitgliedschaft) und bei euroga.org hat es auch etwas Insiderwissen. Irgendeine Lösung ist jedenfalls auf dem Weg für einfachere Umschreibungen, aber konkretes weiss ich daxu nicht... Was jedenfalls auch N-Reg betreffen kann (if operator based in EASA memberstate o.ä.) ist die neue Air Operation Regulation, insbesondere Part-NCO ab Ende August. Das ist sozusagen der CFR Part-91 bei EASA.

 

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Die Deadline für die Scharfschaltung dieser Regel wurde aber immer wieder verschoben. Zur Zeit geht das auf jeden Fall noch bis April 2017.

Aber nicht für "Operatoren" aus allen EASA-Staaten, denn es gibt Staaten, die keine Verlängerung mehr beantragt haben.

 

https://aopa.de/aktuell/third-country-opt-out.html

Allerdings haben schon im letzten Jahr die EASA-Mitgliedsstaaten Estland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Portugal, Rumänien, Spanien, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und  Zypern dieses Opt-Out entweder bewußt nicht gewollt oder aber nicht angemeldet.

 

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Herzlichen Dank für Eure Antworten und Links. Das hilft mir schon Mal ein Stück weiter, bzw. gedanklich näher an was mit November Zulassung.

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bzw. gedanklich näher an was mit November Zulassung.

Ich würde mir derzeit sehr gut überlegen, ob ich tatsächlich einen Flieger mit N-Zulassung in Europa kaufen sollte bzw. wenn, das nur mit erheblichem Preisabschlag tun.

 

Zwar gibt es im Moment keine Vorschriften, die es verhindern, so wie die transatlantische Stimmung im Moment ist, kann sich das durchaus während der Lebenszeit eines Flugzeuges deutlich ändern. Zudem spricht nicht nur die Regelung der FCL dafür, wie die EASA über ihr Verhältnis zur FAA nachdenkt. Und ein Politiker oder Bürokrat der eine Registrationspflicht in Europa betreibt hat immder das populistische Argument auf seiner Seite, dass für Kleinflugzeuge ja nur billig sein kann, was für Autos schon seit Jahrzehnten Recht ist.

 

Es gibt aber auch einen Bericht der FAA selber (ich glaube aus dem letzten Jahr), in dem zunächst mal ganz nüchtern festgestellt wird, dass sie ihrer Aufsichtspflicht über ausserhalb der USA stationierte Flugzeuge mit N-Registrierung nicht mal theoretisch nachkommen kann. Wenn sich daraus in einem möglicherweise deutlich nationalistischer werdenden Umfeld der USA eine Regelung entwickelt, dass solche Flugzeuge einmal im Jahr einer FSDO vorzuführen ist, werden faktisch die meisten n-Flugzeuge in Europa gegrounded.

 

Das sind alles keine Szenarien die morgen drohen, aber doch erhebliche, aus meiner Sicht wertmindernde, Risiken für Halter von n-REg Flugzeugen.

 

Deswegen würde ich solch einen Flieger nur dann in betracht ziehen, wenn ich entweder ein Muster fliegen will, dass in Europa faktisch nicht (wirtschaftlich) zulassungsfähig ist oder es in meiner persönlichen Lebensplanung durchaus wahrscheinlich ist, dass ich mal in die USA auswandere und den Flieger dort hin mitnehmen werde.

 

Just my 2ct,

Florian

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Hallo,

 

die Einwände von Florian sind natürlich völlig berechtigt.

 

Der Grundgedanke war, dass ich mich ungern in die Klauen der EASA begeben will. Was unsere Arrow im Jahr alleine an Nachprüfungen gekostet hat, verschweig ich besser...

 

Heute hat sich aber was Nettes ergeben. Auf dem Flugplatz steht, in Haltergemeinschaft, eine Citabria. Ein Anteil steht zum Verkauf, den ich übernehem will. Der Flieger ist Annex 2 zugelassen, somit ist das Thema EASA erledigt. Damit habe ich genau, dass ich will: Einen Flieger zum ab und zu einfach ein bissele fliegen, der einem nicht die Haare vom Kopf frisst.

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  • 5 Monate später...

Hallo zusammen

 

Ich lese nun schon eine Weile in diesem Forum mit, sehr schön diese Community hier!

 

Grabe diesen Thread nur ungerne aus, aber habe hier gerade gelesen, dass es ab April 2017 eben eine Änderung geben soll. Ich plane gerade meinen PPL in den USA zu machen (ab September 2017). Dies nicht aus Kostengründen...ich möchte Urlaub mit meinem Traum verwirklichen und dort die Ausbildung zum US-PPL machen. Mir fehlen dann ja noch ca. 40-50 Flugstunden, damit ich die wohl wichtigste Voraussetzung für die Umwandlung erfüllen kann. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten:

- die 50 h in den USA machen --> ginge, da ich etwa 2-3 Monate in den USA plane

- die 50 h in der Schweiz mit einem N-Reg (sehr schwer, da kaum N-Reg Flugis zu finden/zu mieten sind) oder Deutschland machen...dort kann man diverse N-Flugis mieten

 

Insofern wäre ich daher interessiert zu wissen, wie es nun mit dem Ganzen FAA-EASA hin und her ausschaut. Die Seite vom BAZL hat mir irgendwie nicht wirklich geholfen...

 

Auf der sicheren Seite wäre ich da sowieso, wenn ich einfach in der restlichen Zeit, welche ich in den Staaten verbringen werde, einfach die fehlenden Stunden nachole? Dann in der Schweiz mit einem Bekannten oder einem Fl noch ein paar Stunden fliegen, damit ich die lokalen Gegebenheiten kennenlerne...dann hab' ich die 100h..

 

Was meint ihr?

 

LG

 

Fab

Bearbeitet von dentfly
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Auf der sicheren Seite wäre ich da sowieso, wenn ich einfach in der restlichen Zeit, welche ich in den Staaten verbringen werde, einfach die fehlenden Stunden nachole? 

Das ist auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Im Moment sieht es nicht so aus, als sei die Derivation über den April raus beabsichtigt/möglich.

Dann in der Schweiz mit einem Bekannten oder einem Fl noch ein paar Stunden fliegen, damit ich die lokalen Gegebenheiten kennenlerne...dann hab' ich die 100h..

 

Wenn Du nach dem 8. April bevor Du eine EASA-Lizenz hast in der Schweiz mit einem Bekannten oder FI fliegst zählt das natürlich nicht gegen die 100h, weil Du dann ja nicht PIC bist.

 

Florian 

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Danke für die Antwort Florian. D.h. dann würde ich besser direkt die 100h in den Staaten machen.

 

Bin trotzdem gespannt, was da in den nächsten Monaten rauskommt. Definitiv planen werde ich ab ca. Mitte Juni, dann sollte bzgl. dieser Regulation ja Klarheit herrschen.

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Das EASA Komitee tagt in diesen Tagen und wird dort voraussichtlich eine weitere Verlängerung der Aussetzung der famosen "Dopellizenzregelung" um zwei Jahre, also bis April 2019, verabschieden.

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Das EASA Komitee tagt in diesen Tagen und wird dort voraussichtlich eine weitere Verlängerung der Aussetzung der famosen "Dopellizenzregelung" um zwei Jahre, also bis April 2019, verabschieden.

 

Dann kann man mal sehen, wie schnell unsere Behörden sein können, wenn sie wollen.

Das EASA-Komitee kann so was ja nicht entscheiden. Sie kann nur der Kommission empfehlen, eine Verordnung zu erlassen, welche die Öffnungsklausel nach Art. 12(4) von 1178/2011 um zwei Jahre verlängert. Danach müssen dann die zuständigen Stellen der Mitgliedsländer (wenn sie dass den wollen - schon heute gilt ja bei weitem nicht in allen EASA-Staaten die Ausnahme) die Derogation erklären - das sind ziemlich viele Schritte dafür, dass nicht mal 2 Monate Zeit sind...

 

Florian

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