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ATC-Flugplan: Praktische Anwendung


Spägi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

Da ich vor wenigen Tagen meine TMG-Erweiterung gemacht habe, beschäftige ich mich nun mit dem Thema ATC-Flugplan in der Praxis.

 

Konkret geht es um einen Flug vom Birrfeld in Richtung Schaffhausen-Schmerlat. Da mich dieser Flug über den Südschwarzwald bringt (evtl. mit etwas Sightseeing), muss ich natürlich einen Flugplan aufgeben, da ich die Landesgrenze gleich mehrmals überfliege.

 

Den Thread hier habe ich bereits gelesen und bin sehr dankbar für die dort gefundenen Tipps und Erklärungen.

 

 

Nun meine Gedanken resp. Fragen dazu:

 

1. Muss ich bei FIS bleiben oder kann ich nach dem Aktivieren des FP wieder von der Frequenz?

Mir sind die überwiegenden Vorteile, bei FIS zu bleiben, durchaus bewusst, es geht mehr darum, ob man "das machen kann" oder eben "nicht macht". Laut der Vorschrift muss ich nur einen FB aufgeben für das Überqueren des Landesgrenze, da steht nix von FIS.

 

2. Was mache ich bei mehreren Überflügen der Landesgrenze (z.B. von Schaffhausen Richtung Stein am Rhein, immer dem Rhein entlang)? Ist dies überhaupt praktikabel? Bleibt ihr einfach konsequent im deutschen/schweizer Luftraum?

 

3. Muss ich z.B. über dem Schluchsee zu Langen Info wechseln oder kann ich ZRH sagen, dass ich in 5min eh wieder da bin und nicht wechseln möchte, da ich nachher sowieso Richtung Schaffhausen will?

 

4. Kann ich FIS auch ohne FP benutzen (für einen Flug, bei welchem ein FP empfohlen, aber nicht zwingend ist, z.B. in den Alpen? Ich meine ja, ohne jegliche Einschränkung! Oder ist dies (von Seiten FIS) "nicht gerne gesehen"?

 

5. Wie lautet die aktuelle Phraseologie? Gab es in letzter Zeit grössere Neuerungen? Meine Voice ist von 2012, meinte aber mal was von Kollegen gehört zu haben, dass sich da was geändert hätte. Leider fand ich im Netz nichts Aktuelles.

 

Sorry wegen der vielen Fragen, fühlt Euch frei, auch nur einen Teil zu beantworten.

 

Danke Euch schon im Voraus und always happy landings,

Pascal

Bearbeitet von Spägi
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Hallo Pascal

Ich würde es so machen:

1: FIS = Zürich Information und da bleiben, da Du nur einmal die FIR (wenn überhaupt) überfliegst. Der CH Controller will von Dir Dein Routing wissen. Da kannst Du ihm dann mitteilen, dass Du bei ihm bleiben willst.

2. Beachte dass Du Dich dort in der FIR von CH befindest

3. Bleib bei Zürich Info.

4. Flugplan und FIS haben nichts miteinander zu tun. FIS dient Deiner Sicherheit.

5. Initial call. Dann wie üblich wer Du bist, wo Du bist, wohin Du willst, wie Du dorthin willst etc. Du wirst unterstützt. Ist alles viel unkomplizierter.

Viel Spass

Gruss

Thomas

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1. Muss ich bei FIS bleiben oder kann ich nach dem Aktivieren des FP wieder von der Frequenz?

Mir sind die überwiegenden Vorteile, bei FIS zu bleiben, durchaus bewusst, es geht mehr darum, ob man "das machen kann" oder eben "nicht macht". Laut der Vorschrift muss ich nur einen FB aufgeben für das Überqueren des Landesgrenze, da steht nix von FIS.

 

Du musst überhaupt nicht bei FIS rufen. Das ist keine Pflicht für den Piloten. Du kannst uns rufen, wann du willst, um ggf. Verkehrsinformationen, eine Info oder einen anderen Service zu bekommen. Mit deinem letzten Satz bei 1. hast du dir deine Frage schon beantwortet.

 

2. Was mache ich bei mehreren Überflügen der Landesgrenze (z.B. von Schaffhausen Richtung Stein am Rhein, immer dem Rhein entlang)? Ist dies überhaupt praktikabel? Bleibt ihr einfach konsequent im deutschen/schweizer Luftraum?

 

Solange du in Lufträumen fliegst, in denen du keine Freigabe benötigst und frei von restricted Areas bleibst, kannst du fliegen, wo immer du willst. Da der Luftraum sowieso bis weit in den Norden an Zurich delegiert ist, ist auch nur dieser dafür zuständig (s.3)

 

3. Muss ich z.B. über dem Schluchsee zu Langen Info wechseln oder kann ich ZRH sagen, dass ich in 5min eh wieder da bin und nicht wechseln möchte, da ich nachher sowieso Richtung Schaffhausen will?

 

s.1., ansonsten, bleib auf der 124,7 (Zurich-Information); deren Luftraum geht im Norden u.a. bis zur Linie Freiburg, Rottweil, Albstadt

 

4. Kann ich FIS auch ohne FP benutzen (für einen Flug, bei welchem ein FP empfohlen, aber nicht zwingend ist, z.B. in den Alpen? Ich meine ja, ohne jegliche Einschränkung! Oder ist dies (von Seiten FIS) "nicht gerne gesehen"?

 

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Uns ist es völlig egal, ob du einen FPL aufgegeben hast. Das Ding ist nur für Customs und SAR gut

 

5. Wie lautet die aktuelle Phraseologie? Gab es in letzter Zeit grössere Neuerungen? Meine Voice ist von 2012, meinte aber mal was von Kollegen gehört zu haben, dass sich da was geändert hätte. Leider fand ich im Netz nichts Aktuelles.

 

Ich glaube nicht, dass sich in den letzten Jahrzehnten die Phraseologie geändert hat. Initial Call: Callsign, Type, Dep, Dest, Altitude

 

 

Gruß Thomas

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Hallo Pascal

Ich würde es so machen:

 

2. Beachte dass Du Dich dort in der FIR von CH befindest

 

 

 

Hallo Thomas

Besten Dank für Deine Tipps.

 

Ich dachte eben, ich müsste den Überflug der Landesgrenze jedes Mal melden. Ist dem so oder muss das effektiv nur im Flugplan stehen?

 

Vielen Dank nochmals und Grüsse,

Pascal

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Phrasologie

 

1. initial Call

 

danach

 

Callsign, Flugzeugtyp, VFR from x to y, current position with altitude, routing (nächste drei Punkte), requests

 

beim request dann evtl gerade airborne xx, can you please open my flightplan.

 

Gruss

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Hallo Pascal

Du musst den Überflug der Landesgrenze nicht melden.

Du bleibst bei Deinem Vorhaben ja in der FIR der Schweiz. Der CH Controller will vermutlich Dein Routing wissen und Dir dann mitteilen, bei welchem Deiner Wegpunkte Du Dich melden sollst. Falls Du Dein Routing änderst, kannst Du FIS das mitteilen "change intention ..."

Gruss

Thomas

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1. Muss ich bei FIS bleiben oder kann ich nach dem Aktivieren des FP wieder von der Frequenz?

Mir sind die überwiegenden Vorteile, bei FIS zu bleiben, durchaus bewusst, es geht mehr darum, ob man "das machen kann" oder eben "nicht macht". Laut der Vorschrift muss ich nur einen FB aufgeben für das Überqueren des Landesgrenze, da steht nix von FIS.

 

Du musst überhaupt nicht bei FIS rufen. Das ist keine Pflicht für den Piloten. Du kannst uns rufen, wann du willst, um ggf. Verkehrsinformationen, eine Info oder einen anderen Service zu bekommen. Mit deinem letzten Satz bei 1. hast du dir deine Frage schon beantwortet.

 

Hallo Thomas

Auch Dir vielen Dank für die Antworten.

 

Ich muss initial FIS aufrufen, um den FP zu aktivieren. Dann dachte ich eben, ich müsste jeden Überflug der Landesgrenze ebenfallls melden. Das wäre beim Ausflug über z.B. Waldshut und beim Einflug bei z.B. Erzingen. Oder interessiert es FIS null, wann ich die Grenze überfliege?

 

2. Was mache ich bei mehreren Überflügen der Landesgrenze (z.B. von Schaffhausen Richtung Stein am Rhein, immer dem Rhein entlang)? Ist dies überhaupt praktikabel? Bleibt ihr einfach konsequent im deutschen/schweizer Luftraum?

 

Solange du in Lufträumen fliegst, in denen du keine Freigabe benötigst und frei von restricted Areas bleibst, kannst du fliegen, wo immer du willst. Da der Luftraum sowieso bis weit in den Norden an Zurich delegiert ist, ist auch nur dieser dafür zuständig (s.3)

Dieselbe Problematik mit der Landesgrenze. Aber ich habe das Gefühl, ich mache da mehr draus, als da wirklich wäre.

 

3. Muss ich z.B. über dem Schluchsee zu Langen Info wechseln oder kann ich ZRH sagen, dass ich in 5min eh wieder da bin und nicht wechseln möchte, da ich nachher sowieso Richtung Schaffhausen will?

 

s.1., ansonsten, bleib auf der 124,7 (Zurich-Information); deren Luftraum geht im Norden u.a. bis zur Linie Freiburg, Rottweil, Albstadt

Laut meiner ICAO-Karte geht die FIR-Grenze nördlich vom Birrfeld zwischen Waldshut und St.Blasien durch. Der Schluchsee ist laut Karte also Gebiet der Langen FIR. Hast Du da andere Informationen?

 

Danke nochmals und beste Grüsse,

Pascal

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Hallo Pascal

Du musst den Überflug der Landesgrenze nicht melden.

 

Hallo Thomas

 

Vielen Dank, das erklärt einiges. 

 

Beste Grüsse, Pascal

Bearbeitet von Spägi
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Die FIR von CH geht im Norden bis ca. Rottweil und im Westen fast Freiburg im Breisgau. Pascal, verwechselst Du FIR mit Landesgrenze - die schwarze Linie?

Gruss

Thomas

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Laut meiner ICAO-Karte geht die FIR-Grenze nördlich vom Birrfeld zwischen Waldshut und St.Blasien durch. Der Schluchsee ist laut Karte also Gebiet der Langen FIR. Hast Du da andere Informationen?

 

Die Darstellung auf dieser ICAO-Karte (aus der Schweiz? Unser DFS-Print Medium sieht anders aus!) ist missverständlich! Zum einen darfst du die Landesgrenzen nicht mit der FIR-Grenze verwechseln, zum anderen kann auch die Beschriftung "FIR-Langen Zürich-Info 124.7" nordöstlich Hütten-Hotzwald zu Missverständnissen führen (anzumerken ist, dass ich auf diesem Kartenabschnitt nicht die Langener Freq. 128.95 sehe?). Sicher ist dort die Trennung der beiden FIR´s, jedoch sieht die Zuständigkeit bzw. Delegation des Luftraumes komplett anders aus. Wenn du deine Karte mal 20 NM weiter nach Norden öffnest, wirst du sehen, dass auf einer Linie Freiburg-Rottweil-ED-R132-Riedlingen die "Grenze" zwischen Zürich Information 124,7 und Langen 128,95 liegt. Dort solltest du auch unsere Langener Frequenz sehen...

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Callsign, Flugzeugtyp, VFR from x to y, current position with altitude, routing (nächste drei Punkte), requests

 

beim request dann evtl gerade airborne xx, can you please open my flightplan.

 

Ich sage auch meistens «open», aber korrekt wäre «activate». Die Abflugzeit kann man gleich von Anfang an nennen.

 

In vielen Ländern ist beim Kontakt mit der Flugsicherung (auch mit FIS) die Angabe der Personen an Bord notwendig (POB).

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Die Darstellung auf dieser ICAO-Karte (aus der Schweiz? Unser DFS-Print Medium sieht anders aus!) ist missverständlich! Zum einen darfst du die Landesgrenzen nicht mit der FIR-Grenze verwechseln, zum anderen kann auch die Beschriftung "FIR-Langen Zürich-Info 124.7" nordöstlich Hütten-Hotzwald zu Missverständnissen führen (anzumerken ist, dass ich auf diesem Kartenabschnitt nicht die Langener Freq. 128.95 sehe?). Sicher ist dort die Trennung der beiden FIR´s, jedoch sieht die Zuständigkeit bzw. Delegation des Luftraumes komplett anders aus. Wenn du deine Karte mal 20 NM weiter nach Norden öffnest, wirst du sehen, dass auf einer Linie Freiburg-Rottweil-ED-R132-Riedlingen die "Grenze" zwischen Zürich Information 124,7 und Langen 128,95 liegt. Dort solltest du auch unsere Langener Frequenz sehen...

 

Stimmt doch: FIR LANGEN mit ZURICH INFO 124.7.

 

Vor ein, zwei Jahren hat Skyguide die Schweizer ICAO-Karte leider im Norden erheblich gekürzt, vorher war noch einiges an süddeutschem Raum abgedeckt, nämlich der ganze Zuständigkeitsbereich von ZURICH INFO.

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Dann dachte ich eben, ich müsste jeden Überflug der Landesgrenze ebenfallls melden. Das wäre beim Ausflug über z.B. Waldshut und beim Einflug bei z.B. Erzingen.

 

Woher stammt diese Information? Im Flugplan müssen die Grenzüberflüge einschliesslich Zeit vermerkt werden. Aber je nach Flugroute wird man nicht jeden Grenzüberflug vermerken, bei einem typischen Übungsflug via ZUE, TRA und HOC allenfalls gar nicht …

 

Oder man fliegt ganz ohne Flugplan, diese Diskussion hatten wir vor noch nicht allzu langer Zeit irgendwo hier im Forum. Für die Flugsicherung (und auch FIS) sind Landesgrenzen nur insofern von Interesse, als sich daraus manchmal Einschränkungen für die Lufträume ergeben, das deutsche Diktat gegen den Flughafen Zürich lässt grüssen!

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Laut meiner ICAO-Karte geht die FIR-Grenze nördlich vom Birrfeld zwischen Waldshut und St.Blasien durch. Der Schluchsee ist laut Karte also Gebiet der Langen FIR. Hast Du da andere Informationen?

 

Die Darstellung auf dieser ICAO-Karte (aus der Schweiz? Unser DFS-Print Medium sieht anders aus!) ist missverständlich! Zum einen darfst du die Landesgrenzen nicht mit der FIR-Grenze verwechseln, zum anderen kann auch die Beschriftung "FIR-Langen Zürich-Info 124.7" nordöstlich Hütten-Hotzwald zu Missverständnissen führen (anzumerken ist, dass ich auf diesem Kartenabschnitt nicht die Langener Freq. 128.95 sehe?). Sicher ist dort die Trennung der beiden FIR´s, jedoch sieht die Zuständigkeit bzw. Delegation des Luftraumes komplett anders aus. Wenn du deine Karte mal 20 NM weiter nach Norden öffnest, wirst du sehen, dass auf einer Linie Freiburg-Rottweil-ED-R132-Riedlingen die "Grenze" zwischen Zürich Information 124,7 und Langen 128,95 liegt. Dort solltest du auch unsere Langener Frequenz sehen...

 

Hallo Thomas

 

Genau, dies entspricht der Schweizer ICAO-Karte und ich bin immer der Ansicht gewesen, dass dort die FIR-Grenze ist, zumal da "FIR Langen" steht. Eine entsprechende Frequenz ist aber wirklich nirgends zu finden. Dass die "richtige" FIR-Grenze, welche von Langen bewirtschaftet wird, viel höher und ausserhalb dieser Karte liegt, hätte ich nicht mal vermutet.

Ich glaube, ich brauche mal eine ICAO-Karte von Süddeutschland ...

 

Die Landesgrenze ist kaum ersichtlich auf der Karte, jedoch brauchte ich diese nicht, um zu wissen, welche Ortschaften bereits zu Deutschland gehören.

 

Vielen Dank auf jeden Fall, das hilft mir sehr weiter !

 

Beste Grüsse,

Pascal

Bearbeitet von Spägi
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Woher stammt diese Information? Im Flugplan müssen die Grenzüberflüge einschliesslich Zeit vermerkt werden. Aber je nach Flugroute wird man nicht jeden Grenzüberflug vermerken, bei einem typischen Übungsflug via ZUE, TRA und HOC allenfalls gar nicht …

 

Oder man fliegt ganz ohne Flugplan, diese Diskussion hatten wir vor noch nicht allzu langer Zeit irgendwo hier im Forum. Für die Flugsicherung (und auch FIS) sind Landesgrenzen nur insofern von Interesse, als sich daraus manchmal Einschränkungen für die Lufträume ergeben, das deutsche Diktat gegen den Flughafen Zürich lässt grüssen!

 

So explizit kann ich mich nicht erinnern, dass mir dies so beigebracht wurde. Bei den meisten Beispielen wurden immer nur ein (1) Überflug der Grenze gemacht und so dachte ich mir, jeder Grenzüberflug hat gleich zu erfolgen.

 

Je länger je mehr merke ich, dass Flugplan und FIS und der Überflug der Landesgrenze nur wenig miteinander zu tun haben ....

 

Danke Euch jedenfalls, dass ihr Licht ins Dunkel gebracht habt.

 

Viele Grüsse, Pascal

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Laut meiner ICAO-Karte geht die FIR-Grenze nördlich vom Birrfeld zwischen Waldshut und St.Blasien durch. Der Schluchsee ist laut Karte also Gebiet der Langen FIR. Hast Du da andere Informationen?

 

Die Darstellung auf dieser ICAO-Karte (aus der Schweiz? Unser DFS-Print Medium sieht anders aus!) ist missverständlich!

Missverständlich trifft es, seit Jahren schon. Die FIR wie sie auf der schweizer Karte drauf ist entspricht genau der FIR welche von Euroncontrol und ICAO publiziert wird - ist also korekt. Skyvector hat dasselbe publiziert, Openaipmap hingegen hat die FIR von der DFS/Eisenschmid übernommen, also ebenfals falsch - oder eben nicht. Gemäss GER AIP dürfte die FIR dem GER AIP entsprechen, zumindest nach kurzem Augenschein, ändert aber auch nichts daran das Euroncontrol und ICAO eine andere Lower FIR publizieren.

 

Allerdings wird die Langen FIR mit GND-FL 245 im GER AIP angegeben, womit ich aus dem Bauch heraus annehme das es sich hierbei um die "Lower FIR" handelt (ja, es gibt mitunter Lower und Upper).

 

Generell, und dies gilt ohne Ausnahme für alle EU und Ostblock Länder, muss man sich hier "keine Bauch machen" zumal die FIR wie sie jeweils von den jeweiligen nationalen Aviatik Ämter auf den Karten publiziert wird nicht genau der Beschreibung im AIP folgt, man muss sich also darüber keine Gedanken machen. Einzig wenn mal jemand wie Spägi auf den genauen Verlauf der FIR zu sprechen kommt so kann es schon mal Verwirrung geben.

 

Fazit: sowohl die schweizer als auch die deutsche Karten stimmen auch wenn beide denselben Luftraum anders angeben - ist halt so.

Franc

Bearbeitet von paraglider
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Fragen dieser Art mußt Du mal am Flugplatz dort stellen von Leuten die dort fliegen.

Oft wissen die gar nicht was Du willst, wir fliegen hier schon seit Jahren, hat sich noch nie einer beschwert...

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Fazit: sowohl die schweizer als auch die deutsche Karten stimmen auch wenn beide denselben Luftraum anders angeben - ist halt so.

Franc

 

Ich hab jetzt die verschiedenen Quellen nicht nachgeschaut, aber bezüglich FIR-Grenzen über deutschem Hoheitsgebiet ist einzig und alleine die deutsche AIP die massgebliche Quelle.

Alles, was davon abweicht kann daher nicht "stimmen".

 

Florian

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Mein Gott!

Aso, wir reden hier von einem Flug mit dem TMG vom Birrfeld nach Schmerlat.

 

Man kann selbstverständlich sich das Leben maximal kompliziert und schwierig machen. Selbstverständlich kann man das!

Man kann es sich aber auch es Bizzeli einfacher mache und ohne inflight Rechtsbelehrung durch den on-board Rechtsgelehrten einen Flug machen!

 

Variante ganz einfach:

Fluganmeldung im Birrfeld wie normal für einen Innlandflug. Route über CH Staatsgebiet, unter der TMA hindurch below 3000 ft.

Flug

Landung

fertig

 

Variante mit Flugplan
Wie oben, aber über D Staatsgebiet.

ATC Flugplan aufgeben, EET für z.B. zwei significant points beim Grenzüberflug nicht vergessen, sonst wird er rejected.

Nach dem Start das Birrfelder office bitten, den Flugplan zu eröffnen.

Falls dies nicht klappt, muddu ZRH INFO aufrufen, mit allem drum und dran (Initial call und so) und dann sagen: "could you please open my flight plan, take-off time was xyz"

Nach der Landung in Schmerlat zückst du das Smartphone, klickst auf die APP "Prevent Overdues" und meldest Deine Landung und sagst, sie sollen den Flugplan schliessen.

Alternative zum letzten Punkt: Du sagst am Funk der Information: "We have the field in sight, please close my flight plan" (Dabei ist die Phrase "I have the field in sight" wichtig, sonst machen sie es nicht.)

 

Aber jetzt mal ehrlich: Was bringt dies? Wem nützt das? Was passiert, wenn man es nicht macht? Antworten: Nichts / Niemandem / Nichts.

Der Deutschen Staatsmacht ist ein VFR Flug der unter der Zürcher TMA, im Relief, teilweise über Deutsches Staatsgebiet von CH nach CH durchfliegt sowas von egal! Das ist reine Beschäftigungstherapie für ATC/AIS ohne jeglichen Nutzen.

Und wer nun noch innerhalb der CH FIR über D Territorium meint, Langen Info aufrufen zu müssen, der liegt falsch.

 

Gruss und schönen Flug.

Philipp

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Tja, Philipp, da magst Du mit Deiner resultierenden Aussage ja Recht haben. Aber einem Kollegen, der sich unsicher ist und hier im Forum eine Frage stellt, dem sollte ohne Sarkasmus geholfen werden. Ansonsten verstehe ich den Sinn des Forums hier nicht.

Gruss

Thomas

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Es wurde klar der Unterschied zwischen Theorie und Praxis aufgezeigt.

Der Sarkasmus ist wenn überhaupt nicht dominierend.

 

Ingo

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Mein Gott!

Aso, wir reden hier von einem Flug mit dem TMG vom Birrfeld nach Schmerlat.

 

Man kann selbstverständlich sich das Leben maximal kompliziert und schwierig machen. Selbstverständlich kann man das!

Man kann es sich aber auch es Bizzeli einfacher mache und ohne inflight Rechtsbelehrung durch den on-board Rechtsgelehrten einen Flug machen!

 

Variante ganz einfach:

Fluganmeldung im Birrfeld wie normal für einen Innlandflug. Route über CH Staatsgebiet, unter der TMA hindurch below 3000 ft.

Flug

Landung

fertig

 

Variante mit Flugplan

Wie oben, aber über D Staatsgebiet.

ATC Flugplan aufgeben, EET für z.B. zwei significant points beim Grenzüberflug nicht vergessen, sonst wird er rejected.

Nach dem Start das Birrfelder office bitten, den Flugplan zu eröffnen.

Falls dies nicht klappt, muddu ZRH INFO aufrufen, mit allem drum und dran (Initial call und so) und dann sagen: "could you please open my flight plan, take-off time was xyz"

Nach der Landung in Schmerlat zückst du das Smartphone, klickst auf die APP "Prevent Overdues" und meldest Deine Landung und sagst, sie sollen den Flugplan schliessen.

Alternative zum letzten Punkt: Du sagst am Funk der Information: "We have the field in sight, please close my flight plan" (Dabei ist die Phrase "I have the field in sight" wichtig, sonst machen sie es nicht.)

 

Aber jetzt mal ehrlich: Was bringt dies? Wem nützt das? Was passiert, wenn man es nicht macht? Antworten: Nichts / Niemandem / Nichts.

Der Deutschen Staatsmacht ist ein VFR Flug der unter der Zürcher TMA, im Relief, teilweise über Deutsches Staatsgebiet von CH nach CH durchfliegt sowas von egal! Das ist reine Beschäftigungstherapie für ATC/AIS ohne jeglichen Nutzen.

Und wer nun noch innerhalb der CH FIR über D Territorium meint, Langen Info aufrufen zu müssen, der liegt falsch.

 

Gruss und schönen Flug.

Philipp

 

 

Hallo Philipp

 

Auch Dir vielen Dank für Deine Erläuterungen.

Mir ist durchaus bewusst, dass es eine (oder mehrere) Varianten gäbe, komplett über Schweizer Staatsgebiet zu fliegen. Aber das war nicht Sinn meiner Frage. Auch dass in Realität keiner einen Flugplan für diese Route aufgibt, wurde schon im Thread, den ich im 1.Post verlinkt hatte, deutlich.

Es ging mir tatsächlich mehr um Tipps der Piloten, die öfter im grenznahen Bereich fliegen und dabei ihre Erfahrungen gemacht haben mit einem FP und/oder FIS.

Ein Beispiel ist z.B. dein Hinweis "EET für z.B. zwei significant points beim Grenzüberflug nicht vergessen, sonst wird er rejected."

 

Einzig diese "Pseudo-FIR-Grenze", welche auf ICAO-Karte zu finden ist, verwirrt mich etwas. Denn auf der deutschen Karte ist diese nicht zu finden (ältere Karte von 2010, die aktuelle kaufe ich demnächst).

 

Besten Dank nochmals und viele Grüsse,

Pascal

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Tja, Philipp, da magst Du mit Deiner resultierenden Aussage ja Recht haben. Aber einem Kollegen, der sich unsicher ist und hier im Forum eine Frage stellt, dem sollte ohne Sarkasmus geholfen werden. Ansonsten verstehe ich den Sinn des Forums hier nicht.

Gruss

Thomas

 

 

Hallo zusammen

 

Gerne möchte ich folgendes noch erwähnen:

Ich hätte all diese Fragen auch einem oder mehreren Fluglehrern stellen könnten. Ich habe mich aber (vorerst) dagegen entschieden und versuche hier mein Glück  ;) .

 

Mein Eindruck ist nämlich, dass in der Schweiz gerne auf Flugpläne und FIS verzichtet wird, wann immer dies möglich ist. Die Gründe sind z.T. naheliegend und nachvollziehbar, daraus resultiert aber wenig Erfahrung im Umgang damit (dies gilt wie gesagt nicht für alle!).

Aus diesem Grund wollte ich erst hier nachfragen, weil ich mir hier die besten Chancen erhoffe, ein möglichst breites Spektrum an Erfahrungen und Tipps zu erhalten. Nicht in der Theorie, sondern praktisch.

 

Wie gesagt, ich bin dankbar für jeden Beitrag, das heisst aber nicht, dass ich mir nicht selber meine Überlegungen und Gedanken dazu mache resp. gemacht habe  :blink:.

 

Cheers,

Pascal

Bearbeitet von Spägi
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Woher stammt diese Information? Im Flugplan müssen die Grenzüberflüge einschliesslich Zeit vermerkt werden. Aber je nach Flugroute wird man nicht jeden Grenzüberflug vermerken, bei einem typischen Übungsflug via ZUE, TRA und HOC allenfalls gar nicht …

 

Oder man fliegt ganz ohne Flugplan, diese Diskussion hatten wir vor noch nicht allzu langer Zeit irgendwo hier im Forum. Für die Flugsicherung (und auch FIS) sind Landesgrenzen nur insofern von Interesse, als sich daraus manchmal Einschränkungen für die Lufträume ergeben, das deutsche Diktat gegen den Flughafen Zürich lässt grüssen!

Das überrascht mich jetzt auch. Ich bin der überzeugung, dass die Meldung des überflugs der FIR-Grenze /Landesgrenze zumindest aus Sicht FR mandatory ist und habe das-auch im Raum Schaffhausen immer so gehandhabt. Kann es sein, dass das Nichtmelden der Landesgrenze eine Ausnahmeregelung ist, weil der Zuständigkeitsbereich von ZHINFO weitergeht?
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Zitat von Philip: "..Alternative zum letzten Punkt: Du sagst am Funk der Information: "We have the field in sight, please close my flight plan" (Dabei ist die Phrase "I have the field in sight" wichtig, sonst machen sie es nicht.).."

 

Machen die das noch? Hier in Sion wird das Schliessen des FLP im Anflug verweigert. . Man muss zum AIS Schalter gehen nach der LDG oder anrufen. Die APP lehne ich ab, denn Du hast a bsolut keine Kontrolle über den erfolgreichen übermittlungsprozess, und Datenverbindung über GSM aus der Luft geht meistens schief.

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