Zum Inhalt springen

Unterschiede deutsche Phraseologie Deutschland/Schweiz/Österreich


Dierk

Empfohlene Beiträge

viel text und wenig Inhalt. Ich fragte, ob du dich auf den Eintrag für die Radiotelefonieprüfung oder den Language proficiency Eintrag beziehst.

 

Und ja, überall wo nicht French only ist, darfst du auch englisch funken. Ob es sinnvoll ist, wenn du die andern und die andern dich nicht verstehen, steht auf einem anderen Blatt.

 

gruss

roland

Wenig Inhalt? Dann hast Du offenbar das Wenige nicht gelesen. (Frust Off). Und ja, es ist das gegenseitige Nicht-Verstehen, um das es hier letztlich dreht.

Zunächst mal kannst Du den Skillchecks sagen wie Du willst, aber einer französischen "Voice" sagt sicher niemand Voice oder 'Language Proficiency Check'.

 

Und man funkt ja nur aus einem Grund im nicht-kontrollierten Luftraum: Um Informationen auszusenden sowie sich selbst zu informieren.

 

Und das ist keine Banalität. Man nehme das Bsp von Meldungen der Fallschirm-Absetzer: in der Linken Hälfte der Schweiz und in ganz Frankreich ausschliesslich französisch.

 

Diese Meldungen zu verstehen ist oft nicht banal. Und das soll nicht wichtig sein?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

in der Linken Hälfte der Schweiz und in ganz Frankreich ausschliesslich französisch.

 

Diese Meldungen zu verstehen ist oft nicht banal. Und das soll nicht wichtig sein?

... und in der rechten Hälfte der Schweiz ausschliesslich in Englisch. Und wie erklärst du uns dieses "Phänomen".....

 

Gruss

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... und in der rechten Hälfte der Schweiz ausschliesslich in Englisch. Und wie erklärst du uns dieses "Phänomen".....

 

Gruss

Andreas

Das muss ich Dir gar nicht erklären. Aber vielleicht fragat Du dich mal, wieviele Deutsche die Sprache des grössten Nachbarns beherschen-und auch wie flüssig. Gar nicht??? Ach du lieber Himmel. Sag jetzt nicht die Aussprache und Grammatik seien zu kompliziert!!! Genau das sagen romainsch-Sprachige vom Englischen. Kapiert? Bearbeitet von cosy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hoi Cosy

 

Also doch noch eine Erklärung......;-)

 

Aber ich weiss immer noch nicht genau, was du uns sagen willst. Soeben bin ich wieder einmal von einem langen Frankreich Flug zurück. Alles halb so schlimm, wie du uns weismachen möchtest. Überall nette Leute am Funk, manchmal sogar in E an F only Plätzen!! Mein Französisch (nicht flüssig, nicht grammatikalisch fehlerfrei) reicht locker aus, zu verstehen, was so um mich herum passiert und sogar darauf zu antworten - zumal an den französischen F only Plätzen eh nicht viel los ist.

 

Es ist auf jeden Fall unnötig, wegen der ganzen Funksprachen-Idiotie auf Auslandflüge zu verzichten. Schauermärchen helfen uns da gar nicht weiter, sondern lassen die Hürden nur immer weiter wachsen

 

Vive la France!

 

Gruss

Andreas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also mir ging es weniger um Funken in Frankreich, ich habe ja schon den Eintrag für Französische RTF (sowie Englisch).

 

Wie ist es denn in Deutschland, wenn man dort an D-only Plätzen mit Englisch ankommt? 

 

Wegen der Flugleiter-Pflicht muss man wohl an stillen Plätzen manchmal vorher jemand arrangieren, damit überhaupt wer am Platz ist, da in Abwesenheit des Flugleiters offenbar nicht gestartet und gelandet werden darf. Man klingelt also einen Rentner aus dem Bett :) Ohne einen Spracheintrag in Deutsch (der mir noch fehlt, den ich aber machen möchte) müsste dieser dann theoretisch englische RTF können, wenn man selbst zwar Deutsch spricht aber nicht in dieser Sprache funken darf...? Auch auf tagsüber mit Flugleiter besetzten Plätzen und PPR Zoll war ich überrascht, dass der gerade anwesende Türmer kein englische RTF konnte bzw. (mündliche Auskunft) im Fall des Falles ein entsprechender Türmer organisiert werden müsste... jedenfalls schien man nicht sonderlich erfreut, englisch sprechen zu müssen. Aber das war vielleicht ein Einzelfall.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Definitive abschliessende Beurteilung des Sachverhalts:

 

Ich wollte es genau wissen und habe Skyguide und danach das BAZL angefragt.

Hier die unmissverständlichen Antworten:

 

Lizenzeinträge Radiotelefonie und Sprachkompetenz:

Gemäss EASA FCL.055 muss der Pilot selber alle für den vorgesehenen Flug erforderlichen Einträge haben, d.h. es ist nicht zulässig, jemanden als „Stellvertreter“ an Bord zu haben, der die erforderlichen Berechtigungen hat, ohne dass der Pilot diese Berechtigungen ebenfalls hat. Ein Pilot, der ausschliesslich eine Radiotelefonieberechtigung (und Sprachkompetenzeintrag) auf Französisch hat, kann also nur in Lufträumen/auf Plätzen fliegen, wo Französisch als „Kommunikationssprache“ zugelassen ist.

 

In der Kommunikation zugelassene Sprachen:

Massgebend sind die Angaben im AIP bzw. VFR Manual (COM), wobei auf Englisch in der Schweiz überall kommuniziert werden darf, auch wenn nur eine Amtssprache publiziert ist. Hingegen darf z.B. in einem Luftraum/auf einem Platz, wo nur Englisch zugelassen ist (LSZH!), nicht in einer Amtssprache kommuniziert werden, und in Lufträumen/auf Plätzen, für welche eine Amtssprache angegeben ist, darf (ausser Englisch) keine andere Sprache verwendet werden. Somit kann ein Pilot mit franz. Radiotelefonie und Sprachkompetenz nicht auf einem deutschsprachigen Platz landen/starten.

 

Ein reiner Durchflug der Lufträume G oder E (VFR only) ohne Landung ist hingegen theoretisch möglich, wenn – falls überhaupt – zu keinem Zeitpunkt eine Kommunikation in einer anderen Sprache erforderlich ist als in jener, wofür der Pilot berechtigt ist.

 

Im Übrigen verweisen wir auf AIC B 007/2013, welches genau erklärt, was innerhalb der Schweiz erlaubt ist. Sie finden dieses unter folgendem Link: https://www.skybriefing.com/portal/de/web/guest/aic-series-b

 

 

..nun wissen wir's. Meine Aussagen zu Schweizer Piloten mit romanischem Hintergrund, französischen Piloten , deutschen Piloten  in den entsprechenden fremdsprachigen Teilen in der Schweiz ist also geklärt-- und entgegen einiger Diskussionsteilnehmer sehr wohl relevant.

 

Guten Flug!!  -- und vor Allem : gute Flugvorbereitung!

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man klingelt also einen Rentner aus dem Bett :) Ohne einen Spracheintrag in Deutsch (der mir noch fehlt, den ich aber machen möchte) müsste dieser dann theoretisch englische RTF können, wenn man selbst zwar Deutsch spricht aber nicht in dieser Sprache funken darf...?

 

Du kannst ihm ja am Telefon einfach kurz vorsprechen er soll sagen:

 

Lend et juhr Diskreschen

 

Start ist ja dann sowieso gleich.

 

Wenn sie Dich hassen hängen sie Dir auch mit passender LP was an und wenn es nix ist, es wird reichen.

 

Die offiziellen deutschen Phrasen kennst Du aber? Sonst kauf Dir einen Fliegertaschenkalender oder such im Netz.

Bearbeitet von iwl
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

.................

 

Wie ist es denn in Deutschland, wenn man dort an D-only Plätzen mit Englisch ankommt? 

........

Gibt es da überhaupt noch welche? Mir fällt auf Anhieb keiner ein.

 

...........Ohne einen Spracheintrag in Deutsch (der mir noch fehlt, den ich aber machen möchte)..........

Wer mit Vornamen Dierk heißt, sollte doch eigentlich keinen weiteren Nachweis mehr erbringen müssen, daß er deutscher Muttersprachler ist.  :) 

Bei uns hatte man sich seinerzeit dazu durchgerungen, daß, wer in Deutschland geboren wurde und hier zur Schule ging, automatisch LP6 für Deutsch in die Lizenz eingetragen bekam.

 

Man klingelt also einen Rentner aus dem Bett [:)]  .............................müsste dieser dann theoretisch englische RTF können, wenn man selbst zwar Deutsch spricht aber nicht in dieser Sprache funken darf...? Auch auf tagsüber mit Flugleiter besetzten Plätzen und PPR Zoll war ich überrascht, dass der gerade anwesende Türmer kein englische RTF konnte bzw. (mündliche Auskunft) im Fall des Falles ein entsprechender Türmer organisiert werden müsste... jedenfalls schien man nicht sonderlich erfreut, englisch sprechen zu müssen. Aber das war vielleicht ein Einzelfall.

Ein solches Problem dürfte es tatsächlich nur dann geben, wenn außerhalbv der regulären Betriebszeiten notgedrungen eine Vertretung für den hauptamtlichen Flugleiter gefunden werden muß.

 

Gruß

Manfred

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wäre ich mir nicht sicher, gibt sicherlich auch Plätze mit Betriebszeiten mit Rentnern da, die nicht Englisch können.

 

Im Osten war damals nur Russisch Pflicht, Englisch im Grunde schon mangelnde Haltung zum Sozialismus, des Privilegs fliegen nicht wert...

Bearbeitet von iwl
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Wer mit Vornamen Dierk heißt, sollte doch eigentlich keinen weiteren Nachweis mehr erbringen müssen, daß er deutscher Muttersprachler ist.  :)

Gruß

Manfred

Hervorragend - Manu!! es gibt hier sogar ein Formular, wonach ein EASA-Lizenzinhaber von Braunschweig automatisch den Eintrag mit einer 6 erhalten sollte!! Ich werde es jedenfalls probieren!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Höchstwahrscheinlich nur in Braunschweiger Lizenzen...

 

Da sollte wirklich ein separates Dokument möglich sein...

 

Ingo

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

So nun geht's an's Eingemachte ;-)

 

Im deutschen Lehrbuch (ein PDF vom Fluglehrer) werden die Funksprüche nach initialer Kontaktaufnahme seitens des Piloten von diesem jeweils mit dem vorangestelltem Rufzeichen begonnen. Das ist doch schon lange veraltet, oder?

 

Sowohl in Englisch als auch in Franzöisch wird das Rufzeichen im laufenden Zwei-Wege-Kommunikation seitens des Piloten an das Ende gesetzt.

 

Im übrigen habe ich dieses ICAO-Dokument gefunden, in dem steht, dass die Ergänzung jedes einzelnen Funkspruchs mit Rufzeichen bei etablierter Zwei-Wege-Kommunikation nicht erforderlich bzw. nur unter bestimmten Umständen Pflicht ist:

 

5.2.1.7.3.3.2    After contact has been established, continuous two-way communication shall be permitted without further identification or call until termination of the contact.

 

Aber:

 

5.2.1.7.3.3.3    In order to avoid any possible confusion, when issuing ATC clearances and reading back such clearances, controllers and pilots shall always add the call sign of the aircraft to which the clearance applies.

 

Also, wenn's wichtig ist und es um Freigaben geht, muss das Rufzeichen dazu. Jedoch soll dabei das Rufzeichen nicht am Anfang, sondern am Ende stehen:

 

5.2.1.9.2.2    PANS.— An aircraft station should acknowledge receipt of important air traffic control messages or parts thereof by reading them back and terminating the readback by its radio call sign.

 

http://www.icao.int/safety/acp/inactive/working/groups/library/acp-wg-c-3/wgc3_wp7.doc

 

Nun kann es sein, dass entweder meine ICAO-Quelle nur ein Arbeitsdokument ist, das gar keine Gültigkeit hat. Oder, was wahrscheinlicher ist, dass die mir seitens des Fluglehrers überlassene deutsch/englische RTF-Vorlage ungenau oder veraltet und leider bezüglich Positionierung des Rufzeichens schlicht falsch ist. Ähnliches ist mir übrigens schon bei der Vorbereitung des französischen Spracheintrags passiert: französisch-kanadische oder französische RFT-Handbücher aus dem Internet (auch offizielle Quellen) enthielten so in der Schweiz nicht umgesetzte Radiotelephonie-Schemata, ebenfalls mit "falscher" Positionierung des Rufzeichens. Ärgerlich. 

 

Also meine Frage: ich bin doch richtig mit der Annahme, dass nach Erstkontakt, z.B. 

 

Pilot: "Grenchen Rollkontrolle, HB-ZZZ"

Rollkontrolle: "HB-ZZZ, Grenchen Rollkontrolle" 

 

und Vorstellung seiner selbst (fiktives Beispiel, ich war noch nie in Grenchen)

 

Pilot: "HB-ZZZ, Katana, Abstellplatz Sektor Grün, VFR über Whiskey, Information alpha, rolle zum Rollhalt Piste 07 über Rollweg alpha"

Rollkontrolle: "H-ZZ, verstanden, Wind 090/10 Knoten, QNH 1017" (falls überhaupt jemand antwortet, da ja laut AIP keine Flugverkehrskontrolle auf dem Rollfeld stattfindet)

 

nun der restliche Funkverkehr seitens des Piloten auch in deutscher Sprache mit Rufzeichen am Ende stattfindet:

 

Pilot: "Rollhalt Piste 07, abflugbereit, H-ZZ"

Rollkontrolle: "H-ZZ, verstanden, rufen Sie Turm auf 120.1"

Pilot "120.1, H-ZZ" (oder: "Rufe Turm auf 120.1, H-ZZ")

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber wenn in dieser Zwei-Wege-Kommunikation eine längere Pause entsteht, z.B. wenn man es melden soll, wenn man nach einigen Minuten einen Pflichtmeldepunkt erreicht hat, und möglicherweise zwischenzeitlich die Bodenfunkstelle mit anderen Luftfahrzeugen Kontakt aufgenommen hat, dann heisst es 

 

"H-ZZ, Sierra, 3500 Fuss"

 

und nicht 

 

"Sierra, 3500 Fuss, H-ZZ"

 

wobei ich glaube, für den Fall gibt es keine offzielle Sprachregelung, dürfte aber einfacher für den Lotsen sein, wenn er sofort weiss, wer spricht, oder? Ein erneuter Aufruf beginnend mit "Grenchen Turm" ist sicher nicht nötig. 

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gibt es eigentlich eine schweizer Veröffentlichung der "Sprechschemata"?

 

Es scheint Unterschiede in diesen Schemata zu geben, sogar innerhalb der Schweiz, und zwar sprachabhängig. Das verwundert mich doch etwas.

 

So ist mir bekannt, in englisch (und analog in französisch) z.B. beim Erstaufruf von "Ground" bzw. "Sol" folgendes zu übermitteln:

 

XXX Ground

KENNZEICHEN

FLUGZEUGTYP

FLUGREGELN, to ZIELFLUGPLATZ

POSITION

(REQUEST STARTUP falls nötig)

REQUEST TAXI

INFORMATION ...

 

Der gleiche Aufruf in deutscher Phraseologie wird nun in der Schweiz (nach den Unterlagen, die mir vorliegen)

 

XXX Rollkontrolle

KENNZEICHEN

POSITION

ZIELFLUGPLATZ

INFORMATION ...

REQUEST TAXI

(REQUEST STARTUP falls nötig)

 

(es fehlen der Flugzeugtyp und die Flugregeln)

 

Dann gibt es eine Vielzahl anderer Schemata, je nachdem, welchen Stationstyp man anfunkt.

 

Austrocontrol hat seit 2012 wieder andere Regeln. https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/austro_control/data/dokumente/YQPMe_LO_Circ_2012_B_04_en.pdf

 

Dort ist ein Erstaufruf für alle Stationen zwingend (eine Funkpause von 10 Sekunden wird erwartet), und es gibt erfreulicherweise nur zwei Schemata, so wird bei Sichtflug nur zwischen Fluginformationsdienst (z.B. "Wien Information") und allen anderen ATS-Frequenzen unterschieden. Siehe 5.2.1.2 "Bestimmungen für Sichtflüge". Bei allen anderen ATS-Frequenzen werden laut dieser Publikation nur das Rufzeichen, die Position, der ATIS-Kennbuchstabe falls nötig (bei Start- und Landung) und der Grund der Meldung (z.B. "zur Landung") übermittelt. So einfach! Man muss nicht mitteilen, woher man kommt, nach welchen Regeln man fliegt, unter welchem Namen das Muster bekannt ist, mit dem man fliegt und wie meine Schwiegermutter heisst.

 

Sind die sehr viel umfangreicheren Schweizer Regeln, wie sie in Flugschulen gelehrt werden, irgendwo veröffentlicht?

D.h. gibt es eine verpflichtende legale Basis für diese schweizer "Standardaufrufe", und warum werden sie in deutscher Phraseologie nicht gleich gehandhabt wie in französisch und englisch?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der gleiche Aufruf in deutscher Phraseologie wird nun in der Schweiz (nach den Unterlagen, die mir vorliegen)

 

XXX Rollkontrolle

KENNZEICHEN

POSITION

ZIELFLUGPLATZ

INFORMATION ...

REQUEST TAXI

(REQUEST STARTUP falls nötig)

 

(es fehlen der Flugzeugtyp und die Flugregeln)

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

 

Muss der Schweizer Türmer im Hauptflugbuch nicht den Flugzeugtyp notieren? Woher weiss er diesen denn sonst?

 

Ebenso mit den Flugregeln: Schaut er bei jeden Erstanruf erst mal nach, ob ein IFR-Flugplan vorliegt den er öffnen müsste? 

Muss man die (beabsichtigten) Flugregeln in der Deutschschweiz auch nicht nennen, wenn man Sonder-VFR von einem kontrollierten Platz abfliegen will?

 

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

 

Muss der Schweizer Türmer im Hauptflugbuch nicht den Flugzeugtyp notieren? Woher weiss er diesen denn sonst?

 

Ebenso mit den Flugregeln: Schaut er bei jeden Erstanruf erst mal nach, ob ein IFR-Flugplan vorliegt den er öffnen müsste? 

Muss man die (beabsichtigten) Flugregeln in der Deutschschweiz auch nicht nennen, wenn man Sonder-VFR von einem kontrollierten Platz abfliegen will?

 

Florian

 

Hallo Florian,

 

zunächst muss der Turm meines Wissens (auf unkontrollierten Plätzen) gar nicht besetzt sein. Vielleicht stimmt das nicht, jedenfalls muss der "Türmer" nicht auf Funkmeldungen reagieren, es wirkt dann, als wäre niemand da. In Lausanne z.B. ist das praktisch: man erfährt über ATIS, welche Piste aktiv ist, macht seine Blindmeldungen und fliegt über den Einflugsektor direkt an, ohne teure Flugminuten in der Platzrunde zu verlieren oder von einem "Flugleiter" abgelenkt zu werden.

 

Vor dem Flug muss eine "Fluganmeldung" (avis de vol) ausgefüllt werden. Das ist nicht der Flugplan. Keine Ahnung, ob das in Deutschland auch so funktioniert. Gibt es in Lausanne inzwischen sogar digital: http://www.lausanne-airport.ch/mobile/ Warum also soll der Türmer Informationen, die bereits vorliegen, nochmal per Funk abfragen?

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vor dem Flug muss eine "Fluganmeldung" (avis de vol) ausgefüllt werden. Das ist nicht der Flugplan. Keine Ahnung, ob das in Deutschland auch so funktioniert.

Uuups - hab das in der Schweiz noch nie ausgefüllt - offenbar waren die Leute am Flugplatz immer so nett, dass sie mich als Ausländer nicht mal darauf hingewiesen haben, dass man das machen muss. Oder ist das bei IFR-Flügen nicht vorgeschrieben?

 

Nein, so was gibt es in Deutschland nicht. Dann muss man natürlich die entsprechenden Daten über Funk durchgeben.

 

Gruss,

Florian

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Chipart: Man kann nicht IFR nach Lausanne fliegen, es gibt kein entsprechendes Verfahren. Aber Lausanne ist AFAIK auch nicht PPR, man muss sich entsprechend nicht anmelden. Ausserdem ist Lausanne kein kontrollierter Flugplatz, das heisst man setzt die üblichen Blindmeldungen ab.

 

Das verlinkte Formular dient AFAIK der Erfassung der Flugbewegungen sowie für die Fluganmeldung (nach der Landung und vor dem Start).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Dierk: Ich glaube, Du hast Dich etwas verrannt. Im Zweifelsfall funktioniert (auch) in der Schweiz die standardmässige deutsche Phraseologie, bloss mit dem Unterschied, dass in der Schweiz normalerweise nicht auf Deutsch gefunkt wird, sondern wie erwähnt in der Deutschschweiz auf Englisch und im Welschland auf Französisch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Dierk: Ich glaube, Du hast Dich etwas verrannt. Im Zweifelsfall funktioniert (auch) in der Schweiz die standardmässige deutsche Phraseologie, bloss mit dem Unterschied, dass in der Schweiz normalerweise nicht auf Deutsch gefunkt wird, sondern wie erwähnt in der Deutschschweiz auf Englisch und im Welschland auf Französisch.

 

Weiss ich ja, ich brauche Deutsch auch gar nicht für die Schweiz, sondern für Deutschland und Österreich... Das Problem ist einfach, dass es keine amtliche (rechtsverbindliche) Veröffentlichung der deutschen Phraseologie in der Schweiz zu geben scheint (ich habe jedenfalls nichts dazu gefunden). Das BAZL hat zwar die ICAO-Dokumente verlinkt, aber die sind englischsprachig und das ICAO-Radiotelephoniemanual enthält zwar Prozeduren, bleibt dabei aber relativ grob und unterscheidet sich in Details. Ich zitiere mal aus der Skybrary: "International standards of phraseology are laid down in ICAO Annex 10 Volume II Chapter 5 and in ICAO Doc 9432 - Manual of Radiotelephony. Many national authorities also publish radiotelephony manuals which amplify ICAO provisions, and in some cases modify them to suit local conditions." http://www.skybrary.aero/index.php/Standard_Phraseology

 

Nur müsste meiner Meinung nach diese "Amplifikation" oder "Verfeinerung" (man könnte auch Erschwernis sagen) amtlich publiziert (und damit frei zugänglich) sein. Also ein amtliches Radiotelefoniemanual für alle in der Schweiz gebräuchlichen Sprachen, Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch, analog dem im UK https://publicapps.caa.co.uk/docs/33/CAP413%20MAY16.2.pdf inklusive einschlägiger Wortliste (Rollhalt, Abflugpunkt usw.). Kann eigentlich nicht sein, dass hier nur auf Bücher von Privatpersonen verwiesen wird. Diese Publikation muss ja nicht 372 Seiten haben...

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Chipart: Man kann nicht IFR nach Lausanne fliegen, es gibt kein entsprechendes Verfahren.

Seit August lässt sich darüber streiten, ob man das kann, siehe NCO.OP.115. Jedoch darf man gemäss SERA nur im Luftraum G ohne Clearance IFR fliegen, daher muss man über 2'000ft AGL (Luftraum E) in VMC sein, oder man muss eine Clearance haben. Ein Start mit >400m Sicht (darunter brauchts LVO) bei Nebel zwischen 0ft AGL und 1'999ft AGL ist jedoch rein theoretisch NCO- und SERA-konform. Diese Regeln hat man der UK zu verdanken, wo man OCAS (outside controlled airspace) schon immer sogar ohne Funk/Transponder entscheiden durfte "jetzt bin ich IFR". So ists jetzt eben im gesamten SERA-Gebiet, nur ist es unterschiedlich nützlich wegen der Infrastruktur und Lufträume (UK hat drei ATC Service Levels welche freiwillig genutzt werden können im Luftraum G, welcher sich teils bis FL195 erstreckt). Zudem ist dies business as usual in UK und Frankreich bspw., hingegen kennt man das bei uns bisher einfach nicht.

 

Zum Thema Deutsche Phraseologie. Ich würde mir da nicht so Sorgen machen, die Unterschiede sind ja recht klein. Wenn man die Deutsche LPC hat, dann sollte man diese m.M.n. wie gelernt anwenden, ausser im AIP stehen Abweichungen.

Bearbeitet von ArcticChiller
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zum Thema Deutsche Phraseologie. Ich würde mir da nicht so Sorgen machen, die Unterschiede sind ja recht klein. Wenn man die Deutsche LPC hat, dann sollte man diese m.M.n. wie gelernt anwenden, ausser im AIP stehen Abweichungen.

 

Hm, mache mir im Moment auch keine Sorgen mehr... habe heute die RTF-Prüfung in Deutsch bestanden.

 

Zu einem kleinen Teil habe ich die Prüfung mit dem VFR-Sprechfunk Simulator der Deutschen Flugsicherung vorbereitet, was jedoch, wie ich inzwischen weiss, keine gute Idee war. Die Strukturen sind einfach zu verschieden.

 

So läuft der Aufruf in der Schweiz beim Abflug eines kontrollierten Flugplatzes:

 

ROLLEN

 

                      ….... ROLLKONTROLLE (VORFELD/TURM/DELIVERY)   HB -

(SONDER-/NACHT-)    SICHTFLUG NACH ..…..

POSITION     …………………..

                      (ERBITTE ANLASSFREIGABE)

                      ERBITTE ROLLEN

                      INFORMATION ……

 

Also z.B. würde ich nach diesem Schema nach dem Anlassen (bei VFR und am Tage) auf dem Abstellplatz in Stuttgart die Push-to-Talk Taste drücken und sagen:

 

"Stuttgart Rollkontrolle HB-ZZZ

Sichtflug nach Genf

Abstellplatz Allgemeine Luftfahrt

Erbitte Rollen

Information Tango"

 

(ich habe mir jetzt nicht speziell die AIP von Stuttgart durchgelesen, ob das Anlassen am Tag bei VFR eine Freigabe braucht. Aber wenn es sich analog zur Schweiz verhalten würde, würde es diese nur bei Sonder- oder Nacht-VFR oder IFR brauchen).

 

Bei diesem Beispiel meckert aber der Simulator schon beim ersten Satz. Zunächst wird ein Erstaufruf erwartet:

 

"Stuttgart Rollkontrolle  HB-ZZZ"

 

Wenn ich dann nach diesem Erstaufruf meinen restlichen Text sage, kommt danach die Frage nach dem Luftfahrzeugtyp. Weil man das ja in Deutschland dazu sagen muss. Dann muss ich da auch noch "Diamond DA20" sagen, ein einfaches "Katana" kann offenbar nicht als Typ bei den Einstellungen eingeben werden... oder ich bin zu blöd dazu. Das ist aber eher ein Simulatorproblem. Wenn ich alles schön gesagt habe, bekomme ich vom Simulator eine Freigabe zum "Rollhalt Piste 07" zu rollen - aber welcher Rollhalt eigentlich? Theoretisch kann man sowohl mit Kilo als auch India noch am Beginn der Piste 07 auflinieren... 

 

Ist klar, dass man mit anders strukturierten Aufrufen etwas mehr Mühe haben wird, eine RTF-Prüfung in der Schweiz zu bestehen. Mein Fluglehrer war von meinen Vorbereitungen nicht begeistert. Inadäquat überausführliche Funkaufrufe schätzt man gar nicht, das ist so etwas wie "bad Funkmanship" :D Andererseits ist es blöd, wenn ein Rollhalt bei mehreren Möglichkeiten nicht eindeutig identifiziert ist. Muss ich noch erwähnen, dass mein Rufzeichen vom Simulator beim Rücklesen von Freigaben am Anfang des Funkspruches erwartet wird? Nein, oder?

Bearbeitet von Dierk
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

französisch-kanadische oder französische RFT-Handbücher aus dem Internet (auch offizielle Quellen) enthielten so in der Schweiz nicht umgesetzte Radiotelephonie-Schemata, ebenfalls mit "falscher" Positionierung des Rufzeichens. Ärgerlich.

 

 

 

Auch USA und England wenden nicht ICAO-konforme Funkverfahren an (dies für mitlesende studierende, welche sich mit (tw. sehr guten) softwarebasierten Übungen vorbereiten.)

Und: in Grenchen meldet sich eigentlich immer der AFIS-Sprecher. Habe dort aber noch NIE jemanden deutsch funken gehört. Immer französisch oder englisch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...