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TV Experiment Gerichtsthriller


Walter_W

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Gestern Abend wurde in der ARD, dem ORF und dem SRF das TV Experiment „Thriller“ ausgestrahlt. Eine Sendung in welcher der Zuschauer abstimmen kann, wie es weiterging.

 

Der Inhalt war folgende Annahme: Ein Kampfpilot schoss, ohne dazu ermächtigt zu sein, ein Passagierflugzeug mit 164 Passagieren ab. Dieses Flugzeug war gekapert durch Terroristen, welche das Flugzeug auf ein vollbesetztes Fussballstadion mit 70‘000 Besuchern stürzen wollten. Alle vorgängigen Massnahmen der Luftwaffe zur Aufgabe dieser Wahnsinnstat waren erfolglos. Der Pilot folgte seinem Gewissen und opferte die Passagiere und Besatzung der Passagiere und rettete so den Besuchern im Stadion das Leben.

 

Er wurde nun durch die Staatsanwaltschaft wegen Mordes an 164 Menschen angeklagt. Nach dem Plädoyer der Anklage und Verteidigung konnten die Fernsehzuschauer abstimmen ob der Pilot schuldig sei im Sinne der Anklage oder nicht. Das Resultat war eindeutig, über 80% in allen drei Ländern entschieden auf unschuldig.

 

Das Richterkollegium sprach in der Folge den Angeklagten frei.

 

Anschliessend diskutierten Politiker und Experten diesen Vorgang und dessen Urteil. Es kristallisierte sich keine so eindeutige Meinung wie beim Publikum heraus. Verworfen wurde insbesondere die Abwägung der Anzahl Menschenleben, einerseits 164 im Flugzeug gegenüber 70‘000 im Stadium. Weder das Deutsche Grundgesetz noch die Schweizerische Verfassung sind auf solche Irrsinnstaten ausgerichtet. Im angelsächsischen und amerikanischen Rechtssystem gibt es eine Entscheidungsmöglichkeit zugunsten des „kleineren Uebels“, eine Möglichkeit, welche weder in Deutschland noch der Schweiz möglich ist. Andererseits wurde betont, dass, wenn der Abschuss von zivilen Flugzeugen, als letzte Möglichkeit, nicht zugelassen ist, die Terroristen nicht gestoppt werden können und sie ihr Ziel erreichen werden.

 

Eine interessante Sendung, welche mit dem Zuschauer interagiert hatte. Interessant aber auch, weil sie die Grenzen der Justiz und der Moral und Ethik aufgezeigt hat.

 

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Ich denke nicht, dass die Justiz bei diesem Fall an ihre Grenzen gelangt. Der Pilot hat seine Kompetenzen überschritten und ohne Legitimation ein Verkehrsfkugzeug abgeschossen. Notwehr lag keine vor, denn er war nicht bedroht. Somit ist völlig klar, dass er schuldig gesprochen werden muss. Mord war es sicher nicht, da keine niedrigen Beweggründe im Spiel waren. Der Tatbestand des Totschlags scheint mir jedoch erfüllt zu sein. Strafmildernd wirken sich dagegen die subjektiven Beweggründe des Piloten zum Abschuss aus. Ob ein Crash in der Sportarena je stattgefunden hätte ist dagegen höchst unsicher, denn der Linienpilot ist in dem Filmszenario lediglich bedroht worden, hat das Flugzeug aber nach wie vor selber gesteuert. Somit hätte er das Flugzeug im letzten Moment sicher hochgezogen. Ev. hätte der vermeintliche Terrorist (ev. war es auch nur ein psychisch gestörter Mann) noch überwältigt oder umgestimmt werden können, usw. Ein Abschuss war zu keiner Zeit gerechtfertigt.

 

Ein Kampfpilot ist in einer solchen Situation lediglich Befehlsempfänger und somit Werkzeug der Staatsmacht. Selber entscheiden darf er auf keinen Fall, denn sonst funktioniert das ganze System nicht. Je weniger Informationen der Pilot hat umso kleiner ist das Risiko, dass er zu eigenen Schlussfolgerungen kommt und umso unwahrscheinlicher ist es, dass er eigenmächtig eine weitreichende Entscheidung fällt. Die Einsatzleitung am Boden ist darauf angewiesen, dass der Pilot nicht eigenmächtig handelt und ihm kommunizierte Befehle zu 100% befolgt. Der Pilot dagegen muss darauf vertrauen, dass die Einsatzleitung alle zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt und im besten Wissen und Gewissen im Sinne eines Rechtsstaates entsprechende Befehle an ihn erteilt. Ohne 100%-iges gegenseitiges Vertrauen kann ein solcher Einsatz nicht funktionieren. Und genau dieses 100%-ige Vertrauen hat der Pilot der Einsatzleitung nicht entgegengebracht. 

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Notwehr lag keine vor, denn er war nicht bedroht.

Notwehr ist im Strafrecht und PrivatrechtDeutschlands die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigenAngriff von sich ODER EINEM ANDEREN abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)

 

 

 

Ingo

Bearbeitet von iwl
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  • 3 Monate später...

Ich persönlich denke es geht im den Film wirklich mehr um die moralische Frage als um das Grundgesetz. Für mich hat dieser Pilot richtig gehandelt, auch wenn man nicht weis wie die Lage im Flugzeug war. Kann ja sein, dass die Crew die Lage wieder unter Kontrolle gebracht hätten, dann aber abgeschossen wurden. Wenige Leute zu opfern um mehr zu retten ist eine sehr schwere Frage. Auch unter Beachtung, dass man sich weis wie sicher das Flugzeug in Stadion eingeschlagen wäre. Kann ja auch sein das die Terroristen nicht fliegen könnten und vorbei fliegen und im Feld nebenan einschlagen.

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