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Urteil: Flugplatz-Verwechslung – Keine Bestrafung, aber Verfahrenskosten


mds

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«Die Verwechslung des Militärflugplatzes Alpnach (OW) mit dem Flugplatz Buochs (NW) hat für einen Piper-Piloten keine strafrechtlichen Konsequenzen. Er muss jedoch die Verfahrenskosten von CHF 1’500 tragen und seine Anwaltskosten von rund CHF 8’000 selbst bezahlen.»



 

BStGer BB.2016.288 vom 14. Februar 2017, http://bstger.weblaw.ch/pdf/20170214_BB_2016_288.pdf

 

Grund für das Strafverfahren war der nachfolgende SUST-Bericht: https://www2.sust.admin.ch/pdfs/AV-airprox/2219.pdf

 

Der ursprüngliche Strafbefehl erging allein aufgrund der Verfahrensakten der SUST, der Pilot wurde erst nach seiner Einsprache gegen den Strafbefehl einvernommen. Für eine solche Einsprache gilt übrigens eine äusserst kurze Frist von 10 Tagen, im Zweifelsfall sollte man Einsprache erheben – eine Begründung muss der Beschuldigte nicht liefern. Man kann die Einsprache jederzeit zurückziehen.

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Vielleicht hat es sich einfach zu sehr von seinem weiblichen Fluggast auf dem rechten Pilotensitz ablenken lassen? Wäre zumindest eine human-factor    ;)

 

Gruß

Manfred

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