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Anerkennung ausländischer EASA-PPL(A)-Lizenz


FlugCZ

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Hallo zusammen,

 

vielleicht wurde dieses Thema bereits im Forum diskutiert, aber ich habe nichts gefunden.

 

Ich habe die Schweizer Staatsbürgerschaft und bin für 12 Monate beruflich in Prag. In meiner freien Zeit möchte ich mir hier gerne einen lang gehegten Wunsch erfüllen und die PPL(A)-Lizenz erwerben (nach EASA).

 

Ich habe auch bereits eine Flugschule gefunden, die mir sehr zusagt. Der Theorieunterricht und die ersten Flugstunden haben mir schon sehr gut gefallen :-).

In der Flugschule wurde mir bei dem ersten "Informationen einholen" gesagt, dass diese EASA-PPL(A)-Lizenz überall anerkannt wird.

Allerdings kommen mir jetzt Zweifel, da ich verschiedentlich gehört habe, dass man (speziell internationale) Flüge nur mit einer Lizenz durchführen darf, welche in dem Land ausgestellt wurden, in dem das Flugzeug auch registriert ist.

 

Meine Frage ist also:

Kann ich nach meiner Rückkehr in die Schweiz einem Aeroclub beitreten und ein Flugzeug mit Schweizer Registrierung fliegen. Und wenn dem so ist, kann ich dann nur in der Schweiz fliegen, oder auch ins nahe Ausland wie z.B. Deutschland, Frankreich o.ä.?

 

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

 

Viele Grüsse

Mark

 

 

 

 

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Hallo Mark - willkommen im Forum!

Allerdings kommen mir jetzt Zweifel, da ich verschiedentlich gehört habe, dass man (speziell internationale) Flüge nur mit einer Lizenz durchführen darf, welche in dem Land ausgestellt wurden, in dem das Flugzeug auch registriert ist.

 

Das hast Du richtig gehört! Allerdings gilt im Bezug auf diese Frage das gesamte EASA-Gebiet sozusagen als "ein Land". Du kannst also ohne Probleme überall ein Flugzeug aus einem EASA-Land mit einer Lizenz aus einem anderen EASA-Land fliegen.

 

Florian

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  • 2 Jahre später...

Hallo Florian,

 

sorry - ich habe erst jetzt Deine Antwort gesehen (da ich ein anderes Anliegen hatte).


Vielen Dank - inzwischen habe ich die Lizenz und fliege gerne wieder hier in der Schweiz. 

 

Viele Grüsse

Mark

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