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AUSTRIA: Airspace modification


paraglider

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Mit AMDT A 2018 204, welches per 29. März 2018 in Kraft tritt, werden zahlreiche Änderungen im österreichischen Luftraum angekündigt.

 

Zu den vielen Änderungen sind unter anderem einige TMA, nicht wenige WPT (Visual Reporting Point), sowie auch die Einteilung in Sektoren des FIC/FIS Luftraum, siehe folgende Karte:

 

FISAUT.png

 

Die bisherige Darstellung der CTA, welche bisher in den Areamap Karten von areamapeu.info verwendet wurde, wird zugunsten der künftigen/neuen FIS/FIC Sektoren überflüssig, und wird daher im nächsten Kartenupdate nicht mehr ersichtlich sein.

 

CTA welche noch zur Zeit auf der areamapeu.info Karte abgebildet sind:

AUTCTA.png

 

Somit ist die FIS/FIC Einteilung von Österreich sehr ähnlich wie der von der Schweiz und Deutschland (Gebietseinteilung mit eigener FRQ).

 

Diejenige, welche die Karten von aremapeu.info benutzen, müssen beachten das die aktuell zur Zeit erhältliche Karte von areamapeu.info ab dem 29. März 2018 nicht mehr gültig ist weil veraltet, und dies Luftraumveletzung und (lebens-!) gefährliche Manöver zur Folge haben könnte/kann/wird ( die Visual Reporting Point wurden ebenfals geändert!).

Franc

 

Edit: Kartenupdate folgt demnächst.

Bearbeitet von paraglider
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Warum sollten Luftraumverletzungen lebensgefährlich sein?

Vielleicht, weil Lufträume wg. der Flugsicherheit eingerichtet wurden? :unsure: Duck, und wegt.............. B) 

 

Gruß

Manfred

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Naja, Berge wachsen nicht über Nacht :D Bzw. alte Luftraumdaten sollten ja auch sicher gewesen sein.

Dann habe ich da wahrscheinlich etwas gründlich miß(t)verstanden....... :o

 

Gruß

Manfred

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Warum sollten Luftraumverletzungen lebensgefährlich sein?

Es geht um die WPT welche versetzt wurden. Verwendet man also die "alte" Karte, wäre man am "falschen" Ort, was nicht gerade ungefährlich ist, weil alle anderen (ATC/APP/TWR) und die übrigen Piloten in der Luft welche mithören, dich an einem ganz anderen Ort vermuten. Konkret geht es um die WPT um die regionalen Aerodrome, wo so einiges an IFR und VFR Verkehr zusammen kommt: da sollte man eigentlich schon dort sein, wo man es am Funk angibt, sonst kann es "eng" werden.

 

Allerdings wurden die allermeisten WPT nur minimal versetzt, und nur sehr sehr wenige "etwas mehr" versetzt: wären nicht die wenigen Ausnahmen, würde es die "alte" Karte problemlos auch tun. Muss halt jeder selbst wissen was er tut. Jedenfals steht es mir nicht zu, darüber zu diskutieren, ob "eng" auch "lebensgefährlich" sein könnte.

 

Was die "möglichen" Luftraumverletzungen (TMA Änderungen) betrifft, ich habe selbst auch noch nicht alles im Detail angeschaut. So wie es aussieht, könnten es auch Änderungen "kosmetischer Natur" sein: nächste Woche weiss ich es genau, und gebe dann kurz Bescheid.

Franc

Bearbeitet von paraglider
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Danke Franc für Deine Infos !

 

Weisst Du zufällig auch, ob bereits in der ICAO Austria 2018 Luftfahrtkarte ( 1:500.000 ) die V-REPs - und Luftraum Änderungen enthalten sind !?

 

 

Off-Topic >

 

Die ständigen Änderungen der Koordinaten der V-REPs seitens der Luftfahrt Organisationen muss in erster Linie mit Arbeitsbeschaffung in den eigenen Reihen zu verstehen sein, aber zunehmend auch für die Aeronautical Software Industrie sehr willkommen, mit reiner Logik ist das alles zusammen nicht mehr nachvollziehbar.

 

 

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Bearbeitet von JMLAB
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Weisst Du zufällig auch, ob bereits in der ICAO Austria 2018 Luftfahrtkarte ( 1:500.000 ) die V-REPs - und Luftraum Änderungen enthalten sind !?

 

 

.

Nein, weiss ich nicht, wird aber bestimmt auch so sein, ansonsten wäre diese ja unbrauchbar.

 

AMDT A 2018 204  beinhaltet sowohl die neuen VAC als auch die Koordinaten der WPT: man kann sich also jetzt schon alles anschauen, und ggf. die neuen WPT aktualisieren. Man wird schnell erkennen, das nur ca. 3-4 WPT etwas mehr versetzt wurden, alle anderen nur sehr minimal.

 

Bei den TMA bleibt alles so wie es war. So wie es aussieht, ist die wichtigste Änderung die Etablierung der neuen FIS/FIC Sektoren mit eigener FRQ. Ich bin nicht wirklich glücklich damit, weil der "TFI" Sektor nur zeitlich begrenzt verfügbar ist, und man eigentlich (NVFR) zwei FRQ benötigt.

Franc

 

NB: sehe zu, das ich noch in ca. 5-8 Tage eine neue und aktuelle Karte online stellen kann.

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Bei den TMA bleibt alles so wie es war. So wie es aussieht, ist die wichtigste Änderung die Etablierung der neuen FIS/FIC Sektoren mit eigener FRQ. Ich bin nicht wirklich glücklich damit, weil der "TFI" Sektor nur zeitlich begrenzt verfügbar ist, und man eigentlich (NVFR) zwei FRQ benötigt.

 

 

Das war IMHO aber doch schon die letzten 20 Jahre so? TFI 118.525 innerhalb der TMA LOWW (und "beschränkte" Öffnungszeiten, sonst 124.4), 124.4 im Rest Österreichs (7-21 Uhr). Siehe auch https://www.austrocontrol.at/piloten/wien_information

 

Die einzige Änderung bezüglich Information wäre demnach die Aufspaltung in Nord/Süd-Österreich, und dass ausserhalb der TFI Öffnungszeiten 134.625 anstatt 124.4 zu tunen ist?

 

Lg,

Joseph

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FIC = Flight Information Center

 

TFI = Terminal Flight Information

 

 

Für Österreich >

 

Die beiden Frequenzen 124,4 MHz ( FIC ) und 118,525 MHz ( TFI ) bilden die Grundlage für “Wien Information“.

 

 

.

Bearbeitet von JMLAB
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Die einzige Änderung bezüglich Information wäre demnach die Aufspaltung in Nord/Süd-Österreich, und dass ausserhalb der TFI Öffnungszeiten 134.625 anstatt 124.4 zu tunen ist?

Ja, ausserhalb der Dienstzeiten von TFI wird FIS durch 134.625 gewährleistet. Ohne jetzt pedantisch und bürokratisch sein zu wollen, ist die Aufspaltung in Nord, Süd und Osten.

 

Im übrigen muss ich mich exakt an das AIP halten, alles andere wäre barer Quatsch und unbrauchbar. Zum jetzigen Zeitpunkt muss ich die Veröffentlichung einer neuen Karte für Österreich hinausschieben wegen einer "bürokratischen" Kleinigkeit, muss aber halt so sein um korrekte Luftfahrtkarten erstellen zu können. Jedenfals ist bis auf die einte "Kleinigkeit" soweit bereits alles aktualisiert worden, ev. kann ein Preview diese Wochende veröffentlich werden (gebe in diesem Thread kurz Bescheid).

Franc

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  • 2 Wochen später...

Moin,

 

wer ist denn Herausgeber dieser, m.E. mit viel zu viel Informationen überladenen und oftmals unübersichtlichen ´Karte´?

Außerdem sind auf den ersten Blick zahlreiche Fehler drin! (Luftraumgrenzen, Zuständigkeiten, Frequenzen...)

Ich vertraue da auf ´offizielle´ Karten, die mir mein Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

Btw: seit dem 06.03.18 gibt es München Information nicht mehr. Es heißt jetzt Langen Information.

 

Gruß

Thomas

Bearbeitet von Boeing707
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wer ist denn Herausgeber dieser, m.E. mit viel zu viel Informationen überladenen und oftmals unübersichtlichen ´Karte´?

Meine Wenigkeit.

 

Bezüglich Deutschland habe ich folgendes statement:

- die Daten sind noch von 2017, was auch korekt auf dem Homepage ersichtlich ist.

 

- DFS sieht es, trotz mehrmaligem ermahnen meinerseits, es nicht für nötig, die VFR Sektoren in das IFR AIP aufzunehmen. Allerdings ist Deutschland das einzige Land, welches die VFR Sektoren nicht (!) im regulären IFR AIP erwähnt.

 

Im übrigen hat auch Deutschland dieses Jahr nicht wenige Änderungen, welche ich mir aber bisher aus Zeitgründen auch noch nicht anschauen konnte. Meinerseits dürfte es Juni/Juli 2018 sein, bis auch Deutschland aktualisiert wird, was eh zu spät für diese Saison sein dürfte. Daher darf natürlich die Karte von 2017 nicht mehr verwendet werden.

Franc

 

Edit: habe mir mal kurz die Änderungen betreffend Deutschland angeschaut, wenn alles klapt könnte es in 4-6 Wochen ein Update geben - mit Ausnahme der VFR Sektoren, die sind ja nicht im AIP enthalten....

Bearbeitet von paraglider
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Meine Wenigkeit.

 

 

 

 

Oh! :o

 

Da habe ich doch gleich mal einige Fragen:

 

-Darfst du sowas?

Vom Urheberrecht ist es wahrscheinlich wurscht, wo du deine Infos herbekommst bzw. die Karten abmalst; mir fallen da DFS, ICAO; Jeppesen ein... Jeder Pilot dürfte sich seine persönliche Karte mit den für ihn und für seinen Flug relevanten Infos für sich selber erstellen (nur, warum sollte er es tun? Es gibt ja offizielle). Aber hier in diesem Fall: Stichwort: Haftung?!

 

-Warum machst du das?

Deine sieht weder auf den ersten, noch auf den zweiten Blick besser aus als die offiziellen Karten und, wie schon bei meinem vorherigen Posting angemerkt: sie beinhaltet eine ganze Menge Fehler! Um deine Antwort aufzunehmen: die Fehler sind nicht nur im deutschen Luftraum zu finden.

 

-Darfst du sowas öffentlich verbreiten?

Diese Frage drängt sich mir nach den beiden ersten förmlich auf.

Da gehört doch zumindest der unübersehbare, rote Vermerk: Nicht für navigatorische Zwecke geeignet oder Nicht zur Flugvorbereitung oder während des Fluges zu verwenden! o.ä. drübergelegt?! Und zwar auf allen Karten, die du im Internet veröffentlichst!

Der Vermerk auf deiner Homepage areamapeu.info:  "The chart are not certified for operative flights, and therefore you can only use it as backup chart, and not as primary chart for Navigation." ist recht dünn.

(Zumal auf der Homepage das komplette Impressum fehlt und als Kontakt lediglich eine info@-Adresse steht. Ich hab auch die ein oder andere Homepage, weiß also, was da drin stehen darf und auch stehen muss, sonst wird´s nämlich noch dünner... Aber das ist eine andere Geschichte und hat mit dem Thema hier nur indirekt zu tun ;) ).

 

Es gibt bei o.g. Firmen ganze Abteilungen, die sich mit Luftfahrtkarten beschäftigen und da ist es nur nachvollziehbar, dass eine Einzelperson so etwas nie leisten können wird (Komplexität, Zeitaufwand, Fehler).

 

Ich möchte hier zum Abschluss eine Anmerkung von dir aus einem oberen Posting aufnehmen:

"Diejenige, welche die Karten von aremapeu.info benutzen, müssen beachten das die aktuell zur Zeit erhältliche Karte von areamapeu.info ab dem 29. März 2018 nicht mehr gültig ist weil veraltet..."

 

Paraglider: deine Karten waren und sind niemals gültig und werden es niemals sein!

 

Just think about it! ;)

 

Gruß Thomas

Bearbeitet von Boeing707
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Impressum in der Schweiz?

 

Es bedeutet, dass eine Impressumspflicht besteht, sobald man im Internet auf seiner Homepage Waren, Werke oder Leistungen anbietet. Wer also beispielsweise einen Onlineshop betreibt, der bietet Waren im elektronischen Geschäftsverkehr an und ist verpflichtet, seine Identität und seine Kontaktadresse inkl. derjenigen der elektronischer Post (Email-Adresse) anzugeben.

Da er die Produkte nicht verkauft, sondern kostenfrei bereitstellt (oder habe ich etwas übersehen?), besteht für ihn keinerlei Impressumspflicht.

 

Sonst stimme ich aber zu, der Hinweis für Anwender sollte auch auf den Karten angebracht sein, nicht dass sich jemand damit auf die Schnauze legt.

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Danke Thomas für deine Bemerkungen. Inhaber des copyrhigt der Basiskarte ist stamen. Das copyrhigt über alle anderen graphischen Elemente, inkl. der Lufträume, habe ich.

 

Betreffend Gültigkeit im Allgemeinen von elektronischen/digitalen Luftraumkarten, ist es soweit es mir bekannt ist, nicht erlaubt eine digitale Karte zu verwenden: dies gilt auch für die digitalen Karten der Luftraumbehörden.

 

Wie ich bereits schon vorher erwähnt habe, ist auf der Homepage das Datum der Karte ersichtlich: auf die von dir erwähnte Bemerkung "Nicht für navigatorische Zwecke" wird bereits auf der Homepage verwiesen, obwohl dies sogar überflüssig ist, zumal eh nur Papierkarten zugelassen sind. Der Vollständigkeit halber  sei aber noch erwähnt, das sämtliche AD Karten, welche von mir erstellt wurden, in rot und Uebergrösse den Verweiss enthalten, das diese nicht für operative Zwecke verwendet werden dürfen - dies desshalb, um Kollisionen auf den Taxiway zu vermeiden.

 

Auch deine Bemerkung, wonach der Verweiss auf der Hompage betreffend "The chart are not certified for operative flights, and therefore you can only use it as backup chart, and not as primary chart for Navigation." recht dünn sei, ist nicht zutreffend, sondern zu 100% korekt formuliert - du musst halt schon davon ausgehen, das mir die Gesetze und Vorschriften bekannt sind (wie auch der Staats- und Bundesanwaltschaft auch).

 

Betreffend Impressumpflicht habe ich mich nicht erkundigt, und steht zur Zeit nicht auf meiner To-Do Liste..... es gibt noch eine Menge Lufträume zu aktualisieren (auch Deutschland!).

Franc

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Danke Thomas für deine Bemerkungen. Inhaber des copyrhigt der Basiskarte ist stamen. Das copyrhigt über alle anderen graphischen Elemente, inkl. der Lufträume, habe ich.

 

Betreffend Gültigkeit im Allgemeinen von elektronischen/digitalen Luftraumkarten, ist es soweit es mir bekannt ist, nicht erlaubt eine digitale Karte zu verwenden: dies gilt auch für die digitalen Karten der Luftraumbehörden.

 

Wie ich bereits schon vorher erwähnt habe, ist auf der Homepage das Datum der Karte ersichtlich: auf die von dir erwähnte Bemerkung "Nicht für navigatorische Zwecke" wird bereits auf der Homepage verwiesen, obwohl dies sogar überflüssig ist, zumal eh nur Papierkarten zugelassen sind. Der Vollständigkeit halber  sei aber noch erwähnt, das sämtliche AD Karten, welche von mir erstellt wurden, in rot und Uebergrösse den Verweiss enthalten, das diese nicht für operative Zwecke verwendet werden dürfen - dies desshalb, um Kollisionen auf den Taxiway zu vermeiden.

 

Auch deine Bemerkung, wonach der Verweiss auf der Hompage betreffend "The chart are not certified for operative flights, and therefore you can only use it as backup chart, and not as primary chart for Navigation." recht dünn sei, ist nicht zutreffend, sondern zu 100% korekt formuliert - du musst halt schon davon ausgehen, das mir die Gesetze und Vorschriften bekannt sind (wie auch der Staats- und Bundesanwaltschaft auch).

 

Betreffend Impressumpflicht habe ich mich nicht erkundigt, und steht zur Zeit nicht auf meiner To-Do Liste..... es gibt noch eine Menge Lufträume zu aktualisieren (auch Deutschland!).

Franc

 

Franc, kannst du eine Quelle nennen die besagt das digitale Karten nicht erlaubt sind und nur Papierkarten zugelassen sind?

 

Gruss Jan

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Da wär ich doch auch gespannt, fliege mittlerweile mindestens im Ausland ohne Papier (elektronisches Backup), Jeppesen gibts ja nicht mal mehr ohne Eipäd. 

 

@Franc: Ich würde das auch juristisch besser absichern, im ureigensten Interesse.

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Franc, kannst du eine Quelle nennen die besagt das digitale Karten nicht erlaubt sind und nur Papierkarten zugelassen sind?

 

JAEIN. Ab Januar 2018 findet sich im AIP diverser Länder die Adaption des landeseigenen AIP mit SERA. Generell verweist jedes Land bzw. Luftfahrtbehörde auf SERA bzw. auf die entsprechende Regulation. Weiter werden im AIP die landeseigenen Abweichungen beschrieben bzw. festgehalten.

 

Was bedeuted das nun im Bezug zur Navigaiton mit Papierkarte oder digitaler Karte? Nehmen wir mal als Beispiel Frankreich (siehe AIP ENR 1.2 Kapitel 1.2.10.3), welches wie alle anderen Länder auch auf SERA veweist.

 

In AMDT A 2018 02 A Seite 73 und ENR 1.2 wird im Kapitel VFR Navigation festgehalten Zitat:

 

Navigation equipment 1.2.10.3

Every aircraft in VFR flight has the following means of navigation adapted to the route to be followed:

- when leaving the view of the ground or water;

- when flying on certain routes or in certain portions of space brought to the attention of users by means of aeronautical information;

- when performing a night flight other than a local flight;

- in other cases where a statutory instrument makes such equipment mandatory.

 

An sich bleibt eigentlich alle wie es vor SERA war, nur mit dem kleinen aber eben wesentlichen Unterschied, das die Verantwortung am PIC übergeht, aber und vorallem, es geht nicht klar daraus hervor, ob die digitale Karte ein zugelassenes Navigationsmittel ist.

 

An diesem Punkt angelangt, wird eigentlich klar, wo das eigentliche Problem liegt, namentlich ist es das Anzeigegerät, welches die digitale Luftfahrtkarte anzeigt. Es gibt eben bisher kein zertifiziertes Instrument (konkret: Consumer Tablet!) welches sowohl für die Leichtaviatik/GA, als auch den SERA und nationalen Vorschriften genügt.

 

In der Praxis sieht es bekantlich anders aus: die Luftfahrtbehörden machen keine "Hexenjagd" nach Piloten welche digitale Karten verwenden, es muss sich aber immer um diejenige Karte handeln, welche vom jeweiligen Land herausgegeben wird, besser bekannt als ICAO Karte.

 

Nehmen wir an dieser Stelle mal die Schweiz als Beispiel. Hier wird festgehalten, das die Verwendung der digitalen Karte untersagt ist, Zitat:

 

"Daten des BAZL: Jegliche operationelle Nutzung der digitalen Luftfahrtkarten (GeoIV ID 4) ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Für operationelle Zwecke sind die offiziellen Luftfahrtpublikationen zu nutzen."

 

Das was die Schweiz anwendet, ist so ziemlich genau das, was alle anderen Länder auch anwenden: die Papierkarte bzw. ICAO Karte ist die ofiziell zugelassene Luftfahrtpublikation. Betreffend der juristischen Sachlage gibt hier nichts mehr zu sagen (zumindest aus meiner Sicht anhand des AIP). Anders herum ausgedrückt: wenn ein Land bzw. Luftfahrtamt die digitale Karte nicht (!) als offizielle Luftfahrtpublikation erklärt, dann ist halt eben die digitale Karte keine zugelassene Luftfahrtpublikation für navigatorische Zwecke.

 

Jedenfals haben eben auch die Luftfahrtämter eingesehen, das der heutige Luftraum zu komplex ist, um diesen "nur" mit der ICAO Karte zu befliegen, weil die ofizielle ICAO Karte eh nicht alle Lufträume abbildet (Stichwort MIL/TRA/TSA/FBZ/CBA/SPORTING etc. airspace). Jedoch ist dies eh nur "Nebensache" weil das beschaffen der betreffende Luftfahrtpublikationen an den PIC übergeht, Stichwort AIC/AMDT/NOTAM/VFRGUIDE, in welchem dann diejenigen Lufträume abgebildet sind, welche nicht in der ofiziellen ICAO Karte enthalten sind (das bedeutet nichts anderes, das die betreffenden Karten sehr wohl vom Luftfahrtamt publiziert werden)!

 

Fazit: die digitale Karte ist nur dann eine offiziell zugelassen Luftfahrtpublikation für navigatorische Zwecke, wenn das betreffende Luftfahrtamt dies auch ausdrücklich bekannt gibt. Ein Luftfahrtamt kann und darf aber sehr wohl nationale Ausnahmen vorsehen.

 

Franc

Bearbeitet von paraglider
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Da wär ich doch auch gespannt, fliege mittlerweile mindestens im Ausland ohne Papier (elektronisches Backup), Jeppesen gibts ja nicht mal mehr ohne Eipäd. 

 

@Franc: Ich würde das auch juristisch besser absichern, im ureigensten Interesse.

Danke für die Anteilnahme. Aus dem obigen Post kannst du entnehmen, das nur von den Luftfahrtämter zugelassene Luftfahrtkarten für navigatorische Zwecke zugelassen sind.

 

Weiter hält eine EU Regulation fest, das nur zertifizierte Karten für navigatorische Zwecke zugelassen sind. Eben genau aus diesem Grund wird ja auf der Homepage darauf hingewiesen, das die areamap Karten NICHT zugelassen sind. Ich sehe zu, das dies noch deutlicher auf der Homepage ersichtlicher ist.

Franc

 

Edit: die Homepage wurde geändert. Es wird entsprechend klar und unmissverständlich darauf hingewiesen, das die Karten nicht für operative Flüge zugelassen sind. (im Browser auf "neu laden" klicken fals noch die alte Seite angezeigt wird). Passt das so?

 

disc.png

Bearbeitet von paraglider
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Hier sieht man wiedermal wie hoch die Rechtsunsicherheit bei uns Piloten ist. Das was in diesem Thread zu Papierkarten steht ist einfach falsch.

 

Das steht glasklar in Part-NCO, bzw. dessen Guidance Material:

 

NCO.GEN.135 Documents, manuals and information to be carried

(a) The following documents, manuals and information shall be carried on each flight as originals or copies unless otherwise specified:

...

(10) current and suitable aeronautical charts for the route area of the proposed flight and all routes along which it is reasonable to expect that the flight may be diverted;

...

 

GM1 NCO.GEN.135 Documents, manuals and information to be carried

GENERAL

(a ) In case of loss or theft of documents specified in NCO.GEN.135, the operation may continue until the flight reaches the base or a place where a replacement document can be provided.

(b ) The documents, manuals and information may be available in a form other than on printed paper. An electronic storage medium is acceptable if accessibility, usability and reliability can be assured.

 

Das gesamte Gesetz und Soft Law (AMC/GM) findet man zusammengefasst in den Easy Access Rules for Air Operations: https://www.easa.europa.eu/document-library/general-publications/easy-access-rules-air-operations 

Bearbeitet von ArcticChiller
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Hier sieht man wiedermal wie hoch die Rechtsunsicherheit bei uns Piloten ist. Das was in diesem Thread zu Papierkarten steht ist einfach falsch.

 

Florian, ich glaube die "Piloten" sind sich da einig.

 

Gruss Jan

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  • 3 Wochen später...

In den kommenden Tagen gibt es eine neue Austria Karte weil die WPT H und L von LOAN beim letzten Update nicht aktualisiert wurden. Gleichzeitig werden auch die AD FRQ aktualisiert.

 

Da mittlerweile auch Germany aktualisiert wurde (Kartenupdate folgt auch demnächst), hat man dann auch die neuen FRQ für FIS auch gleich mit aktualisiert fals man nach Deutschland fliegen möchte.

Franc

 

Edit: Austria ist fertiggestellt, siehe hier.

Bearbeitet von paraglider
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