Horbach
14. June 2006, 13:48
Hallo
Durch meinen Umzug nach Züri stellt sich nun die Frage nach geeigneten Plätzchen, um gelegentlich mal nach Feierabend etwas Modellfliegen zu gehen. Natürlich liegt die ganze Umgebung von Züri in der CTR, und da stellt sich die Frage, ob man denn da überhaupt fliegen darf. Ich hätte die Frage mal grundsätzlich mit einem Nein beantwortet, Sichtungen von offensichtlich legalen Ansammlungen von Hobbykollegen lassen mich nun aber an der Richtigkeit meiner Annahme zweifeln... Ein bisschen googeln hat mich auf einen nicht sehr alten Beitrag in diesem Forum gebracht, wo folgendes geschrieben stand:
Art.17 Einschränkungen für Modellflugzeuge:
a) Betrieb ist untersagt im Abstand von weniger als 5km von Pisten von ziv oder mil Flugplätzen.
b) Betrieb ist untersagt in CTR über 150m AGL.
Stimmt das so? Kann ich also bedenkenlos eines der vielen schönen Feldchen benutzen, solange ich nicht über 150m gehe? Macht soweit Sinn, da auch in der CTR für die bemannten Kollegen (bzw. die Kollegen, die die grossen Flugzeuge bemannen) eine Mindestflughöhe von 150m gilt.
Das mit den 5km ist schon etwas happig, zumindest bei Kleinflugplätzen, die ihre Mindestanflughöhen ohnehin schon sehr hoch setzen. Bei den deutschen Nachbarn sind es nur 1,5km! Bei 5km gäbe das ein unbefliegbares Gebiet von ca. 80km^2 um jeden unserer ca. 60 Flugplätze! Aus diesem Grund dürften wir alleine deswegen auf 8,8% der Fläche der Schweiz nicht Modellfliegen :001: Ok, ich schweife ab. Wo genau um Zürich darf ich nun mit meinem Elektrosegler meine Runden drehen? Wo hätte es allenfalls Modellflugplätze?
Gruss, Marcel
Durch meinen Umzug nach Züri stellt sich nun die Frage nach geeigneten Plätzchen, um gelegentlich mal nach Feierabend etwas Modellfliegen zu gehen. Natürlich liegt die ganze Umgebung von Züri in der CTR, und da stellt sich die Frage, ob man denn da überhaupt fliegen darf. Ich hätte die Frage mal grundsätzlich mit einem Nein beantwortet, Sichtungen von offensichtlich legalen Ansammlungen von Hobbykollegen lassen mich nun aber an der Richtigkeit meiner Annahme zweifeln... Ein bisschen googeln hat mich auf einen nicht sehr alten Beitrag in diesem Forum gebracht, wo folgendes geschrieben stand:
Art.17 Einschränkungen für Modellflugzeuge:
a) Betrieb ist untersagt im Abstand von weniger als 5km von Pisten von ziv oder mil Flugplätzen.
b) Betrieb ist untersagt in CTR über 150m AGL.
Stimmt das so? Kann ich also bedenkenlos eines der vielen schönen Feldchen benutzen, solange ich nicht über 150m gehe? Macht soweit Sinn, da auch in der CTR für die bemannten Kollegen (bzw. die Kollegen, die die grossen Flugzeuge bemannen) eine Mindestflughöhe von 150m gilt.
Das mit den 5km ist schon etwas happig, zumindest bei Kleinflugplätzen, die ihre Mindestanflughöhen ohnehin schon sehr hoch setzen. Bei den deutschen Nachbarn sind es nur 1,5km! Bei 5km gäbe das ein unbefliegbares Gebiet von ca. 80km^2 um jeden unserer ca. 60 Flugplätze! Aus diesem Grund dürften wir alleine deswegen auf 8,8% der Fläche der Schweiz nicht Modellfliegen :001: Ok, ich schweife ab. Wo genau um Zürich darf ich nun mit meinem Elektrosegler meine Runden drehen? Wo hätte es allenfalls Modellflugplätze?
Gruss, Marcel