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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Fluglotse Aviatik-Fan Registriert seit: Aug 2002
Ort: Region Zürich, Schweiz
Beiträge: 11
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Als Privatpilotin verfügte ich bislang über die Radiotelefonie-Erweiterung (VFR-Voice), aus vor einiger Zeit dargelegten Gründen aber noch nicht über das Language Proficiency. Ich ging davon aus, dass sei in der Schweiz als Privatpilotin bis auf weiteres gar nicht notwendig.
Ich war deshalb überrascht, in meiner erneuerten PPL folgenden Eintrag zu finden: Zitat:
Zitat:
Grüsse Esther P.S.: Immerhin scheint mir das BAZL weiterhin zu erlauben, als Flugverkehrsleiterin den Flugfunk zu benutzen … ![]() |
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#2 |
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ILS Mitglied
Privatpilot
Aviation Ground Staff Aviatik-Fan Registriert seit: May 2003
Ort: LU
Alter: 36
Beiträge: 1,344
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Das Dokument hier dürfte wohl weiter helfen: http://bit.ly/Ms4Qil
Aus meiner Sicht wäre darum vor 8. April 2013 keine solche Massnahme möglich. Gruss Philip
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Gruss Philip |
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#3 |
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Registrierter Benutzer
Gleitschirmflieger
Registriert seit: Aug 2011
Ort: Goldach
Alter: 44
Beiträge: 396
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Hallo Esther
und schon wieder zum x.ten mal ein Armutszeugniss welches sich das BAZL gleich selber ausstelt. Frag doch einfach ob du die LP Prüfung zusammen mit einem Ueberprüfungsflug kombinieren kannst. Anderersetis scheint es so dass das BAZL ausnahmslos bei allen Piloten auf eine Prüfung besteht. Juristisch ist das ganze eh fragwürdig....... Hast du schon tel. Kontakt mit dem zuständigen Beamten von BAZL aufgenommen? Den en LP Kurs kannst du dir jedenfals sparen da du dort nichts lernen kannst. Franc |
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#4 |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Aviatik-Fan Modellflieger Registriert seit: Feb 2005
Ort: Gutenswil
Beiträge: 62
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Liebe Esther
Also eine Erfahrung meinerseits mit dem BAZL ist die, dass Du heute eine Auskunft erhältst, die morgen schon wieder nicht mehr gültig ist. Noch besser ist die ebenfalls von mir persönlich erlebte Version, das ich eine Auskunft erbat und ein Kollege von mir betreffend demselben Thema am selben Tag das selbe fragte, und beide Auskünfte haben sich diametral widersprochen. Darum erstaunen mich Deine dargelegten Gründe überhaupt nicht. Dann möchte ich Dir eine Story ebenfalls nicht vorenthalten, obwohl fairerweise gesagt werden muss, dass diese schon länger zurück liegt. Ein Vorgänger von Dir (ehemals Chef Tower Zürich) hat nach Jahren als FVL und TWR Chef sein PPL wieder aktiviert. Allerdings musste er damals ebenfalls die Voiceprüfung als Pilot nochmals ablegen, da er ja nur aktiver FVL mit jahrelanger Erfahrung und Chef TWR war, aber eben nicht PPL Pilot. Verstehen muss man das nicht. Dummheit ist grenzenlos. Selbst die Behörde findet sich offenbar in den eigenen Vorschriften kaum mehr zurecht. Also, keep cool und mach den dämlichen Test. Und ärgere Dich ja nicht, wenn Du in Italien oder Frankreich oder sonst wo in Europa eine Sprache am Funk hörst bei der man sich fragen muss, ob dies jetzt Englisch sein sollte, von jemandem der kaum mehr als good morning und good evening in eben dieser Sprache beherrscht, aber Level 4 oder höher auf Englisch besitzt. Mit besten Grüssen Ruedi |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu FlyRudolf für den nützlichen Beitrag: | korajman (2. July 2012) |
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#5 | |
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ILS Mitglied
Privatpilot
Segelflug-Pilot Aviation Ground Staff Aviatik-Fan Registriert seit: Aug 2002
Ort: Schweiz
Beiträge: 1,374
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@Philip:
Das verlinkte BAZL-Dokument empfinde ich nicht als hilfreich. Darin heisst es insbesondere: Zitat:
Auf der Website des Aero-Clubs der Schweiz habe ich zu diesem Thema auf Anhieb leider keine Informationen gefunden. Martin |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu mds für den nützlichen Beitrag: | bleuair (27. June 2012) |
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#6 |
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ILS Mitglied
Privatpilot
Aviation Ground Staff Aviatik-Fan Registriert seit: May 2003
Ort: LU
Alter: 36
Beiträge: 1,344
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Martin, ich sehe Deinen Punkt nicht. Es steht dort, dass bis zum 8.4.13 nicht mit "Sanktionen" zu rechnen ist (wie auch immer die ausgestaltet sein sollen), vorausgesetzt, man beachtet die Einschränkungen - welche für VFR-PPL-Piloten (wie Du selber sagst), nicht einrschänkend sind. Somit ist der Lizenzeintrag von Ester m.E. auch nicht rechtens.
Das Schreiben des BAZL ist tatsächlich der Rechtssicherheit unzuträglich, sollte aber doch das Problem von Ester lösen, nicht?
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Gruss Philip |
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#7 |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Aviatik-Fan Registriert seit: Jul 2005
Ort: Benissa (Spanien)
Alter: 40
Beiträge: 6,652
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Warum? Es war (oder ist immer noch?) in der Schweiz ja auch so, dass tagsüber mit Licht gefahren werden muss, es gibt jedoch keine Busse wenn man das nicht tut.
Wenn du etwas verbotenes tust, es dafür aber keine Sanktion gibt, wird dadurch das Verbot ja nicht 'nicht rechtens'. Und darauf beziehst du es doch, oder? |
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#8 |
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ILS Mitglied
Privatpilot
Aviation Ground Staff Aviatik-Fan Registriert seit: May 2003
Ort: LU
Alter: 36
Beiträge: 1,344
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Esther hat aber eine Sanktion erhalten, nämlich den Eintrag, dass sie ihre radiotelphony priviliges nicht mehr ausüben darf. Dies entgegen dem BAZL-Schreiben (wobei hier wirklich fraglich ist, was das BAZL mit "Sanktionen" meint. Lediglich verwaltungsstrafrechtliche?).
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Gruss Philip |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Philip für den nützlichen Beitrag: | mds (27. June 2012) |
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#9 |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Aviatik-Fan Registriert seit: Jul 2005
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Ist das eine Sanktion? Wenn im Fahrzeugausweis des Autos eingetragen würde 'muss mit Licht fahren', für das Fahren ohne Licht jedoch keine Sanktion definiert ist, wäre das doch etwa dasselbe.
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#10 |
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ILS Mitglied
Privatpilot
Aviation Ground Staff Aviatik-Fan Registriert seit: May 2003
Ort: LU
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Folgendes Beispiel wäre besser: In Deinem Ausweis würde stehen, Du darfst ab sofort nur noch Landstrassen befahren.
Esther in unserem Beispiel darf faktisch keine kontrollierten Lufträume mehr befliegen. Wenn das keine Sanktion ist...
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Gruss Philip |
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#11 | ||
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Aviatik-Fan Registriert seit: Jul 2005
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Zitat:
Zitat:
Hmpf, werde ich dieses Jahr nun doch LVL4 machen müssen oder lass ich das Theater gleich bleiben? |
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#12 |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Registriert seit: Mar 2012
Ort: Widnau
Alter: 58
Beiträge: 344
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| 2 Danke für den Beitrag | FalconJockey (27. June 2012), korajman (2. July 2012) |
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#13 | |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Fluglotse Aviatik-Fan
Themenstarter
Registriert seit: Aug 2002
Ort: Region Zürich, Schweiz
Beiträge: 11
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Zitat:
Ich würde einfach gerne bis dann weiterhin uneingeschränkt fliegen können, so wie das bis anhin möglich war - aber so wie ich den Eintrag in der Lizenz verstehe, bin ich mir nicht sicher ob ich das darf ... ![]() Grüsse Esther |
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#14 | |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Registriert seit: Sep 2000
Ort: 4917 Melchnau
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Beiträge: 5,174
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Zitat:
Gruss Heinz |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Heinz Richner für den nützlichen Beitrag: | FalconJockey (27. June 2012) |
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#15 |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Registriert seit: Mar 2005
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Alter: 51
Beiträge: 619
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So ist es, wer viel fragt wird viel angelogen. Das Problem wird in Zukunft einfach sein, dass die Lizenz ohne Level dingsbums downgegradet wird.
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__________________________ Gruss Theo |
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#16 |
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Registrierter Benutzer
Fluglotse
Aviatik-Fan Registriert seit: Dec 2001
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Alter: 56
Beiträge: 319
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Hey Esther,
mach Dir keine Sorgen, Du hast doch das LP in Deiner Fluglotsenlizenz eingetragen. Warum sollte das nicht auch für Dein PPL gültig sein? |
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#17 |
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ILS Mitglied
Privatpilot
Segelflug-Pilot Aviation Ground Staff Aviatik-Fan Registriert seit: Aug 2002
Ort: Schweiz
Beiträge: 1,374
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Diese Frage stellen sich alle – ausser die Zuständigen beim BAZL. Diese sind offensichtlich der Meinung, Flugverkehrsleiter müssten Ihre Sprachkompetenz am Flugfunk zwei Mal unter Beweis stellen bis sie auch zum Fliegen taugt:
http://www.flightforum.ch/forum/show...487#post662487 Martin |
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#18 |
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ILS Mitglied
Privatpilot
Registriert seit: Jul 2004
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Alter: 43
Beiträge: 646
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Also wenn's wirklich so juristisch sein muss und GMV nicht angewedet werden kann:
Vielleicht müsste man das mal weiterziehen und einen Beschwerde gegen den Eintrag machen. Ev. ist die Lizene schon eine beschwerdefähige Verfügung, oder dann müsste man wohl eine Verfügung verlangen, gegen die man Beschwerde führen müsste. AOPA oder AeCS Rechtsschutz sollte ein solches Verfahren eigentlich decken, oder? Thomas |
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#19 | ||
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Registrierter Benutzer
Aviatik-Fan
Registriert seit: Jul 2004
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Beiträge: 108
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Zitat:
Zitat:
Gruss.....Toby |
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#20 | |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Aviatik-Fan Registriert seit: Jul 2005
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Alter: 40
Beiträge: 6,652
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Zitat:
Na gut. Dann halt: Was wenn das eingetragen werden muss, gleichzeitig aber herausgegeben wird, dass wenn der Eintrag fehlt nicht mit Sanktionen gerechnet werden muss? Aber ich glaube nicht, dass der Vergleich nun besser verständlich ist ![]() |
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