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Registrierter Benutzer
Flightsimmer
Airline-Pilot Privatpilot Aviatik-Fan Registriert seit: Oct 2007
Ort: LSME
Beiträge: 13
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Hallo Leute
Wie sieht es aus, kann man in der Schweiz mit einer FAA-PPL fliegen? Bzw. darf man zB ein N-Registriertes Flugzeug mieten und damit legal in die Luft oder muss man die PPL zuerst durch das BAZL validieren lassen? Ausserdem habe ich mich gefragt, ob ich mit einer FAA Lizenz (oder validierter JAA) überhaupt ein Flugzeug mieten kann. Also ich zwar fliegen dürfte aber mir niemand ein Flugzeug vermieten will da ich keine Alpeneinweisung habe... Ich hoffe, dass jemand bereits Erfahrungen damit hat und mir ein paar hilfreiche Antworten/Tipps geben kann. Vielen Dank
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Kind regards, Mike Welten Leader ATC-Training & Leader Technology Department. vACC - Switzerland Geändert von Mike_SwissFIR (14. September 2008 um 10:49 Uhr). |
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ILS-Vorstand/Moderator
Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 7,547
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Theroretisch kann man mit US PPL auf N registrierten Fliegern in der Schweiz fliegen, doch wie auch schon festgestellt, gibts kaum welche (höchstens von Privat) zu vermieten.
HB Flugzeuge darf man "gelegentlich" auch ohne Validierung in der Schweiz mit US PPL fliegen. Aber auch hier wird sich kaum ein Vermieter finden, der darauf einsteigt, es sei denn man verfügt über tausende von Stunden und fliegt wirklich nur mal in seinen Ferien hier. (kenne Einzelfälle) By the way: Offenbar ist es so, dass die EASA nun versucht, künftig all dem einen Riegel vorzuschieben, insbesondere will man auch verhindern, dass weiterhin in den USA Flugausbildung nach JAA (rsp. EASA) betrieben werden kann. Der Weg dazu: FAA Fluglehrer müssen dafür volle EASA FI Lizenzen haben, was drüben wohl kaum jemand auf sich nehmen wird. Man kann gespannt sein .... Hans |
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| 2 Danke für den Beitrag | Flying-Andy (14. September 2008), Mike_SwissFIR (14. September 2008) |
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#3 |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Heli-Pilot Fluglehrer Registriert seit: Oct 2003
Ort: Nähe LSZH
Beiträge: 359
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Mike,
es ist völlig legal und problemlos, mit einer FAA-Lizenz in der Schweiz zu fliegen; du wärest damit nicht der einzige. Da es aber doch einige Unterschiede gibt, ist auf jeden Fall eine Einweisung von einem erfahrenen Kollegen oder einem Fluglehrer sinnvoll. Eine Alpeneinweisung brauchst du von Gesetzes wegen nicht, aber wenn du noch keine Gebirgserfahrung hast, dann ist auch das seeehr empfehlenswert. Die "Pflege" einer FAA-Lizenz ist kein Problem, da es genügend FAA-Instruktoren gibt. Du darfst also ein N-registriertes Flugzeug mieten und damit fliegen, aber wie schon erwähnt musst du zuerst ein solches finden. N-Flugzeuge gibts zwar so ziemlich auf jedem Flugplatz und es gibt tatsächlich auch Mietmöglichkeiten; die Flugzeuge sind aber typischerweise im Privatbesitz und da gibt es folgenden zu bedenken:
Wenn du noch nicht allzu viel Flugerfahrung hast und künftig viel in der Schweiz fliegen willst, dann solltest du dir eine Konvertierung überlegen, was leider mit einigen Kosten verbunden wein wird. Wenn du aber schon einige Erfahrung (z.B. >200 Std.) oder CPL/IFR hast, dann hast du eine Chance, einen privaten Vermieter für ein N-Flugzeug zu finden. Viel Spass also, Hene |
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| 2 Danke für den Beitrag | bleuair (18. September 2008), Mike_SwissFIR (17. September 2008) |
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#4 |
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Registrierter Benutzer
Flightsimmer
Airline-Pilot Privatpilot Aviatik-Fan
Themenstarter
Registriert seit: Oct 2007
Ort: LSME
Beiträge: 13
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Hallo Hene,
vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag. Ich habe ein wenig mehr als 70h Flugerfahrung, stehe also noch am Anfang meiner Privatpilotenkarriere. So wie ich dich verstanden habe dürfte ich nur N-Registrierte jedoch keine HB-Flugzeuge fliegen, richtig? Somit kann ich - unter dem Strich gesagt - zwar fliegen und mieten jedoch werde ich zu 99.99999% niemanden finden der mir ein Flugzeug vermietet (was ich dummerweise sogar noch verstehen kann bei der Anzahl Flugstunden... ).Was meinst du, hätte ich mit einer Vallidierung mehr chancen? (An einer Konvertierung habe ich im Moment kein Interesse, da ich in ca. 1 Jahr eine MPL Lizenz haben sollte welches ja die theoretische Prüfung der JAR-PPL bereits enthält.)
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Kind regards, Mike Welten Leader ATC-Training & Leader Technology Department. vACC - Switzerland |
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ILS-Vorstand/Moderator
Registriert seit: Nov 2000
Beiträge: 7,547
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Hallo Mike
Ich würde jetzt 2 Gebirgseinweisungen fliegen. Eine in relativ schönem, eine in relativ schlechtem Wetter. Fliegerisch profitierst Du dabei ohenhin gewaltig. Die beiden Flüge können bei deinem eventuell künftigen Vermieter als Checkout für's spätere Chartern gewertet werden. Dann mit Validierung Zeit überbrücken, wobei natürlich noch zu sagen ist, dass eine MPL dich nicht zu mehr ermächtigt, als Du schon bisher darfst. Hans |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu Hans Fuchs für den nützlichen Beitrag: | Mike_SwissFIR (17. September 2008) |
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Registrierter Benutzer
Flightsimmer
Airline-Pilot Privatpilot Aviatik-Fan
Themenstarter
Registriert seit: Oct 2007
Ort: LSME
Beiträge: 13
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Zitat:
Danke für deinen Vorschlag. Zu dem Zitat von oben: Die MPL beinhaltet den theoretischen Teil der PPL ( Airlaw etc..) den ich jetzt noch zusätzlich bei einer Konvertierung machen müsste. Aber ich glaub ich mal, wie du es geschrieben hast, die Gebirgseinweisungen und schaue dann weiter. Nur noch eine Frage, HB Flugzeuge... Darf ich die nun fliegen oder nicht? ![]() Will nur sicher gehen...
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Kind regards, Mike Welten Leader ATC-Training & Leader Technology Department. vACC - Switzerland |
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Registrierter Benutzer
Privatpilot
Heli-Pilot Fluglehrer Registriert seit: Oct 2003
Ort: Nähe LSZH
Beiträge: 359
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Zitat:
Zur Information: BAZL-Checklisten für Konvertierung oder Validierung findest du hier. Also dann, auf zu neuen Taten! Hene |
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| Folgender Benutzer sagt Danke zu hejo für den nützlichen Beitrag: | Mike_SwissFIR (27. September 2008) |