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Ohne Zoll von der BRD in die Schweiz


Andreas Meisser

Empfohlene Beiträge

14 hours ago, Dierk said:

Welche Flugplätze in Frankreich sind nun Teil der Liste "Aeroport international de l'Union"? 

Liste

Achtung! Falscher Schluss!! Nein, Dierk , eben nicht!

- Diese Liste ist ok (die hatte ich in meinem Post ja auch integral eingefügt):

"Die Liste der "points de passage" ist nun diese hier.  "

- Diese Liste (datiert 2016) hat offenbar keine Bedeutung mehr, oder wurde abgeändert, oder ersetzt durch Erstere*):

Liste "Aeroport international de l'Union"? Liste

 

* Ich kenne die genauen Gründe nicht, aber die hier genannten Flugplätze sind laut franz. Zoll keine erlaubten Landeplätze mehr für aus nicht EU-Staaten oder GB.. einfliegende Flugzeuge.

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Noch ein Update aus persönlicher Erfahrung:

War gestern in DE auf einem nicht-Zollplatz. Habe es mit den zwei Flugleitern besprochen und beide haben unisono gesagt: Sie lassen mich nicht direkt abfliegen und machen auch keine Nachricht an den Zoll etc.

 

Wäre zu schön gewesen...

 

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Ich denke die einen (Flugplätze, Flugberatungsdienste, etc,) wissen nicht, was die anderen (Zollbehörde) wissen, resp. offiziell kommunizieren. Die Rechtslage scheint mir aber zwar ziemlich klar. Ich werde den Zoll mal mit der Übersetzung des NOTAMS konfrontieren. Aber eigentlich ist das ja ein Thema für die Verbände und deren Juristen.

 

Andreas

 

@cosy: In meinem Post geht es um Deutschland>Schweiz, gell.....?

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3 hours ago, bleuair said:

Was Dierk eigentlich sagen wollte: Es gibt zum einen die Schengen Aussengrenze - hier kommen nur die Points de Passage in Frage. Dann gibt es die EU Aussengrenze, hier kommen die Plätze in Frage, welche als "international de l'Union gelten. Also alle von obigem PDF, für zB Flüge von/nach Schweiz.

 

«Schengen» spielt keine Rolle. Es geht aus schweizerischer Sicht jeweils nur um den Zoll.

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vor 22 Stunden schrieb mds:

 

«Schengen» spielt keine Rolle. Es geht aus schweizerischer Sicht jeweils nur um den Zoll. 

Daher auch mein Hinweis, dass es zwei Typen von Restriktionen gibt, welche die Staaten jeweils beide regeln, aber für die Schweiz nur eine Restriktion gilt.

 

Danke für die Unterstreichung des bereits Gesagten ?

Bearbeitet von bleuair
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Frank Holly Lake

OT an

Hallo,nur  so zur Info.
-BRD ( Bundesrepublik Deutschland)
Das war von 1950 bis 1990 und bezog sich auf den westlichen Teil von Deutschlands

 

Der Osten Deutschlands hieß  DDR (Deutsche Demokratisch Republik)  

 

Nach 1990 (Wiedervereinigung) heißt es nur noch Deutschland  ( Ost und West )

 

Vorsicht mit dem Begriff BRD in der heutigen Verwendung (richtig der Vergangenheit),

wird heute gerne von dem  rechten politischen Rand "missbraucht".

OT aus

Grüße Frank

Bearbeitet von Frank Holly Lake
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OT an
Hallo,nur  so zur Info.
-BRD ( Bundesrepublik Deutschland)
Das war von 1950 bis 1990 und bezog sich auf den westlichen Teil von Deutschlands
 
Der Osten Deutschlands hieß  DDR (Deutsche Demokratisch Republik)  
 
Nach 1990 (Wiedervereinigung) heißt es nur noch Deutschland  ( Ost und West )
 
Vorsicht mit dem Begriff BRD in der heutigen Verwendung (richtig der Vergangenheit),
wird heute gerne von dem  rechten politischen Rand "missbraucht".
OT aus
Grüße Frank


Hallo Frank.

Man redet zwar im Allgemeinen von Deutschland, defacto ist es aber noch immer die BRD und ich bin alles andere als rechts.
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Naja, die Abk. BRD hatten wir auf Seite 1 schon ausdiskutiert ?
 

Neulich hatte ich in einem Programm von Monika Gruber gehört, dass "BRD" ja eigentlich für "Bayern & Rest Deutschland" stehe ?  Und diese "Abgrenzung" wird bis ans Ende aller Tage gelten, wenn man den Kabarettistin glauben darf ?

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Am 20.2.2019 um 11:08 schrieb Parachutesj:

Habe es mit den zwei Flugleitern besprochen und beide haben unisono gesagt: Sie lassen mich nicht direkt abfliegen

 

Ohne jetzt kleinlich sein zu wollen - wie kann denn ein Flugleiter meinen Start verbieten? Die dürfen doch "eigentlich" nur zur direkten Gefahrenabwehr in den Verkehr eingreifen und ansonsten das Hausrecht vertreten??

 

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Frank Holly Lake
Am 22.2.2019 um 12:23 schrieb bleuair:

Naja, die Abk. BRD hatten wir auf Seite 1 schon ausdiskutiert ?
Neulich hatte ich in einem Programm von Monika Gruber gehört, dass "BRD" ja eigentlich für "Bayern & Rest Deutschland" stehe ?  Und diese "Abgrenzung" wird bis ans Ende aller Tage gelten, wenn man den Kabarettistin glauben darf ?

OT

Wurde da auf einer Bühnenshow gesagt :

Winterhur bekommt mehr Personal, Hohenegg einen neue Zugangssicherung und Bayern ein großes blau/weißes Dach...

Grüße Frank

OT aus

Bearbeitet von Frank Holly Lake
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Am 22.2.2019 um 23:14 schrieb MikeWhiskey:

 

Ohne jetzt kleinlich sein zu wollen - wie kann denn ein Flugleiter meinen Start verbieten? Die dürfen doch "eigentlich" nur zur direkten Gefahrenabwehr in den Verkehr eingreifen und ansonsten das Hausrecht vertreten??

 

Klar aber jemand muss ja beim Zoll anrufen und die Anmeldung machen. 

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vor 58 Minuten schrieb Parachutesj:

Klar aber jemand muss ja beim Zoll anrufen und die Anmeldung machen. 

 

Anscheinend doch nur wenn ich etwas zu verzollen habe (die Anmeldung für den Zoll auf CH-Seite hat ja nichts mit dem Zoll in DE zu tun).

 

Davon abgesehen übernimmt der Flugleiter an einem unkontrollierten Platz keine hoheitlichen Funktionen. Einen Start verbieten kann er also meines Erachtens nur in sehr wenigen Fällen.

 

 

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  • 3 Wochen später...
Am 24.2.2019 um 16:12 schrieb MikeWhiskey:

Davon abgesehen übernimmt der Flugleiter an einem unkontrollierten Platz keine hoheitlichen Funktionen. Einen Start verbieten kann er also meines Erachtens nur in sehr wenigen Fällen.

 

Wobei die Institution des Flugleiters überhaupt nur eingeführt wurde, um die Reichsflucht zu unterbinden... manche Denkweisen verlieren sich offenbar nicht so schnell.

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Am 24.2.2019 um 16:12 schrieb MikeWhiskey:

 

Anscheinend doch nur wenn ich etwas zu verzollen habe (die Anmeldung für den Zoll auf CH-Seite hat ja nichts mit dem Zoll in DE zu tun).

 

Davon abgesehen übernimmt der Flugleiter an einem unkontrollierten Platz keine hoheitlichen Funktionen. Einen Start verbieten kann er also meines Erachtens nur in sehr wenigen Fällen.

 

 

 

Dieser ganze Beitrag hat bei mir mehr als nur den Kopf zum Rauchen gebracht. Deshalb habe ich versucht den Zoll mit echten Beispielen zu löchern und auch Antwort bekommen. 

 

Erste Frage: Kann ich aus Deutschland ohne Zollanmeldung beim Zoll in Deutschland abfliegen?

Zitat

Die heute gültigen Entsprechungen finden Sie in den Artikeln 137, insbesondere Abs. 1a) und c) und 140 UZK-DA (EU(VO) 2015/2446).

 

Diese Antwort hat mir nicht gereicht und ich habe folgende Frage zurückgestellt:

Zitat

Bezogen auf Artikel 137: 

Eine mündliche Zollanmeldung beim Ausflug wäre somit möglich? Wie kann ich das konkret machen? Wo rufe ich an?

 

Daraufhin, habe ich folgende Antwort erhalten. 

 

Zitat

Sie können dies doch nach Art. 140 i.S.v. Art. 141 auch durch eine Willensäußerung (einfacher Abflug) tun, solange es sich hierbei um die Waren nach Art. 137 handelt.

Es ist doch nichts anderes wie mit einen Pkw über die Grenze zu fahren. Dort melden Sie auch durch einfaches Überfahren der Grenze Fahrzeug und z.B. Reisegepäck zur Ein- oder Ausfuhr an.

 

Ich glaube damit ist zumindest der Ausflug von einem Zollflughafen sehr klar geregelt. 

 

Antworten stammen von 

Generalzolldirektion
Zentrale Auskunft
Postfach 10 07 61
01077 Dresden

 

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Andreas Meisser

die erkenntnis von david k entspricht ja dem (meinem) ersten post, ebenfalls mit zitat der generalzolldirektion. dort wird klar gesagt, dass man von jedem platz ohne voranmeldung einfach abfliegen kann, sofern man eben keine zollpflichtigen waren mitführt. allerdins scheinen das die flugplätze nicht zu wissen, wollen dich nicht gehen lassen, oder beharren auf einer anmeldung mit vorlauf. zudem geistern noch anderslautende notams herum. ich denke, man muss es ausprobieren und seine erfahrungen hier berichten. ...

 

gruss

andreas

Bearbeitet von Andreas Meisser
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vor 4 Stunden schrieb Andreas Meisser:

die erkenntnis von david k entspricht ja dem (meinem) ersten post, ebenfalls mit zitat der generalzolldirektion. dort wird klar gesagt, dass man von jedem platz ohne voranmeldung einfach abfliegen kann, sofern man eben keine zollpflichtigen waren mitführt. allerdins scheinen das die flugplätze nicht zu wissen, wollen dich nicht gehen lassen, oder beharren auf einer anmeldung mit vorlauf. zudem geistern noch anderslautende notams herum. ich denke, man muss es ausprobieren und seine erfahrungen hier berichten. ...

 

gruss

andreas

 

 

Lieber Andreas, 

 

ich wollte sicherlich nicht Deine Erkenntnis in Frage stellen. Mir ist die Diskussion nur irgendwann in eine ganz andere Richtung abgedriftet. 

Die Erkenntnis ist die Gleiche, vielleicht mit dem Zusatz "nichts anderes wie mit einen Pkw". Für mich hat es das greifbarer gemacht, weshalb ich es hier teilen wollte. 

 

Danke für diese Diskussion, sie macht vielen (u.a. mir) die Ausreise aus DE deutlich einfacher. 

 

Schönen Abend

 

 

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Andreas Meisser
vor 2 Stunden schrieb davidk:

 

 

Lieber Andreas, 

 

ich wollte sicherlich nicht Deine Erkenntnis in Frage stellen. Mir ist die Diskussion nur irgendwann in eine ganz andere Richtung abgedriftet. 

 

 

 

mach dir keine sorgen. ich bin froh, dass auch andern diese fast nicht zu glaubende vereinfachung von oberster stelle bestätigt wurde. nun muss es “nur” noch durchgesetzt und angewendet werden, was vielleicht ziemlich herausfordernd sein wird.

 

gruss

andreas

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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen 

 

Ich habe beim deutschen Hauptzollamt auch nochmals angefragt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren 


Wir werden anfangs Mai einen Ausflug mit unserem in der Schweiz registrierten Privatflugzeug nach Deutschland machen. 
Bei der Einreise werden wir über einen offiziellen Flugplatz mit DE-Zoll einreisen (Donau-Eschingen). Die Frage ist 
jetzt, ob wir bei der Rückreise aus Deutschland, wo wir in Nördlingen starten werden, ebenfalls zuerst wieder einen 
Zollflugplatz in Deutschland ansteuern müssen oder ob wir direkt in die Schweiz ausfliegen können (Voraussetzung: Keine 
Handelswaren etc. die wir verzollen müssen). Das würde die Ausreise nämlich erheblich vereinfachen. Es besteht ein 
Flugplan. 


Ich wäre sehr froh um eine Antwort. 

Herzliche Grüsse 

 

Und hier die Antwort die ich soeben erhalten habe:

 

Sie haben hierbei zwei Möglichkeiten. 

1. Möglichkeit 
Wenn Sie direkt von Nördlingen zurück in die Schweiz fliegen möchten müssten Sie eine Einzelbefreiung beim HZA Augsburg mit Vordruck 0006 beantragen. 
  
Kontakt zum HZA Augsburg: 
Prinzregentenplatz 3 
86150 Augsburg 
Telefon: 0821 5012-0 
Fax: 0821 5012-188 
E-Mail:  poststelle.hza-augsburg@zoll.bund.de  

Den Vordruck 0006 finden Sie hier: 
https://www.zoll.de/SiteGlobals/Forms/Suche/FormulareMerkblaetter_Formular.html?nn=243282 

Hinweis: 
Die Befreiung vom Zollflugplatzzwang auf dem Verwaltungsweg führt stets zu einer kostenpflichtigen Abfertigung auf dem Flugplatz. Daher beinhaltet der Antrag auf Befreiung vom Zollflugplatzzwang gleichzeitig einen Antrag auf Durchführung einer kostenpflichtigen Amtshandlung (§2(1)Nr.11 ZollKostV) 
Die Zollkosten betragen meines Erachtens 45 EUR Grundgebühr zuzüglich 11,25 EUR pro angefangene Viertelstunde. 

oder  
  
2. Möglichkeit    
Sie steuern vorher noch einen zugelassenen Landeplatz (siehe angehängte Liste) an, und von diesem starten Sie dann in die Schweiz. 

.............................................................................................................................................. 

Das Flugzeug selbst befindet sich während ihres Aufenthaltes in der EU, wie auch ihr persönliches Reisegepäck, im „besonderen Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung“. 
Die Verwendungsfrist  beträgt  sechs Monate 

  

Hinweis: 
Der Allgemeinen Auskunftsstelle des deutschen Zolls liegen keine Bestimmungen anderer Zollverwaltungen vor, so dass ich Ihnen über die schweizer Zollbestimmungen keine Angaben machen kann. 
  
Telefonische Auskunftszentrale des Schweizer Zolls: +41 58467 1515 
oder im Internet: 
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home.html
Oder auch direkt hier: 
https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-private/waren-anmelden/einfuhr-in-die-schweiz/warenanmeldung/grenzueberschreitende-fluege.html 



Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen. 

Soweit die vorstehende Antwort fachliche Ausführungen enthält, sind diese aus rechtlichen Gründen unverbindlich. 

 

Grüsse Alekos 

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Danke Alekos.

Da liegt EDTM praktisch auf eurem Flugweg. Landung ca. 11 EUR (C172/DA40). Wenn ihr schon auf dem Hinweg dort landet und die zusätzliche Landung zahlt müsst ihr bei Abwesenheit des Zolls nicht mal aussteigen.

 

Wie auch immer: Ein- & Ausflug wie gehabt via Zollflugplatz. Wäre zu schön gewesen.

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  • 4 Wochen später...
On 1/14/2019 at 2:06 PM, Andreas Meisser said:

Was meinen Ihr (insbesondere auch die Juristen im Forum) dazu? 

Das ist hochinteressant! Was für D gilt, muss eigentlich auch für Fr gelten. Wäre interessant, das mal zu testen..

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Ist es nicht ein deutscher Sonderstatus, dass nämlich eine in Deutschland ansässiger EU-Bürger mit einem D-registrierten Flieger ohne Zollflugplatz in den Schengen-Raum ausfliegen kann? Die Bedingungen treffen für ein HB- oder F-registrierten Flieger schon mal nicht zu...

Bearbeitet von Dierk
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  • 1 Monat später...
On 1/28/2019 at 9:47 AM, Parachutesj said:

Aber wie mache ich es nun konkret wenn ich von einem Platz komme der nicht auf der Liste der Zollflugplätze steht? Wo melde ich mich an, ein Flugplan wird wohl nicht ausreichen, oder? 

Das ist nun klar: FPL und Zoll sind in keinster Weise gekoppelt.

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  • 3 Monate später...

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