Zum Inhalt springen

EU fähiges Tauglichkeitszeugnis


PepperJo

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen

 

Ich habe noch eine alte nationale deutsche Segelfluglizenz und wollte die jetzt gerne in ein EASA SPL umwandeln. Also habe ich beim zuständigen Regierungspräsidium in Deutschland angefragt ob und wie das möglich ist. Die Antwort war dass ich den Schein unter der Vorraussetzung von ein paar Flugstunden mit Fluglehrer (FCL.140.S b)) und einem gültigen Medical Umwandeln kann. Im Moment bin ich im Besitz eines Class 2 EASA Medical das mir in der Schweiz ausgestellt wurde. Meine Annahme war dass das auch in Deutschland uneingeschränkt gilt. Allerdings wurde mir auf Nachfrage gesagt das ich ein Zitat "EU fähiges Tauglichkeitszeugnis" brauche. Hat das schonmal jemand gehört? Muss ich jetzt wirklich nochmal ein Medical in Deutschland machen?

 

Danke,

Jonas

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Interessant. EASA ist eigentlich EASA, keine Ahnung wo da die "EU" ins Spiel kommen sollte. Wo ist denn das Formular, dass Du dafür ausfüllen musst. Dieses sollte die benötigten Nachweise auflisten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In der Tat. Ich würde da nachhaken und herausfinden, ob das wirklich so stimmt und ein Medical aus einem beliebigen EASA-Land wirklich nicht zulässig ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

PepperJo, Die Formulierung (vom RP) klingt zwar recht eigenartig, allerdings glaube ich zu erahnen was erforderlich ist...

Deine medizinischen Daten müssen bei der lizenzausstellenden Behörde sein. Dies bedeutet, dass Du den Transfer der Daten beantragen musst. Einmal beim BAZL, damit sie die Daten rausrücken, und einmal in Deutschland, damit sie die Daten anfordern. Hier musst Du mal schauen, ob der RP das machen kann oder ob es über das LBA geht, da sie international als *die* Luftfahrtbehörde gelten (das meine ich nur sinngemäss). 

Wenn die Daten dann in DE liegen, bekommst Du dann ein deutsches Medical. 

Das ganze setzt natürlich voraus, dass Du keine Schweizer Lizenz hast. Falls dies jedoch  der Fall ist, würde beim BAZL nachfragen wie Du die Lizenz nach CH übertragen kannst.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@FalconJockey @MikeWhiskey Danke für eure Antworten.

 

@MikeWhiskey Ich bin im Besitz einer Schweizer Lizenz (PPL(A)). Die Segelfluglizenz (GPL) kann nicht nach CH übertragen werden solange sie nicht "gültig" ist, das habe ich vom BAZL erfahren. Das kann ich nur durch eine Umwandlung erreichen. Ich werde nochmal beim RP nachfragen und euch updaten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bin mal gespannt was Dir der RP sagt. Das Dilemma ist, dass die deutsche Behörde keine Lizenz ausstellen darf wenn die medizinischen Daten nicht vorliegen und das BAZL nichts transferieren / "importieren" kann was nicht mehr gültig ist.

Und den Aufwand, erst die CH-Lizenz nach DE zu zügeln willst und dann später alles wieder nach CH zurückzubringen willst Du Dir vermutlich nicht antun...

 

Spontane Frage: Wäre es nicht sogar einfacher, den SPL in CH quasi neu zu erwerben? Wenn ich es richtig im Kopf habe (Achtung: Vermutung), sind es nur 15h für die Umschulung, von denen bis zur Hälfte frühere Flugerfahrung angerechnet werden. Plus evtl eine Theorieprüfung. Nachdem dein alter Segelflugschein doch eh abgelaufen ist, wirst Du vermutlich sowieso erstmal eine Schulung durchlaufen müssen? Hier kennen sich andere bestimmt besser aus...

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@MikeWhiskey Das Ding ist für die Umwandlung kann ich alles mit Fluglehrer machen, d.h. nur 5 Stunden fliegen + 15 Starts (Wurde mir so auch auf nachfrage vom RP bestätigt und ist auch in Übereinstimmung mit dem verlinkten Forumlar bzw. PartFCL), dann habe ich erstmal wieder ein unbefristeten EASA SPL. Im Moment geht es mir mehr darum diese Lizenz zu erhalten, da ich mich auf meinen PPL(A) konzentriere.

Bearbeitet von PepperJo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Problematik könnte auch sein, dass m.W. alle Deine EASA Lizenzen vom selben Aussteller-Staat stammen müssen. Eine in Deutschland ausgestellte EASA SPL Lizenz "beisst" sich wahrscheinlich mit  der in der Schweiz ausgestellten PPL(A) Lizenz. Bin ebenfalls gespannt was die Lösung ist. 

Bearbeitet von ArminZ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meine Interpretation: zuerst das: Medicals waren bis 2017 ausschliesslich national. Seither ist innerhalb der Kern-EU eine Harmonisierung bezgl. Anforderungen und Kriterien erfolgt. Seither können (ich beziehe mich hier spezifisch aufs medical class2)zw. den EU-Mitgl.staaten Medicals "transferiert" werden (u.U. nur zw. Aeromeds).

 

Die Schweiz hat schärfere Vorschriften im Detail als die EU-Harmonisierten (diese Info stammt von meinem "Toubib" nachdem er einen Refresher gemacht hatte).

 

Die Segelfliegerlizenz ist verm. eine umgewandelte nationale Lizenz. Damit gab es verschiedentlich adminstrative Friktionen (zumindest kenne ich einen Fall Fr-Westschweiz)

Bearbeitet von cosy
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@PepperJo 's "Problem" liegt meines Erachtens an zwei Dingen. Ausgangslage: Er hat eine alte (nationale) Segelfluglizenz aus Deutschland, welche abgelaufen ist und er nun wieder ins Leben holen will (= eine EASA SPL erhalten). Gleichzeitig hat er einen EASA PPL welcher in der Schweiz ausgestellt ist und er hat folglich seine medizinischen Daten (= das Medical) ebenfalls in CH.

 

"Problem 1": Die Segelfluglizenz ist abgelaufen, und das BAZL kann nichts transferieren was nicht mehr gültig ist.

"Problem 2": Den EASA SPL kann die Behörde in Deutschland nicht ausstellen, da die medizinischen Daten (= das Medical) in der Schweiz sind. 

 

Die lizenzausstellende Behörde muss die medizinischen Daten vorliegen haben. Daher u.a. auch die Regel, das man seine Lizenzen nur bei einer Behörde bzw. bei einem Land haben darf.

 

Aus meiner Sicht gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Den PPL und das Medical nach Deutschland transferieren, dort die notwendigen Schulungen machen um den SPL ausgestellt zu bekommen. Anschliessend beide Lizenzen (PPL & SPL) entweder dort belassen oder eben wieder in die Schweiz zügeln. 

2. In der Schweiz die notwendige Schulung machen und vom PPL auf SPL umschulen (quasi so, als ob er keine Segelfluglizenz hat, was ja quasi zutrifft).

 

Meiner Meinung nach wäre Option 2, Neuerwerb des SPL, schneller und schmerzfreier gemacht als der bürokratische Aufwand, den PPL und das Medical nach Deutschland zu bringen. 

 

Ich bin mal gespannt,  welche Lösungen ihm das LBA bringt.

 

@cosy Wo glaubst Du dass die Schweiz schärfere Vorschriften als die EASA hat?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

49 minutes ago, cosy said:

Die Schweiz hat schärfere Vorschriften im Detail als die EU-Harmonisierten

Das ist eigentlich nicht möglich. Part-MED gehört zur Air Crew Regulation (EU) No 1173/2011, welche auch bei uns gilt. EU-Luftrecht gilt bei uns generell, dank den Bilateralen. Abweichungen von EU-Gesetzen aller EASA-Länder sind als "Derogations" publiziert (https://www.easa.europa.eu/document-library/regulations/opt-out-from-regulations, Tabelle bei Downloads) und diesbezüglich sehe ich da keine. Ohne Derogation kann das Gesetz nicht anders umgesetzt werden, sei es schärfer oder schwächer.

Bearbeitet von ArcticChiller
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das IST aber so , aufgrund der Art und Weise , wie die Fliegerärzte mit den Rhules umgehen.. Abgesehen vom Preis (ich)

CH: Wenn Du mehr zu CH-FRVUnterschiede wissen willst: PM

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ausserdem der Preis(meine eigene Erfahrung):

CH 300.- +(Wenn der Arzt die Labortests , Audiogramm.. nicht intern /selbst macht)

FR: bis 2017 50.- Eur (inkl. Urintest, Kardiogramm und Audiogramm, Sehtest)

seither 75.- EUR.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja, du sprichst etwas ganz Wichtiges an. Leider ist recht haben und recht bekommen tatsächlich nicht dasselbe und meine Posts beziehen sich natürlich nur aufs Gesetz, nicht auf mögliches Goldplating usw. das nirgends geschrieben steht. Mein persönliches Beispiel: Mein Initial-Medical wurde mit über 1'000 Fr. verrechnet und ich musste zu drei verschiedenen Ärzten. Da dachte ich mir auch, dass da etwas nicht stimmt. Bei der Untersuchung und beim Erhalt der Rechnung hilft einem das Gesetz leider auch nicht (ausser man hätte Zeit, es tatsächlich durchzusetzen).

Bearbeitet von ArcticChiller
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

2 hours ago, ArcticChiller said:

Naja, du sprichst etwas ganz Wichtiges an. Leider ist recht haben und recht bekommen tatsächlich nicht dasselbe und meine Posts beziehen sich natürlich nur aufs Gesetz, nicht auf mögliches Goldplating usw.

Goldplating?

Ich will nicht recht haben, und ich habe die Gesetzesartikel nicht selbst rausgesucht und mühsam gelesen. Mein Fliegerarzt (F) kenne ich nun etwa 10 Jahre, inzwischen sind wir auch fliegerisch befreundet, und er erzählt mir halt aus dem Nähkästchen.

Die etwa 20 Jahre Brevet-Erhalt in der CH (Zuerst für's Segegfliegen, danach Anerkennung JAR-FCL PPL, war mir bei einem Fliegerarzt des BAZL mit meist über 300.- plus Labor zu Buche geschlagen. Heute bezahle ich (nun jedes Jahr) genau 75 EUR und gebe 25 in die Kaffeekasse. Das geht, weil ich ein von  F-ausgestellter PPL'er bin. Fliege auch die mehrheit der h auf F-Maschinen  im EU Raum.

 

Die Unterschiede zwischen der heutigen CH-Medical Untersuchung und das was ich erfahre verglich ich anhand meines Arbeitskollegen, der in der Schweiz vor 3-4J seinen PPL gemacht hat und nun der zweite oder dritte Besuch hinter sich hat.

 

Es ist vermutlich eine Frage der Interpretation der Vorgaben.  Aber das kennen wir ja ..

Bsp. 1

Wenn ein Hersteller X, sagen wir C. schreibt, nach soundsoviel h ist empfohlen, dass der Holm überprüft wird mit x und y Methoden,

dann geschieht in CH: Raussuchen aller C's -> querchecken mit den h der letzten Erneuerung der airworthiness-> fackiger Brief an holder und owner mit Androhung des Groundings und kurzer Fristsetzung

F:  Der Prüfer fragt den Wartungsbetrieb vor dem Stempeln, ob sie das machen oder nicht, wenn nicht, dann bitte eine Dokumentation mit Begründung den Wartungsunterlagen beilegen (z.B. Boroskopische Untersuchung , Hinweis auf Analyse von  der gleichen Serie mit Statusbefund).

Bsp. 2

EASA hustet und sagt was-> CH: wird zwingend eingeführt im Folgejahr (Bsp Transponder S)

F: üBerlegt, diskutiert, überlegt, diskutiert...   (Bis heute noch keine Flächendeckende ATC mode S Pflicht)

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Heute die Antwort bekommen: Sie erkennen das Tauglichkeitszeugnis an, aber nur weil ich auch einen gültigen PPL(A) habe. Musste eine Kopie meines PPL(A) und Tauglichkeitszeugnis per Email schicken bevor ich die Antwort bekam.

 

Jonas

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...