Zum Inhalt springen

Sprache der Radiotelefonie – Umsetzung von Art. 10 LFG und Art. 5a VFSD


pelliflyer

Empfohlene Beiträge

On 12/6/2019 at 11:52 PM, kruser said:

Eigentlich müsste man doch annehmen dürfen, dass moderne Schweizer, "moderne" Piloten dann noch (!!) dazu, des Englischen mächtig sind und nicht nur Züridütsch, Sängällisch usw. parlieren können. A

vergiss jene nicht, welche nur vaudois, oder fribourgois, oder genèvois, oder sionnaise oder... ticinesi..reden zuhause. sind ingesamt fast 50% der Bevölkerung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Das ist ja genau das was nicht  zu begreifen ist:

Ob Fribourg, Genf oder Sion. Man kommt in einer dieser Ecken zur Welt, wird erwachsen und blickt nie über den eigenen Tellerrand hinaus, spricht nur die eine Sprache. Und dann will man ausgerechnet in die Aviatik, wo's von englischen Ausdrücken nur so wimmelt. Also wenn heute einer (oder EINE! damit's ja ? gendergerecht, ausgewogen ist) nur die eine Sprache spricht und nicht mindest deren zwei, besser drei, diesem (Dieser) ist nicht zu helfen. Er (Sie) sollte besser Kartoffeln im Hinterland pflanzen..

 

 

ur wellcome nd cheers

jens

 

 

Bearbeitet von kruser
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 8.12.2019 um 17:51 schrieb kruser:

Er (Sie) sollte besser Kartoffeln im Hinterland pflanzen..

Jens, dann wäre ganz Frankreich mit Spanien zusammen ein einziges Kartoffelparadies! Die sprechen auf hunderten von Airports ihre Landessprache, alles klar?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 12/10/2019 at 8:58 AM, Heinz Richner said:

Jens, dann wäre ganz Frankreich mit Spanien zusammen ein einziges Kartoffelparadies! Die sprechen auf hunderten von Airports ihre Landessprache, alles klar?

Frankreich hat als EU-Land in dieser Sache klare Haltung gezeigt: englisch ja -auf int. Flughäfen muss der " Speaker " entsprechend lizenziert sein. Aber jeder darf auf jedem Platz im Land explizit mit reiner französischer Phraseologie kommunizieren- auch die A380 in CDG, Paris.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Darf? Er muss. Frankreich hat die LPC Einführung, die nicht zuletzt wegen deren miesen Englisch kam, von Anfang an sabotiert und ausgehebelt. 

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

 

Am 10.12.2019 um 08:58 schrieb Heinz Richner:

Jens, dann wäre ganz Frankreich mit Spanien zusammen ein einziges Kartoffelparadies! Die sprechen auf hunderten von Airports ihre Landessprache, alles klar?

 

Naja, wäre ja ev. gut für das viel gescholtene ? Klima..

Im Ernst:

Mir schon klar, die allermeisten dort in F/SP können, aber  w o l l e n  nicht! Französisch ist eine wundervolle Sprache, nur ist English viel kürzer, prägnanter, direkter und auch besser verständlich über Radio als die sehr nasalen, französischen Laute. Kurz: Für die Fliegerei viel, viel besser geeignet.

Aber die lieben Franzosen träumen halt noch immer ihrer (ehemals) grossen "Grand Nation" nach mit total irre grossen Militärparaden während das Land wirtschaftlich seit Jahrzehnten abrutscht. 

 

Gottlob ist bei uns hier ja alles ? in Butter..

 

 

nice week-end 2u all

jens

 

 

Bearbeitet von kruser
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Aus der Publikation des BAZL:

 

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/ausbildung-und-lizenzen/Piloten/radiotelefonie--und-sprachpruefungen--lp-/english-only.html

 

Seit wann ändert das BAZL Gesetze?! Die haben Gesetze umzusetzen, ändern ist Aufgabe des Parlaments; Staatskunde erste Lektion.

 

Bearbeitet von MarkusP210
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nachdem was ich bei der Neugestaltung LR Zürich gehört und gesehen habe, ist für mich klar, dass das BAZL eher BAVL (Bundesamt für Verkehrsluftfahrt) heissen sollte.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb MarkusP210:

Seit wann ändert das BAZL Gesetze?! Die haben Gesetze umzusetzen, ändern ist Aufgabe des Parlaments; Staatskunde erste Lektion.

 

nicht ganz richtig, Markus. Die Gesetze werden in den zuständigen Amtsstuben verfasst und danach dem Parlament/Bundesrat vorgelegt. Politiker haben ja bei vielen Themen von Tuten und Blasen keine Ahnung und nicken dann meist ab, was von den Amtsjuristen aufbereitet wird. Die Macht der Ämter ist nicht zu unterschätzen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

nicht ganz richtig, Markus. Die Gesetze werden in den zuständigen Amtsstuben verfasst und danach dem Parlament/Bundesrat vorgelegt

 

Per Definition ist das Parlament bestehend aus National- und Ständerat die gesetzgebende (legislative) und der Bundesrat die ausführende (exekutive) Instanz. Die Entscheidung darüber ob ein Gesetz gilt oder nicht fällt die Legislative, nicht der Bundesrat und schon gar nicht ein Bundesamt (welches zur Exekutive gehört). Soviel zum Formalismus der Gewaltentrennung. Entwickelt ein Bundesamt Eigendynamik läge es zunächst am Bundesrat und auf der nächsten Eskalationsstufe dem Parlament dieses einzubremsen.

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lernt man das so in der Schule.

 

Also im ersten Kapitel des Handbuchs „Lobbyism for dummies“ steht, die Gesetzesgebung läuft in sechs Schritten ab: Falls Handlungsbedarf besteht, einigt sich zunächst ein informeller Ausschuss ausgewählter „Stakeholders“  (im Rahmen eines sogenannten „Geheimtreffens“, dieser Begriff sollte jedoch im offizieller Sprachduktus besser vermieden werden) auf ein gemeinsam konzertiertes Vorgehen. Diese hochrangigen Wirtschaftsvertreter beauftragen dann im zweiten Schritt ein spezialisiertes Anwaltsbüro mit der Abfassung der zukünftigen Gesetzesnorm. Im dritten Schritt wird der Entwurf in einem weiteren Meeting den verschiedenen Stakeholdern unterbreitet, um allenfalls kleinere Abänderungen zu erlauben. Im vierten Schritt unterbreiten die Kollegen vor Ort, also die Leute mit den Zugangskärtchen, die Idee den Entscheidern der Legislative. Diese setzen im fünften Schritt dann einen Ausschuss ein, welche das bereits bestehende Gesetzesvorhaben erarbeitet. Idealerweise bringt man einen spezialisierten Lobbyistenkollegen in einem solchen Ausschuss unter, oder man regt ein Gutachten an und empfiehlt die Gutachterkollegen. Nachdem das Vorhaben vom Ausschuss abgenickt wurde, stimmt im sechsten Schritt die sogenannte Legislative darüber ab...

 

Vorteil: das Gesetzesvorhaben kann relativ schnell und mit hoher juristischer Qualität eingebracht werden. Vor allem jedoch berücksichtigt es die Interessen der Betroffenen, also die der „Stakeholders“.?

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...