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Corona Lizenz Verlängerung


pelliflyer

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Für Piloten denen ein Rating (SEP, LAPL) abläuft gibt es im Moment ein Problem, dass keine Trainingsflüge mit Fluglehrer gemacht werden können. Flugzeuge können nur beschränkt gemietet werden, somit ist es schwierig die erforderlichen Flugstunden zu erreichen. Das BAZL ermöglicht eine Verlängerung um 4 Monate. Auf meinem Fliegerblog habe ich die wichtigsten Informationen für GA Piloten zusammengestellt. Es muss unter anderem mit einem Fluglehrer den Inhalt des Attachment to Part-FCL Licences and Part-MED Certificates - GA gebrieft werden. Da es sich um juristische Formulierungen geht hat das BAZL nur eine englische Version veröffentlicht.  Ich habe davon eine Übersetzung gemacht.

 

Hier der Bericht in meinem Fliegerblog

 

Gruss Guido

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Flieger-Chrigel

Gilt die Briefing-Pflicht auch bezüglich Medical? Wirklich Sinn würde das ja nicht machen. Oder darf man seinen Arztermin einfach max. 4 Monate bis spätestens 19.11.20 hinauszögern?

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Ja, muss ich auch machen: Medical läuft nächste Woche ab, aber der AME hat geschlossen. Ansonsten könnte ich nicht arbeiten gehen.

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Wer ein Medical hat das abläuft und kein Termin beim Fliegerarzt bekommt sollte sich das bestätigen lassen. Untenstehend der Original Text und die Übersetzung. Ich würde dieses Dokument auch bei Flügen mitführen.

 

Gruss Guido

 

Obligations of aero-medical Examiners 
An aero-medical examiner who is unable to accept a pilot for a timely aero-medical examination is 
obliged to confirm this in writing to the pilot. At the request 9f the competent authority, the AME must 
immediately provide the authority with all relevant documents and disclose the reasons for the 
rejection of a candidate. 

 

Pflichten der aero-medizinischen Prüfer
Ein aero-medizinischer Prüfer, der keinen Piloten für eine rechtzeitige aero-medizinische Untersuchung akzeptieren kann, ist verpflichtet, dies dem Piloten schriftlich zu bestätigen. Auf Antrag der zuständigen Behörde, muss das AME der Behörde unverzüglich alle relevanten Dokumente zur Verfügung stellen und die Gründe für die Ablehnung eines Kandidaten nennen
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On 4/15/2020 at 11:14 PM, Flieger-Chrigel said:

Gilt die Briefing-Pflicht auch bezüglich Medical? Wirklich Sinn würde das ja nicht machen. Oder darf man seinen Arztermin einfach max. 4 Monate bis spätestens 19.11.20 hinauszögern?

 

https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/fachleute/corona_update.html:

 

Quote

 

 27.03.2020 - Medical

Sämtliche medizinischen Tauglichkeitszeugnisse «Medical», welche bis mindestens zum 13. März 2020 gültig waren, werden mit der eingereichten Exemption des BAZL ab sofort um 4 Monate (längstens aber bis zum 19.11.2020) verlängert. Diese Frist kann je nach Entwicklung der Pandemie-Lage vom BAZL um weitere Monate erweitert werden. Die Medicalinhaber sind gefordert, das angefügte «Attachment to Part-FCL Licences and Part-MED Certificates - GA» oder «Attachment to Part-FCL Licences and Part-MED certificates - Part-ORO» auszudrucken und mit dem bisherigen Medical mitzutragen (da für diese Verlängerung kein Briefing/Training vorgesehen ist, braucht der Annex nicht ausgefüllt und nicht mitgeführt zu werden).

WICHTIGER HINWEIS: Diese Exemption setzt ein noch gültiges Medical voraus, das keine anderen Auflagen als VDL, VNL, VML hat. Inhaber mit anderen oder weitergehenden Auflagen qualifizieren sich nicht für diese Exemption.

Sollte sich die Lage normalisiert haben, muss vor Verfall der verlängerten Gültigkeitsdauer eine ordentliche Medicaluntersuchung nach dem geltenden Verfahren absolviert werden.

 

 

 

(Allerdings ist das Attachment in dem Punkt eher unglücklich formuliert; der Text verlangt das Briefing von "Holders of class/type/instrument/... ratings benefiting from point (a) of this exemption", wobei die Medical-Verlängerung unter "point (a)" fällt. Könnte man also durchaus auch so verstehen, dass man als Rating-Holder auch für die Verlängerung des Medicals ein Briefing braucht. ?‍♂️)

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Flieger-Chrigel

Die Meinungen gehen also wieder mal auseinander, weil das BAZL einmal mehr nicht in der Lage ist, eindeutig zu formulieren... Ein Flugplatzchef sagte mir gestern auch, dass man keine Bestätigung des Arztes mitführen müsse, sondern nur den Ausdruck, dass das Medical automatisch bis 19.11. resp. maximal 4 Monate verlängert wurde, falls das Ablaufdatum nach dem 13.3.20 lag. Werde das so machen.

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Flieger-Chrigel

Die Nachfrage meines Fluglehrers beim Medical-Center gab eine klare Antwort: Das allgemeine Papier ausdrucken und mitführen. Eine Bestätigung des Arztes braucht es nicht.

Was allerdings noch unklar ist, ist, ob die Laufzeit des Medicals dann ab dem neuen Datum der Untersuchung gerechnet wird oder ab dem ursprünglichen Ablaufdatum.

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Am 20.4.2020 um 13:50 schrieb Flieger-Chrigel:

Die Nachfrage meines Fluglehrers beim Medical-Center gab eine klare Antwort: Das allgemeine Papier ausdrucken und mitführen. Eine Bestätigung des Arztes braucht es nicht.

Was allerdings noch unklar ist, ist, ob die Laufzeit des Medicals dann ab dem neuen Datum der Untersuchung gerechnet wird oder ab dem ursprünglichen Ablaufdatum.

Das Medical ist doch 4 Monate verlängert. Warum dann das ursprüngliche Ablaufdatum?

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Also, die Ärzte haben jetzt wieder offen und stellen wieder Medicals aus. Ich habe heute mein neues erhalten. Den Termin habe ich mal im Januar abgemacht, das hat jetzt grad ziemlich genau gepasst. Waren alle mit Masken unterwegs in der Praxis. Aber sonst wie immer.

Gruss

Thomas

 

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Yup, Medicals gehen wieder. Hab mein erstes am Donnerstag gekriegt ?

 

Grüsse, Dave

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