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Preisaufschlag


Patric Greub

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.......jou,das wäre wirklich mal interessant.Also Leute in "nichtinderschweiz" wie sieht das bei euch aus?Wir haben doch einige Piloten in D,A,usw

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Aussenlandebewilligung? Pah... Hier in Australien brauchen wir nur die Bewillidung des Landeigentuemers ... aber kosten tut das nix...

 

Ditto in Amerika, kein spezielles Papier, keine Gebühren, nur das Einverständnis des Grundstückbesitzers.

 

Etwas will mir noch nicht so recht in den Kopf, um kurz etwas abzuschweifen. Der Staat hat ja die Hoheit über den Luftraum und könnte also Gebühren für die Benützung des Luftraums verlangen (was er ja hier und dort indirekt auch kräftig tut). Zähneknirrschend darf ich also als einfacher Pilot gegen solche Gebühren den Luftraum benützen. Bei einer Aussenlandung geht es aber um die Benützung von Grund und Boden einer privaten oder juristischen Person, und da verstehe ich einfach nicht ganz, wofür nun diese Gebühr genau sein soll. Ein Helikopterpilot hat also eine Abmachung mit einem Grundstückbenützer, dass er sein Grundstück benutzen darf, und der Staat kassiert dafür ab, ohne irgendeine Gegenleistung, ausser einer "Bewilligung", solches privates Eigentum zu benutzen?

 

Ich bin nicht Helikopterpilot, darum vielleicht etwas naiv, aber folgendes könnte ich ja noch verstehen: Wenn mit der Aussenlandungsbewilligung eine Prüfung verbunden ist, dann darf diese Prüfung (= Gegenleistung) ja einmalig etwas kosten, aber die blosse Abmachung zwischen Privatpersonen und Benützung von Privateigentum? Gibt es etwas vergleichbares aus dem täglichen Leben,

wie ist das bei den Segelfliegern, zahlen die bei Aussenlandungen auch eine Gebühr nach Bern?

 

Muss ich bald dem Departement Leuenberger Gebühren abliefern, wenn ich mit meiner Frau gemeinsam das Geschirr und die Wohnung teile? (Ich erwähne bewusst dieses Departement, weil ich in einem anderen Hobby demselben Departement Fr 96.- pro Jahr bezahle und dafür absolut keine Gegenleistung ausser einer jährlichen Rechnung kriege.)

 

Grüsse, Berchi

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Interessante Überlegungen von Berchi... wofür bezahlt man eigentlich mit der Aussenlandebewilligung?

 

Würde man mit den Gebühren für die Bewilligung die Landung an sich bezahlen, wären die Überlegungen auch in Ordnung und die Kosten nicht nachvollziehbar. Aber: Für die Landung bezahlt man nichts, sondern für die Bewilligung. Da gibts nämlich einen Unterschied.

 

Das Gesetz verbietet grundsätzlich Landungen ausserhalb von definierten Flugplätzen. Damit will man wohl für Ordnung sorgen. Es sind diverse Ausnahmen vorgesehen (Schulung, SAR etc). Doch diese Ausnahmen wollen bewilligt sein (logisch, wozu sonst ein Gesetz).

 

In meinen Augen sollte die Bewilligung also via Gebühr den für die Ausstellung nötigen Aufwand decken. Bei 140.- CHF pro Jahr auch in Ordnung. Die hier diskutierten 500 CHF sind dann aber definitiv jenseits und für mich eher eine "Lenkungsabgabe" als eine Gebühr... :001:

 

Also: Man bezahlt nicht die Landung (das wäre dann die Landetaxe), sondern man bezahlt die Leute vom BAZL die geprüft haben, ob ich gem. Gesetz die Landungen so machen darf und mir das so bewilligen. Darum darfs auch etws kosten.

 

Zu diskutieren wäre allerdings, ob man nicht auf Verordnungsstufe oder so definieren kann, welche Art von Landungen erlaubt sind. Dann würde die Bewilligung hinfällig und die Situation ähnlich wie in Australien.

 

Offenbar ist da auch etwas im tun... würde auch den administrativen Aufwand stark reduzieren und Klarheit schaffen.

 

Gruss

rolf

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Habe mal beim Preisüberwacher nachgefragt, ob so eine immense Erhöhung zulässig sei und habe folgende Antwort erhalten:

Verwaltungsgebühren

Sehr geehrter Herr G

Für Ihre Meldung vom 11. Februar 2008 danken wir Ihnen bestens. Wir können Ihren Unmut sehr gut verstehen, müssen Ihnen jedoch folgendes mitteilen:

Im Bereich der staatlichen Gebühren verfügt die Preisüberwachung lediglich über eine beschränkte Kompetenz. Vom sachlichen Geltungsbereich des Preisüberwachungsgesetzes ausgenommen sind Gebühren fiskalischen Charakters, Verwaltungs- und Kanzleigebühren.

Bei den Gebühren, welche gemäss der neuen Verordnung über die Gebühren des BAZL (in Kraft seit 1.1.2008) erhoben werden, handelt es sich um sogenannte Verwaltungsgebühren. Zu bezahlen hat diese Verwaltungsgebühr, wer eine Verfügung des BAZL veranlasst oder eine Dienstleistung des BAZL beansprucht. In diesem Bereich verfügt der Preisüberwacher, wie oben ausgeführt, über keine gesetzliche Handhabe zum Einschreiten.

Wir bedauern, Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können.

Mit freundlichen Grüssen

 

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD

Preisüberwachung PUE

Rechtsdienst

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Salü zäme,

 

Hoffentlich ist die Auskunft an "Muno" gebührenfrei; auf jedenfall würde BAZL mindestens CHF 200.- in Rechnung stellen (Versandkosteneinsparung:p )

 

[Achtung, science fiction/an]

Jeder Heli verfügt über ein GPS wenn nicht sogar Moving Map; also muss jeder Heli über ein Flugweg/ -geschwindigkeitserfassungsgerät verfügen (Ähnlich LSVA-gerät in Lastwagen), auch wird die Pitchstellung erfasst, damit eine Aussenlandung einwandfrei erkannt werden kann; welches monatlich mittels spezieller Kreditkarte ausgelesen und ans BAZL gesendet wird. Nun wird jede AL mit CHF X0.50 berechnet. Zuzüglich der PAXtaxe; diese werden jeweils am Eingabegerät erfasst (analog LKW- Anhänger mit/ohne welches Gewicht).

[science fiction /aus]

 

Entschuldigt meine dreckige Fantasie aber die dürfte mit Sicherheit übertroffen werden:004:

 

Nun könnt Ihr mich verkloppen, guet Nacht

 

Gruess Andi

 

Verdauung gut, alles gut

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Die Aussenlandungen werden dann in einer Verordnung geregelt

Das kann ich bestätigen. Die entsprechenden Arbeiten für die Vernehmlassung sind bereits im Gange.

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Hallo Philip

 

Kanst du auch etwas über die Kosten sagen, die dann mit dieser Verordnung gestellt werden?

 

Gratis wird´s wohl kaum sein.

 

Danke und en Gruess

 

Patric

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So weit mir bekannt soll die Aussenlandebewilligung an die PPL Lizenz geknüpft werden. Das wäre eigentlich sehr sinnvoll... die Auflagen dürften wohl dem allgemeinen Trend folgend etwas restriktiver werden...

 

Kosten sollten in meinen Augen dadurch keine Entstehen. Ausgestellt würde ja die normale PPL, die dann einfach auch zur Ausführung von Aussenlandungen berechtigt.

 

Alle Angaben ohne Gewähr...

 

Rolf

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Was ist den das für ein Hobby, dass nur 96.- pro Jahr kostet.

Ist zwar etwas off-topic, aber das habe ich mir selber eingebrockt. Frage einmal einen Amateurfunker - du hast sicher einen in deinem Bekanntenkreis - nach seiner Jahresrechnung vom BAKOM. Er bekommt jährlich eine solche zugeschickt, und das ist absolut das einzige, was ein Amateurfunker mit dem BAKOM überhaupt zu tun hat. Da sind exakt zwei Posten darauf:

 

- Fr. 24.- für die eigentliche Lizenzgebühr, also dafür, dass er im Rahmen des Gesetzes Funkgeräte bedienen darf

- Fr. 96.- Administrationsgebühren, also 400% der eigentlichen Lizenzgebühr - wofür???

 

Das sind zwar kleine Beträge, aber schon etwas unverschämt, oder nicht? Eine Rechnungsstellung in der Industrie kostet so um die 5.- bis 10.-, aber keine 96 Franken.

 

Grüsse, Berchi

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Ist zwar etwas off-topic, aber das habe ich mir selber eingebrockt. Frage einmal einen Amateurfunker - du hast sicher einen in deinem Bekanntenkreis - nach seiner Jahresrechnung vom BAKOM.

 

Ich will zwar keine Diskussion dahingehend richten, aber dazu noch schnell eine Anmerkung:

 

Amateurfunkgebühr jährlich in

- Liechtenstein: 120.- (wie CH)

- Österreich: € 35.-

 

Da kann sich jeder seine Gedanken selbst dazu machen. :005:

 

Gruss Matthias

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  • 4 Monate später...

Hallo zusammen

 

Die Kritik hat gefruchtet. Gem. heutiger Mitteilung des BAZL wurden diverse Gebühren wieder gesenkt. So kostet die Aussenlandebewilligung für Private neu "nur" 250.- CHF.

 

Schön, dass man reagiert hat.

 

Gar nicht schön, dass ich vor einigen Wochen die 500 Stutz überwiesen habe... :003::001:

 

Gruss

Rolf

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Hallo Rolf

 

Danke für deine Mitteilung. Ging mir mit den 500.- auch so. Aber:

 

Das BAZL reduziert diese Gebühren rückwirkend auf Anfang 2008. Piloten, Luftfahrzeugbesitzer, Untenehmen und Organisatoren von Flugveranstaltungen, welche noch die höheren Ansätze bezahlt haben, erhalten die Differenz zu den neuen Tarifen zurückerstattet.

 

Gruss Matthias

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Huhu

 

Also jetzt gibts schwarzen Schnee... :008::rolleyes:

 

Das hätte ich jetzt nie gedacht. Finde ich aber ne flotte Aktion vom BAZL... beim nächsten mal wäre vorher nachdenken die Devise, aber man hats immerhin noch gemerkt.

 

Ein kleiner Applaus an die Herren, die doch die Grösse hatten, zum Fehlentscheid zu stehen.

 

Merci für die Info.

 

Gruss

Rolf

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