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Frecher Bilderklau


Pascal S.

Empfohlene Beiträge

Es gibt sie leider immer wieder, die Leute, die (absichtlich oder unabsichtlich) Bilder im Internet klauen, um sie dann für eigene Zwecke zu verwenden.

 

Ich mache diesen Thread auf, um euch meinen neusten Fall zu zeigen, der mir heute durch einen aufmerksamen Internetnutzer gemeldet wurde. Mit Abstand das frechste, was ich bisher persönlich erlebt habe....

 

http://www.airliners.net/photo/Mitsubishi-MU-2-Marquise/1185053/L/

 

http://www.controller.com/listings/aircraft-for-sale/MITSUBISHI-MARQUISE/1983-MITSUBISHI-MARQUISE/1144132.htm

 

Fassen wir mal zusammen: Copyrightbalken weggeschnitten, Bild horizontal gespiegelt und dann noch die Regi weggestempelt... :006:

 

Ich glaube hier kann nicht mehr von Fahrlässigkeit und Unwissen die Rede sein...

 

:001:

 

 

EDIT: Ach, übrigens: http://anonym.to/?http://www.kudosaviation.com/1981_mitsubishi_MU2B60_for_sale.html

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Aber Markus... wie wir hier im Forum gelernt haben, sind unsere Flugzeugbilder doch wertlose Knipsfotos und wir sollten dankbar sein, dass sie jemand verwendet.... :009:

 

Gruss,

Thomas

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Aber Markus... wie wir hier im Forum gelernt haben, sind unsere Flugzeugbilder doch wertlose Knipsfotos und wir sollten dankbar sein, dass sie jemand verwendet....

Genau in dem Stil schon erlebt.. Und wenn man kein Wasserzeichen auf dem Bild hat darf es sowieso jeder verwenden.... :009::004:

 

Zum Thema: Weiss jemand wie das genau in der Schweiz aussieht? Gibt es da einen Artikel der das Ganze genauer erläutert?

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Das ist in der Tat schon ein echter Auswuchs von Dreistigkeit... würde mich freuen, wenn du uns auf dem Laufenden hältst - entsprechende Schritte würde ich in dem Fall wohl ohne zu zögern einleiten. Jede freundliche aber bestimmte Mail wäre da wohl noch wirklich zuviel des guten Entgegenkommens...

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mir hat eine spanische Zeitung vor ca. 2 Monaten ein Foto gestohlen und dann im Internet publiziert und dann auch abgedruckt. Es war ein Foto der Santa Anna Kathedrale in Las Palmas. Mich hat auch ein User darauf aufmerksam gemacht

 

Gestohlen wurde es einfach von flickr

 

LG

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Gestohlen wurde es einfach von flickr

LG

Wie hast Du die Rechte auf Flickr gesetzt? Gibt ja dort verschiedene Möglichkeiten (Creative Commons oder wie diese Dinger heissen :rolleyes:)

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Nicht vergessen: Im Gegensatz zu Deutschland ist in der Schweiz nicht jedes Foto laut Gesetz als Werk anzusehen. Und nur wenn es ein Werk ist (also individuellen Charakter blabla... hat), unterliegt es dem Urheberrechtsgesetz.

 

Wen genaueres interessiert, wird über die Forumssuche oder Google schlauer. Zumindest wäre ich mir nicht sicher, dass eine Forderung in dem Fall begründet wäre.

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Nicht vergessen: Im Gegensatz zu Deutschland ist in der Schweiz nicht jedes Foto laut Gesetz als Werk anzusehen.
Das Bild ohne erworbene Rechte kommerziell zu verwenden ist meines Wissens auch in der Schweiz nicht erlaubt. Rechtsanwälte mögen mich korrigieren.
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Hallo Allerseit,

hmm.... ich betrachte es jetzt von der anderen Seite. Man fotografiert ein Flugzeug der Hersteller Firma Marke xy. Eindeutig keine künstlerische Foto, sondern einfach das Produkt fotografiert. Die Firma, die diese Flugzeuge offiziell vertreibt nimmt das Foto für eigene Reklamezwecke. Da kann man sich auch Fragen, darf ein Produkt einfach fotografiert werden (ohne die Firma Fragen), und dann mit Urherberrecht schützen und u.U. auch kommerziell nutzen. Da sind sicher auch einige Fragenzeichen vorhanden. Nicht, dass ich hier missverstanden werde - selbstverständlich bin ich gegen jeglichen Bilderklau.

 

Gruss Toni

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Das Bild ohne erworbene Rechte kommerziell zu verwenden ist meines Wissens auch in der Schweiz nicht erlaubt. Rechtsanwälte mögen mich korrigieren.

 

Nun, wie auch immer. Wir haben bisher vor Ort (in Spanien) darauf verzichtet, irgendwelche Forderungen vor einem spanischen Gericht durchzusetzen, weil das als ziemlich aussichtslose (oder äusserst langwierig und teuer) dargestellt wurde. Ob sich der Aufwand wegen einem Bilderklau eher lohnt? Und das ganze aus der Schweiz...?

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Das Bild ohne erworbene Rechte kommerziell zu verwenden ist meines Wissens auch in der Schweiz nicht erlaubt. Rechtsanwälte mögen mich korrigieren.

Naja, du müsstest irgendein Gesetz nennen, das das verbietet (Beweispflicht), auf was du dich quasi stützen willst. Fragt sich nur, wenn das Bild nicht vom Urheberrecht geschützt ist, wodurch dann?

 

Bilder ohne individuellen Charakter sind in der Schweiz meines Wissens Allgemeingut ohne Urheberrechte.

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Wie hast Du die Rechte auf Flickr gesetzt? Gibt ja dort verschiedene Möglichkeiten (Creative Commons oder wie diese Dinger heissen :rolleyes:)

 

das es nicht verwendet werden darf, nach Aufforderung es zu entfernen wurde es entfernt, ohne Entschuldigung und nichts, hab es dann beruhen lassen, weil es mir zu blöd war vors Gericht zu gehen - Hauptsache die haben damit an haufen Geld verdient *********r :rolleyes:

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Naja, du müsstest irgendein Gesetz nennen, das das verbietet (Beweispflicht).
Ich kann nur auf den Link verweisen, den ich in einem früheren Thread gepostet habe. Da ein Urheberrechtsstreit sicher langwierig und teuer ist und ein Ausgang des Rechtsstreites ungewiss ist, lohnt sich eine Klage nicht.
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Ich denke auch, das man da etwas unterscheiden muss. Fotografiere ich eine Swiss-Maschine ohne künstlerischen Charakter: was wird höher gewertet; das "Recht an meinem Bild" oder das "Recht der Firma an ihrem eigenen Flieger"? Und überhaupt: gilt bei den Flugzeugfotos die Panoramafreiheit? Sind die Spottingplätze Privatgrund oder gehört der Boden dem Flughafen?

 

Die gesamten Bildrechte sind für mich sehr schwierig zu verstehen und teilweise fehlen wohl auch konkrete Gesetzte/Urteile.

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Ich denke auch, das man da etwas unterscheiden muss. Fotografiere ich eine Swiss-Maschine ohne künstlerischen Charakter: was wird höher gewertet; das "Recht an meinem Bild" oder das "Recht der Firma an ihrem eigenen Flieger"? Und überhaupt: gilt bei den Flugzeugfotos die Panoramafreiheit? Sind die Spottingplätze Privatgrund oder gehört der Boden dem Flughafen?

Öffentlich zugängliche Straßen (z.B. der Heligrill) unterliegen der Panoramafreiheit, prinzipiell bezieht sich das ja auch auf alles, was man von dort fotografieren kann.

Zwischen "Recht am eigenen Bild" (du meinst wohl Urheberrecht, denn das Recht am eigenen Bild ist ein Persönlichkeitsrecht und bezieht sich auf abgebildete Personen) und dem "Recht der Firma" (Markenrecht) muss nicht abgewägt werden. Es sind zwei unabhängige Rechtsgrundlagen, die nebeneinander ihr Dasein fristen und beide bei einem Verkauf (bzw. eher beim Kauf/vor der Veröffentlichung, siehe unten) geprüft werden müssen.

 

 

Urheberrecht: Man müsste abwägen, ob das Bild einen individuellen Charakter hat. Könnte jemand anderes das gleiche Bild aufnehmen? Dann ist es nicht gegeben (vereinfacht dargestellt).

 

In diesem Fall würde ich sagen, dass das Foto rein theoretisch von jemand anderem reproduzierbar wäre, gerade weil es keinen großartigen Hintergrund oder eine besondere Bildkomposition o.ä. hat. Aber ist nur meine Einschätzung. Einzig bemerkenswert wären sichtbare Beacons und die lange Verschlusszeit (und somit verwischte Propellerblätter).

 

 

Markenrecht: Derjenige, der ein Foto veröffentlicht muss sichergehen, dass das Bild frei von Rechten dritter (in dem Fall die Airlines und ihre Marken) ist. Ignoriert er das, wird auch er als erster belangt. Wenn er das Foto von einem Fotografen zur Veröffentlichung gekauft hat, klärt er dann daraufhin ggf. den Schadensersatz mit dem Fotografen (falls dieser zugesichert hat, dass das Foto frei von Rechten Dritter ist). Erster Ansprechpartner für den Geschädigten ist aber der Veröffentlicher (vgl. auch den Link von Markus oben, nicht die Designerin musste zahlen, sondern der Auftraggeber - der holt sich ggf. die Kosten von der Designerin wieder).

 

Naja, jedenfalls ist es bei Airlines so eine Sache - solange ihre Marke nicht im negativen Zusammenhang dargestellt (abgebildet und veröffentlicht) wird, kann ich mich nicht erinnern, dass diese gegen etwas vorgegangen wären - in der Regel ist das für sie kostenlose Werbung. Theoretisch hätten sie aber die Möglichkeit dazu. Das würde in der Regel mehr schaden als nutzen, da die negative Publicity schweren Imageschaden zur Folge haben könnte.

 

 

Mangels Urheberrecht (wenn man das Foto nicht als schützenswertes Werk im Sinne des Urheberrechts sieht) hätte der Fotograf in diesem Fall also keine Rechte, auf die er sich berufen könnte, die aber für einen ggf. anfallenden Schadensersatz die Voraussetzung wären. Die Airline könnte eventuell über die noch vorhandenen Cheatlines, die vermutlich ein Geschmacksmuster der Airline sind, auf das Markenrecht bezogen irgendwelche Forderungen stellen.

 

 

Sodele, das war jetzt keine Rechtsberatung, rein meine eigene Einschätzung, auf die man sich nicht berufen kann. Aber so viel habe ich noch aus den Juravorlesungen bzgl. Privatrecht und Handelsrecht mitgenommen.

 

 

EDIT:

Achja, ich distanziere mich von Äußerungen wie "seid froh, dass euer Bild überhaupt benutzt wurde", meine Absicht ist eher zu zeigen, dass das rechtlich nicht überall gleich ist und dass, wenn man sich ärgert, es auch schlicht das Gesetz sein kann und nicht nur derjenige, der es verwendet. Denn der handelt unter Umständen womit? Mit Recht.

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wurde das Bild für private Zwecke genutzt? Sieht wohl nicht so aus!!!

 

Daher würde ich mich genaustens mal informieren, denn hierbei geht es, ganz besonders im zweiten Link, um ziemlich viel Geld...

 

Bisher hatte ich keine Problem nur einmal solch eine Sache, dass man mein Bild in einem Forum benutzt hatte ohne mich zufragem... ist aber eine andere Sache..

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Hallo Mike,

wie ich gesehen habe, wurde das Foto von der gleichen Firma, die mit dem Flugzeughersteller was zu tun hat (eventuell Generalvertrieb) verwendet. Da können sie auch behaupten, hat der Fotograf die Firma um Erlaubnis gefragt? Wie Victor geschrieben hat (und auch ich), Firmen haben meistens Produkt und Markenrecht (zum Teil geben sie die Rechte nur an ausgewählten Fotografen - im Autoindustrie ist es so üblich). Ob es sich in diesem Fall um ein Panoramabild (da ist die Aufnahme zu Detailiert praktisch ohne Hintergrud) handelt oder was besonders künstlerisch ist - das bezweifle ich. Da könnte sogar der Schuss nach hinten gehen.

 

Gruss Toni

 

P.S. ob es hier wirklich um viel Geld geht ... hmmm ... kaum

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Da können sie auch behaupten, hat der Fotograf die Firma um Erlaubnis gefragt?

Das Flugzeugmuster ist nicht geschützt, es geht bei der Markengeschichte lediglich um Logos oder andere geschützte Merkmale der Airlines. Wenn das Logo des Flugzeugherstellers drauf wäre, könnte er wiederum natürlich auf selbiges Markenrecht zurückgreifen, ist hier aber nicht der Fall.

 

Übrigens ist "Firma" in der Rechtssprechung lediglich der Name eines Unternehmens, nicht das Unternehmen selbst. Eine Firma kann an sich erstmal nichts machen, sie ist ja nur ein Name - aber das ist nur ein Detail ;)

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Geld - Anstand - jeder wägt für sich selber ab...(Anderes Beispiel im aktuellen "Nachbar" Thread).

Lässt sich halt immer leicht sagen, wenn man nicht betroffen ist :)

 

Der fehlende Anstand ist in diesem Fall übrigens wohl eher beim "Bilddieb" zu suchen, ganz unabhängig von der Rechtssprechung.

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Ich bin mit euch einverstanden - Bilderklau ist wirklich unanständig. Aber, ausser sich aufregen, kann man hier kaum was dagegen tun. Der Aufwand ist einfach zu gross.

 

Gruss Toni

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Jürg Bertschinger

Also mal abgesehen, dass dies in der Tat frech und unanständig ist was hier geschieht, so kann man aus der rechtlichen Sicht hier in der Schweiz wohl kaum was unternehmen. Das Produkt ( Bild ) wurde ja nicht kommerziell verwendet und von einer Internetseite "entwendet" die ihren Sitz nicht in CH hat.

Zudem ist das Urheberrecht in der Schweiz so ziemlich komplex.

Um hier eine Verletzung desselben nachzuweisen, brauchts erst mal viel Geduld:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesetz_%C3%BCber_das_Urheberrecht_und_verwandte_Schutzrechte

 

Viel Spass beim lesen :006:

 

Gruss Jürg

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Hallo Markus

 

Ich war selbst einige Jahre Internetverantwortlicher in unserer Firma und wir stellten für unsere Produkte, Testbilder für Computerdrucker zur Verfügung und die Sachlage war so:

wenn wir ein Bild zum Drucken auf Hochleistungsdrucker von einer Bildagentur zur Verfügung stellten, war es pardu rechtlich nicht erlaubt diese zu verwenden eben nur zum testen. Kopiert konnte nur mit einem ID und PW download, also angemeldet.

 

Um den Internetgeflogenheiten eben kopieren, gerecht zu werden, haben wir diese Testbilder mit 72 DPI und komprimiert ins Netz gestellt und somit durfte jeder machen was er will.

 

So gesehn, sehe ich nicht ganz ein, wenn man hier von Bilderklau spricht wenn doch die Bilder einen geringen Nutzungswert haben. Ich denke, es gibt im WWW weit mehr Todsünden als Bilder von Spottern mit geringer Auflösung kommerziell zu nutzen zu verwenden. Klar, man kann auch ein Bild mit geringer Auflösung auf einem 50 DPI Hausfassadenspraydrucker erstellen welche dann von 100m Distanz erfasst werden und ob das dann einen künstlerischen Wert darstellt bezweifle ich.

jedenfalls freue mich wenn jemand meine Bilder einsetzt.

Auch wenn die Rechte im Internet heute etwas genauer definiert sind, muss man wissen, dass man geringe Chancen hat und immer zuerst Geld benötigt wird, um die Rechtslage abzuschätzen und dann noch Erfolgsverprechend einzuschreiten. Da haben wir weit grössere Probleme wegen Marken- und Produktschutz.

<ich arbeite zur Zeit gerade an einem solchen Internet Fall in Asien.

Gruess Roger

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Aus der ColorFoto 11/2008 zum Thema "Marken im Bild" (wobei ich mir nicht sicher bin, ob es nur für Deutschland oder auch für die Schweiz gültig ist):

 

"Grundsätzlich ist es niemanden verwehrt, fremde Marken zu fotografieren. Wenn also bei einer Aufnahme auf der Straße ein Mercedes-Stern oder eine große McDonalds-Werbung auf der abgelichteten Hauswand zu sehen ist, ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden. Das gilt auchdann, wenn die Marke das eigentliche Motiv des Fotos ausmacht. Anders als im Urheberrecht ist im Markenrecht nicht etwa die Vervielfältigung der fremden Marke verboten, sondern die Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen mit der fremden Marke".

 

[es folgen einige Einschränkungen zum Markenrecht, die nach meiner Meinung nicht relevant zum jetzigen Thema sind]

 

"Das Bild von der McDonalds-Werbung kann unproblematisch bei der nächsten Austellung gezeigt, zur Illustration eines Zeitungsartikels verwendet oder in einem Bildband abgedruckt werden, auf der Speisekarte eines Restaurants sollte es aber besser nicht auftauchen".

 

Ich denke mal, hier stehen wir Flugzeugfotografen auf der sicheren Seite, wir zeigen die Marken zwar im Bild, aber Anirliners.net (wie in diesem Fall) dürfte als Ausstellung im Internet durchgehen.

 

Weiter heißt es:

 

"Da auf der Verwertung des Bildes in einer bestimmten Art und Weise und nicht auf die Herstellung des Bildes ankommt, besteht für Fotografen und Bildagenturen selten die Gefahr, wegen einer MArkenverletzung angegangen zu werden, sofern er sie nicht selber begeht, d.h. insbesondere das mit dem Foto rechtswidrig gekennzeichnete Produkt selbst auf dem Markt bringt oder an der Vermarktung des Produkts selbst mitwirkt."

 

Ich denke mal, hier hat der "Bilddieb" neben dem eigentlichen Bildklau, dem Verfremden von fremden Eigentum und dem Löschen des Copyright-Zusatzes noch einen weiteren Tatbestand gemacht. Er will mit dem gestohlenen Bild noch Geld verdienen. Da aber keine eigentliche Marke im Bild zu erkennen ist, wäre es zumindest zweifelhaft.

 

Die Schweizer Rechtsprechung mag sich in diesem Zusammenhang von der Deutschen unterscheiden, aber die von mir angeführte Verfremdung des fremden Eigentums müsste auch in der Schweiz verboten sein, zumindest dürfte es in eine Grauzone gehen.

 

Kommt noch die Frage, ob hier nach Schweizer (Fotograf), Englischen (Veröffentlichung des gestohlenen Bildes) oder US-Amerikanischen (Airliners.net) Recht geurteilt werden muss.

 

Verfasser der Zitate:

Christopher Langlotz, Rechtsanwalt für Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht in der Kanzlei Bronhofer Lukac Langlotz & Partner in München.

 

Sein Fazit:

"Fotografieren von Marken und die Verwertung der Bilder ist weitgehend unproblematisch, solange die Verwertung keinen wirtschaftlichen, sondern einen rein künstlichen Aspekt hat. Bei der Verwertung in der Werbung muss man den Einsatz der Marken prüfen."

 

Ich denke, auch hier sind wir Hobbyfotografen gesichert, da wir die Bilder nicht aus rein wirtschaftlichem Zweck veröffentlichen. Wie es Gruppen a la AirTeamimages handhaben, steht vermutlich auf einem anderen Blatt (und deckt sich daher mit Viktors Ausführungen).

 

 

Leider deckt sich Rogers Einschätzung mit der Meinung einer wenigen Forumsnutzern hier oder in anderen Foren: Bilddiebstahl ist erlaubt, das Werk der Spotter ist ja anscheinend nicht so hoch zu bewerten, wie andere "Todsünden" im Netz. Nur: wer zieht die Grenze, wer entscheidet, was an Diebstahl im Netz erlaubt ist und was man als fahrlässige Sünde durchgehen lassen kann?

Auch sein Argument "jedenfalls freue mich wenn jemand meine Bilder einsetzt" halte ich für nicht schlüssig, da die Freude der fremden Nutzung wohl kaum höher ist als der Frust über den Diebstahl.

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