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Fotodruck ohne Erlaubnis


Mikel24

Empfohlene Beiträge

Hallo Viktor,

erstens habe ich an Jörg meine Meinung geschrieben. O.K. ist meine Meinung und langsam artet das ganze im Sturm im Wasserglas. Da du geschrieben hast, dass ich da mit den Software unsinn .... - da bin ich anderer Meinung. Software werden in der Regen Linzenziert und somit nur Nutzungsrecht gegeben. Die meisten SW Produzenten haben sowas in AGB, wie z.B. Microsoft, Adobe etc. Hier siehe ein Auszug aus Adobe Lizens. Es spielt da keine Rolle ob die Software in CD Form oder sonst irgedwie weiterverkauft werden. Man muss sich in der Regel auch Registrieren lassen und somit lautet die Lizens einzig auf diesen Käufer. Und das mit dem löschen hmmm.... ist auch so eine Sache. Dies Betrifft vorwiegend, wenn der gleiche Lizensnehmer die Software auf anderen Rechner installiert (z.B. der Rechner ist defekt u.ä.). Aber von Weiterverkauf ist hier keine Rede. Es wird trotzdem tolleriert, aber rechtlich darf der Endanwender (ohne z.B. Adobe neuer Vereinbarung) nicht weitergeben (siehe unten). Microsoft hat hier sogar noch stärkere Bestimmungen. Also der Datenträger ob Original oder sonst irgendwas ist unwichtig. Das Einzige Original hat der Softwarehersteller alles anderes sind einfach Kopien. Darum spricht man hier von Lizenzen bzw. Nutzungsrecht für einen oder mehrere Rechner.

 

Lizenzverträge für Endanwender

Hinweis zur Rechtslage:

Die Produkte von Adobe werden nicht verkauft; stattdessen werden Kopien der Adobe-Produkte (einschließlich aller Macromedia-Produkte) über den Vertriebskanal an den Endanwender lizenziert. DIE BEDINGUNGEN DES JEWEILIGEN LIZENZVERTRAGES WIE UNTEN ANGEGEBEN TREFFEN AUF JEDEN ANWENDER ZU, ES SEI DENN, SIE HABEN MIT ADOBE EIN ANDERS LAUTENDES DIREKTABKOMMEN GESCHLOSSEN, DEM DIE VERWENDUNG ODER VERTEILUNG IHRER ADOBE-PRODUKTE UNTERLIEGT. Lesen Sie bitte die Lizenzverträge für die Produkte, die Sie verwenden möchten. Manche Produkte werden in einem Paket mit anderen Produkten verkauft („Collection“). Bitte lesen Sie unbedingt die Lizenzverträge für jedes einzelne Produkt.

 

Gruss Toni

 

P.S. bitte das verwenden von Ausdrücken wie schwachsinnn etc. finde ich nicht gerade diskussionsfordern. Somit verabschiede ich mich aus diesem Thread - wie schon hier geschrieben wurde - viel Lärm um NICHTS.

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Hallo Viktor,

erstens habe ich an Jörg meine Meinung geschrieben. O.K. ist meine Meinung und langsam artet das ganze im Sturm im Wasserglas. Da du geschrieben hast, dass ich da mit den Software unsinn .... - da bin ich anderer Meinung. Software werden in der Regen Linzenziert und somit nur Nutzungsrecht gegeben. Die meisten SW Produzenten haben sowas in AGB, wie z.B. Microsoft, Adobe etc. Hier siehe ein Auszug aus Adobe Lizens. Es spielt da keine Rolle ob die Software in CD Form oder sonst irgedwie weiterverkauft werden. Man muss sich in der Regel auch Registrieren lassen und somit lautet die Lizens einzig auf diesen Käufer. Und das mit dem löschen hmmm.... ist auch so eine Sache. Dies Betrifft vorwiegend, wenn der gleiche Lizensnehmer die Software auf anderen Rechner installiert (z.B. der Rechner ist defekt u.ä.). Aber von Weiterverkauf ist hier keine Rede. Es wird trotzdem tolleriert, aber rechtlich darf der Endanwender (ohne z.B. Adobe neuer Vereinbarung) nicht weitergeben (siehe unten). Microsoft hat hier sogar noch stärkere Bestimmungen. Also der Datenträger ob Original oder sonst irgendwas ist unwichtig. Das Einzige Original hat der Softwarehersteller alles anderes sind einfach Kopien. Darum spricht man hier von Lizenzen bzw. Nutzungsrecht für einen oder mehrere Rechner.

 

Lizenzverträge für Endanwender

Hinweis zur Rechtslage:

Die Produkte von Adobe werden nicht verkauft; stattdessen werden Kopien der Adobe-Produkte (einschließlich aller Macromedia-Produkte) über den Vertriebskanal an den Endanwender lizenziert. DIE BEDINGUNGEN DES JEWEILIGEN LIZENZVERTRAGES WIE UNTEN ANGEGEBEN TREFFEN AUF JEDEN ANWENDER ZU, ES SEI DENN, SIE HABEN MIT ADOBE EIN ANDERS LAUTENDES DIREKTABKOMMEN GESCHLOSSEN, DEM DIE VERWENDUNG ODER VERTEILUNG IHRER ADOBE-PRODUKTE UNTERLIEGT. Lesen Sie bitte die Lizenzverträge für die Produkte, die Sie verwenden möchten. Manche Produkte werden in einem Paket mit anderen Produkten verkauft („Collection“). Bitte lesen Sie unbedingt die Lizenzverträge für jedes einzelne Produkt.

 

Lizenzbestimmungen brauchen dich gemäss deutscher Rechtsprechung nicht zu kümmern, wenn du sie nicht vor dem Kauf zu sehen gekriegt hast.

Es gibt IMHO auch Urteile, wonach du deine Software, die du im Laden in Form einer Schachtel mit Datenträger gekauft hast in jedem Fall auch weiterverkaufen kannst.

Wäre ja noch schöner...

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Die meisten SW Produzenten haben sowas in AGB, wie z.B. Microsoft, Adobe etc.
AGB enthalten häufig Bestimmungen, die in Deutschland und/oder in der Schweiz rechtlich unhaltbar sind – gerade auch AGB von amerikanischen Unternehmen, die mit möglichst geringem Aufwand aus dem Englischen übersetzt wurden. Bei Software, die auf Datenträgern erworben ist, kann man IMHO davon ausgehen, dass ein Weiterverkauf möglich ist. Bei Software, die per Download erworben wurde, sind sich Lehre, Literatur, Praxis und Rechtsprechung uneinig.

 

Martin

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OK, ich melde mich noch kurz zurück:

 

Hier ein Urteil (Gericht München)

 

Das hab ich eben gefunden.... Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes dürfte nicht ohne Folgen bleiben für den Handel mit gebrauchter Software. Nach Ansicht des Gerichtes ist es nicht legal, ohne Zustimmung des Rechteinhabers gebrauchte Software weiter zu veräußern. Das gelte auch für Original-Software auf CD

 

Wie gesagt die Weitergabe einer Lizens wird geduldet aber rechtlich ist es nicht erlaubt. Siehst du Viktor, bei Software hast du andere Meinung (da geht es wirklich um Arbeitsplätze), dagegen bei Hobbyfotografen hast du andere Massstäbe.

 

Gruss Toni

 

Aber da sind wir bereits recht OFF-TOPIC

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Hallo Toni,

 

erstens habe ich an Jörg meine Meinung geschrieben. O.K. ist meine Meinung und langsam artet das ganze im Sturm im Wasserglas. Da du geschrieben hast, dass ich da mit den Software unsinn .... - da bin ich anderer Meinung. Software werden in der Regen Linzenziert und somit nur Nutzungsrecht gegeben.

 

eigentlich kann man hier kurz antworten: Es steht alles in den von Roy verlinkten Seiten zum Urheberrecht. Das mit der Software hatte ich angebracht, weil es sich hier genauso verhält - auch hinsichtlich der Mentalität, dass alles kostenfrei sein muss.

 

Der Autor der Software hat das Urheberrecht und vergibt die Nutzungsrechte - genau wie der Fotograf die Nutzungsrechte an seinen Fotos vergibt, weil er der Urheber der Fotos ist. Und wenn in den Nutzungsrechten vorgesehen ist, dass die Originaldatenträger weiterverkauft werden dürfen, wenn die Software beim Verkäufer gelöscht wird, ist das eine der Nutzungsbedingungen. Genauso könnte ein Fotograf festlegen, dass die Nutzungsrechte an einem Foto weiterverkauft werden dürfen. Diese Vorgehensweise gibt es übrigens in ähnlichen Zügen wirklich - siehe augenzeuge.de. Der Urheber, der Eigentümer des Originals ist, bleibt immer der Ersteller der Software (Adobe, MS, usw.). Selbst die Originaldatenträger sind nur Kopien der Software.

 

Bei der Gelegenheit vielleicht ein Hinweis: Es ist kein Problem, in eine Software einzubauen, dass Daten aus der Registry an PFWs vorbei an den Hersteller der Software geschickt werden, wenn eine Internetverbindung besteht. Der Hersteller der Software kann somit durchaus prüfen, wo die Software eingesetzt wird, ohne dass der User es mitbekommt (in der Registry steht viel ;-)). Bei Bedarf: Einen Beweis liefere ich gern. Bei Fotos kann man sowas allerdings natürlich nur schlecht einbauen. ;-)

 

Edit:

 

Gebrauchte Software darf nicht weiter verkauft werden Das Urteil des Münchner Oberlandesgerichtes dürfte nicht ohne Folgen bleiben für den Handel mit gebrauchter Software. Nach Ansicht des Gerichtes ist es nicht legal, ohne Zustimmung des Rechteinhabers gebrauchte Software weiter zu veräußern. Das gelte auch für Original-Software auf CD

 

Du schreibst es selbst:

 

"ohne Zustimmung des Rechteinhabers"

 

Wenn die Nutzungsbedingungen es vorsehen, steht dem nichts im Weg, wie auch bei Fotos. Das Urheberrecht ist hier eindeutig. Da gibt es keinen Unterschied zwischen Profi- und Hobbyfotografen, zwischen Profi- und Hobby-Codern. Ein erstelltes Werk ist ein erstelltes Werk …

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Rechtslage hin oder her; ich bin echt erstaunt, wieviel Zeit und Energie man in so ein "missbrauchtes" Bild investieren kann.... :eek:

 

Keine Ahnung ob Du diesen Beitrag von Anfang an gelesen hast. Aber nach dem der nette Herr mich angegriffen hat in dem er mich als Abzocker beschimpft und er im Glauben ist, dass er mein Bild verwenden darf da ich diese im Internet auf Seiten wie Airliners, JP und Flugzeugbilder hochlade und für alle Leute öffentlich zu benutzen sind, bin ich der Meinung, dem Herren einfach klar mache, dass er im Irrtum sich befindet.

 

Und desweiteren investiere ich kaum Energie in sowas, ich erstelle die Schreiben welche innerhalb von 5 min erstellt sind und fertig.

 

In Deinem Sinne gebe ich Dir absolut recht Jörg! :)

 

Wer aber blauäugig seine Bilder ungeschützt ins Netz stellt (soll keine Unterstellung an den Themenstarter sein!) und sich dann über deren Missbrauch beschwert, ist m.E. selber schuld! Grad wegen dieser von Dir angesprochenen Mentalität!

Mit einem Copyright auf dem Bild biste vor Missbrauch sicher, ohne dass es dessen Wert mindert.

 

Mein' ich...;)

 

Der gute Herr der mein Bild mehrmals im Internet veröffentlich hat, hat mein Bild von Flugzeugbilder.de kopiert. Wenn Du Dich hier nicht auskennst, gebe ich Dir gerne die Information, das unter jedem Bild das Copyright steht. Hinzu kommt der Kommentar in zwei Sprachen, deutsch und englisch, "Keine Nutzung ohne Erlaubnis" Der nette Herr, den ich darauf aufmerksam gemacht habe, teilte mir dann mit, das er dieses nicht gelesen hätte bzw. nicht gesehen hat...

 

Durch das Copyright von Flugzeugbilder.de denke ich doch sehr, dass mein Bild dort ausreichend geschützt ist!!!

 

 

 

Hast Du schon einen Anwalt eingeschaltet?

 

Mein Anwalt ist schon darüber informiert.

 

 

Wäre ich Mike, würde ich das lassen... wenn der Schuss hinten los geht wird der Frust 10x so hoch! Kosten und Weltgerechtikeit zu riskieren wegen dem Bild?

QUOTE]

 

Halo Roy,

 

mach Dir darüber mal keine Gedanken. Gut das es sowas wie die Rechtsschutzversicherung gibt. Habe darüber schon mit meinem Anwalt gesprochen...

 

 

Gruß Mike

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Hallo Jörg,

voll einverstanden - ich bin der gleichen Meinung. Nur hat Viktor betr. der Softwareweitergabe geschrieben, dass ich da Unsinn verzapft habe. Sowas kann ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich mache bestimmt manchmal viel Unsinn, aber diesmal hatte ich betr. Lizenzen Recht. Rechte bei Bildern und Software kann man durchaus vergleichen. Damit die Doppelmoral, das eine wird geduldet oder sogar als erlaubt beurteilt und das andere nicht.

 

jetzt aber definitiv aus diesem Thread aus

 

bye bye

 

Toni

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Hallo Roy,

 

mach Dir darüber mal keine Gedanken. Gut, dass es sowas wie die Rechtsschutzversicherung gibt. Habe darüber schon mit meinem Anwalt gesprochen...

 

Jä so! An die hab ich nicht mehr gedacht. Die "Würmer" versuchen einem in jeder Discounterecke einen Vertrag anzudrehen! :D Na dann, wenn es mal etwas zu tun gibt sollen die ruhig mal an die Säcke ;) :p

 

Dann ist ja egal wie's raus kommt (hoffe hast keinen hohen Selbstbehalt oder so ne Klausel), auf in den Kampf...

 

Hals- und Rechtsbruch äh.. Spruch kann ich Dir nur wünschen! thumbs_up.gif

 

LG Roy

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Hi Toni,

 

voll einverstanden - ich bin der gleichen Meinung. Nur hat Viktor betr. der Softwareweitergabe geschrieben, dass ich da Unsinn verzapft habe.

 

da muss Viktor jetzt durch. :009:

 

Nein, im Ernst: Ich hatte ihn eigentlich so verstanden, weil IMHO (wirklich nur meine Meinung) viele Nutzungsbedingungen von Software eine Weitergabe vorsehen, wenn die eigene Kopie gelöscht wird. Aber da ich mich mit diesen Nutzungsbedingungen kaum beschäftigt habe (schreibe mir die Programme, die ich brauche, selbst - abgesehen von Office und Grafikbearbeitung), halte ich mich in diesem Punkt raus.

 

Bei uns sieht das ja ähnlich aus: Wir erstellen für einen Auftraggeber Software und definieren mit ihm, welche Rechte er daran hat. Klar, uns kann niemand daran hindern, dass wir ihm auch das Recht zur Weitergabe einräumen - dann kann er die Software halt auch weitergeben. Diese Exklusivrechte können dann aber auch schon mal andere Preise gegenüber dem Auftraggeber zur Folge haben. Genauso können wir mit dem Auftraggeber vereinbaren, dass er für jede Workstation ein Nutzungsrecht bekommt. Oder, oder, oder …

 

Die Urheber bleiben trotzem in jedem Fall wir. Das kann man, denke ich, auch mit Fotos vergleichen.

 

jetzt aber definitiv aus diesem Thread aus

 

Schade, denn es war ja eigentlich sehr konstruktiv. Und ich denke, dass so mancher User (einschließlich mir natürlich) auch in solchen Threads Anregungen findet und etwas lernt.

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Mike, du sagst das Bild das er veröffentlichen durfte hat er nicht mit der von Dir abgemachten Auflösung verwendet? Du hättest Anspruch darauf, dass er deinen Anforderungen nachkommt. Somit handelt er gesetzeswidrig bereits in zwei Punkten. So nach Schweizer Gesetz... Theoretisch :cool:

 

 

Art. 11 Werkintegrität

  • 1. Der Urheber oder die Urheberin hat das ausschliessliche Recht zu bestimmen;
    • a. ob, wann und wie das Werk geändert werden darf;
    • b. ob, wann und wie das Werk zur Schaffung eines Werks zweiter Hand verwendet oder in ein Sammelwerk aufgenommen werden darf.

    [*]2. Selbst wenn eine Drittperson vertraglich oder gesetzlich befugt ist, das Werk zu ändern oder es zur Schaffung eines Werkes zweiter Hand zu verwenden, kann sich der Urheber oder die Urheberin jeder Entstellung des Werks widersetzen, die ihn oder sie in der Persönlichkeit verletzt.

    [*]3. Zulässig ist die Verwendung bestehender Werke zur Schaffung von Parodien oder mit ihnen vergleichbaren Abwandlungen des Werks.

 

Heisst; hat ein Abmachung stattgefunden, auf kommerzieller- /geschäftlicher Basis oder nicht, das besagt, dass der Händler dein Werk verwenden, besitzen oder verkaufen darf, besagt nicht, dass der Urheber nicht mehr bestimmen darf wie, wann und wo sein Werk geändert werden darf - wenn vertraglich nicht anders geregelt... so versteh ich das.

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@Roy

Ähm, aber eben, das Schweizer Recht ist auf betreffenden Fall garantiert nicht anwendbar, gell (ausser die Anwendbarkeit von Schweizer Recht wäre vertraglich vereinbart worden, was ja wohl kaum der Fall ist *gg*). Zudem ist (so wie ich Viktor verstehe) im CH-Recht nicht unbedingt der heikle Punkt, wie ein Werk geschützt wird, sondern was überhaupt als Werk im Sinne des Gesetzes qualifiziert wird (und damit diesen Schutz geniesst). Das wäre bei einem "Schnappschuss" eines x-beliebigen Fliegers aus einer Standardlocation eher das Problem, nicht der Schutz danach.

 

Nach deutschem Recht ist die Rechtslage relativ klar, da wird alles vom Urheberrecht erfasst und gegen dieses hat das Gegenüber hier mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch verstossen. Dies habe ich hier ausführlich dargelegt.

http://flightforum.ch/forum/showpost.php?p=613611&postcount=21

 

Allerdings auch dies nur per Blick ins Gesetz. Und manchmal hilft dieser leider gar nicht, da die Gerichte und die Gelehrten im "Hintergrund" etwas ganz anderes zum Brauch gemacht haben, als eigentlich im Gesetz steht :D

Dies nur als allgemeiner Hinweis. Du kannst dich meistens, aber nicht immer auf das Gesetz verlassen :rolleyes:

Um aber ganz sicher sein zu können, müsstest du in die dicken Kommentare, Lehrbücher oder in die (Bundes-)Gerichtsentscheide schauen.

 

 

Grüessli,

 

Tis

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Nur hat Viktor betr. der Softwareweitergabe geschrieben, dass ich da Unsinn verzapft habe. Sowas kann ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich mache bestimmt manchmal viel Unsinn, aber diesmal hatte ich betr. Lizenzen Recht. Rechte bei Bildern und Software kann man durchaus vergleichen. Damit die Doppelmoral, das eine wird geduldet oder sogar als erlaubt beurteilt und das andere nicht.

Hallo Toni,

zunächst generell: Das "Schwachsinn" war nicht persönlich gemeint, sorry wenn es zu hart klang.

Den Vorwurf der Doppelmoral möchte ich allerdings so nicht stehen lassen und zwar aus folgendem Grund:

 

Die EULA, die vieler Software beiliegt, ist - wie andere hier schon angemerkt haben - in Deutschland unwirksam. Einfach aus formalen Gründen. Das Verbot eines Verkaufs ist damit (und aus anderen besitzrechtlichen Vorschriften) nicht gültig und man darf in Deutschland (ich nehme an, bin mir aber nicht sicher, dass es in der Schweiz genau so ist) Software, die man original auf einem Datenträger gekauft hat, wieder veräußern. Dass man selbst die Software nicht mehr nutzen darf (man verkauft seine Nutzungsrechte weiter), ist dabei selbstverständlich. Auch Sicherungskopien müssen in diesem Fall selbstredend vernichtet oder mit veräußert werden.

 

Nun, es ist jedem seine Sache was er hier im Verkaufscorner macht, es gilt die Unschuldsvermutung und ich würde niemandem vorwerfen, dass er Software als Kopie behält während er das Original weiterverkauft - damit macht er sich schließlich strafbar. Aber in einem Punkt kannst du dir sicher sein: Wenn es rechtlich nicht erlaubt wäre, Software gebraucht weiterzuverkaufen hätten die Softwarehersteller ein immenses Interesse daran, Gebrauchtverkäufe zu unterbinden - dadurch geht ihnen schließlich Absatz verloren.

 

Selbiges gilt übrigens bei Musik. Kauft man eine CD, kann man sie auch weiterverkaufen. Dabei kauft man mit einer CD ja auch nur eingeschränkte Nutzungsrechte - rechtlich gesehen ist es sogar verboten, die CD einer größeren Menschenmenge vorzuführen, aber das führt zu weit. Das Prinzip bleibt das gleiche und dennoch würdest du sicher kein Problem darin sehen, eine CD weiterzuverkaufen, oder?

 

 

Was Fotos angeht ist die Problematik von der Software auch zu sehen: Wenn jemand in den USA ein Foto unrechtmäßig veröffentlicht, gilt hierfür die dortige Rechtssprechung, also immer die am "Tatort". Genauso eben mit der Software - während irgendwelche Klauseln in den USA ihre Wirkung haben, können sie hierzulande wiederum irrelevant sein. Eine Doppelmoral sehe ich hier nicht, insbesondere weil ich selbst ausgerechnet in der Softwarebranche arbeite und auch in diesem Bereich mein Unrechtsbewusstsein recht hoch ist.

 

 

Bezüglich Mücke und Elefant kann ich nur sagen, dass ich mir die Zeit auch sparen kann, das alles hier niederzuschreiben. Es geht hier nicht um den speziellen Fall von Mike, sondern um die Hintergründe von denen ich denke, dass leider viel zu wenige darin den Durchblick haben, was sicherlich auch an der wirren Rechtssprechung liegen mag. Wenn ich etwas so ausführlich beschreibe, dann hoffe ich, dass jemand daraus einen Nutzen zieht. Und sei es nur der "AHA"-Effekt über das Vorhandensein des Urheberrechts.

 

 

(Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung. Ich übernehme keine Haftung für Folgen aus diesen Erläuterungen.)

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Hallo zusammen,

 

so nun noch mal eine kleine Zusammenfassung für die Leute die neu dazugestoßen sind oder für die Leute, die den Überblick verloren haben:

 

Fakt ist:

 

Herr Müller, ich benenne diesen Herren mal so, benutzte seit Wochen eins meiner Bilder von Flugzeugbilder.de für seine Verkaufsanzeige. Welches er einfach kopierte. Dieses wäre zuerst nicht bemerkt worden, wenn nicht ein Kollege aus dem FF mich darauf gestoßen hätte. An dieser Stelle noch mal vielen Dank!

 

Kurz danach schrieb ich Herrn Müller an und macht ihn drauf aufmerksam, dass er dieses Bild nicht für seine Verkaufsanzeige ohne meine Erlaubnis benutzen dürfte.

 

Die Antwort welche ich von Herrn Müller bekam war folgende."..das konnte ich nicht wissen, habe das Bild im Internet gefunden."

 

Darauf erstellte ich Ihm eine Rechnung mit der Erlaubnis das Bild NUR für diese Verkaufsanzeige auf planecheck.com zu verwenden. Dieses wurde so auf der Rechung und auf der Erlaubnis wortwörtlich festgehalten. Ich zitiere:"Mit diesem Schreiben erhalten Sie die Genehmigung das Bildmaterial nur für Ihr Verkaufsangebot, IDxxxxx, .....im Internet auf der Seite

PlaneCheck.com zu veröffentlichen."

 

Zu dieser Zeit wusste ich noch nicht, dass Herr Müller mein Bild für andere Zwecke weiter verwendet hatte, sprich für andere Anzeigen.

 

Die Zahlung habe ich auch promt erhalten, bis dahin war alles in Ordnung. Das war Februar/März.

 

Doch als ich von der AERO 2009 im April nach Hause kam und ich die beiden Ausgaben der Aeromarkt durchstöberte fiel mir auf, das mein Bild dort abgedruckt war. Da kam die Idee mal im Internetportal der Aeromarkt vorbei zuschauen und siehe da, auch dort war mein Bild veröffentlich worden. Wo von ich nichts wusste. Alles durch Zufall!!!

 

Hierrauf beziehe ich mich nun im FF, dass Herr Müller von Februar bis Heute mein Bild ohne Erlaubnis weiter abdrucken lässt und man es immer noch auf der Homepage der Aeromarkt findet.

 

Hinzu kommt noch, dass Herr Müller mich in einer seiner Emails beschimpft hatte, nach dem ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, das er mich nicht darüber informiert habe, das er noch andere Verkaufsanzeigen mit meinem Bild veröffentlich hat.

 

Das war leider auch der letzte Kontakt mit Herrn Müller. Auf meine Rechnung, Zahlungserinnerung und Einschreiben habe ich bis Heute keine Reaktion erhalten.

 

Gruß Mike

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Du willst mit dem Foto von einem Flugzeug Kohle machen? Wäre ich der/die Flugzeughersteller/Fluggesellschaft, würde ich Dir ne Rechnung schicken... :001:

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Du willst mit dem Foto von einem Flugzeug Kohle machen? Wäre ich der/die Flugzeughersteller/Fluggesellschaft, würde ich Dir ne Rechnung schicken... :001:

 

Hast du das Posting über deinem Beitrag gelesen? :006:

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Wäre ich der/die Flugzeughersteller/Fluggesellschaft,
hättet Du Dich vorher über die Rechtslage schlau gemacht, anstatt Dich zum Posten von Unsinn hier extra anzumelden.
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Also wenn schon, ich hätte mich eher beim ersten mal dumm gestellt und wäre damit durchgekommen. Jetzt aber geht das nicht mehr, mit Bezahlung der ersten Rechnung habe ich schon den physischen Besitz des Bildes zugegeben. Insofern sehe ich für Herrn Müller jetzt auch schwarz.

 

Als Tipp für alle, welche gar nicht erst in diese Situation kommen wollen: Anstatt die eigenen Bilder mit einem, vielmals unansehlichen "Wasserzeichen" welches das gesamte Bild verschandelt, zu verunzieren, wäre der Einbau eines wirklichen Wasserzeichens doch sinnvoll. Digimarc

(Ich finde leider keine Seite in Deutscher Sprache. Falls jemand von Euch, ich wäre an einem Tipp interessiert.)

 

Von mir ein Danke an Mike für den Bericht, welcher uns zeigen wird, wohin der Hase läuft.

Herr Müller :007::007:

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Warum haben hier ein paar User ein solch scheinbar grosses Interesse, dass Mike nichts weiter unternimmt? Da steig ich nicht ganz... Denn gute Ratschläge können das ja nicht sein...

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Hast du auch schon daran gedacht, dass sich die Gegenpartei möglicherweise auch einen Anwalt nehmen könnte?

 

Davon gehe ich doch mal stark aus!!!

 

 

Dass die dir dann vielleicht Fragen stellen könnten, mit welchen du nie gerechnet hast?

 

1. Geht das ganze erst einmal schriftlich über die Bühne und wenn, dann habe ich JEmanden der mich vertreten kann....

 

Ich hoffe für dich, dass du dir diesbezüglich nichts, aber auch nicht das Geringste hast zu Schulden kommen lassen!

 

Also laut poliizeiliches Führungszeugnis bin ich wohl ein ganz braver... :005:

 

Denn da werden sie dich packen und zwar derart, dass du dir wünscht, dass es vielleicht doch besser gewesen wäre, Gnade vor Strafe walten gelassen zu haben!

 

Möchtest mir Bange machen? Da muss ich Dich leider enttäuschen, das haben schon andere versucht, war immer erfolglos. Wüsste nicht warum man mich packen sollte....

 

Im Weiteren hoffe ich für dich, dass du deine Sachen, die du je aus dem Netz runter geladen hast, immer schön brav bezahlt hast. Auch bei Freeware; denn da gibt es in der Regel so ein "Donate"-Button, den man benützen kann / sollte.

 

Wenn man danach geht, müsste man die selbe Frage dem Richter stellen bzw. fragen ob er noch nie über eine rote Ampel gefahren ist.... tzzz

 

Bedenke deine Schritte gut, bevor du eine Lawine auslöst, die sich nicht mehr aufhalten lässt!

 

Was soll das für eine Lawine sein?

 

Denn oft kommt es ganz anders, als wie man es sich eigendlich vorgestellt hat.
That´s life!

 

Denn sein Recht durchsetzen zu wollen, ist nicht immer der beste Ratgeber. Ich mein' halt nur so. ;)

 

Sprichst wohl aus eigener Erfahrung...

 

Aber für Dich, ich habe einen Fachanwalt für Urheberrecht gewählt. Stundensatzt lieg in der regel bei Privatpersonen um die 220 EUR, das spricht für sich. Habe auch nur gutes über ihn gehört. Daher bin ich da ganz optimistisch.

 

Gruß Mike

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Korrekt ist, dass das Urheberrecht in deinem Falle verletzt worden zu sein scheint.

Korrekt ist, dass du diesbezüglich im Prinzip das Recht hättest, diesen Menschen einzuklagen.

 

(...)

 

Bedenke deine Schritte gut, bevor du eine Lawine auslöst, die sich nicht mehr aufhalten lässt! Denn oft kommt es ganz anders, als wie man es sich eigendlich vorgestellt hat. Denn sein Recht durchsetzen zu wollen, ist nicht immer der beste Ratgeber. Ich mein' halt nur so. ;)

 

Wer sich einschüchtern lässt (wodurch eigentlich?) gibt dem Gegenüber den Freibrief, auch in Zukunft die eigenen Rechte und die von anderen nach Belieben mit Füssen zu treten. Es soll sich ruhig rumsprechen, dass man Fotos aus dem Internet nicht "einfach so" verwenden kann.

 

Gruss,

Thomas

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Im Weiteren hoffe ich für dich, dass du deine Sachen, die du je aus dem Netz runter geladen hast, immer schön brav bezahlt hast. Auch bei Freeware; denn da gibt es in der Regel so ein "Donate"-Button, den man benützen kann / sollte.

 

Hää?

Free = kostenlos/gratis - Weitergabe oft erwünscht (Werbung/Marketing)

Donationware = Urheber bittet um eine Spende sofern die Software die Erwartungen des Nutzers erfüllt

 

 

Mike, ich finde es super, dass Du die Sache durchziehen willst. Solche Fälle kommen auch anderen (Hobby-)Fotografen zugute, welche vielleicht ähnliches erleben/erlebt haben. Hoffe das der Fall zu Deiner Zufriedenheit ausgeht.

 

Gruss

Marc

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Herr Müller, fühlen sie sich betroffen? :D

 

Nö, Roy, nicht die Bohne. Ich lese seit Anfang an mit, es interessiert mich und so dachte ich mir, scherzeshalber, meinen Senf auch noch dazu zugeben. Diesen jedoch humorlos, ich denke das, was ich schrieb. Deshalb nochmals, gegen Ersttäter: Irgend ein eingebrachtes, gut sichtbares Merkmal wie: "© Hans Müller" nutzt nichts. Digimarc hilft!

Im vorliegenden Fall geht es um was ganz anderes. Mamu hat es imho noch überhaupt nicht geschnallt. Ist aber egal. Im vorliegenden Fall gebe ich Mike gute Chancen. (auch dann, wenn Herr Müller sogar zwei Rechtsanwälte bestellen sollte)

Ich hoffe dass die anderen Mitleser meinen Einwurf, wegen Namensähnlichkeit, nicht in den falschen Hals kriegen, ist so gemeint, wie geschrieben.

 

Hans

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