Zum Inhalt springen

Fotodruck ohne Erlaubnis


Mikel24

Empfohlene Beiträge

Manche Leute haben anscheinend zu viel Zeit...

 

 

...in der heutigen Zeit gehört Stress einfach zum Leben dazu, daher sollte man sich einfach etwas Zeit nehmen :005: wofür auch immer ist Jedem selbst überlassen...

 

Gruß Mike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Hallo Jungs,

 

es gibt Neuigkeiten. Heute fand ich eine Email in meinem Posteingang. Aber schaut selbst:

 

Herr Dietrich,

ich werde ihre letzte Rechnung nicht bezahlen, sie haben mir die Genehmigung gegeben dieses Bild zu verwenden.

 

Sollten sie weiter auf diese zwielichtige Art versuchen Geld zu kassieren, ich habe schon mit dem Besitzer

der TBM über sie gesprochen, sie verletzen eindeutig sein Recht, Herr xxx ist eindeutig auf dem Bild zu erkennen.

 

Hier der original Bildausschnitt vom Herren welcher "eindeutig" zuerkennen ist.

1170102092.jpg

 

Wenn ich das richtig sehe, tritt hier die Panoramafreiheit in Kraft. Da dieses Bild von einem öffentlichen Gehweg gemacht wurde.

 

Desweiteren bin ich der Meinung, dass Herr x welcher sich hier auf dem Bild "eindeutig" zu erkennen ist mich selber kontaktieren müsste damit ich das Bild aus der Datenbank entferne. Wiederrum müssteHerr Müller, wie ich ihn hier nenne, das Bild ebenfalls aus den Verkaufsanzeigen entfernen. Damit würde er sich selbst ein eigentor schiessen.

 

Gruß Mike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mike,

ohne irgendwelche Partei in Schutz zu nehmen - stelle ich trotzdem einige Fragen. Seit wann ist Flughafen ein öffentlicher Grund - die Meiste sind Eingezäunt. Wir Spotter sind u.U. geduldete Paparazis die einfach über den Zaun in Privatbereich fotografieren - ob man dies als Panorama einordnet? Falls der Pilot doch Erkennbar ist und dieser eine Bewilligung an sog. Hr. Müller gegeben hat, dann dürfte das für dich eng sein (vielleicht blufft er nur). Wenn es noch seine Private Maschine ist (ich meine des abgebildeten Piloten), hmmm …. Dann hast du ein weiteres Problem (Fotografieren von Privateigentum ist zwar nicht immer verboten aber zumindest problematisch). Wenn sich die Zwei gegen dich verbinden, dann dürfte es ein schwieriger Prozess sein. Trotzdem wünsche ich dir, dass alles für dich gut ausgeht. Ich selbst hätte schon längst aufgebeben.

 

Gruss Toni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi,

 

Seit wann ist Flughafen ein öffentlicher Grund - die Meiste sind Eingezäunt.

 

es geht doch um deutsches Recht - oder?

 

Nur meine Meinung unter Vorbehalt der Richtigkeit:

 

In § 201a StGB geht es um gegen Einblick geschützte Räume. Auf das Gelände eines Flughafens kann man aber gut sehen.

 

In § 23 KUG steht, wann Bilder mit Personen verbreitet werden können:

 

2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;

3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

 

Wie geschrieben - das ist nur eine Meinung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Jörg,

ich kenne das Foto von Mike nicht. Aber da handelt es sich um Privat-Flugzeug u.U. auf einem Privatboden (sehr wahrscheinlich sogar ohne Gebäuden oder irgendwelchen Beigaben). Also ich hätte auch nicht gerne, wenn mein Oldtimer, Liegestuhl oder ähnliches über den Zaun in meinem Garten (ohne zu fragen) fotografiert würden. Ich bin auch kein Jurist oder Urherberrechtspezialist, meine Meinung war: man kann nicht alles unter Recht auf Panoramabild abtun. Sehr wahrscheinlich ist das Gesetzt nicht so eindeutig. Aber ich nehme an, Mike wird sich sicher gut informieren - bevor er weitere Schritte vornimmt.

 

Gruss Toni

 

Nur so nebenbei: Fotografieren in Bahnhöfen für berufliche Zwecke ist nicht erlaubt (Panorama hin und her). Falls ja, dann gehen alle Rechte an die SBB. (Schweizerische Bundes Bahnen). Sie lassen hier das Gesetzt, unerlaubte fotografieren in Privaträumlichkeiten gelten. Angeschrieben ist zwar es nirgens, aber so ist es halt - die SBB entscheidet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Da dieses Bild von einem öffentlichen Gehweg gemacht wurde. ...

 

Seit wann ist Flughafen ein öffentlicher Grund - die Meiste sind Eingezäunt. ...

Wer lesen kann, ist halt schon im Vorteil. Gilt auch für Herrn Müller, welcher also glaubt, die Rechte am Bild zu haben. Er hat vermutlich den Nutzungsvertrag, welchen er für dieses Bild ja schon für eine andere Nutzung unterschrieb, nicht gelesen. Oder nicht verstanden. Oder beides.

Toni, wenn ein Pilot mit eigenem Flugzeug in dieser Grösse dem Herrn Müller das Recht zur Nutzung eines Bildes von ihm, in seinem Flugzeug gibt, dann braucht Herr Müller noch einen Fotografen, welcher das Bild macht. Genau um das geht es hier.

@Mike: Ich denke, Herr Müller merkt langsam, dass das Eis dünner wird, ist aber noch nicht bereit umzukehren. Erst kommen wüste Flüche, dann erst wird gedreht. Dies meine Einschätzung.

Gruss Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Toni,

 

sicher - wir kennen das Foto und die Umstände der Entstehung nicht. Die meisten von uns werden auch keine Rechtsanwälte sien, so dass das sicher alles nur Meinungen sind. Letzten Endes muss Mike da allein durch. Vielleicht helfen ihm aber ein paar Tipps und Hintergründe.

 

Es ist ja auch eine Gratwanderung: Wann ist eine Person nur "Beiwerk" und wann nicht? In diesem Fall würde ich sie als "Beiwerk" sehen, denn eine Flugzeug ohne Piloten geht sicher schlecht. Außerdem hat das IMHO nichts mit der Panoramafreiheit zu tun, denn die gilt für urheberrechtlich geschützte Gegenstände (z. B. Kunstobjekte oder Gebäude), die von öffentlichen Verkehrswegen aus auf Privatgrundstücken zu sehen sind.

 

Oldtimer, Liegestuhl, usw: Sicher sind die in den seltensten Fällen urheberrechtlich geschützt. Warum sollte man die nicht aufnehmen können, wenn man selbst unter bestimmten Umständen urheberrechtlich geschützte Gegenstände aufnehmen und die Bilder veröffentlichen kann?

 

Das mit den Bahnhöfen kann ich nachvollziehen, wenn ich auch die Hintergründe nicht verstehe. Aber dabei befindet man sich auf derem Grund und Boden, wodurch das Hausrecht greift. Allerdings bilde ich mir ein, schon Fotos von dort gesehen zu haben (habe jetzt keine Zeit zum Suchen).

 

Das Schlimme ist, dass man wirklich nicht weiß, wie im Ernstfall die Gerichte entscheiden und wo die Grenzen genau sind. Man hat ja nicht Recht, man bekommt Recht (oder auch nicht).

 

Mike wird sich sicher gut informieren - bevor er weitere Schritte vornimmt.

 

Sicher - und *daumendrück*!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hans,

ja lesen kann ich (schreiben nicht so gut, Deutsch ist bei mir eine Fremdsprache). Ich habe auch nicht behauptet, dass das Foto nicht von öffentlichen Weg gemacht wurde (also Bild über den Zaun). Mike oder sog. Hr. Müller habe auch nicht geschrieben, dass Hr. Müller alle Rechte für das Bild möchte. Er will es nur in SEINE Anzeigen veröffentlichen und dachte er kann es auch (also ein Nutzungsrecht nur für sich). Ich weiss auch nicht was genau Mike vereinbart hat - wenn er aber nur gesagt hat, er darf das Bild für seine Anzeige(n) verwenden ... dann ist es auch nicht ganz klar - ich hoffe, er hat das ganz genau schriftlich definiert (und hoffentlich nicht nachträglich). Also sorry Hans, wir alle wissen da zu wenig was da genau und wie vereinbart wurde (wir hören hier nur die eine Seite). Wenn du die Meinung hast, Herr Müller ist im unrecht dann ist es selbstverständlich ok. Er hat aber behauptet, dass er getäuscht wurde (vielleicht zu hart ausgedruckt) - und war der Überzeugung mit der Bezahlung einen vollständigen Nutzungsrecht für seine Anzeigen zu haben (so habe ich seine Aussage bis jetzt verstanden). Aber lassen wir die Spekulationen und Gegenseitige Beileidigungen (wie z.B.: es ist gut wenn man lesen kann) bei seite. Dies ist ein Forum und da kann man die Sache diskutieren und u.U. auch andere Meinungen haben.

 

Gruss Toni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Toni,

 

beim "Vertragsabschluss" wurde nur eine Verkaufsanzeige besprochen und genemhmigt. Dies wurde wortwörtlich in der Nutzungsgenehmigung so festgehalten. Von einer weiteren Verkaufsanzeige mit Abdruck des Fotos in einer Zeitschrift, war nie die Rede. Damit bin ich der Meinung, dass der gute Herr Müller mich arglistig getäuscht hat um das Bild günstiger zu erhalten.

 

So nach dem Motto, ich zahle einmal und verwende das Bild mehrfach ohne was zu sagen. Wird sowieso nicht auffallen.....

 

@All: in der Nutzunggenehmigung wurde wortwörtlich festgehalten für welche Verkaufsanzeige das Bild freigegeben wurde. Hier war die Rede nur von einer Verkaufsanzeige nicht von zwei unterschiedlichen!!!

 

Gruß Mike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Jörg,

100% mit dir einverstanden - Recht bekommt man .... finde ich sehr gut!

Das mit den Bahnhöfen ist selbstverständlich nicht so eng zu sehen. Knipsen und hobbymässig fotografieren kann man uneingeschränkt – dies ist kein Problem. Nur wenn jemand aus den Bildern „big business“ macht, dann wird es eng.

 

Gruss Toni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... Er will es nur in SEINE Anzeigen veröffentlichen und dachte er kann es auch ...

 

Gruss auch, Toni. Bitte, wenn Du den Thread vielleicht doch von Anfang an liest, es ist alles bereits erklärt. Solltest Du einen Vorleser benötigen, jemanden, welcher solche recht klaren Dinge in ein verwirrendes Beispiel umsetzt und Dir nochmals erklärt, frage nach. Natürlich sind wir im Forum! Aber warum soll man nun nochmals das erklären, was bereits im Posting besprochen und erklärt wurde? Deshalb auch mein gut gemeinter Satz: Wer lesen kann, ist im Vorteil.

Gilt also für unterschriebene Verträge wie für Postings.

Gruss auch

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Hans,

wenn alles geklärt ist, dann ist alles gut. Ich habe mich vorwiegend zu dem "über alles" heilligen Panoramarecht geäussert. Der Rest war einfach kleine Zugemüse - und die hat Mike in zwei Sätzen 100% geklärt. Wie Jörg geschrieben hat, ob es ein Panoramabild ist könnte recht umstritten sein. Herr Müller wirft Mike verletzung der Privatsphäre bzw. Recht auf eigenes Bild (des Pilotenbild wegen) und Mike argumentiert dagegen mit Recht auf Panoramabild. Wenn du mit einem Tele meine Schlafzimmer durchs Fenster (Selbstverständlich von öffentlichen Boden fotografierst) - ist dies auch ein Panoramabild. Sind überhaupt Teleaufnahme als Panorama zu deklarieren .... etc. etc. Dies war eigentlich, was wir beleuchten wollten. Also lassen wir es und die X Seiten muss du mir wirklich nicht vorlesen. Ich war am Anfang dabei, dann habe ich mich verabschiedet (ein User hat mir da einiges unterstellt - obwoh ich im Recht war - es ging um Weiterverkauf von Software - auch ein Urheberrecht der hier ständig verletzt wird). Jetzt fängst wieder du an. Also, es geht auch anders. Ich sage einfach

 

bye bye

und Tschuss aus diesem Thread

Toni

 

P.S. Man könnte auch schreiben, sorry Toni - dies wurde bereits in anderem Postings geklärt - bitte nachlesen. Dass du lesen kannst und somit im Vorteil bist, habe ich jetzt zur Kenntnis. genommen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn du mit einem Tele meine Schlafzimmer durchs Fenster (Selbstverständlich von öffentlichen Boden fotografierst) - ist dies auch ein Panoramabild.

In diesem Fall wäre deine Privatsphäre gestört, wobei da zu erörtern wäre, ob du nicht die Rolläden runtermachen musst, wenn du sowas nicht möchtest. In jedem Fall wäre dein Recht am eigenen Bild verletzt, wenn man dich darauf erkennt.

 

Sind überhaupt Teleaufnahme als Panorama zu deklarieren ....

Panoramafreiheit hat nichts mit Panoramafotos (Weitwinkel) zu tun. Entsprechend ist eine Teleaufnahme als solche auch kein Problem.

 

Ich war am Anfang dabei, dann habe ich mich verabschiedet

Ich halte das Antworten in einem Thema, das man nicht komplett gelesen hat (die Vertragsdetails sowie das Bild selbst hat Mike schon mehrfach gepostet), für fragwürdig. Das ist wie in eine Diskussion auf der Arbeit reinplatzen und alles, was schon gesagt wurde, nochmal durchkauen lassen - mit dem Unterschied, dass du hier alles schriftlich hast und tatsächlich ohne Hilfe anderer erstmal den Anschluss finden kannst.

 

Was weiter oben gesagt wurde, dass die Panoramafreiheit nur für urheberrechtlich geschützte Dinge gilt, ist übrigens nicht korrekt. Wenn ich einen Garten mit Sichtschutz rundherum habe und dort eine Hängematte hinhänge, darf diese Hängematte nicht fotografiert werden, weil man ohne Hilfsmittel (Leiter, Flugzeug etc.) kein Foto davon machen könnte. Im Grunde darf ich also auf meinem Grund selbst entscheiden, was ich nicht fotografiert haben möchte - ich muss nur dafür sorgen, dass man es nicht ohne Hilfsmittel einsehen/fotografieren kann.

 

 

Wie immer keine Gewähr für die Angaben, keine Rechtsberatung hier.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was weiter oben gesagt wurde, dass die Panoramafreiheit nur für urheberrechtlich geschützte Dinge gilt, ist übrigens nicht korrekt. Wenn ich einen Garten mit Sichtschutz rundherum habe und dort eine Hängematte hinhänge, darf diese Hängematte nicht fotografiert werden, weil man ohne Hilfsmittel (Leiter, Flugzeug etc.) kein Foto davon machen könnte. Im Grunde darf ich also auf meinem Grund selbst entscheiden, was ich nicht fotografiert haben möchte - ich muss nur dafür sorgen, dass man es nicht ohne Hilfsmittel einsehen/fotografieren kann.

 

 

Da wäre ich mir nicht so sicher. ;-)

 

Was Du meinst, ist der Schutz der Privatsphäre bzw. Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.

 

Für die Panoramafreiheit ist § 59 UrhG Werke an öffentlichen Plätzen zuständig.

 

Das ist aber auch nur meine Meinung.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo, da ich durch Viktor direkt angesprochen wurde - melde ich mich noch kurz zurück. Ja, mit der Sitzung (spät) zu kommen hast du recht und möchte mich damit entschuldigen. Nun zu dem Richtern - ich habe Freund der Patentanwalt ist. Er kann da ein Lied singen, was manchmal die Richter da entscheiden. Da wir zu viele widersprüchliche Gesetze haben, kann ein Richter ein Recht gegenüber den anderen ausspielen bzw. anders bewerten. Hier ein Beispiel: Verkauf von gebrauchten Software. Im Urheberrecht eindeutig nicht erlaubt, ohne den Hersteller um zu Erlaubnis fragen. Das mit dem verkauf von Original ist auch so ein Witz - die CD ist nicht das Original sondern die Software und die können auch elektronisch übermittelt werden. Siehe Adobe Lizenzbedingen. Da hat ein Richter im Falle Orakel, den Verkauf erlaubt - mit der Begründung: Recht auf erworbene Ware und somit den Urheberrecht mit den Füssen getreten. Dieser Urteil wurde jedoch später durch anderes Gericht mit der klarer Aussage aufgehoben - die Software dürfen ohne Erlaubnis nicht Weiterverkauf werde. So geht es leider bei den Gerichten - Man hat recht, aber ob man ihn bekommt? Da stimme ich Jürgen 100% zu. Da kann ein Richter im Falle Mike das eine oder andere halt anders bewerten - also 100% sicher werde ich hier nicht (eben Verwendung von Hilfsmittel wie Tele, Privatsphäre (Pilot), Privatgrundstück (Flugplatz) und Privatflugzeug gegenüber Recht auf Panoramafoto. Ich möchte hier nicht den Teufel auf die Wand malen - aber leider sind manchmal die Entscheide wie im Falle des Softwarestreits nicht ganz eindeutig - obwohl Uhrheberecht eindeutig ist. Darum kommen (vor allem in den USA) sehr viele ausergerichtliche Vergleiche vor.

 

und jetzt bin ich endgültig weg.

Gruss Toni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

P.S. Man könnte auch schreiben, sorry Toni - dies wurde bereits in anderem Postings geklärt - bitte nachlesen. Dass du lesen kannst und somit im Vorteil bist, habe ich jetzt zur Kenntnis. genommen!

 

 

Hoi Toni

sollte ich Dir zu rechthaberisch oder herablassend oder sonstwie schräg erschienen sein, dann entschuldige ich mich hiermit, ich wunderte mich einfach.

Peace!

Hans

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In diesem Fall wäre deine Privatsphäre gestört, wobei da zu erörtern wäre, ob du nicht die Rolläden runtermachen musst, wenn du sowas nicht möchtest. In jedem Fall wäre dein Recht am eigenen Bild verletzt, wenn man dich darauf erkennt.

 

 

Wie immer keine Gewähr für die Angaben, keine Rechtsberatung hier.

 

Viktor, volle Zustimmung. Wobei, wenn mir ein Bild unterkommt, mit welchem ich die Privatsphäre einer Person verletze, dann lösche ich das Bild bei mir sicher nicht. Allerdings gebe ich es so nicht weiter. (Stichwort: Kennzeichen an Autos, bei mir nur dann lesbar wenn das Auto Teil einer Ausstellung war, Oldtimertreffen, etc. ich den Besitzer kenne und dessen Zustimmung habe.)

In diesem Fall wäre die Frage zu klären: Wer ist schuld, dass der Pilot erkennbar ist?* Der Photograf oder derjenige, welcher das Bild unretuschiert der Öffentlichkeit preisgibt? Ich tippe mal auf Letzteren!

Gruss Hans

 

* Ich erkannte klar, dass es nicht Niki Lauda ist. (Kleiner Scherz am Rande.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Deutschland ist die Privatsphäre einer Wohnung sogar auf Verfassungsebene geschützt. Deshalb darf man eben nicht mit dem Tele anderen in die Schlafzimmer fotografieren.

 

Ich bezweifle aber, daß ein Cockpit als Wohnung durchgeht, das ist ein Arbeitsplatz. Allenfalls die Kabine könnte geschützt sein.

 

Mir stellt sich die Frage, ob der Bildermißbraucher den ihm persönlich bekannten Piloten des Fliegers um Erlaubnis zur Verbreitung des Bildes gefragt hat, bevor er es für seine Verkaufsanzeige genutzt hat. Falls nicht: Er hat das Foto doch verbreitet, insofern haftet er dafür.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...was meint eigendlich Mikes Anwalt dazu? Von dessen Meinung wird hier so gar nichts berichtet :009:

 

 

Hallo Mamu,

 

schön mal wieder was von Dir hier zu lesen lol

 

Sieht ganz gut für mich aus, da die Internetseite in der Genehmigung genannt wurde für welche er das Bild verwenden darf. Weiteres wurde nie besprochen!

 

Mehr möchte ich über den Vorgang noch nicht erläutern, da es immer sein kann das gewisse Leute hier im Forum aus Hamburg kommen und eventuell Herrn Müller kennen :005:

 

Gruß Mike

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...