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Fotodruck ohne Erlaubnis


Mikel24

Empfohlene Beiträge

@Martin

Wenn eine Genehmigung für eine bestimmte Benutzung vorhanden ist, muss für jede weitere Nutzung wiederum eine Genehmigung vorhanden sein. Ist nicht der Fall, also... Oder muss ich in Zukunft bei Verträgen zur Nutzung eines Bildes 100 Seiten über den Ausschluss der Nutzung schreiben? Alles aufzählen, wo es nicht benutzt werden darf? :001: Sowas solltest du, denke ich, aber auch wissen...

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Mehr möchte ich über den Vorgang noch nicht erläutern, da es immer sein kann das gewisse Leute hier im Forum aus Hamburg kommen und eventuell Herrn Müller kennen :005:
Hamburg....da kennen wir doch jemanden!! Aber den würde ich lieber nicht fragen. Nur mit ihm drohen! :D
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In diesem Fall wäre die Frage zu klären: Wer ist schuld, dass der Pilot erkennbar ist?* Der Photograf oder derjenige, welcher das Bild unretuschiert der Öffentlichkeit preisgibt? Ich tippe mal auf Letzteren!

Gruss Hans

 

Witzbold, woher hat der, der das Bild veröffentlicht hat das Bild wohl? Aus dem geschützen Privatarchiv des Fotografen, was? Ist er bei ihm eingebrochen?

 

Sicher ein interessanter Fall über den Jurastudenten, ansonsten für mich eher unverständlich.

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Witzbold, ...

 

Ja, teilweise Scherzbold, bin ich schon.

 

(Ich wollte ein Beispiel anhängen, wird jedoch zu sehr OT, drum lass ichs.)

Ich denke aber, dass die restlichen im Thread verbliebenen schon wissen, um was es Mike geht. Ansonsten muss man es eben wieder sagen.

 

Auch ich bin weiterhin gespannt.

Den Einwurf: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei, hat ein anderer schon so skizziert:

Berufungsklage, die - Rückgabe der Würfel in den Becher für einen weiteren Wurf.

 

Warten wir mal ab. (Zitat Johann Lafer, Küchenschlacht vom 1.7.09)

Und ich will mal in die Stromburg.

Hans

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  • 3 Wochen später...

Mal ne andere Frage:

Wenn ein Fotograf die uneingeschränkte Nutzung eines seiner Bilder verkauft, kann er dieses Bild dann überhaupt noch selber nutzen??

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Mal ne andere Frage:

Wenn ein Fotograf die uneingeschränkte Nutzung eines seiner Bilder verkauft, kann er dieses Bild dann überhaupt noch selber nutzen??

 

Nach deutschem Recht: ja. Die Tatsache, daß ein anderer ein uneingeschränktes Nutzungsrecht hat, bedeutet ja lediglich, daß er das Bild in jeglicher Form nutzen darf. Dieses Recht wird von etwaiger Nutzung durch andere überhaupt nicht berührt.

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Mal ne andere Frage:

Wenn ein Fotograf die uneingeschränkte Nutzung eines seiner Bilder verkauft, kann er dieses Bild dann überhaupt noch selber nutzen??

 

Wie schon im vorhergehenden Posting beantwortet, ja, darf man.

 

Hier muss zwischen Verkauf des Copyrights und uneingeschränkte Nutzung unterschieden werden, für viele Leute, welche sich mit der ganzen Materie nicht befassen, ist da eigentlich kein Untschied ersichtlich.

 

Wenn das Copyright verkauft wird, gehört mir das Foto praktisch nicht mehr, ich habe nichts mehr darüber zu melden und mein Name ist nicht mehr in Verbindung mit dem erstellten Foto. Uneingeschränkte Nutzung ist eben diese....dann kann mit dem Bild gemacht werden, was der Lizenzhaltende will. Nur gehört es eben noch mir. :008:

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Wenn das Copyright verkauft wird

Copyright gibt es hierzulande nicht und du kannst es auch nicht verkaufen.

 

Was man verkaufen kann, sind Nutzungsrechte. Uneingeschränkt heißt, der Käufer darf alles damit machen (und vor allem auch über unbestimmte Zeit!), der Fotograf darf allerdings sowohl das Bild selbst weiterverwenden als auch an andere Interessenten verkaufen.

Verkauft man die exklusiven Nutzungsrechte, so darf man selbst das Bild nicht mehr nutzen (außer es ist explizit durch eine Ausnahme geregelt) und vor allem auch nicht an weitere verkaufen.

 

Das Urheberrecht bleibt in allen fällen bei dir, es kann nur durch Vererbung übertragen werden bzw. verfällt nach einer gewissen Zeit.

 

 

Das ganze setzt natürlich voraus, dass das entsprechende Bild rechtlich auch als Werk angesehen wird, aber das ist ein anderes Thema.

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  • 4 Wochen später...

Moin,

 

ich hänge mich mal mit meinem "Problem" an Mikes Thread an:

 

Beim durchblättern einer Zeitschrift, kam mir gestern Abend ein Bild sehr bekannt vor:

18.jpg

 

Nachdem ich die Bilder von Tannkosh 2009 auf meiner Homepage veröffentlicht hatte, bekam ich einige Anfragen. Darunter auch eine, der besagten Zeitschrift. Die angefragten Motive (bestimmte Maschine/Muster), konnte ich leider nicht bieten, demnach hörte ich nach meiner Absage nichts mehr vom Redakteur. Seine Frage bzgl des Honroars beantwortete ich, das die verlagsüblichen Honorare für die Bildveröffentlichung berechnet werden - inkl. einer ordentlichen Rechnung und ausgewiesener MwSt.

 

Nach dem Erstkontakt keine Antwort/Anfrage mehr, aber an Bildern hatte man offensichtlich doch Interesse...

 

Ich werde nun in den Mediendaten die Auflage der Zeitschrift ermitteln und gem. MFM Liste den doppelten Honorarsatz in Rechnung stellen.

 

 

PS.: mit 1000px Seitenlänge immerhin 1/8 Seite im Print...

 

Gruß, Markus

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Moin,

 

ein kurzes Update: der Redaktuer hat sich bei mir gemeldet und sich vielmals entschuldigt. Der Flugzeughersteller (!) hat das Bild mit der Pressemitteilung verschickt...

 

PS.: der Abrechnungsbogen für das Bildhonorar wurde mir zugeschickt und wird vom Verlag gezahlt.

 

Gruß aus SLC, Markus

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  • 6 Monate später...

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