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Medical Class 2 und Blutdruck


alschmid

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Liebe alle

 

Ich trage mich mit dem Gedanken, mit dem Ziel der Erlangung der JAR-PPL fliegen zu lernen.

 

Nun habe ich eine Frage zum Medical Class 2, welche ich nicht herausbekomme: Reicht es, wenn der Blutdruck medikamentös korrigiert in einem normalen Bereich ist (unter der Voraussetzung, dass es sich um fürs Fliegen akzeptable Medikamente handelt), oder muss er dies auch ohne Medikamente sein?

 

Herzlichen Dank für Eure Inputs

Al

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Ich zitiere aus einem Entwurf vom Juni 2008; das Auffinden der definitiven Bestimmung sei dem Leser als Übung überlassen:

 

 

NOTICE OF PROPOSED AMENDMENT (NPA) NO 2008*17C

DRAFT OPINION OF THE EUROPEAN AVIATION SAFETY AGENCY

 

 

BLOOD PRESSURE

1. The diagnosis of hypertension should require review of other potential vascular risk factors.

2. Anti*hypertensive treatment should be agreed by the licensing authority. Medication acceptable to the licensing authority may include:

[Liste]

3. Following initiation of medication for the control of blood pressure, applicants should be reassessed to verify that the treatment is compatible with the safe exercise of the privileges of the licence held.

 

Auf deutsch:

– Der Blutdruck darf medikamentös eingestellt werden.

– Allerdings ist abzuklären, ob der hohe Blutdruck nicht das Symptom einer ernsthafen Erkrankung ist, die ihrereits untauglich macht.

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Mutige Aussage! Ich würde einen Fliegerarzt konsultieren, anstatt dies hier zu diskutieren.

 

Wir leben zum Glueck in einem Teil der Welt, in dem es keineswegs mutig ist, Gesetze zu zitieren.

 

Die Frage war nicht, ob der OP tauglich ist (das kann hier in der Tat niemand beurteilen), sondern nur, ob medikametoes behandelter Hypertonus automatisch untauglich macht.

 

Florian

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Wir leben zum Glueck in einem Teil der Welt, in dem es keineswegs mutig ist, Gesetze zu zitieren.

Nein, das zum Glück nicht. Aber dann auch bitte gültige "Gesetze" zitieren, und nicht "Notices of proposed amendments" die vielleicht gar nie in Kraft getreten sind. ;)

 

Was ich auf die Schnelle gefunden habe:

 

Part Med:

c) Blutdruck

(1) Eine Blutdruckmessung ist bei jeder Untersuchung durchzuführen.

(2) Der Blutdruck des Bewerbers muss im Normalbereich liegen.

(3) Bewerber um ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 1:

i) mit symptomatischer Hypotonie oder

ii) mit einem Blutdruck, der bei der Untersuchung behandelt oder unbehandelt dauerhaft einen systolischen Wert

von 160 mmHg und/oder einen diastolischen Wert von 95 mmHg überschreitet,

sind als untauglich zu beurteilen.

 

AMC:

(j) Blood pressure

(1) When the blood pressure at examination consistently exceeds 160 mmHg systolic

and/or 95 mmHg diastolic, with or without treatment, the applicant should be

assessed as unfit.

(2) The diagnosis of hypertension requires review of other potential vascular risk

factors.

(3) Applicants with symptomatic hypotension should be assessed as unfit.

(4) Anti-hypertensive treatment should be compatible with flight safety.

(5) Following initiation of medication for the control of blood pressure, applicants should

be re-assessed to verify that the t

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JAR-FCL 3.255

Danke. Hier der relevante Abschnitt in der 2007 gültigen Version (keine Ahnung, ob es noch eine neuere gibt):

 

(b) Überschreitet der Blutdruck mit oder ohne Behandlung dauerhaft die Werte von 160 mmHg systolisch oder 95 mmHg diastolisch, ist Untauglichkeit festzustellen.

 

Also: Bei 160/95 (ein Wert genügt) ist definitiv Schluss, auch dann, wenn man medikamentös darunter kommt.

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Danke. Hier der relevante Abschnitt in der 2007 gültigen Version (keine Ahnung, ob es noch eine neuere gibt):

 

(b) Überschreitet der Blutdruck mit oder ohne Behandlung dauerhaft die Werte von 160 mmHg systolisch oder 95 mmHg diastolisch, ist Untauglichkeit festzustellen.

 

Also: Bei 160/95 (ein Wert genügt) ist definitiv Schluss, auch dann, wenn man medikamentös darunter kommt.

 

Das glaube ich nicht. Wenn man mit Medikamenten drunter kommt, ist gut. Die Medis müssen genehmigt sein. Wie hoch die Werte ohne Medis waren, konnte der AME nicht wissen, ich musste es auch nie belegen. Vielleicht ist das jetzt anders, im EASA Part Med habe ich nichts gesehen.

 

Gruss

 

Martin

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Danke. Hier der relevante Abschnitt in der 2007 gültigen Version (keine Ahnung, ob es noch eine neuere gibt):

 

(b) Überschreitet der Blutdruck mit oder ohne Behandlung dauerhaft die Werte von 160 mmHg systolisch oder 95 mmHg diastolisch, ist Untauglichkeit festzustellen.

 

Also: Bei 160/95 (ein Wert genügt) ist definitiv Schluss, auch dann, wenn man medikamentös darunter kommt.

 

Unsinn. Siehe oben in bold.

 

Florian

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