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Nicht schon wieder: LH Piloten drohen mit Streik


Kuno

Empfohlene Beiträge

 

Die reichen über mir sind mir reichlich egal, die müssed das selbst mit ihrem Gewissen ausmachen, ich bin nicht neidisch darauf, dass sie sich eigentlich 24 Stunden am Tag zutiefst schämen müssten. 

 

Gruß

Ralf

 

Na, da sind wir aber schon sehr auf Stammtischniveau abgedriftet, wenn sich "alle reichen zutiefst schämen müssten". 

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Die reichen über mir sind mir reichlich egal, die müssed das selbst mit ihrem Gewissen ausmachen, ich bin nicht neidisch darauf, dass sie sich eigentlich 24 Stunden am Tag zutiefst schämen müssten. 

 

Du kannst vor allem nicht neidisch drauf sein, dass 90% der Reichen gar keine Zeit haben um täglich, und zu offensichtlich jeder Tageszeit (Arbeitszeit?) ellenlange Forenbeiträge zu schreiben.

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  • 2 Wochen später...

Die Urteilsbegründung des Landesarbeitsgerichts Wiesbaden ist jetzt nachlesbar, zum Glück recht kurz: LINK

 

Hätte sich doch der Pressesprecher der VC nicht verplappert...

 

Urteilsbegründung liegt vor

 

Die Urteilsbegründung des Hessischen LAG vom 9.9.2015 (Az.: 9 SaGa 1082/15) liegt nun vor. Das Urteil wird hier ausgiebig besprochen. Interessant ist es vor allem, da der Ablauf der Verhandlungen zwischen den Tarifparteien noch einmal vom Gericht nachvollzogen worden ist.

 

 

Kernaussagen

 

Die Kernaussagen des Urteils sind:

 

* Ein Arbeitskampf, der für ein tariflich nicht regelbares Ziel geführt wird ist rechtswidrig.

 

* Ein Arbeitskampf darf sich nicht gegen eine unternehmerische Entscheidung richten . Tut er es doch, verfolgt er ein tariflich nicht regelbares Ziel.

 

* Ausnahmsweise können neben dem formellen Steikbeschluss auch "sonstige Verlautbarungen" der Gewerkschaft selbst, der vertretungsberechtigten Personen oder des/der Pressesprecher/in bei der Bewertung, welches Ziel der Arbeitskampf verfolgt, berücksichtigt werden.

 

 

Ablauf der Verhandlungen

 

Das Gericht geht davon aus, dass die VC mit ihrem Arbeitskampf vor allem das Wings Konzept bekämpfen wollte.

 

Hierzu diente der Verhandlungsablauf als Indiz:

 

* So fanden sich im Juni 2015 Aussagend es Pressesprechers, dass die Konfliktlösung nur dann möglich sei, wenn alle Themen "auf den Tisch kämen" (Rn.12).

 

* Das Angebot vom 24.7.15 wurde ebenfalls mit der Bereederung der Wings Plattformen (Rn. 13) (die das Gericht als eine ausschließliche Interkontinentalgesellschaft (!!) sieht LAG Hessen Urteil v. 09.09.2015, 9 SaGa 1082/15, Rn. 6) verbunden.

 

* In einem Spitzengespräch am 1.9.15 stellte die VC als wesentliche Bedingung für die Aufnahme von Verhandlungen ein Unterlassen der Ausflaggung seitens der LH für den Zeitraum der Verhandlungen (Rn. 15).

 

* Am 2.9. machte die LH das Angebot, dass der TVÜV für alle Bestandsmitglieder weiter gelten sollte (Rn. 16). Am 2.9. erklärte die VC das Scheitern der Verhandlungen.

 

* In einer Presseinformation vom 7.9. wurde die Aussage seitens der VC wiederholt, dass das Unterlassen weiterer Ausflaggung während der Verhandlungen Vorrausetzung für eine Verhandlung sei.

 

 

Argumentation der Klägerin

 

Die Klägerin (LH) behauptet, dass seit der Verkündung des Wings Konzepts keine substantiellen Verhandlungen mit der VC mehr möglich gewesen seien. Ihr gehe es nur um das Verhindern der Wings Plattformen.

 

Die Gesamtschlichtung sei nur bezogen auf diesen Punkt von der LH verweigert worden. Dies und die Aussagen des Pressesprechers, sowie der Vorsitzenden Tarifpolitik belegen, dass es der VC in Wirklichkeit um die Verhinderung der Ausflaggung von Flugzeugen und die Verlagerung von Arbeitsplätzen gehe.

 

Darüber hinaus habe die LH kein geeignetes Mittel, um dem Kampf entgegenzutreten, was einen Vrstoß gegen das sogenannte Gebot der Arbeitskampfparität darstellen würde.

 

 

 

Die Vorinstanz

 

Die Vorinstanz das ArbG in Frankfurt, hatte den Streik für rechtmäßig erachtet. Der Streikbeschluss trage ein rechtmäßiges Ziel, nämlich den Abschluss eines TV Übergangsversorgung. Dazu das AG wörtlich:

 

(...) In sämtlichen Streikbeschlüssen sei als Streikziel der Abschluss eines Tarifvertrages Übergangsversorgung für das Cockpitpersonal genannt. Es sei üblich, dass auch an sich nicht regelbare Themen in Verhandlungen miterörtert würden. Auch Gründe der Rechtssicherheit würden es verbieten, andere Umstände außerhalb der Streikbeschlüsse heranzuziehen. (...)

 

 

 

Die rechtliche Begründung

 

Je offensichtlicher die Rechtswidrigkeit der Maßnahme ist, desto eher muss die Unterlassungsverfügung erlassen werden. Ansonsten gilt ein strenger Maßstab für den Erlass einer solchen Verfügung. Mit diesen Worten beginnt die Begründung des LAG.

 

Das LAG führt kurz die rechtlichen Grundlagen seiner Entscheidung aus, die im Wesentlichen auf einer Abwägung zwischen den Rechten der LH (Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb § 823 Abs. 1 BGB) und denen der Gewerkschaft (kollektive und individuelle Koalitionsfreiheit aus Art 9 Abs. 3 GG) hinaus. Wichtig ist dabei die Frage, ob nur ein offensichtlicher rechtswidriger Arbeitskampf untersagt werden darf, oder auch ein "einfach" rechtswidriger Arbeitskampf für die Verfügung ausreicht. In diesem Punkt streiten sich die Gelehrten (Rn. 70).

 

Im vorliegenden Fall sieht das LAG es als erwiesen an, dass sich der Arbeitskampf "im Schwerpunkt" (Rn.83) gegen die Neuausrichtung des Konzerns, mithin gegen ein nicht regelbares Arbeitskampfziel richtet. Er sei deshalb rechtswidrig. Auf die Unterscheidung zwischen einem "offensichtlichen" und einem "nicht offensichtlichen" rechtswidrigen Arbeitskampf komme es nicht an. Nach beiden Maßstäben müsse dem Antrag der LH stattgegeben werden (Rn. 75).

 

Maßgeblich zur Feststellung des Arbeitskampfzieles sei zwar, nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG), der formelle Streikbeschluss. Er würde aber, nach einem älteren Urteil des Gerichtes (aus dem Jahr 1973), lediglich zu einer Vermutung, also einer Beweislastumkehr zu Lasten der anderen Partei, führen (Rn. 86). Den Gegenbeweis habe die LH zur Überzeugung des Gerichtes erbracht.

 

Darüber hinaus dürfen auch auf die Umstände des Streikbeschlusses vom Gericht betrachtet werden. Hierbei muss der wirkliche Wille der Gewerkschaft erforscht werden, wenn der kommunizierte Wille gegenüber der Arbeitgeberseite unklar ist. (Rn. 87). Dabei bezieht sich das LAG auf ein Urteil des BAG aus dem Jahr 2007 (BAG 24. April 2007 - 1 AZR 252/06 - Rn. 109, NZA 2007, 987). Im Ausnahmefall könne es auf Äußerungen und Begleitumstände ankommen, wenn das wahre, rechtswidrige Ziel der Gewerkschaft aufgedeckt werden soll.(Rn. 91).

 

 

 

 

Die faktische Begründung

 

Für das LAG steht "ausnahmsweise und im Einzelfall fest" (Rn. 93), dass ein rechtswidriges Streikziel verfolgt wurde. Hierbei hat es erkannt, dass

 

* neben der ÜV auch das Thema des Wings Konzepts in allen Verhandlungen mitbetrachtet wurde (Rn. 95)

 

* die Forderung nach der ÜV mit der des Wings Konzepts verknüpft wurde (Rn. 96)

 

* es im Angebot vom Juli 2015 um eine "Paketlösung", nicht aber um eine Einzellösung der ÜV ging. (Rn. 97)

 

* die letzte Pressemitteilung vor dem Streik am 7.9. die Wings Problematik ins Zentrum stellte und (Rn. 101)

 

* Die Presse darüber berichtete, dass dies der Grund für den Streik sei (Rn. 103.)

 

* der Pressesprecher durch seine Äüßerungen und die Äußerungen in der Vereinszeitrift VC Tarif dieses Bild bestätigen (Rn. 104).

 

Die VC kann weiterhin wegen des offenen Tarifthemas Übergangsversorgung streiken, sie muss aber davon Abstand nehmen ggü. dem ArbG oder der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, dass es um ein anderes, nicht regelbares Ziel gehe. (Rn. 106).

 

 

 

Quellen:

 

www.juris.de

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Hätte sich doch der Pressesprecher der VC nicht verplappert...

 

Ja, das Grundwesen der Justiz: Wer besser lügt oder schlauer trickst bekommt Recht.

 

Schon witzig, den Lohn zu kürzen ist ein Streikgrund, eine Tochterfirma mit geringerem Lohn zu gründen und die Arbeiter dahin zwangszuversetzen (= den Lohn zu kürzen und nebenbei noch den Kündigungsschutz auszuhebeln....) ist kein Streikgrund.

Wie alle Arbeitnehmerrechte die wir haben, weden sie in der Regel gegen die Arbeitnehmer eingesetzt....

(z.B. Der Arbeitstag darf nicht länger als 10 Stunden dauern = ab der 10. Stunde muss man unbezahlt weiterarbeiten..., Man hat Anrecht auf 20 Minuten Pause = von der bezahlten Tagesarbeitszeit werden pauschal 20 Minuten abgezogen, ob man nun Gelegenheit zur Pause hatte oder nicht)

Willkommen im 21. Jahrhundert.

 

Gruß

Ralf

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  • 2 Wochen später...

http://www.aero.de/news-22665/Im-Tarifkonflikt-bei-Lufthansa-Kabinenpersonal-droht-Scheitern.html

 

Und weiter geht's. Flugbegleitergewerkschaft UFO sucht Schulterschluß mit Verdi und VC, nachdem die friedlich-konstruktive Verhandlungstaktik anscheinend nicht fruchtbar war...Wo soll das noch hinführen - ein einziger Kindergarten :-/

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Wie gut, dass es zumindest für uns sehr überzeugende Alternativen gibt

Welche Alternativen (überzeugende gar) gibt es z.B. für einen Deutschen über den Atlantik? Niemand bietet auch nur annähernd so viele Direktverbindungen wie Lufthansa.

Nach Washington über Doha ist jetzt nicht wirklich zielführend (selbst wenn es die Hälfte kostet). Und bei nur 7-8 Stunden Reisezeit haut jeder Stopover prozentual echt rein, mal ganz vom Komfort eines unterbrochenen Nachtflugs abgesehen.

 

Gruß

Ralf

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Wie gut, dass es zumindest für uns sehr überzeugende Alternativen gibt....

>Welche Alternativen (überzeugende gar) gibt es z.B. für einen Deutschen über den Atlantik?<

Das mag für andere die berechtigte Frage sein. (Darum mein Zitat an entscheidender Stelle fett markiert. ;-) ) Die LH-Gruppe mag so viele Direktverbindungen haben, sie ist für uns keine Option. Streiks oder auch schon Streikdrohungen sind für uns ein entscheidendes Kriterium, auf andere Airlines auszuweichen.

Bearbeitet von Air Michi
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OK, LH mag für euch nicht toll sein, aber wo ist die Alternative? Mutti Merkel würde das als "alternativlos" bezeichnen (und ein halbes Jahr später behaupten, das sei nicht ihr Duktus...).

Das is wie Stau auf der Autobahn, abwarten bis es wieder vorwärts geht ist meist zielführender als riesige Umwege in Kauf zu nehmen (insbesondere, wenn auch alle anderen so "schlau" sind und das selbe versuchen...)

 

Gruß

Ralf

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  • 6 Monate später...
  • 9 Monate später...
  • 4 Wochen später...

Einigung (hoffentlich auch in irgendeiner Form verbindlich):

 

http://www.aero.de/news-26267/Lufthansa-und-Piloten-einigen-sich-in-allen-Punkten.html

 

 

Lufthansa und Ccockpit haben den Knoten zerschlagen. Eine Grundsatzvereinbarung sieht nun folgende Eckpunkte vor:
 

  • Den Abschluss langjähriger Vergütungs-, Mantel- und Übergangs- und Altersversorgungs-Tarifverträge mit einer Laufzeit bis mindestens Juni 2022.
  • Die Umstellung zukünftiger Ansprüche auf Altersversorgung von einem System garantierter Auszahlungen (Defined Benefit) auf ein System garantierter Beiträge (Defined Contribution) sowie die sukzessive Anhebung des Ausscheidealters im Rahmen der Übergangsversorgung auf durchschnittlich 60 Jahre.
  • Produktivitätsverbesserungen für aktuelle Mitarbeiter und Neueinsteiger sowie die Einführung einer neuen Vergütungsstruktur.
  • Vereinbarte und zeitlich gestaffelte Gehaltserhöhungen von insgesamt 11,4 Prozent und eine Einmalzahlung von 1,8 Monatsgehältern für eine Laufzeit von Mai 2012 bis Juni 2022.

     

Bearbeitet von FO_DAIHQ
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Ich bin ja mal gespannt, wie "Produktivitätsverbesserung" bei Piloten aussehen soll. Das von Piloten erstellte Produkt sind letzendlich ja "Passagierkilometer". Seine Produktivität also "Passagierkilometer / Arbeitsstunde".

 

Nur wie kann ein Pilot seine Produktivität erhöhen?

- Höhere Auslastung? Hat der Pilot wenig Einfluss drauf...

- Größere Flugzeuge? Ebenso wenig ...

- Schneller fliegen? Ernsthaft?

- Weniger Piloten im Cockpit? Keine gute Idee...

- Kürzere Umläufe, weniger Bodenzeit, ...? Kann mir kaum vorstellen, dass das geht ...

 

Aber wenn die Piloten Produktivitätsverbesserungen zugesagt haben, dann werden sie sich schon überlegt haben, wie sie das machen!

 

Florian

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Ich bin ja mal gespannt, wie "Produktivitätsverbesserung" bei Piloten aussehen soll.

 

Vermutlich so wie überall. Mehr Arbeiten und weniger frei.

 

Gruß Alex

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Die wichtigste Neuigkeit ist, dass bei diesem Vertragsentwurf (unterschrieben wurde er noch nicht) der KTV garantiert und somit Leute aus der Warteliste in KTV-Cockpits kommen dürfen, endlich!

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Das Finance-magazin hat mal etwas näher erklärt, was der Satz

Die Umstellung zukünftiger Ansprüche auf Altersversorgung von einem System garantierter Auszahlungen (Defined Benefit) auf ein System garantierter Beiträge (Defined Contribution) sowie die sukzessive Anhebung des Ausscheidealters im Rahmen der Übergangsversorgung auf durchschnittlich 60 Jahre.

bedeutet:

Pilotendeal senkt Pensionslast um fast 1 Milliarde Euro

Also etwa €200.000 Verlust pro Pilot...

Da kann man verstehen, warum die Bevölkerung so negativ gegenüber dem Pilotenstreik eingestellt ist. Für ehemals vertraglich zugesicherte €200.000 würde kaum ein anderer deutscher Arbeitnehmer seine Arbeit niederlegen... Für unter einer halben Million streikt man heute nicht mehr.

 

Aber bei 1.8 Milliarden Gewinn in 2016, hatte man wohl als Arbeitgeber einfach keine andere Wahl...

 

Ob man bei der WirtschaftsWoche wohl richtig liegt?

Dazu sinken ab sofort die jährlichen Lohnkosten für die 540 Piloten dauerhaft um 50 Millionen Euro pro Jahr.

Dann hätte LH aber bereits eine Menge Piloten ausgelagert ;)

 

Gruß

Ralf

Bearbeitet von Volume
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Also etwa €200.000 Verlust pro Pilot...

Da kann man verstehen, warum die Bevölkerung so negativ gegenüber dem Pilotenstreik eingestellt ist. Für ehemals vertraglich zugesicherte €200.000 würde kaum ein anderer deutscher Arbeitnehmer seine Arbeit niederlegen... Für unter einer halben Million streikt man heute nicht mehr.

Da hat aber jemand fundamental nicht verstanden, wie Pensionsverpflichtungen nach IFRS bilanziert werden. 200k Entlastung der Bilanz bedeuten mitnichten, dass der Pilot auch 200k weniger bekommt.

 

Florian

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