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Fragen zu "Weiternutzung" US-Visum


Pied Piper

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(Kontext: Hab' [mittlerweile schon] vorletztes Jahr die PPL nach FAR erworben und möchte jetzt zurück in die USA, um weiterzumachen – zuerst wohl einmal IFR-Rating, Zusätzliches je nach Zeit- und Energiereserven. Obwohl ich mit meiner letzten [und zugleich ersten] Schule sehr zufrieden war, reizt es mich, 'was Neues kennenzulernen. Näher ins Auge gefaßt hab ich bislang aber noch nichts.)

 

Nun ist das so, daß wenn ich von etwas noch weniger Ahnung habe als vom Fliegen selbst, dann von der Bürokratie, die dem Fliegen vorgelagert ist...

 

Daß ich ein neues I-20-Formular brauchen werde, hab' sogar ich begriffen, aber was ist mit dem Visum selber? Wenn ich mich richtig erinnere (was durchaus nicht der Fall sein muß), wurde mir damals (2014) auf der Botschaft etwas gesagt wie, "aha, Sie möchten so-und-solange beantragen, dann machen wir das noch vier Wochen länger, damit Sie noch ein kleines Polster haben". Da mir es einfach wichtig war, daß die einzelnen Punkte/Formulare bewilligt wurden, hab' ich das Zeugs gar nicht so genau angeschaut. Wenn ich jetzt aber auf die Dokumente blicke, kann ich weder beim I-20 noch beim Visum etwas von diesem "Vier-Wochen-Polster" erkennen:

 

Beim I-20 ist zwar ein kleines Zeit-Polster vorhanden, das war aber bereits vor dem Botschaftsbesuch von der Flugschule eingetragen worden.

 

Das Visum wiederum ist zu meinem Erstaunen bis 2019 (!) gültig – allerdings steht unter "Annotation" der konkrete Name meiner damaligen Flugschule.

 

Deshalb meine Frage:

 

Wenn ich mich bei einer anderen Flugschule anmelde (die zudem in einem anderen Bundesstaat liegt), kann ich dieses Visum trotzdem noch einmal nutzen, oder muß ich wieder ganz von vorne beginnen, erneutes Botschaftsinterview und der ganze Krempel?

 

Und was brauche ich neben I-20 und Visum sonst noch neu/wieder?

 

Weiß da jemand von Euch bescheid, vielleicht sogar aus Eigenerfahrung?

 

Was alles noch einmal verkomplizieren könnte:

 

Mein Paß (in dem das Visum klebt) läuft Ende Oktober '16 ab. Gibt da, glaub' ich, so eine Muß-bei-Ausreise-noch-sechs-Monate-gültig-sein-Regelung, richtig? Falls ja, und falls ich das reißen sollte (ich beispielsweise also erst im Juni abreise), das Visum aber noch nutzbar gewesen wäre, kann ich das Visum dann heraustrennen [und in den neuen Paß kleben?] oder einfach zusätzlich den [dann] alten Paß mitnehmen?

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Hallo Andreas,

 

ich kann Dir nur bei der Passfrage helfen: Das US-Visum behält seine Gültigkeit, egal ob der Pass abgelaufen ist oder nicht. Wenn Dein Reisepass mit dem Visum abläuft und Du einen neuen bestellt und erhalten hast, dann bitte die Verwaltung darum, den abgelaufenen Pass lediglich zu entwerten, ihn Dir dann aber zu überlassen. Ich habe in einem abgelaufenen Pass ein Crew-/Arbeitsvisum (B1/B2 und C1/D) und in diesem wurden alle Seiten gelocht, ausser diejenigen, auf denen die Visa aufgeklebt sind. Zur Einreise benötigst Du natürlich zusätzlich einen gültigen Reisepass.

 

Was Du auf keinen Fall tun darfst ist, den Pass mit dem US-Visum modifizieren. Das wäre Dokumentenfälschung, also nichts heraustrennen!

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Ich habe eigentlich gehört, daß das Ausbildungs-Visum verfällt, wenn die Ausbildung abgeschlossen ist, bzw. wenn man längere Zeit die USA verlässt was in Deinem Fall wohl zutreffen wird. Ist doch ein M-Visum?

Mich erstaunt schon, daß Du gleich bis 2019 bekommen hast, meines ging nur ein paar Monate und ich mußte sogar mal für 300$ verlängern.

Neuen Pass kannst Du langsam beantragen...

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Was Du auf keinen Fall tun darfst ist, den Pass mit dem US-Visum modifizieren. Das wäre Dokumentenfälschung, also nichts heraustrennen!

[Pfeift verlegen und legt Schere beiseite.] ;-)

Ist doch ein M-Visum?

Mich erstaunt schon, daß Du gleich bis 2019 bekommen hast, [...]

Yep, "Visa Type /Class R M1". (Wie geschrieben, Auslaufdatum hat mich auch überrascht.)

 

Daß der Paß abläuft, ist also irrelevant. Bleibt die Frage zur Gültigkeit des Visums selber:

 

1. nur spezifisch für jene Schule aufgeführt unter "Annotation" (= diesbezüglich immer noch aktiv)

2. nur für jenen Zeitraum aufgeführt im I-20, trotz der längeren Visumslaufzeit (= erloschen)

3. für beides zusammen in Kombination (= erloschen)

4. noch immer gültig für den Zweck einer Flugausbildung in den Staaten, egal, an welcher Schule

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Es kann Dir nur eine Stelle zuverlässig Auskunft darüber erteilen: Eine US-Regierungsstelle, also ein Konsulat oder die Website der US Customs and Border Protection. Viel Spaß bei der Suche ;)

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Daß der Paß abläuft, ist also irrelevant. Bleibt die Frage zur Gültigkeit des Visums selber:

 

1. nur spezifisch für jene Schule aufgeführt unter "Annotation" (= diesbezüglich immer noch aktiv)

2. nur für jenen Zeitraum aufgeführt im I-20, trotz der längeren Visumslaufzeit (= erloschen)

3. für beides zusammen in Kombination (= erloschen)

4. noch immer gültig für den Zweck einer Flugausbildung in den Staaten, egal, an welcher Schule

 Die (sehr gute) Seite der Homeland Security beantwortet doch alle Fragen:

 

 

1. nur spezifisch für jene Schule aufgeführt unter "Annotation" (= diesbezüglich immer noch aktiv)

Du kannst die Schule bei einem M-1 Visum normalerweise nur in den ersten 6 Monaten Deiner Ausbildung wechseln. Ausnahmen von der 6 Monats Regel gibt es nur, wenn Deine bisherige Schule z.B. geschlossen wurde und Du daher Wechseln musst, um Deine Ausbildung zu beenden.

2. nur für jenen Zeitraum aufgeführt im I-20, trotz der längeren Visumslaufzeit (= erloschen)

Du brauchst sowohl das Visum als auch das I-20. Wenn Du allerdings noch ein gültiges Visum hast, dann brauchst Du auch nur das I-20 neu zu beantragen (und das macht ja die Schule für Dich...)

3. für beides zusammen in Kombination (= erloschen)

Siehe 2.

4. noch immer gültig für den Zweck einer Flugausbildung in den Staaten, egal, an welcher Schule

Siehe 1.
 
Florian
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Die (sehr gute) Seite der Homeland Security beantwortet doch alle Fragen [...]

So eine vage Aussage (inkl. implizitem Vorwurf, überhaupt zu fragen, da doch offenbar alles sonnenklar ist) bringt leider gar nichts. Wäre nett gewesen, wenn Du stattdessen eine genaue Quelle genannt hättest, da ich leider immer noch nicht imstande bin, auf der Website des DHS pertinente Informationen ausfindig zu machen.

 

Du scheinst also davon auszugehen, daß 1. der Fall ist richtig? Nun, das ist auch das, was ich befürchte ("befürchte", da dann ein Schulwechsel eine Visumsneubeantragung bedingen würde). Gemäß DOS (hier) – und eben nicht DHS – scheint allerdings selbst diese Variante problembehaftet/nicht eindeutig (steht ja "should" und nicht "must"):

"Additional Information: [..] Students who are outside the United States, and who have not been attending classes for five (5) months or more, should apply for a new student visa to reenter the United States."

Bearbeitet von Pied Piper
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Das should nicht must ist kannst Du ja im Falle dem Immigration Officer erklären, vielleicht fragt er gar nicht, vielleicht überzeugt es ihn, vielleicht nicht.

Du kannst Dich natürlich bei der Botschaft um eine konkrete Aussage bemühen, oder um ein neues Visa.

Für letzteres gibt es ein standardisiertes Verfahren, für Nachfragen wer weis.

Klar Visa ist ein Tag, Zeit und Geld, aber das gegen ein paar Wochen zu pokern, Flieger werden auch genauer angesehen, Flugschulen gehen da auch kein Risiko mehr ein. 

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Du kannst Dich natürlich bei der Botschaft um eine konkrete Aussage bemühen, oder um ein neues Visa.

Für letzteres gibt es ein standardisiertes Verfahren, für Nachfragen wer weis.

 

Eben. Kann mir vorstellen, daß das letztlich sogar komplizierter wird (und es beträchtlich Zeit und Geduld erfordern könnte, bis ich nur schon jemanden ans Telephon bekomme, der genau Bescheid weiß).

 

NUR: Wieso zum Deibel stellen die mir das Visum dann bis 2019 aus, wenn doch auf dem I-20 klar ersichtlich war, daß es vorerst nur um ein paar Monate ging?

Bearbeitet von Pied Piper
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Übrigens, daß man sich bei der letzten Ziffer der Jahreszahl einfach vertippt hat, glaube ich eher nicht, da man auch dann noch sieben Monate vom Ablaufdatum des I-20 entfernt wäre.

 

Na ja, vielleicht schaut ja noch jemand vorbei, der einen ähnlichen Eintrag hatte und damit 6+ Monate nach Ende eines Aufenthalts trotzdem wieder zurück in die Staaten konnte, vielleicht sogar inkl. Schulwechsel.

 

Vielleicht wäre es aber sogar besser, wenn ich selbst für eine Rückkehr an die alte Schule mit dem Papierkrieg ganz von vorne beginnen müßte: Denn würde das Visum dafür tatsächlich noch gelten, wäre ich aus Bequemlichkeit durchaus versucht, dort weiterzumachen. Denn, wie geschrieben, gefallen hat es mir, und ich würde auch schon die ganze Infrastruktur kennen, am Flugplatz und abseits davon. Ein bürokratischer Neuanfang andererseits würde den Sprung in ein unbekanntes neues Umfeld eher begünstigen, da dann der Aufwand für beide Optionen gleich hoch wäre.

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Vielleicht hilft dir diese recht kompetente website weiter:

 

http://www.fliegen-usa.de/formalitaeten/ausbildungsvisum/

 

Gruß

Manfred

Hey, danke! Daraus:

Das M1-Visum wird im Allgemeinen für fünf Jahre erteilt. D.h. innerhalb dieser 5 Jahre dürfen Sie mehrfach zu einer Ausbildung in die USA reisen. Die jeweilige Aufenthaltsdauer richtet sich nach dem I-20.

Die lange Gültigkeitsdauer scheint also normal zu sein. Auch schreibt er nichts von der von mir weiter oben zitierten Verfall-bei-fünf-Monaten-Inaktivität-"Klausel" des DOS. Falls das tatsächlich kein Problem sein sollte, fragt sich dann aber immer noch, ob ein Schulwechsel möglich wäre.

Bearbeitet von Pied Piper
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Also mein letztes M1 Visum war 13 Monate und davor hatte ich auch schon wenige Monate.

Daß einfach pauschal immer 5 Jahre erteilt werden stimmt also nicht und ich denke schon, daß es sich nach der Studiendauer richtet. Für das Flugtraining nur 2-3 Monate anzugeben mag nicht klug sein, aber gleich 5 Jahre.

Normalerweise muß die Schule auch überprüfen, ob Du für die Zeit genug Geld hast, für 5 Jahre wäre das einiges, wie das andererseits bei etwa einem Hochschulstudium, das so lange dauern kann ist weiß ich nicht.

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Ingo, ich weiß nicht, ob das eine allgemeine Bemerkung ist, oder ob Du das auf mich beziehst. In meinem I-20 steht da, wo Platz für eine Monatsangabe ist, überall "3" (der Zeitraum, der sich aus den angegebenen konkreten Ausbildungsdaten ergibt, liegt sogar darunter), habe also nirgendwo fünf Jahre beantragt.

 

Aber, hey, wieso rätseln und diskutieren wir überhaupt weiter darüber, "[d]ie (sehr gute) Seite der Homeland Security beantwortet doch alle Fragen"... ;-)

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(Kann sein, daß es mit dem Interview zusammenhängt. Kann mich zwar nicht mehr erinnern, mag aber sein, daß ich gefragt wurde, ob ich denn Interesse hätte, mich später noch weiterzubilden oder so 'was. Auch daß ich schon öfters in den USA war und meine Begeisterung für dieses Land sicher durchschien, hat möglicherweise Einfluß gehabt, keine Ahnung.)

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Vielleicht hast Du irgendwas besser gemacht.

Welche Homeland-Seite genau macht Dich sicher, den Link habe ich nicht gesehen, nur Schwahn...

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Vielleicht hast Du irgendwas besser gemacht.

Welche Homeland-Seite genau macht Dich sicher, den Link habe ich nicht gesehen, nur Schwahn...

Das war nur ein ironischer Kommentar hierzu (siehe weiter oben – hab' dieselbe Frage wie Du):

Die (sehr gute) Seite der Homeland Security beantwortet doch alle Fragen [...]

Bearbeitet von Pied Piper
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Also mein letztes M1 Visum war 13 Monate und davor hatte ich auch schon wenige Monate.

Daß einfach pauschal immer 5 Jahre erteilt werden stimmt also nicht ..............

Vielleicht solltest du K.-J- Schwahn mal über diese Diskrepanz informieren? So wie ich ihn kenne, ist er sicher dankbar für jeden Hinweis. Als Herausgeber der deutschsprachigen "Bibel" für alle Piloten mit US-Ambitionen schon seit mehreren Jahrzehnten ist er für sachkundige und fundierte Information bekannt.

 

 

............und ich denke schon, daß es sich nach der Studiendauer richtet............

Das Eine schließt ja das Andere nicht aus. Es ist durchaus vorstellbar, eine Flugausbildung von Null auf ATPL in mehrere Abschnitte aufzuteilen (Jahresurlaub), die sich über 5 Jahre erstrecken können.

Als ich 2002 mit CPL begonnen habe, war das I-20 definitiv flugschulgebunden.

 

Gruß

Manfred

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Und hatte Dein M1 5 Jahre Gültigkeit und konntest Du nach Abwesenheit >>5 Monate damit problemlos weitermachen?

Wenn das bei mehreren Leuten in letzter Zeit problemlos ging würde mich das durchaus überzeugen.

Es steht auch irgendwie im Gesetz, daß für Teilzeit-Studien < 20 Stunden die Woche kein Visum erforderlich ist, eine Flugausbildung kann man so auch darstellen, wenn die Theorie Self Study ist. Das hat sich meines Wissens auch prinzipiell nicht geändert nur seit 9/11 genaugenommen erst ein paar Jahre später will man halt jeden Schein der irgend existiert, mit Visa Waiver könnte man auch maximal 90 Tage am Stück im Land bleiben, das wird aber auch genau in den Pass geschrieben.

Bearbeitet von iwl
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Und hatte Dein M1 5 Jahre Gültigkeit und konntest Du nach Abwesenheit >>5 Monate damit problemlos weitermachen?

...................

Ja, irgendwie ging das immer. Leider weiß ich nicht mehr alle Details, und habe im Moment nicht die Zeit und die Lust, das alles wieder hervorzukramen. CPL ASEL/AMEL habe ich 2004 innerhalb der zulässigen 2-Jahresfrist abgeschlossen, aber an einer anderen Flugschule als der, wo ich 2002 begonnen habe (2003 war ich nicht drüben). Das IR-Single (2005) und IR-Multi (2006) galt dann als nachgeordnete Zusatzausbildung zur vorhandenen Lizenz, weshalb auch kein neuer TSA-Check erforderlich wurde. Da es in beiden Fällen dem eigentlichen Aufenthaltszweck "Urlaub" untergeordnet war,  bin ich als Tourist nach dem sog. Visa-Waiver-Programm eingereist.

 

Gruß

Manfred

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Was 2002 oder 2004 war bringt sowieso nichts mehr, weil die ganzen Veränderungen ein paar Jahre länger gedauert haben und da noch im Umbruch waren.

Ansonsten was immer damals galt, gilt jetzt:

 

https://www.flightschoolcandidates.gov/afsp2/?acct_type=c&section=WN

 

Category 3

  • Candidates who seek flight training in the operation of aircraft with a maximum certificated takeoff weight of 12,500 pounds or less for the following training events: an initial airman's certificate, Instrument Rating, and Multi Engine land (MEL). Each of these training events requires a separate training request.
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[...] Als ich 2002 mit CPL begonnen habe, war das I-20 definitiv flugschulgebunden. [...]

[...] CPL ASEL/AMEL habe ich 2004 innerhalb der zulässigen 2-Jahresfrist abgeschlossen, aber an einer anderen Flugschule als der, wo ich 2002 begonnen habe (2003 war ich nicht drüben). [...]

Wie Ingo anmerkt, wird sich mittlerweile vieles geändert haben, aber trotzdem:

 

Brauchtest Du dafür nur ein neues I-20? = Konntest Du das alles unter demselben Fünfjahres-Visum machen?

 

Falls ja, war bei Dir im Visum unter "Annotation" auch Name und Ort der ursprünglichen Flugschule eingetragen?

 

Und nochmals falls ja, mußte diese Angabe beim Schulwechsel irgendwie ersetzt oder ergänzt werden?

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....................

Ansonsten was immer damals galt, gilt jetzt:

 

https://www.flightschoolcandidates.gov/afsp2/?acct_type=c&section=WN

 

Category 3

  • Candidates who seek flight training in the operation of aircraft with a maximum certificated takeoff weight of 12,500 pounds or less for the following training events: an initial airman's certificate, Instrument Rating, and Multi Engine land (MEL). Each of these training events requires a separate training request.

 

Das Zauberwort lautet 'initial'  :)

Weil ich von allem bereits aus 2002 etwas im Flugbuch stehen hatte, blieb mir das neue Prozedere erspart.....

 

Gruß

Manfred

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Name und Adresse der Flugschule steht in meinem letzten M1 Visum von 2011 bis 12 jedenfalls auch, seit dem habe ich keinen Kurs mehr gemacht, nur Ratings verlängert, was ja ganz offiziell mit Visa Waiver geht.

Bei meinem letzten Urlaub hat mich der Immigration Officer auch gefragt wozu ich den das Visa hätte und nach einem Blick in seinen Monitor auch ob ich Pilot wäre. (Ja - PrivatPilot)

Wahrscheinlich wird man durch die TSA-Checks da schon irgendwie als besonders geprüft ausgewiesen.

Wenn man sagt, daß man 1-2 Monate bleiben will, zwecks Urlaub wird schon mal erstaunt geschaut, aber auch nicht lange.

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