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24.4.2017 | HB-OPL | PA-22-150 | LSPL | Absturz bei Start


AirBuss

Empfohlene Beiträge

 

 

Beim Absturz eines Kleinflugzeuges am Montag auf dem Flugplatz Langenthal in Bleienbach BE hat sich der Passagier Verletzungen zugezogen. Das Flugzeug stürzte beim Startmanöver aus geringer Höhe ab.

 

 

http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/Kleinflugzeug-stuerzt-ab---Passagier-verletzt-12868950

 

https://www.bluewin.ch/de/news/vermischtes/2017/4/24/verletzter-bei-flugzeugabsturz-in-bleienbach-be.html

 

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/kleinflugzeug-beim-start-abgestuerzt-131262917

 

 

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war gestern zu der Zeit in der Gegend zw. Bern und WIL und es war recht böig mit Hauptrichtung 230.

 

Spekulation:

Würde also aufgrund des Winds vermuten (und dem einen Bild auf dem man den Windsack sieht), dass er auf der 23 gestartet ist und dann kurz später nach links abgekommen ist und auf das Vorfeld gestürzt ist (Endposition zeigt das deutlich). Müssten so ca. 200m sein.

Also wenn es z.b. ein Stall während des Starts war, dann würde ich ein Abkippen vermuten, aber dann müsste in der Endposition die linke Tragfläche beschädigt sein, sieht aber aus als ob er mit der rechten zuerst aufgekommen ist.

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  • 10 Monate später...

Unfall am 24. April 2017 und Unfallbericht da, schön.

 

Der Unfall der HB-YEA war am 20. September 2015 und noch immer warten wir auf einen Bericht... warum wohl? Vielleicht weil der Grund des Unfalls für die Luftfahrt-Behörde ein äusserst unerfreulicher ist und man warten will bis Gras über die Sache gewachsen ist...?

 

Markus

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Andreas Meisser

 

 

Der Unfall der HB-YEA war am 20. September 2015 und noch immer warten wir auf einen Bericht... warum wohl? Vielleicht weil der Grund des Unfalls für die Luftfahrt-Behörde ein äusserst unerfreulicher ist und man warten will bis Gras über die Sache gewachsen ist...?

 

Markus

 

Polemisieren kannst du gut.

 

Bei einem Unfall, wie bei HB-OPL, wo ein Blick ins Cockpit und eine Befragung des Piloten ausreicht, um die Unfallursache zu kennen, ist es wohl klar, dass der Unfallbericht schnell herauskommt. Bei HB-YEA sieht die Sache diesbezüglich völlig anders aus. Nach dem Brand ist es doch logisch, dass eine Untersuchung viel länger dauert. Vor allem dann, wenn man versucht nachzuweisen, dass die Ursache in dem von Dir ständig kolportierten Umfeld zu suchen ist. Dass du ständig BAZL Bashing betreibst, mag ja noch angehen, aber was willst du nun der SUST genau vorwerfen?

 

Gruss

Andreas

Bearbeitet von Andreas Meisser
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Wenn man das Flugzeug und den Piloten kannte ist die Unfallursache mehr als offensichtlich und wer schon Motoren zerlegt hat wundert sich warum die Untersuchung bisher zweieinhalb Jahre dauert.

 

Anstelle immer wieder den Stereotypen vom BAZL bashing zu bemühen rate ich dir die Augen zu öffnen und der Realität ins Auge zu blicken. Der Kadavergehorsam von einigen hier hat ein erschreckendes Ausmass erreicht und ist mitunter der Grund dafür dass unsere Bürokratie derart überbordet.

 

Zu Deiner Frage: mein Vorwurf lautet 'Vertuschung' weil am Triebwerk unmittelbar vor dem Unfall die vom BAZL verlangte Kontrollzerlegung gemacht wurde welche mit Sicherheit ursächlich war. (Wer an das Märchen wonach SUST und BAZL unabhängig voneinander sind glaubt, glaubt auch an den Osterhasen). Eine sehr unangenehme Warheit wenn Behördenverdikte Menschenleben kosten.

 

Zur Erinnerung: eine präventive Kontrollzerlegung ohne Anzeichen von Schäden wird sowohl von Lycoming als auch Continental ausdrücklich nicht empfohlen. Genau das hat auch dazu geführt dass man beim BAZL (auf äusseren Druck) kurzerhand die entsprechende TM entschärft hatte.

 

Markus

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Eine Kontrollzerlegung kann per-se nicht die Ursache sein, allenfalls bei der Kontrollzerlegung (und dem folgenden Widerzusammenbau) gemachte Fehler.

Wenn wir in Frage stellen, dass Arbeiten an Fluggerät durch ausgebildete und in einer Organisation überwachte Fachleute nach zugelassen Unterlagen zu einem lufttüchtigen Flugzeug führen, haben wir ein viel größeres Problem, als mögliche Verstrickungen von BAZL und SUST. Dann dürften wir nämlich nur noch Bauteile mit fixer Lebensdauer betreiben, die nicht mehr zerlegt und geprüft, sondern ausgebaut und entsorgt werden müssen... Und bei jedem kleinen Defekt am Motor wäre ein neuer fällig. Dann gute Nacht.

 

Mir ist jedenfalls ein gründlich gemachter Bericht lieber, als ein schnell verfügbarer.

 

 

Eine sehr unangenehme Warheit wenn Behördenverdikte Menschenleben kosten.

Willkommen im wahren Leben.

 

Gruß

Ralf

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Lieber Ralf

 

Wie immer musst Du alles zerreden bis der Sinn verloren geht, deshalb nochmal zum mitschreiben: 

 

Es ist nicht der Zweifel an den notwendigen, sondern der an den vom BAZL in einem Akt der Kompetenzüberschreitung geforderten und von den Herstellern ausdrücklich nicht empfohlenen (vgl. dazu z.B. SID05-1B, Absatz römisch drei und vier jeweils zu beginn: No in-service examination is needed in the absence of such indicators or audible noise from the valves.) Unterhaltsarbeiten. Arbeiten infolge derer ein eingelaufenes mechanisches Aggregat entgegen der Herstellerangaben und jeglicher Vernunft zum Zweck einer fragwürdigen Kontrolle zerlegt wird. Arbeiten infolge derer ein Unfall mit Todesfolge geschah. Wenn das die Zukunft ist, na DANN gute Nacht!

 

Markus

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Der Sinn geht allerdings auch verloren, wenn man Herstelleranweisungen nur punktuell zitiert...

Wenn man sich an die empfohlenenen Grundüberholungsintervalle hält, dann ist keine Zerlegungsprüfung dazwischen nötig, solange der Motor nicht muckt oder lärmt.

In diesem Fall ist die Zerlegungsprüfung ja der Ersatz für die eigentlich vorgesehene, aber nicht nach Herstellerempfehlung durchgeführte Grundüberholung...

 

Und wie gesagt, wenn du eine Gefahr darin siehst, an einem gut laufenden Motor zu fummeln, wie gefählich sind dann Reparaturen an Motoren die ein Problem haben? Willst du die dann sicherheitshalber durch einen neuen ersetzen? Entweder wir haben Vertrauen darin, dass ein von ausgebildeten Fachleuten nach zugelassenen Verfahren und Handbüchern zerlegter und wieder zusammengebauter Motor zuverlässig läuft, oder wir müssen jegliche Zerlegung verbieten.

Die Behörde muss einfach davon ausgehen, dass eine Zerlegungsprüfung nicht mehr Chancen für Fehler darstellt, als die Herstellung des Triebwerks, oder jede daran durchgeführte Reparatur.

 

So oder so gebe ich dir allerdings Recht, dass die Zerlegungsprüfung (und die Umstände die dazu geführt haben) im Unfallbericht auf alle Fälle sorgfältig beleuchtet werden sollte.

Sollte sich dabei ein eindeutiger Zusammenhang zum Unfall zeigen, kann das natürlich zu einer neue Sicht der Behörde führen.

 

Vielleicht erübrigt sich die Diskussion aber auch mit den Änderungen im Part 21 (NPA 2018-01).

 

Gruß

Ralf

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  • 5 Monate später...

Der SUST-Bericht ist vorhanden:

 Stall kurz nach dem Abheben, da Trimmung falsch eingestellt.

 (https://www.sust.admin.ch/inhalte/AV-berichte/2322.pdf)

 

Aber sie fliegt wieder! Wurde in doch kurzer Zeit wieder aufgebaut.

 

Hans

Bearbeitet von C-P172D
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