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Abschaffung Zoll auf vielen französischen Flugplätzen


Flavio

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Urs Wildermuth
Wie haben das bloss Marco Polo oder James Cook gemacht?

 

Würden sie heute noch leben, dürften sie das Büro der Frau Pirro wohl nie verlassen haben. :004:

 

Hans

 

Sie hätten wohl ihre Schiffe und sonstigen Fortbewegungsmittel in einem weniger idiotischen Drittland registrieren müssen, wie das heute auch passiert.

 

Macht übrigens Schule, selbst Columbus musste nach Spanien um seine Fahrten zu machen anstatt via Italien, wo er beheimatet war..... Heute braucht's wohl meist US Registrationen und Lizenzen und ab 2014 wohl auch gleich das Auswandern dorthin.

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Es gibt zum Thema News von der europäischen Gesetzgebungsfront.

 

Kürzlich ist auf der Eurolex-Homepage das neue Verzeichnis der "Points de passages frontaliers" für Frankreich veröffentlicht worden, das heisst der französischen Grenzübergänge mit Zollabfertigung http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:183:0007:0013:FR:PDF

 

Erstaunlich an dem mit Gültigkeit ab 23. Juni 2012 publizierten Verzeichnis ist die Tatsache, dass die Liste zwar Flugplätze wie Toussus le Noble, Bourges, Cahors, Dieppe, Granville und Valence nicht mehr aufführt, jedoch die für Flüge aus der Schweiz interessanten Zollflugplätze Colmar, Montbéliard, Besancon la Vèze und Annemasse nach wie vor erwähnt.

 

Zumindest für den Moment scheint sich für die Einreise per Flugzeug aus der Schweiz nach Frankreich via grenznahe Flugplätze nichts zu ändern. Der Zoll auf den Flughäfen Strasbourg, Basel, Dole-Tavaux, Lyon-Bron, Lyon Saint Exupéry, Annecy, Chambéry und Grenoble Isère bleibt ohnehin erhalten.

 

Viele Grüsse

Theodor

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  • 1 Monat später...
Kürzlich ist auf der Eurolex-Homepage das neue Verzeichnis der "Points de passages frontaliers" für Frankreich veröffentlicht worden, das heisst der französischen Grenzübergänge mit Zollabfertigung http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2012:183:0007:0013:FR:PDF

Bei dieser Liste geht es nicht um Zollabfertigung, sondern um Grenzübergänge für Personen:

...établissant un code communautaire relatif au régime de franchissement des frontières par les personnes (code frontières Schengen...

Das Dokument betrifft primär also keine Flüge aus der Schweiz (da Schengenraum).
Erstaunlich an dem mit Gültigkeit ab 23. Juni 2012 publizierten Verzeichnis ist die Tatsache, dass die Liste zwar Flugplätze wie Toussus le Noble, Bourges, Cahors, Dieppe, Granville und Valence nicht mehr aufführt, jedoch die für Flüge aus der Schweiz interessanten Zollflugplätze Colmar, Montbéliard, Besancon la Vèze und Annemasse nach wie vor erwähnt.

Hat irgendjemand was neues gelesen oder gehört bezüglich diesem Thema.

Wenn ich beispielsweise die VAC-Karte von Pontarlier (LFSP) von der offiziellen französischen Webseite herunterlade, steht noch immer drin "9 - Douanes, Police / Customs, Police : PN 12 HR 04 72 82 12 01 - FAX : 04 72 82 12 02.", obwohl dieser keinen Zoll mehr haben sollte. Die Ausgabe (AMDT 13/09) ist schon älter, aber noch gültig. Das Gleiche gilt für Annemasse (LFLI), Granville (LFRF) oder auch Toussus-Le-Noble (LFPN).

Gap-Tallard (LFNA) hat hingegen keinen Zoll mehr. Die Karte ist auch neueren Datums (AMDT 08/12).

 

Mir ist auch aufgefallen, dass bei Pontarlier oder Toussus-Le-Noble "Douanes, Police" steht, während in Annemasse nur "Douanes" steht. Das würde bedeuten, dass ein Engländer direkt nach Pontarlier fliegen darf, aber nicht nach Annemasse.

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  • 1 Monat später...

Hallo Urs,

Dieses Thema ist ja interessant und brisant. Der Grund, dass Frankreich - und vermutlich demnächst noch andere EU-Länder - den Zoll auf GA-Plätzen abschaffen, mag sowohl mit Kosteneinsparung als auch aus Gründen der Sicherheit zu tun haben. Mit Kleinflugzeugen könnten auf unbeaufsichtigten Plätzen leicht z. B. auch Waffen hinein- un hinausgeschmuggelt werden! Unser Kontinent scheint zunehmend gefährlich zu werden. Übrigens: Wie verhält es sich denn eigentlich diesbezüglich mit Flugzeugen, die nicht in einem EU-Land oder der Schweiz immatrikuliert sind, aber von Piloten geflogen werden, die Europäer sind und Daueraufenthalt in einem dieser Länder haben? Die mussten doch auch bisher und weiterhin immer Zollflugplätze anfliegen!

Gruss Fritz

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Mir ist auch aufgefallen, dass bei Pontarlier oder Toussus-Le-Noble "Douanes, Police" steht, während in Annemasse nur "Douanes" steht. Das würde bedeuten, dass ein Engländer direkt nach Pontarlier fliegen darf, aber nicht nach Annemasse.
Hmmm, ich weis es nicht besser, aber bedeutet "Police" nicht einfach Zoll bzw. Personenkontrolle und "Customs" die Güterverzollung???

 

Die schweiz. AD INFO sind ja ähnlich bwz. gleich aufgebaut, auch da wird "Zoll" und "Warenabfertigung" jeweils einzeln aufgeführt.

 

Trifft es also zu das ein Flugplatz welcher Zoll aber keine Warenabfertigung macht nur die Personenkontrolle durchführt und keine Waren verzollt? Könnten sich die erfahrenen Piloten bitte dazu äussern um ein wenig Klarheit in die Sache zu bringen?

Gruss Franc

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Wir, die Schweiz, sind im Schengener Abkommen. Das betrifft die Personenkontrolle, nicht aber den Warenzoll. Dafür müssten wir im Zollabkommen (oder wie das genau heisst) beitreten, was nicht der Fall ist.

 

Auf den Strassen an den CH-Grenzen werden immer mehr Zollstellen unbemannt sein, da wir eben im Schengener Abkommen sind. ABER: Stichprobenmässig liegt alles drin. Sowohl Waren- als auch Personenkontrolle.

 

Nun übertrage ich dies auf die Fliegerei: Zwischen Schengenstaaten, die auch in der Zollunion sind, darf man von ("nichtzoll-")Flugplatz zu ("nichtzoll"-)Flugplatz fliegen, ohne jede Behelligung. Unabhängig vom Staat des Flugzeuges oder deren Insassen. Aber: Stichproben liegen da auch drin.

 

Kommt man aber aus einem Staat, der einerseits im Schengen ist, aber nicht in der Zollunion, muss man auf einem Zollandeplatz landen wegen der Waren. Ganz klar ist es, wenn man aus einem nicht-Schengenstatt kommt (oder dorthin fliegt) dann muss der Flugplatz ein Zollandeplatz sein!

 

Schizophren wurde es, als die Schweiz dieses verlangte...aber in Frankreich durfte man danach überall landen. Doch diese (ungewollten) Hintertür wurde schnell zugeschlagen!!!!

 

Heute (meine Auffassung): Flug aus der Schweiz in Richtung Ausland (Schengen oder nicht Schengen): Zollabflugplatz hier und Zolllandeplatz dort!!! (Man beachte die teilweise weit im Voraus anzumeldende Bewegeung!!!). Und das Gleiche bei der Rückkehr in die Schweiz. Flug aus Schengen/Zollunion nach Schengen/Zollunion: Vollgas!!! Flug von Schengen/Zollunion nach "nicht"Schengen, aber mit Zollunion: vorichtigerweise 2 Mal Zollflugplatz!!!

 

Gruss Andreas (Fliegen ist nichts Grenzüberschreitendes (mehr), scheint mir :-(

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  • 2 Jahre später...

Ich weiss dieser Thread ist schon ein bisschen älter. Ich habe gerade gesehen, dass z.B. in LFSP (Pontarlier) und in LFQM (Besancon La-Veze) Zoll (nach PNR resp. O/R) immer noch möglich ist.

Also meine Frage an die Experten. War das nur heisse Luft betreffend Abschaffung des CUST Service auf einigen kleinen Plätzen in Frankreich, oder kommt das noch, oder ist das schon durch (auf andere Plätze bezogen)

Besten Dank für eine diesbezügliche Antwort.

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Hallo Chris

 

Es wurde tatsächlich weniger abgebaut als zu Beginn angekündigt. Aus der Schweiz stehen einige Zollplätze zur Verfügung: neben den von dir genannten kommen mir spontan Colmar, Annemasse, Chambéry, Annecy (24h PN), Troyes in den Sinn. Zu beachten sind die unterschiedlichen PNR-Zeiten und Prozeduren - mal musst du ein Formular mailen, mal den Zoll anrufen, mal auch noch die Polizei dazu oder auch nur das C-Büro. Steht aber alles im französischen AIP.

 

Der Kürzungselan scheint nicht mehr so gross zu sein. Die Budgetsituation in Frankreich ist nicht gerade rosig, weshalb das Thema durchaus wieder einmal aufs Tapet kommen könnte. Im Moment ist davon aber nichts zu hören..

 

Gruss Paul

Bearbeitet von Bleriot
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Wobei man noch zwischen Zollflugplatz mit Warenabfertigung und Flugplatz mit toleriertem grenzüberschreitendem Verkehr ohne Warenabfertigung (nichts zu deklarieren) unterscheiden sollte. Letzteres ist kein Zollflugplatz, auch nicht "on request"

 

Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es ausser deklarationspflichtigen Waren auch deklarationspflichtige People on bord (Leute aus Visa-pflichtigen Ländern), die können dann auch nur über echte Zollflugplätze migrieren.

Bearbeitet von Dierk
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Wobei man noch zwischen Zollflugplatz mit Warenabfertigung und Flugplatz mit toleriertem grenzüberschreitendem Verkehr ohne Warenabfertigung (nichts zu deklarieren) unterscheiden sollte. Letzteres ist kein Zollflugplatz, auch nicht "on request"

Gibt es in Frankreich Flugplätze mit "toleriertem grenzüberschreitendem Verkehr"? Wäre für mich neu, aber durchaus interessant. Wo ist das definiert?

 

Friedrich

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Gibt es in Frankreich Flugplätze mit "toleriertem grenzüberschreitendem Verkehr"? Wäre für mich neu, aber durchaus interessant. Wo ist das definiert?

 

Friedrich

Das ist die Begrifflichkeit in der Schweiz. In Frankreich sind die Begrifflichkeiten anders definiert:

 

http://www.legifrance.gouv.fr/telecharger_rtf.do?idTexte=LEGITEXT000019430064&dateTexte=20150705

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Für die allermeisten Situationen, also Schweizer/Schengen-Europäer mit Waren innerhalb der erlaubten Mengen (zB 6er Karton 0.75 l Wein)  sind zB Pontarlier und Besancon oder Montbeliard gut. Fragt man dort eine Einheimischen oder Controller, haben diese seit Ewigkeiten keinen Zöllner mehr gesehen. Die Voranmeldezeiten (12-48 h, je nachdem) sind mühsam und das email-Formular nicht wirklich logisch. Und man bekommt kein feed back, ob angekommen. In Besancon zB habe ich vorschriftsgemäss auch noch die Police angerufen, die nahmen meine Lande-anmeldung entgegen, wussten aber nicht wirklich damit was anzufangen..

Grundsätzlich meine ich, sollte die Möglichkeit geschaffen werden, mit einem Flugplan von Grasspiste zu Grasspiste im Schengenraum fliegen zu können. Meinetwegen mit 6 Stunden Vorlaufzeit. Wenn der Flugplan an den douanier in der Pariser Zentrale automatisch weitergeleitet würde (ist ja im elektronischen Zeitalter kein Problem), könnte dieser den lokalen flic auf die angekündigte Landezeit als Stichprobenkontrolle entsenden und der Staat hätte alles unter Kontrolle. .. Aber Träume sind auch schön.. Bon vol.

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  • 1 Jahr später...

Petition: http://www.aeroclub.ch/index.php/de/aero-club-der-schweiz/medias/archiv/730-fermeture-du-passage-frontalier-de-13-aeroports-francais und https://www.change.org/p/ebaa-non-%C3%A0-l-exclusion-imminente-de-13-a%C3%A9roports-de-province-comme-point-de-passage-frontalier

 

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das Prinzip der Zollflugplätze zukunftsträchtig ist. Naheliegend wäre eine Lösung wie im Strassenverkehr plus (die sowieso schon bestehende) Flugplanpflicht, solange man sich im Rahmen der Freimengen und Freigrenze bewegt. Faktisch begegnet man heute schon auf den Zollflugplätzen nur ausnahmsweise einem Zöllner …

Bearbeitet von mds
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Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das Prinzip der Zollflugplätze zukunftsträchtig ist. Naheliegend wäre eine Lösung wie im Strassenverkehr ...

 

Was meinst Du mit "Lösung wie im Strassenverkehr"?

 

Mit dem Auto abseits einer Zollstelle über die Grenze der Zollunion zu fahren ist m.E. keine gute Idee - da gibt es einige Fälle, in denen der Zoll (beiderseits der Grenze wenn ich das richtig sehe) eine rechtswidrige Einfuhr des Fahrzeuges erkennen wollte und EUst, Zoll, ... verlangt hat. 

 

Oder hat sich daran im Strassenverkehr was geändert?

 

Florian

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Mit dem Auto abseits einer Zollstelle über die Grenze der Zollunion zu fahren ist m.E. keine gute Idee - da gibt es einige Fälle, in denen der Zoll (beiderseits der Grenze wenn ich das richtig sehe) eine rechtswidrige Einfuhr des Fahrzeuges erkennen wollte und EUst, Zoll, ... verlangt hat. 

 

Oder hat sich daran im Strassenverkehr was geändert?

 

Florian

Was meinst du genau mit 'abseits einer Zollstelle über die Grenze' ? Eine jener dutzenden, wenn nicht hunderten unbewachter Grenzübergänge zwischen der Schweiz und Resteuropa, die einzig an den zunehmend verwahrlosenden Trutzbürgchen der Zollämter erkennbar sind? Dann empfehle ich dem französischen und schweizer Zoll, sich mal an einem schönen Sonntagnachmittag an Grenzübergängen wie z.B. Lucelle zu postieren. Da rollt an solchen Tagen geschätzt pro 15 Minuten eine Million Euro an Fahrzeugwerten durch - Motorräder, Sportwagen, Oldtimer, zu hunderten geniesst das Volk die schönen Strassen im Jura und scherrt sich einen feuchten Müll um Grenzen und Zollämter. Auf einem finsteren Waldweg zwischen Polen und Weissrussland, würde ich hingegen so etwas nicht versuchen ;)

 

Grundsätzlich sehe ich die Thematik auch wie Martin, wenn nicht sogar noch pragmatischer. Da können wir heute per Smartphone eine komplette Weltreise organisieren, von Neuseeland aus die Beleuchtung/Heizung unserer Häuser fernsteuern und wenn ich meinen Wagen vor eine Wand setze, übermittelt die Bordelektronik automatisch alle persönlichen Daten inkl. der von meinem Hintern bevorzugten Temperatur der Sitzheizung an den Hersteller, damit im Ersatzauto bei Auslieferung alle settings schon eingestellt sind. Aber bei einer Flugplanaufgabe für einen grenzüberschreitenden Flug automatisch die betroffenen Zollämter zu informieren, liegt nicht drinn? Komische Welt...

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Was meinst Du mit "Lösung wie im Strassenverkehr"?

 

Mit dem Auto abseits einer Zollstelle über die Grenze der Zollunion zu fahren ist m.E. keine gute Idee - da gibt es einige Fälle, in denen der Zoll (beiderseits der Grenze wenn ich das richtig sehe) eine rechtswidrige Einfuhr des Fahrzeuges erkennen wollte und EUst, Zoll, ... verlangt hat. 

 

Oder hat sich daran im Strassenverkehr was geändert?

 

Florian

 

Wenn du mit einem ordnungsgemäss zugelassenen Auto die Grenze überquerst und dabei es selber steuerst, ist es nicht im zolltechnischen Sinne "eingeführt". Es wird erst als eingeführt betrachtet, wenn du es von einem Lenker des jeweiligen Staates fahren lässt. Also wenn ein Deutscher ein Auto mit schweizerischen Zulassung in Deutschland fährt, dann ist das Auto zolltechnisch "eingeführt*. Allfällig Versicherungsfragen ausgeklammert.

 

Nur wenn du zollpflichtige Waren importieren/exportieren willst, ist die Anmeldung bei einer "Zollstelle" zwingend vorgeschrieben, macht man dies nicht und wird erwischt, ja dann kann's sehr teuer werden. Auch bei Nichtwissen. Ohne beabsichtigte Warenimporte/-exporte kann man die Grenze an beliebigen Orten überqueren (Abkommen, bzw. Staatsverträge vorausgesetzt), man kann dabei allerdings die Neugier der Grenzorgane wecken und die kontrollieren dann seeeeeeehr gründlich. In diesem Zusammenhange ist es auch gut zu wissen, dass Grenzorgane auch weitab der Landesgrenze zu Kontrollen berechtigt sind und dies auch regelmässig tun.

Bearbeitet von Walter_W
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Wenn du mit einem ordnungsgemäss zugelassenen Auto die Grenze überquerst und dabei es selber steuerst, ist es nicht im zolltechnischen Sinne "eingeführt". 

 

Das ist nicht ganz richtig: Dies gilt nämlich nur dann, wenn Du diese Überquerung der Grenze an einem offiziellen Grenzübergang vornimmst - ganz egal, ob dieser besetzt ist, oder nicht. 

 

Man kann zwar zu Fuss, nicht aber mit dem Auto die Grenze an einem beliebigen Ort überqueren. Wenn Du über einen Waldweg oder querfeldein fährst, dann gilt (übrigens auf beiden Seiten der Grenze so weit ich weiss) die Vermutung, dass Du den Wagen wiederrechtlich eingeführt hast, um ihn in Verkehr zu bringen - selbst wenn das gerade in der Richtung Schweiz->Deutschland ziemlich offensichtlicher Unsinn ist, weil bei euch die Preise für Occasionen ja deutlich höher sind, als bei uns. Es gibt (leider) schon Urteile, die das bestätigen.

 

In so fern ist die Situation bei Autos sehr ähnlich der Situation bei Flugzeugen: Man muss einen offiziellen Grenzübertrittspunkt wählen. Ob dort dann auch tatsächlich ein Zöllner steht, ist dagegen egal: Die Behörden mussten nur die Möglichkeit haben, zu überprüfen.

 

Florian

 

P.S.: Nebenbei bemerkt: Es gibt auch für Autos überraschend wenige Grenzübergänge. Das sind keine "hunderte", wie oben mal beschrieben. 

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Im Unterschied zu den Aussengrenzen, die grundsätzlich nur an den eingerichteten Grenzübergangsstellen überschritten werden dürfen (Artikel 5), dürfen die Schengen-Binnengrenzen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Person, an jeder beliebigen Stelle überschritten werden (Artikel 22).

 

Geregelt in Verordnung 399/2016 (Schengener Grenzkodex) der EU, gültig ab 12. April 2016. Dabei hat die EU darauf verzichtet auch den Grenzübertritt mit Flugzeugen in diese Regelung einzuschliessen.

 

In Anbetracht, dass der Thread auf der "Abschaffung des Zolls auf französischen Flugplätzen" eröffnet worden ist, vertiefe ich die Problematik des landseitigen Grenzübertrittes nicht weiter.

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Wie wäre folgender Vorschlag?

Verfahren für einen Nicht-Zoll-Flugplatz. Auf dem Flugplan wird "custom: nothing to declare" bei den Remarks eingetragen. Dies wird dann automatisch der Zollbehörde übermittelt. Diese entscheidet, dies zu überprüfen oder nicht zu überprüfen. Das könnte durch einen Zöllner, Polizisten oder einen "vereidigten" Flugplatzangestellten oder durch eine andere lokale Amtsperson geschehen.

Es ist mir schon klar, dass eine solche Kontrolle nur durch einen vollausgebildeten Zollbeamten durchgeführt werden kann. Aber die Hilfszöllner könnten ja bei Verdacht einen echten kommen lassen oder den Piloten anweisen, entweder auf dem nächsten Zoll-Flugplatz

zu landen oder das Land wieder verlassen.

Utopien?

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Wie wäre folgender Vorschlag?

Verfahren für einen Nicht-Zoll-Flugplatz. Auf dem Flugplan wird "custom: nothing to declare" bei den Remarks eingetragen.

Genau so etwas meine ich. Von mir aus kann dann da auch gleich noch ein Feld hin "custom: required", worauf die Zöllner wissen, dass sie antraben müssen. Sollte doch insbesondere bei elektronischer Flugplanaufgabe heutzutage realisierbar sein?

Bearbeitet von Lubeja
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Im Unterschied zu den Aussengrenzen, die grundsätzlich nur an den eingerichteten Grenzübergangsstellen überschritten werden dürfen (Artikel 5), dürfen die Schengen-Binnengrenzen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Person, an jeder beliebigen Stelle überschritten werden (Artikel 22).

 

Schengen hat leider nichts mit Zoll zu tun! Das Du als Person die Grenze an jeder beliebigen Stelle die Grenze überqueren kannst, habe ja auch ich oben geschrieben.

 

Hier geht es aber um das Flugzeug, bzw. das Auto - und diese dürfen beide nur an benannten Zollübergangsstellen die Grenze übertreten. 

 

Eine interessante Frage ist in der Tat, ob ein Fallschirmspringer in Frankreich aus einem in der Schweiz gestarteten Flugzeug springen darf - ich würde sagen: Ja!

 

Florian

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Wie wäre folgender Vorschlag?

Verfahren für einen Nicht-Zoll-Flugplatz. Auf dem Flugplan wird "custom: nothing to declare" bei den Remarks eingetragen. Dies wird dann automatisch der Zollbehörde übermittelt. Diese entscheidet, dies zu überprüfen oder nicht zu überprüfen. Das könnte durch einen Zöllner, Polizisten oder einen "vereidigten" Flugplatzangestellten oder durch eine andere lokale Amtsperson geschehen.

Es ist mir schon klar, dass eine solche Kontrolle nur durch einen vollausgebildeten Zollbeamten durchgeführt werden kann. Aber die Hilfszöllner könnten ja bei Verdacht einen echten kommen lassen oder den Piloten anweisen, entweder auf dem nächsten Zoll-Flugplatz

zu landen oder das Land wieder verlassen.

Utopien?

Utopisch nicht - aber halt relativ teuer! Und ich bin mir nicht sicher, ob wir Piloten tatsächlich die damit verbundenen Kosten zahlen wollen...

 

Es ist ja kein Zufall, dass wir das gerade am Beispiel Frankreich diskutieren: Gerade in einem großen Flächenland ist es halt aufwändig, für ein paar mögliche Einflüge mit GA-Flugzeugen flächendeckend eine Zoll-Infrastruktur vorzuhalten. Manche Flugplätze in Frankreich sind halt hunderte Kilometer von der nächsten (Zoll-)Aussengrenze entfernt. 

 

Zu entscheiden, ob bei einer bestimmten Einfuhr eines Flugzeugs in das Zollgebiet eine Zollschuld entsteht oder nicht, ist nicht ganz einfach - ein angelernter Flughafenmitarbeiter kann da leicht mal Fehler machen (die uns dann schnell mal einen 5-stelligen Betrag kosten können).Und um das Argument gleich zu entkräften: Klar wäre es uns am liebsten, wenn so ein Unsinn wie Zoll für Flugzeuge gar nicht diskutiert würde - dazu müsste die Schweiz aber der Zollunion beitreten. Zwischen Deutschland und Frankreich ist das gar kein Thema...

 

Andererseits die Anfahrt eines Zöllners aus 300km Entfernung zu bezahlen, ist auch teuer - und es wäre in der Tat schwer erklärbar, warum die Allgemeinheit und nicht der einzelne Pilot diese Kosten tragen soll. 

 

Eine Serviceorientierte (Zoll-)Behörde würde aber in der Tat anbieten, dass die Zöllner gegen Kostenübernahme zu jedem beliebigen Landeplatz kommen - dann könnte der Pilot auswählen, ob er kostenlos an einem Zollflugplatz oder kostenpflichtig an einem anderen Flugplatz abgefertigt wird.

 

Florian

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Wie wäre folgender Vorschlag?

(...)

Utopien?

Utopien wahrscheinlich in Mitteleuropa. In Norwegen (Seite 4/52) funktioniert das auch in der Praxis gut. Kurz zusammengefasst:

 

-Privatflüge mit MTOW<=5700kg und max 10 PAX dürfen auch Plätze ohne Zolldienste benutzen

-Flugplan muss spätestens 4 Std vor Grenzüberflug beim Zoll sein

-Nach der Ankunft den Zielflugplatz/Bis zum Abflug müssen alle Waren und Personen im/beim Flz beiben

-Verlassen des Flz frühestens bei geplanter Ankunftszeit/Ablfug frühestens bei geplanter Abflugszeit

-Keine zu verzollenden Waren etc.

 

EDIT: Kosten: 0 €

Bearbeitet von ArminZ
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Utopien wahrscheinlich in Mitteleuropa. In Norwegen (Seite 4/52) funktioniert das auch in der Praxis gut. Kurz zusammengefasst:

 

Norwegen ist Mitglied im EWR - auf Grund der Lage von Norwegen und typischerweise eher begrenzten Reichweite von Flugzeugen unter 5,7t MTOW kann praktisch nur bei solchen aus Russland der Zoll relevant sein - und der Verkehr ist ziemlich selten.

 

Florian 

Bearbeitet von Chipart
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Eine physische Präsenz des Zolls überall und zu jeder Zeit ist gar nicht nötig, es reicht aus, wenn Stichproben gemacht werden. Das System mit der (kostenlosen) selbstgeschriebenen Email an den französischen Zoll ist besser als die gebührenpflichtige Meldung wie sie in der Schweiz über den Flugplatzchef läuft. Allerdings ist die Vorlaufzeit von 24h inakzeptabel, da sind die 1 bzw. 2 Stunden in der Schweiz flexibler.

 

Warum soll der Pilot die Kosten der Zollkontrolle übernehmen? Der Staat will durch den Zoll seine Wirtschaft schützen und bei Importen Einnahmen abpressen. Von diesen Massnahmen profitiert letztlich die einheimische Bevölkerung, während sie gleichzeitig in ihrer Mobilität behindert wird. Daher sollte diese Allgemeinheit auch für die Zollkosten aufkommen. Mal ganz abgesehen davon, dass Zollkontrollen von Sportflugzeugen unter 1 Tonne MTOW aufgrund ihrer extrem beschränkten Zuladung ähnlich unverhältnismässig sind wie die Kontrolle von Rad- oder Motorradfahrern.

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