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Importieren wenn nicht CH-stationiert


Zorg

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 Im hier diskutierten Fall ist es sogar noch einfacher, weil de lege gar keine Doppelbesteuerung existiert: Es steht dem Halter ja frei, sich bei der zollrechtlichen Einfuhr des Flugzeuges in die Schweiz die französische MwSt. zurückerstatten zu lassen. Er verzichtet nur aus (durchaus verständlichen) praktischen Gründen darauf, dies zu tun.

 

Wie soll das funktionieren? Wenn ich von privat ein gebrauchtes Fliegerle (oder Auto oder...) kaufe, dann bekomme ich die MwSt. retour bei der Ausfuhr? Waere mir vollkommen neu.

 

 

Chris

Bearbeitet von Pioneer300
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Hier wird m.e. M. nach etwas verwechselt:

* Warenverkehr

* Einfuhr eines persönlichen Gebrauchsgegenstands bei Einreise.

..und vielleicht als unterkategorie:

* Verzollunsbedingungen für das eigene , für den Einfuhrvorgang verwendete, in einem ((aus Sicht des Einreiselands) fremden Staat stetig immatrikulierten Transportmittels - bei einer befristeten Aufenthaltszeit resp Durchreisezeit.

 

Wenn ich von Frankreich nach Ungarn fliege mit meiner eigenen PA28 mit Restwert von etw 30kEUR, dann könnte also die CH (Basel, Zwischenldg und Zusteigen eines PAX), sowie Siofok (HU) je die Zollabgabe verlangen??? So ein Unsinn!!

Wenn ich mit dem P. CAYENNE

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..sorry.. das Genau gleiche mache, kommt noemand auf solche Ideen in den Zollämtern, auch nicht, wenn ich mehr als 12x einreise , oder wenn ich die ganze Sommerzeit im Zielland verbleibe!

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Wenn ich von privat ein gebrauchtes Fliegerle (oder Auto oder...) kaufe, dann bekomme ich die MwSt. retour bei der Ausfuhr? Waere mir vollkommen neu.

Natürlich nicht - oder schon auch - je nachdem, wie Du es sehen willst:

 

Wenn Du privat ein gebrauchtes Flugzeug kaufst, dann zahlst Du in Frankreich keine MwSt. Also genau 0 EUR. Diese 0 EUR bekommst Du bei der Ausfuhr in die Schweiz natürlich auch zurück!

 

Eine Doppelbesteuerung (und darum geht es hier) kann bei einem Gebrauchtkauf von privat innerhalb der EU deswegen auf keinen Fall auftreten - ganz egal, wie Du es siehst.

 

Florian

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 Eine Doppelbesteuerung (und darum geht es hier) kann bei einem Gebrauchtkauf von privat innerhalb der EU deswegen auf keinen Fall auftreten - ganz egal, wie Du es siehst.

 

Sehe ich nicht so.

Wenn ich die Kiste gebraucht kaufe, zahle ich die Mehrwertsteuer auf den Restwert eines Flugzeuges, fuer das die Steuer ja bereits entrichtet wurde, auch wenn diese nicht extra ausgewiesen wird. Und anschliessend zahle ich nochmal bei Einfuhr in die Schweiz.Das ist meiner Meinung nach unverhaeltnismaessig, es wird 2 mal dasselbe Produkt versteuert.

Korrekt waere, wenn ich bei der Ausreise aus z.B. D die Mehrwertsteuer vom Restwert erstattet bekaeme und dann eben in der Schweiz neu versteuere.

 

 

Chris

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Wenn ich die Kiste gebraucht kaufe, zahle ich die Mehrwertsteuer auf den Restwert eines Flugzeuges, fuer das die Steuer ja bereits entrichtet wurde, auch wenn diese nicht extra ausgewiesen wird.

Der Grund, warum bei einem Privatkauf keine MwSt ausgewiesen wird ist schlicht, dass bei so einem Kauf keine MwSt anfällt. Das Finanzamt bekommt bei so einem Geschäft keinen Cent - folglich gibt es auch nix, was das FA Dir zurück erstatten könnte. Du zahlst eben gerade keine MwSt auf den Restwert.

 

Jetzt könntest Du natürlich mutmassen dass ja irgendwann irgendwo vielleicht irgendjemand mal MwSt für den Kauf dieses Flugzeuges vom Hersteller bezahlt hat. Kann sein - muss aber nicht. Da Privatpersonen in der Zollunion (zum Glück) nicht verpflichtet sind, eine MwSt-Bilanz zu führen wird es Dir kaum gelingen, das nachzuhalten.

 

Wenn Du das übrigens schon als unzulässige Doppelbesteuerung ansiehst, dann kannst Du das bei viel einfacheren Fallgruppen einklagen und brauchst überhaupt nicht in das komplexe grenzüberschreitende Zoll- und Steuerrecht einzusteigen. Diese Art der aus Deiner Sicht Doppelbesteuerung tritt schon innerhalb eines Landes (zumindest in der Zollunion; ob das auch in der Schweiz so ist kann ich nicht sagen) jedesmal dann auf, wenn Du einen Gebrauchtwagen bei einem Händler kaufst:

Wenn der Händler das Auto gebraucht von einem privaten Besitzer kauft, zahlt dieser darauf keine MwSt, der Händler kann also auch keine Vorsteuer abziehen - und das obwohl dieser private Besitzer (bzw. sein Verkäufer) sicher MwSt. entrichtet hat, als er das Auto als Neuwagen kaufte.

Kaufst Du diese Occasion nun beim Händler, dann zahlt dieser natürlich MwSt - und schon hast Du Deine "Doppelbesteuerung".

 

Viel Spass beim dagegen klagen - ist viel einfacher, weil zumindest unstrittig ist, welches Land rechtlich zuständig ist ...

 

Florian

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Florian

 

 

Fiktiver Vorsteuerabzug gemäss Art. 28 Abs. 3 MWSTG

 

Bezieht eine steuerpflichtige Person einen gebrauchten individualisierbaren beweglichen Gegenstand ohne MWST-Belastung für die Lieferung an einen Abnehmer im Inland, so darf sie einen fiktiven Vorsteuerabzug vornehmen.
 

 

dies gilt in der Schweiz.

Bearbeitet von Heinz Richner
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dies war übrigens nicht von Anfang an so, wurde in einer MwSt.-Revision mal geändert und entspricht nun eher einem gerechteren Marktverhalten.

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