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  1. Die Briten entflechten ihre Reglemente betreffend EASA. Nun, das betrifft natürlich nicht unsere EASA - basierten LAPL und PPL. Aber es ist u.U. sinnvoll, einen Überblick zu erhalten. Quellen: CAA(CAP3155), websites v. Lyonhouse, FLYER Club Neu dürfen Stunden auf 3-achsige Microlights (UL/ULM) an die PPL-Ausbildungszeit und das Type-Endorsement angerechnet werden Die Lizenz LAPL(A) wird nicht mehr ausgebildet oder ausgestellt. Als Ersatz werden nationale Lizenzen erteilt "NPPL(A)" sowie die EASA-"Voll"-Lizenz nach FCL PPL(A). Eine Ausnahme bildet die Heli-Lizenz: da wird die bisher ausgestellte LPPL(H) weiterhin ausgestellt- und somit verbleibt auch das Ausbildungsangebot dazu in GB erhalten. Die neue, nationale NPPL(A)-CAP ist noch in Arbeit und soll demnächst veröffentlicht werden. Die Anforderungen (profisorisch) Minimum 32h, davon mind. 10h solo* ein Attest eines Arztes reich für die Erstausstellung Theorie: wahlweise jene für NPPL Microlight oder jene für NPPL Airplane Falls ein NPPL-Inhaber die Microlight- Theorie machte, muss er 5 zukünftige "Überbrückungsprüfungen" erfolgreich absolvieren, wenn er aufsteigen will Die bisherigen brit. Klassenbezeichnungen SSEA (simple single engine Aeroplane) wird EASA-like durch SEP ersetzt, mit 2t Limit. Wer also eine britische NPPL(A) erlangt, darf ohne weitere Berechtigung auch Microlights fliegen. Da NPPL als auch LAPL(H) nationale Lizenzen sind , gelten diese nicht für ausländische Flüge. (solange ein/ mehrere Staaten die Lizenzen nicht explizit anerkennt) Ausserdem ist auch für deren Inhaber der Status des (vereinfachten) Arztatests der Briten zu klären, bevor man einen Auslandflug plant. Zur von der CAA ausgestellten ICAO / EASA-konformen FCL PPL(A) erwähnen sie: min. 40h als Pilot auf Flugzeugen. Davon müssen 10h solo* und mindestens 1 qualifizierter Navigationsflug sein. Weitere h auf 3-Achs-Microlights können angerechnet werden. Dies gilt jedoch nicht für die notwendige Solo-Zeit. Die Ausbildung wird zusätzlich enthalten: Triebwerksausfall sowie Teilausfall Einsatz von VFR-Moving-Map Geräte Verlängerung der Klassenberechtigung: - FCL-PPL, NPPL(A): von den 12h dürfen 6h auf 3-Achs Microlight geflogen werden. - Die bisherigen LAPL(A) Inhaber werden bis 2026 auf dieses Gültigkeitssystem umgestellt Refresher Die Details werden noch geklärt. Kunstflug Ab sofort ist für alle neu ausgestellten Lizenzen eine Kunstflugberechtigung zu erlangen. *) unter Aufsicht eines Fluglehrers Cosy
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