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mit dem UL in die Schweiz einfliegen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nachdem das Echo an der AERO Friedrichshafen bezüglich der Regelung

 

- mit dem UL in die Schweiz einfliegen-

 

eine riesige Unsicherheit bei vielen verursacht hat, nachfolgend die wichtigsten Punkte, welche wir im Austausch mit dem BAZL erhalten haben:

 

image.thumb.jpg.9f985d0ef3b9521dbfdf590833aecc8b.jpg


Nachfolgend die unter dem QR-Code verlinkten Dokumente:


Sonderbewilligung

 

CH-UL-Lizenbeantragung

 

Für weitere Hinweise betreffend der Thematik sind wir dankbar.

 

Gruss Lukas

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Geschrieben (bearbeitet)

Falls ich alles richtig vestehe, bezüglich Einflug von im Ausland zugelassenen ULs + Pilot mit Wohnsitz im Ausland: alles wie seit 2022.

-Voraussetzung: UL muss auf der Liste der in der Schweiz 'akzeptierten'  Ultraleichtflugzeuge sein.

-Sonderbewilligung (kostenpflichtig) nötig, erhältlich für eine Dauer von max 2 Monate (von Ausnahmen für bestehende Jahresregelungen mal abgesehen).

Etwas Verwirrung bringt

Quote

Eine Einflug- resp. Sonderbewilligung für die Benützung des schweizerischen Luftraums ist nicht erforderlich für im europäischen Wirtschaftsraum registrierte Luftfahrzeuge, die eine Fluggenehmigung (Permit to Fly) mit folgender Formulierung mit sich führen: «Diese Fluggenehmigung ist gemäss Verordnung (EU) 2018/1139 Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe (b) ausgestellt und bescheinigt, dass das Luftfahrzeug im Rahmen der nachstehenden Flugzwecke und unter den nachstehenden Bedingungen gefahrlos fliegen kann; sie gilt in allen Mitgliedstaaten».

Wahrscheinlich für ULs nicht relevant, es lohnt sich aber trotzdem einen Blick auf den Permit to Fly zu werfen, ob da ein ähnlicher Satz auftaucht.
 

Bearbeitet von ArminZ
Geschrieben

Die beste mir bekannte europaweite Übesicht über länderspezifische Einflugbewilligungen etc. für ULs gibts unter emf.aero (Stichwort MLA Flying in Europe). Ist nicht jederzeit absolut up-to-date, aber erleichtert definitiv die eigenen Abklärungen.

  • ueberflieger90 hat Thema angepinnt
Geschrieben

Nachdem auch auf der diesjährigen Aero das Thema weiterhin auf reges Interesse stiess, obenstehend nochmals die Links zum Thema mit dem Einflugprozedere betreffend UL in der Schweiz fliegen

Geschrieben (bearbeitet)
On 4/20/2024 at 2:49 PM, Dierk said:

Kostet offenbar 260 CHF 

.. für eine Dauer von 8 oder mehr Tagen.
Für Besuche mit einer Dauer von max 7 Tagen kostet das Ganze 175 CHF

Bearbeitet von ArminZ
  • 1 Jahr später...
Geschrieben (bearbeitet)

Ein alter Thread, aber es lohnt sich offenbar hier einen nützlichen Link zu deponieren:

Es gibt eine europäische Vereinigung, welche durch Interessensverbände im Bereich der nicht EASA- Flugzeuge / Sportfliegerei aktiv sind: efleva.eu 

 

Die haben hier eine Liste erstellt mit Ein- und Überflugregeln in Europa für Annex 1 Fluggeräte*.

 

Liste 

 

Dokumentsammlung

 

*) Die EU- Verordnung Regulation (EU) 2018/1139 enthält im sog. Annex I eine Liste der betroffenen Kategorien / Klassen(der aus dem ehemaligen Annex II der ICAO stammt- bevor es EASA gab).

 

Das sind u.A.:

- Experimentalflugzeuge / Helis / Segelflugzeuge / Ballone

- historische Flugzeuge

- Flugzeuge mit verwaistem Type Holder

- ehemalige Mil-Flugzeuge 

- UL, ULM, Microlight- Flugzeuge

- Gyrocopter

- Versuchsflugzeuge und Prototypen (auch industrielle)

..

cosy

Bearbeitet von cosy
Geschrieben (bearbeitet)

EMF (European Microlight Federation, erscheint im Dokument) veröffentlicht und pflegt eine UL-spezifische Liste (inkl. Kontaktdetails etc.).
Link hier ,die Liste öffnet wenn man aufs Bild ("MLA Flying in Europe") klickt.

Bearbeitet von ArminZ

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