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Geschrieben

Hallo zusammen

Im Drohnen FAQ des BAZL's (https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open1/faq.html) steht wörtlich:
Wer seine Drohne in der offenen Kategorie fliegt, darf eine Maximalhöhe von 120 m über Grund nicht überschreiten. Gemessen wird dieser Abstand von der Erdoberfläche aus: Findet der Drohnenbetrieb über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen statt, ist die Drohne in einem Abstand von maximal 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche zu halten. Der nächstgelegene Punkt auf der Erdoberfläche bemisst sich anhand des rechten Winkels zur Erdoberfläche.

 

Dazu wird folgendes Bild gezeigt, woraus klar ersichtlich ist, dass sich die Drohne durchaus mehr als 120m AGL befinden kann

(die beiden diagonalen Pfeile reichen nicht bis auf den Boden, wenn sie so rotiert werden, dass diese senkrecht auf den Boden zeigen).

spacer.png
 

Meine Frage ist nun folgende:
Was ist, wenn ich meine Drohne in einem horizontalen Abstand von 120m zu einer sich senkrecht erhebenden Felswand fliege, allerdings 800m AGL. Dann ist der Abstand zum nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche ja 120m - und ich bin entsprechend legal unterwegs oder?

 

Ich habe diese Frage Chat-GPT gestellt, welcher das bestätigt:
https://chatgpt.com/share/686fdd38-7b54-800e-aaba-624e67df8f60

Tatsächlich habe ich aber dennoch so mein Zweifel ob das wirklich stimmt - allerdings zeigt die Zeichnung des BAZL selbst, dass die tatsächliche Höhe AGL in hügeligem Gelände höher als 120m sein kann. Der Grund, weshalb ich dies frage, ist, weil ich mit meiner Drohne gerne Aufnahmen von Klettersteigen machen möchte und da bin ich natürlich schnell in einer Höhe von 800m AGL und höher (aber eben gleichzeitig weniger als 120m lateral vom vertikalen Gelände entfernt).


Beste Grüsse
Samuel

 

 

Geschrieben

Frag doch direkt beim BAZL nach, die geben Dir gerne Auskunft ( und nein, die beissen nicht)🤗.

 

Tomi

 

Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Artikel 4

Die UAS-Betriebskategorie „offen“

(1)   Die Betriebskategorie eines UAS gilt nur dann als „offen“, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

a)

Das UAS fällt unter eine der in der Delegierten Verordnung (EU) 2019/945 genannten Klassen, ist privat hergestellt oder erfüllt die in Artikel 20 genannten Bedingungen;

b)

Das unbemannte Luftfahrzeug hat eine höchstzulässige Startmasse von weniger als 25 kg.

c)

Der Fernpilot sorgt dafür, dass das unbemannte Luftfahrzeug in einer sicheren Entfernung von Menschen gehalten und nicht über Menschenansammlungen geflogen wird.

d)

Der Fernpilot hält das unbemannte Luftfahrzeug zu jedem Zeitpunkt in VLOS-Betrieb, es sei denn, es fliegt im Follow-me-Modus oder es wird ein Beobachter nach Teil A des Anhangs hinzugezogen.

e)

Während des Flugs wird das unbemannte Luftfahrzeug entsprechend Teil A des Anhangs in einem Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche gehalten, sofern es nicht ein Hindernis überfliegt.

f)

Während des Flugs führt das unbemannte Luftfahrzeug keine gefährlichen Güter mit oder wirft Material ab.

(2)   Der UAS-Betrieb in der „offenen“ Kategorie ist nach den Anforderungen in Teil A des Anhangs in drei Unterkategorien eingeteilt.

 

und Anhang A: 

 

Zitat

ANHANG

UAS-BETRIEB IN DEN KATEGORIEN „OFFEN“ UND „SPEZIELL“

TEIL A

UAS-BETRIEB IN DER KATEGORIE „OFFEN“

UAS.OPEN.010 Allgemeine Bestimmungen

(1)

Der UAS-Betrieb in der Kategorie „offen“ ist abhängig von den Betriebsbeschränkungen, den Anforderungen an den Fernpiloten und die technischen Anforderungen an das UAS in die drei Unterkategorien A1, A2 und A3 unterteilt.

(2)

Beginnt bei einem UAS-Betrieb der Flug des unbemannten Luftfahrzeugs von einer natürlichen Erhebung im Gelände oder über einem Gelände mit natürlichen Erhebungen, ist das unbemannte Luftfahrzeug in einem Abstand von 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche zu halten. Die Messung des Abstands ist an die geografischen Merkmale des Geländes, wie Ebenen, Hügel oder Berge, anzupassen.

(3)

Fliegt ein unbemanntes Luftfahrzeug in einem horizontalen Abstand von 50 m zu einem künstlichen Hindernis, das höher als 105 m ist, kann die höchstzulässige Höhe des UAS-Betriebs auf Antrag der für das Hindernis zuständigen Stelle um bis zu 15 m über der Höhe des Hindernisses erhöht werden.

(4)

Abweichend von Nummer 2 können unbemannte Segelflugzeuge mit einer MTOM, einschließlich Nutzlast, von weniger als 10 kg in einem Abstand von über 120 m vom nächstgelegenen Punkt auf der Erdoberfläche geflogen werden, sofern das unbemannte Segelflugzeug zu keiner Zeit in einer Höhe von über 120 m über dem Fernpiloten geflogen wird.

Die Regelung scheint klar... an einer Bergflanke entlangfliegen, ja (auch senkrecht), aber nicht weiter als 120 m seitlich vom Berg weg (in Bezug zum nächstgelegenen Punkt). 

 

Quelle: L_2019152DE.01004501.xml

 

Das Problem hier ist, diesen Abstand nachvollziehbar zu messen bzw. zu schätzen.

Bearbeitet von Dierk
HP. Rutschmann
Geschrieben (bearbeitet)

Meiner Meinung nach stimmt alles bisher Geschriebene:

  • BAZL fragen: Helfen freundlich und natürlich kompetent, allerdings nicht innert Minuten. Macht aber nix. 🙃
  • Abstand entlang der Felswand max 120m ist imho ebenfalls richtig. Als Hilfsmittel zur Abstandsschätzung hilft es, wenn Du den Öffnungswinkel deiner Drohnenkamera kennst.
    Mit der Abschätzung der dargestellten Breite (oder Höhe) des gezeigten Ausschnitts kannst Du die Distanz berechnen (Stichwort: 2 x tangens 😄)
  • Daneben gibt's aber noch das limitierende Element VLOS (genauer: ALOS "Attitude line of sight", da ja bekanntlich die Fluglage zu erkennen sein soll, also nicht nur ein Pünktli als meine Drohne zu identifizieren... )
    Gemäss https://copteruni.com/vlos_distance/ gibt's dafür die Formel ALOS [m] = 327 x CD [m] + 20m, worin CD die "Characteristic dimension" ist, die wiederum bei den üblichen Quadrocoptern die Distanz über die Diagonale mit ausgestreckten Rotorblättern ist.
    Bei der Mini2 mit einer CD von rund 0.34m ergeben sich daraus rund 131m, bei der M3 mit der CD von knapp 0.6m auch nur 216m, die M30 kommt mit der CD von 1.04m immerhin auf 360m.

LG

HP.

Bearbeitet von HP. Rutschmann

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