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SEP revalidation EASA und loggen von Flugstunden


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Geschrieben (bearbeitet)

Hoi Zäme

 

Ich hätte ein paar Fragen, bei denen ich mir unsicher bin – insbesondere in Bezug auf die Auslegung der gesetzlichen Grundlagen. Ich habe bereits mehrere Fluglehrer dazu befragt, jedoch zum Teil widersprüchliche Informationen erhalten. Auch die Angaben im Internet sind nicht immer einheitlich oder stammen aus älteren Quellen, sodass ich mir nicht sicher bin, ob sie noch aktuell sind. Deshalb hoffe ich, dass ihr mir etwas Klarheit verschaffen könnt.

1. Logging von PIC-Zeit bei Flügen mit Fluglehrer

Konkret geht es um das Loggen von PIC Stunden wenn ich mit einem Fluglehrer unterwegs bin – z. B. im Rahmen eines Auffrischungsflugs zur Erneuerung des SEP-Class Ratings oder einfach, weil ich zwischendurch mal eine Stunde mit Fluglehrer fliegen möchte, um mein Können überprüfen zu lassen (trotz gültiger Berechtigungen meinerseits - zb flug an einen kontrollierten flugplatz den ich mangels übung gerne jemand dabei habe).

 

In dieser Quelle vom dLogbook (https://dlog.bazl.admin.ch/academy/glossary/pic-time) steht dazu:

Quote

Be careful with refresher trainings: Dual time instead of PIC time! Even if you are already an experienced pilot and have held your licence for many years, you are considered a student again when attending a refresher training, training flight, or similar instruction with an instructor. For example, the biennial refresher training to revalidate the SEP (land) class rating under PPL(A) must be recorded as Dual time in your flight log.

 

Das klingt recht eindeutig. Dennoch haben mir einige Fluglehrer ziemlich selbstbewusst versichert, dass solche Flüge für den Piloten als pic-zeit zählen würden (und wiederum andere haben das gegenteil behauptet).

Die gleiche Seite verweist auf dieses Dokument:
https://www.bazl.admin.ch/dam/bazl/de/dokumente/Personal/gm-info_personal/gm-info_loft.pdf.download.pdf/FOCA_GM_INFO_-_Logging_of_Flight_Time.pdf
Dort steht, dass Skill Test, AoC und Proficiency Checks sowohl vom Examiner als auch vom Piloten als PIC geloggt werden dürfen.

Wer darf also welche Flugzeit in welchem Fall loggen? Gibt es da evtl auch noch länderspezifische Unterschiede? 

Warum exisiteren hier so viele verschiedenen versionen?

2. Fragen zur SEP-Revalidierung

Da ich den Prozess erst einmal durchlaufen habe, bin ich mir bei folgenden Punkten noch unsicher:

  1. Zeitpunkt der Flugstunde:
    Darf der einstündige Flug mit Fluglehrer irgendwann im zweiten Gültigkeitsjahr erfolgen – auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle zwölf Stunden, Starts und Landungen absolviert habe?

  2. Unterbrechung des Flugs:
    Darf dieser 1-Stündige Flug durch einen Zwischenstopp auf einem anderen Flugplatz unterbrochen werden? Muss der FI einem bestimmtem Schema/Übung folgen?

  3. Flugzeugtyp:
    Darf der Flug auch im Rahmen einer Umschulung oder auf einem Typ erfolgen, für den ich keine gültige Berechtigung habe (z. B. Elektroflugzeug, Gletscherlandung etc.)?

  4. Durchführung im Ausland:
    Ich würde den Flug gerne im grenznahen Ausland absolvieren.
    Was ist dabei zu beachten? 
    Reicht das ausgefüllte Formular (https://www.bazl.admin.ch/dam/bazl/it/dokumente/Personal/sbfp/formulare/60.521.pdf.download.pdf/SEP TMG revalidation EASA.pdf) und das Flugbuch – oder braucht es weitere Unterlagen? Welche voraussetzungen muss der FI im ausland besitzen?

  5. Frist zur Einreichung:
    Wann muss das Formular samt Flugbuch spätestens beim BAZL eingereicht sein?
    Reicht es, wenn es am letzten Tag der Gültigkeit eintrifft – oder ist auch eine spätere Einreichung möglich, sofern ich in der Zwischenzeit nicht fliege und die voraussetzungen davor erfüllt habe?
    Darf man es auch schon ein halbes Jahr vor ablauf einsenden?

  6. Language Proficiency:
    Ich habe aktuell Level 4, (das höchste was möglich war bei den experten, da ich es direkt an der funkprüfung gemacht habe und die experten nur für level 4 zugelassen waren)
    Falls ich nun ein separates Level-6-Assessment absolvieren würde – kann ich das einfach bei der SEP verlängerung mit einreichen und wird es dann automatisch übernommen?

    Ich danke euch schon im vorraus für eure mühe mir diese Fragen zu beantworten 🙂

  7.  

Liebe Grüsse

Sam

Bearbeitet von acclaim
FalconJockey
Geschrieben

Hallo Samuel,

 

wegen der PIC-Zeit kann ich Dir keine verbindliche Antwort geben.

 

Bezüglich Skill Test im EASA-Ausland kann ich Dir aber sagen, dass der Examiner vorab online Kontakt mit dem BAZL aufnehmen und den Prüfungsflug anmelden muss. Erst wenn das BAZL seine Unterlagen geprüft hat, wird der Skill Test freigegeben. So war es zumindest bei meinen letzten Skill Tests in Deutschland mit einem Examiner hier.

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo Sam,

 

Teilantworten auf deine Fragen:

 

PIC-time: Wenn Du mit Fluglehrer unterwegs bist, zB Auffrischungsflug / Trainingsflug, dann ist es für dich „Dual“, nicht „PIC“. Kurzum: Der Fluglehrer ist während dieser Flüge „in Command“. Also im Grunde so, wie es bei dLogbook und auch im BAZL-Dokument aufgeführt ist.

 

Übungsflug im Ausland: Dies ist kein Problem. Du musst das BAZL-Verlängerungsfomular vom Fluglehrer unterschreiben lassen (oder machst es Digital via Capzlog / dLogbook). Dann musst du noch die Kopie von Lizenz & Medical des Lehrers kopieren und ans BAZL mitschicken. 

Achtung: Wir reden hier nicht von der Erneuerung einer abgelaufenen SEP, sondern von der Verlängerung einer noch gültigen Klassenberechtigung! 

 

Den Übungsflug kannst Du innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Klassenberechtigung machen, natürlich auch bereits, falls Dir für die Verlängerung noch Flugstunden fehlen.

 

Bis dato ist in den EASA-Regeln nicht explizit definiert ob der Übungsflug in einem Flug sein muss oder aufgesplittet werden kann, zB Hin- und Rückflug. Es muss gemäss Unterlagen eben mindestens 1h Training sein. Es sollte halt entsprechend im Flugbuch dokumentiert und bestätigt sein.

 

Neues Muster fliegen: Der Übungsflug für die Verlängerung der SEP muss auf einem SEP-Flugzeug stattfinden. Keine Ahnung, ob Elektroflugzeuge ebenfalls SEP sind oder nicht (ich glaube dass sie der SEP gleichgestellt wurden, aber ich weiss es nicht definitiv).

 

Frist zur Einreichung: Sobald Du die Verlängerungsvorausetzungen erfüllt hast, kannst Du den Antrag einreichen. Dies kann demzufolge beispielsweise 11 Monate vor Ablauf der Klassenberechtigung sein, wenn Du im 12. Monat vor Ablauf alles erledigt hast.  Der neue Ablauftermin bleibt beim üblichen Rythmus, zB Du hast am 31.3.25 alles erledigt, deine SEP läuft am 30.11.25 aus = neue Fälligkeit am 30.11.27

Und der Antrag muss innerhalb der Gültigkeit der SEP beim BAZL eintrudeln, weil es danach keine Revalidierung mehr ist sondern einer Erneuerung = Flug mit Examiner notwendig.

 

LP6: Sobald bestanden, Bestätigung ans BAZL. Das hat an sich nicht wirklich etwas mit der SEP-Verlängerung zu tun.

 

Gruss,

 

Marcel

 

 

 

Bearbeitet von MikeWhiskey
FalconJockey
Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb MikeWhiskey:

Übungsflug im Ausland: Dies ist kein Problem. Du musst das BAZL-Verlängerungsfomular vom Fluglehrer unterschreiben lassen (oder machst es Digital via Capzlog / dLogbook). Dann musst du noch die Kopie von Lizenz & Medical des Lehrers kopieren und ans BAZL mitschicken. 

Achtung: Wir reden hier nicht von der Erneuerung einer abgelaufenen SEP, sondern von der Verlängerung einer noch gültigen Klassenberechtigung!

Hier noch beachten, dass die im Formular eingetragenen Stunden/Landungen von einem schweizerischen Flughafen oder schweizerischen Examiner bestätigt und unterschrieben werden müssen! Dies entfällt bei Nutzung des offiziellen Capzlog/dLogbook. Wer dies nicht nutzt und keinen unmittelbaren Zugriff auf einen schweizerischen Flughafen/Examiner hat, kann die relevanten Logbuchseiten zusammen mit dem Revalidation Formular ans BAZL schicken. Gegen eine Gebühr von 25 CHF werden die Logbuchseiten "ausnahmsweise" manuell geprüft. Ich habe das im Juni so gemacht. Die neue Lizenz hatte ich innerhalb weniger Tage im Postfach in Deutschland.

Geschrieben

Ja, guter Punkt. Alleine schon deswegen ist die Nutzung von Capzlog / dLogbook Gold wert….!

 

 

FalconJockey
Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb MikeWhiskey:

Alleine schon deswegen ist die Nutzung von Capzlog / dLogbook Gold wert….!

Ich nutze es nicht, sondern ein anderes Produkt, weshalb ich darauf hoffe, vor dem Verfall meiner SEP a) genug SEP-Stunden zu fliegen und b) mit der Arbeit in Genf oder Zürich vorbeizukommen, um im jeweiligen Büro den Stempel aufs Formular drücken zu lassen.

Geschrieben

Die 15 CHF pro Jahr für dLogbook wären es mir schon für den Seelenfrieden wert….

 

 

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 16 Stunden schrieb acclaim:

Hoi Zäme

 

Ich hätte ein paar Fragen, [...]

  1. Zeitpunkt der Flugstunde:
    Darf der einstündige Flug mit Fluglehrer irgendwann im zweiten Gültigkeitsjahr erfolgen – auch wenn ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle zwölf Stunden, Starts und Landungen absolviert habe?

  2. Unterbrechung des Flugs:
    Darf dieser 1-Stündige Flug durch einen Zwischenstopp auf einem anderen Flugplatz unterbrochen werden? Muss der FI einem bestimmtem Schema/Übung folgen?

  3. Flugzeugtyp:
    Darf der Flug auch im Rahmen einer Umschulung oder auf einem Typ erfolgen, für den ich keine gültige Berechtigung habe (z. B. Elektroflugzeug, Gletscherlandung etc.)?

  4. Durchführung im Ausland:
    Ich würde den Flug gerne im grenznahen Ausland absolvieren.
    Was ist dabei zu beachten? 
    Reicht das ausgefüllte Formular (https://www.bazl.admin.ch/dam/bazl/it/dokumente/Personal/sbfp/formulare/60.521.pdf.download.pdf/SEP TMG revalidation EASA.pdf) und das Flugbuch – oder braucht es weitere Unterlagen? Welche voraussetzungen muss der FI im ausland besitzen?

  5. Frist zur Einreichung:
    Wann muss das Formular samt Flugbuch spätestens beim BAZL eingereicht sein?
    Reicht es, wenn es am letzten Tag der Gültigkeit eintrifft – oder ist auch eine spätere Einreichung möglich, sofern ich in der Zwischenzeit nicht fliege und die voraussetzungen davor erfüllt habe?
    Darf man es auch schon ein halbes Jahr vor ablauf einsenden?

  6. Language Proficiency:
    Ich habe aktuell Level 4, (das höchste was möglich war bei den experten, da ich es direkt an der funkprüfung gemacht habe und die experten nur für level 4 zugelassen waren)
    Falls ich nun ein separates Level-6-Assessment absolvieren würde – kann ich das einfach bei der SEP verlängerung mit einreichen und wird es dann automatisch übernommen?

    Ich danke euch schon im vorraus für eure mühe mir diese Fragen zu beantworten 🙂

  7.  

Liebe Grüsse

Sam

 

Also was mir immer wieder gesagt wurde (bin kein FI): 

 

1. Ja, irgendwann im 2. Jahr, die Stunden, Starts und Landungen müssen nicht vollständig sein. 

2. Der mind. 60 min Flug darf auf keinen Fall mit einem Full-Stop unterbrochen werden (RWY verlassen, evtl. gar noch zum C-Büro watscheln geht gar nicht) dann sind es nämlich zwei kurze Flüge. Weiss jetzt nicht, ob ein touch&go erlaubt ist. Was nicht gehen dürfte sind 12 Platzrunden fliegen mit 11 T&G. 

3. Die Frage habe ich nie gestellt, aber meines Wissens muss der Flug auf einem Muster und in Wetterbedingungen bzw. Konfiguration erfolgen, die man als PIC pilotieren darf (d.h. ohne FI)

4. Weiss nicht

5. Warum sollte jemand warten wollen mit der Einreichung? Solange das Dossier nicht final bearbeitet worden ist und dir die aktualisierte Lizenz zugesandt wurde, darfs du meines Wissens nicht fliegen (auch wenn sonst alle Kriterien erfüllt wären). Ob deutlich früher auch geht: weiss nicht. Ein Vielflieger hat vielleicht schon 11 Monate vor Lizenzablauf die Stunden des 2. Jahres (beim PPL) zusammen. Dann müsste eine Lizenz zugesandt werden, deren Ablaufdatum in 35 Monaten wäre. Somit über den üblichen 24 Monaten. Das wird wohl nicht gehen. Vielleicht weiss das jemand?

6. LPC sind (leider) völlig unabhängig von der Lizenzerneuerung. Früher konnte man Kosten sparen, wenn beides gleichzeitig eingereicht wurde (weil die Lizenz nur einmal gedruckt und zugesandt werden musste). Das geht leider schon seit Jahren nicht mehr. D.h. es ist egal, ob das Lizenzpapier einmal oder zweimal gedruckt wird: jede Extrawurst (= jeder Eintrag) kostet extra. Gleichzeitig einreichen kann man es natürlich trotzdem, dann wird das gleich mit aktualisiert.

 

Was Level 6 angeht: meiner Erfahrung nach ist es in CH für Privatpiloten extrem schwer, ein L6 zu bekommen, wenn es nicht die Muttersprache ist bzw. man bilingual aufgewachsen bzw. als Kind Jahre im Ausland verbracht hat, und zusätzlich alle aviatischen Termini auch in der Zweitsprache völlig sicher beherrscht. Mit sehr guten Kenntnissen sollte ein L5 machbar sein. 

Bearbeitet von Dierk
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Dierk:

Was Level 6 angeht: meiner Erfahrung nach ist es in CH für Privatpiloten extrem schwer, ein L6 zu bekommen, wenn es nicht die Muttersprache ist bzw. man bilingual aufgewachsen bzw. als Kind Jahre im Ausland verbracht hat, und zusätzlich alle aviatischen Termini auch in der Zweitsprache völlig sicher beherrscht. Mit sehr guten Kenntnissen sollte ein L5 machbar sein. 

 

Ich habe mit einem Airline-Kollegen geredet, muttersprachler amerikanisch, dem vom schweizerischen BAZL-Mensch kein L6 erteilt wurde. Ich glaube in CH läuft das etwas schief.

 

Gruß Alex

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb Dierk:

5. Warum sollte jemand warten wollen mit der Einreichung? Solange das Dossier nicht final bearbeitet worden ist und dir die aktualisierte Lizenz zugesandt wurde, darfs du meines Wissens nicht fliegen (auch wenn sonst alle Kriterien erfüllt wären). Ob deutlich früher auch geht: weiss nicht. Ein Vielflieger hat vielleicht schon 11 Monate vor Lizenzablauf die Stunden des 2. Jahres (beim PPL) zusammen. Dann müsste eine Lizenz zugesandt werden, deren Ablaufdatum in 35 Monaten wäre. Somit über den üblichen 24 Monaten. Das wird wohl nicht gehen. Vielleicht weiss das jemand?

Das geht schon, so lange die Bedingungen alle eingehalten werden. Es ist ja nicht so, dass irgendwas davon eine Prüfung mit Durchführungsdatum X wäre (wie ein profcheck für Flugfähigkeiten oder Medical für die Gesundheit). Da wäre ja der Zeitpunkt massgebend - beim SEP könnte ich ja einfach noch 6 Monate den Papierstapel zu Hause aufbewahren und dann verschicken. 

 

vor 1 Stunde schrieb Alexh:

muttersprachler amerikanisch

das wird das Problem sein, ist ja auch nicht englisch 😅 Nein im Ernst, es gibt Tests, die nur L4 ausgeben dürfen (ist per ICAO so, nicht relevant ob Schweiz oder sonstwo). Tests, die L6 bescheinigen dürfen, benötigen zwingend einen zweiten Examiner mit entsprechenden Credentials. Ob und wie das aktuell mit CH Examinern aussieht, kann ich nicht sagen. Könnt es sein, dass das an der eigentlichen Voice Prüfung war? Da hatte ich nämlich kürzlich auch einen native Studi, der nur L4 bekommen hat mit der Begründung. Dämlich, aber naja... 

Zum Thema für Sam, hab das vor ein paar Wochen selbst durchgemacht. Bei einer Organisation mit V die Euronen eingeworfen, einen Termin gemacht, daraufhin ca. 45 Minuten nettes Gespräch mit Experten. Am Folgetag ne Mail mit den ganzen Infos und Zertifikat - diese direkt per Mail so ans BAZL weitergeleitet. Ne Woche später hatte ich die Lizenz in den Händen. Finanziell ist es egal, ob du das zusammen oder getrennt machst, gibt also keinen Grund zu warten. 

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Michi Moos:

Könnt es sein, dass das an der eigentlichen Voice Prüfung war? Da hatte ich nämlich kürzlich auch einen native Studi, der nur L4 bekommen hat mit der Begründung.

 

Nein, es war eine Prüfung für L6.

 

Gruß Alex

Geschrieben

English LP6 ist realistisch machbar, wenn man flüssig unterwegs ist und das Gesagte versteht. 
Auch bezüglich Amerikanern und Briten, welche den LP6 nicht bestanden haben, gibt es die wildesten Gesichten. Sei es dass sie einen wilden Akzent ausgepackt haben (Schotten? Texaner?) oder was auch immer. Wie auch immer, mal zur LP6 hingehen und schauen was passiert….

 

 

Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb FalconJockey:

Hier noch beachten, dass die im Formular eingetragenen Stunden/Landungen von einem schweizerischen Flughafen oder schweizerischen Examiner bestätigt und unterschrieben werden müssen! Dies entfällt bei Nutzung des offiziellen Capzlog/dLogbook. Wer dies nicht nutzt und keinen unmittelbaren Zugriff auf einen schweizerischen Flughafen/Examiner hat, kann die relevanten Logbuchseiten zusammen mit dem Revalidation Formular ans BAZL schicken. Gegen eine Gebühr von 25 CHF werden die Logbuchseiten "ausnahmsweise" manuell geprüft. Ich habe das im Juni so gemacht. Die neue Lizenz hatte ich innerhalb weniger Tage im Postfach in Deutschland.

das scheint ja fast komplizierter sein, als inZürich VFR einzufliegen (zu landen)..

Die Franzosen haben schon lange eine digitale Pilotenlizenz- und -Berechtigungsverwaltung. 

Seit diesem Jahr (?)-(ich muss ja nur alle zwei Jahre Hand anlegen mit Hilfe meiner User-ID und dem geballten Passwort)-  

ist es noch einfacher geworden: mit der ID -Nr. des rechts neben mir gesessenen Instruktors kann ich alles in Sigebel eingeben, inklusive Stunden, Ldg-Erbsen-Zählerei , am Schluss wird die Zeile angezeigt, die 

ich selbst im Ausweis per Handschrit eintragen kann (Klassenberechtigung gültig bis, ausstelldatum..) Eine einmalige Nummer (so was wie ein Hashtag??) muss ganz rechts auch eingetragen sein. Mit Letzterem kann jeder Luftamt"polizist" überprüfen, ob der Eintrag legal ist.  -- Fertig. das ganze kostet...ehm.. nix!

Wer das Alles nicht vor dem Ablaufdatum in die Kiste bringt, geht entweder in eines der wenigen Büros vom DSAC, oder muss halt eine Erneuerung der Berechtigung machen (erfahrungsbasiert oder volles Programm der Flugprüfung)

Cosy

Flieger-Chrigel
Geschrieben
 
2. Der mind. 60 min Flug darf auf keinen Fall mit einem Full-Stop unterbrochen werden (RWY verlassen, evtl. gar noch zum C-Büro watscheln geht gar nicht) dann sind es nämlich zwei kurze Flüge.

In meinen bisher 27 Jahren SEP habe ich unzählige Trainingsflüge mit Unterbrechung („zum C-Büro watscheln“) mit verschiedenen Fluglehrern gemacht und das wurde so immer akzeptiert.
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Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb Flieger-Chrigel:


In meinen bisher 27 Jahren SEP habe ich unzählige Trainingsflüge mit Unterbrechung („zum C-Büro watscheln“) mit verschiedenen Fluglehrern gemacht und das wurde so immer akzeptiert.

 

Interessant. 

 

Tatsächlich erwähnt die EASA nur: 

 

Zitat

Revalidation of single-pilot single-engine class ratings.

Single-engine piston aeroplane class ratings and TMG class ratings. For the revalidation of single-pilot single- engine piston aeroplane class ratings or TMG class ratings, the applicants shall:

 

within the 3 months preceding the expiry date of the rating, pass a proficiency check in the relevant class in accordance with Appendix 9 to this Part with an examiner;

 

or within the 12 months preceding the expiry date of the rating, complete 12 hours of flight time in the relevant class, including:

— 6 hours as PIC,

— 12 take-offs and 12 landings, and

refresher training of at least 1 hour of total flight time with a flight instructor (FI) or a class rating instructor (CRI).

 

Applicants shall be exempted from this refresher training if they have passed a class or type rating proficiency check, skill test or assessment of competence in any other class or type of aeroplane.

 

Wurde mir eben anders erzählt. Es wurde auf die Uhr geschaut, ob es tatsächlich 60 min werden, weil "ansonsten der 1 stündige Flug wiederholt werden muss". 

Aber EASA will nur ein "Refresher training", dessen Gesamtflugzeit mindestens 1 Stunde betragen soll.

 

Die nächste Frage: wenn man das Refresher-Training aus verschiedenen Flügen zusammenfügen kann, dann könnten diese wohl auch an unterschiedlichen Tagen absolviert werden? 

 

 

Bearbeitet von Dierk
Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Flieger-Chrigel:

In meinen bisher 27 Jahren SEP habe ich unzählige Trainingsflüge mit Unterbrechung („zum C-Büro watscheln“) mit verschiedenen Fluglehrern gemacht und das wurde so immer akzeptiert.

Ich glaub mich zu erinnern, dass wir sogar mal einen Kaffee getrunken hatten 😇 

Es geht ja in der ganzen Übung darum, mal wieder einem Fluglehrer ne Stunde Gelgenheit zu geben, meine schlimmsten Gewohnheiten der letzten Jahre wieder etwas in die richtige Richtung zu lenken. Ansonsten wär man ja nach der Prüfung mit eigenem Flieger für den Rest der Tage komplett vogelfrei.

 

Am 23.7.2025 um 23:08 schrieb acclaim:

Darf der Flug auch im Rahmen einer Umschulung oder auf einem Typ erfolgen, für den ich keine gültige Berechtigung habe (z. B. Elektroflugzeug, Gletscherlandung etc.)?

Bezüglich Typ ohne Berechtigung, es muss natürlich ein SEP sein, von daher weiss das BAZL auch nicht wirklich, ob du alle Difference Trainings hast. Das steht ja nur im Logbuch. Allerdings darf es wohl durchaus ein Ausbildungsflug sein, mindestens hatte ich z.B. während meiner IR Ausbildung einfach einen entsprechend passenden Flug genommen und vom FI unterzeichnen lassen. Macht ja jetzt auch nicht mega viel Sinn, 40h mit dem IRI durch die Gegend zu gondeln und dann nochmal ne extra Stunde für den SEP Trainingsflug.

 

vor 17 Stunden schrieb Alexh:

Nein, es war eine Prüfung für L6.

Autsch

 

vor 14 Stunden schrieb MikeWhiskey:

English LP6 ist realistisch machbar, wenn man flüssig unterwegs ist und das Gesagte versteht. 

sehe ich genauso

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Genau. Zum C-Büro watscheln, einen Kaffee trinken oder in meinem Falle als Gletscherpilot nach 30min Steigflug auf dem Gletscher landen, aussteigen, ein Fondue essen und danach wieder zurückfliegen. All diese Unterbrechungen tun dem Trainingsflug keinen Abbruch.

Danke Dierk für die gesetzliche Grundlage. Mit der Formulierung „at least 1hr of total flight time“ ist es eigentlich klar, dass unterbrochen werden kann. Dass dies der eine oder andere FI/CRI anders (falsch) interpretiert, ist natürlich gut möglich. Und weil nicht steht, dass diese Stunde an einem Tag erfolgen muss, spricht mE nichts dagegen, dass dies auch an unterschiedlichen Tagen erfolgen kann.

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Geschrieben

Danke euch allen! Gut zu wissen!

Ich weiss jetzt gar nicht, ob ich nicht einfach noch eine Stunde in der Schweiz mit fluglehrer fliegen soll, so kompliziert, wie das ist. 😄

 

Kann ich davon ausgehen, dass mir jeder Flugplatz in der Schweiz die Bestätigung geben kann, oder muss ich bewusst bei einer Flugschule nachfragen, ob sie mir das Ganze bestätigen, obwohl ich den Checkflug nicht bei ihnen gemacht habe?

Geschrieben

Naja, wie ich weiter oben beschrieben habe ist es eigentlich recht simpel. Du musst einfach nur Lizenz / Medical deines FI ans Bazl senden - das ist der einzige Mehraufwand.

 

Bezüglich der Bestätigung deiner Flugstunden empfehle  ich sehr dLogbook / Capzlog - so sparst Du dir die herumrennerei.

 

 

Geschrieben
3 hours ago, acclaim said:

Kann ich davon ausgehen, dass mir jeder Flugplatz in der Schweiz die Bestätigung geben kann, oder muss ich bewusst bei einer Flugschule nachfragen, ob sie mir das Ganze bestätigen, obwohl ich den Checkflug nicht bei ihnen gemacht habe?

Sollte kein Problem sein. Am besten vorher kurz anrufen. Diesen Frühling habe ich meinen Revalidationsflug in der Westschweiz gemacht mit einem FI mit ausländischer Lizenz. Das Flugbuch habe ich später im Birrfeld überprüfen lassen, mit Kopie der ausländischen FI Lizenz (steht auf dem Formular). Wenn sie gerade Zeit haben geht das schnell.

Geschrieben
On 7/24/2025 at 3:36 PM, Dierk said:

Was Level 6 angeht: meiner Erfahrung nach ist es in CH für Privatpiloten extrem schwer, ein L6 zu bekommen, wenn es nicht die Muttersprache ist bzw. man bilingual aufgewachsen bzw. als Kind Jahre im Ausland verbracht hat, und zusätzlich alle aviatischen Termini auch in der Zweitsprache völlig sicher beherrscht. Mit sehr guten Kenntnissen sollte ein L5 machbar sein. 

 

Gegenpunkt: Ich habe 2020 L6 Englisch an der BAZL Prüfung bekommen und bin weder Muttersprachler noch spreche ich perfektes oder akzentfreies Englisch. Klar muss man die aviatischen Begriffe und Phraseologie kennen und sich auch sonst flüssig ausdrücken können aber die Schauermärchen von den überstrengen Prüfern kann ich überhaupt nicht bestätigen.

Geschrieben
Am 25.7.2025 um 14:23 schrieb Flieger-Chrigel:

Danke Dierk für die gesetzliche Grundlage. Mit der Formulierung „at least 1hr of total flight time“ ist es eigentlich klar, dass unterbrochen werden kann. Dass dies der eine oder andere FI/CRI anders (falsch) interpretiert, ist natürlich gut möglich. Und weil nicht steht, dass diese Stunde an einem Tag erfolgen muss, spricht mE nichts dagegen, dass dies auch an unterschiedlichen Tagen erfolgen kann.

Wirklich?

Ich weiss nur, dass in F strikt mind. 1 h im Stück in einem Flug stattgefunden haben muss. Eine Zwischenlandung unterbricht das Ganze und man muss von vorn beginnen mit dem "Stundenzähler". Toleranz: keine.

 

Ist das nur in F so? 

Das Zitat von Fliegerchrigel bedeutet nicht automatisch, dass unterbrochen werden kann, (Umgehrschlüsse bei Gesetzestexten sind zu oft Trugschlüsse).

Cosy

Geschrieben (bearbeitet)
42 minutes ago, cosy said:

Wirklich?

Ich weiss nur, dass in F strikt mind. 1 h im Stück in einem Flug stattgefunden haben muss. Eine Zwischenlandung unterbricht das Ganze und man muss von vorn beginnen mit dem "Stundenzähler". Toleranz: keine.

Formular der tschechischen Behörde  https://www.caa.gov.cz/wp-content/uploads/2024/02/SEPs-TMGs-revalidation-on-basis-of-a-refresher-training-rev.0.pdf
Seite 2/2  "A: Refresher Training" mit zwei Zeilen. Wird dort so interpretiert, dass der Flug nicht in einem Stück durchgeführt werden muss.
(Das BAZL Formular hat weniger Details und nicht in Zeilenform)

Bearbeitet von ArminZ
Flieger-Chrigel
Geschrieben

@cosy: Das ist kein Umkehrschluss. Wozu würde das „total“ denn sonst stehen? Und wie geschrieben: ich habe seit es JAR/EASA gibt, alle zwei Jahre schon unzählige solcher Trainingsflüge mit Unterbrechung absolviert. Früher war dies oft Kägiswil-Triengen retour (2x 20min plus Blockzeit). Seit ich die Gletscherlizenz habe (2015), ist es Beromünster-Hüfi retour. Mit unterschiedlichen FI‘s, immer in völliger Selbstverständlichkeit, dass unterbrochen wird.

Zwar müsste diese EASA-Regel auch in Frankreich gelten, aber es kann natürlich schon sein, dass die Franzosen eine Derogation eingereicht hatten. Oder aber es waren bei Dir auch FI‘s, die es anders interpretieren.

Geschrieben

Im folgenden der (englische) Text der DGAC in welchem sich die Franzosen ebenfalls auf einen „refresher training of at least 1 hour of total flight time with a flight instructor (FI) or a class rating instructor (CRI).“ beziehen. Da steht nirgends, dass es ein einzelner Flug sein muss. Nur eben, dass die Gesamtflugzeit 1h sein muss. Ich empfehle Fluglehrern, welche noch auf einen Flug von 1h beziehen dringend, sich mal die aktuellen (in Frankreich seit 2015) Regeln durchzulesen, so dass die alten „Stammtischweisheiten“ langsam mal ausgemerzt werden…… 😉

 

In accordance with ARA.GEN 120 (e) (Means of compliance) DGAC France proposes an alternative means of compliance to:

Regulation reference:

Regulation (UE) n°1178/2011 Annex I Part FCL – FCL 740.A (b) (1) (ii)

Subject: Refresher training for the revalidation of a single-engine piston aeroplane or a TMG class rating

Summary:

Regulation (EU) n°445/2015 amended regulation (EU) n°1178/2011 and in particular its paragraph

FCL 740.A (b) (1) (ii).

 

Before regulation (EU) n°445/2015, for revalidation of a single-engine piston aeroplane or a TMG class rating, the regulation was requiring, among the others conditions, a “training flight”: “a training flight of at least 1 hour with a flight instructor (FI) or a class rating instructor (CRI).

Applicants shall be exempted from this flight if they have passed a class or type rating proficiency check or skill test in any other class or type of aeroplane”.

 

After regulation (EU) n°445/2015, for revalidation of a single-engine piston aeroplane or a TMG class rating, the regulation requires now, among the others conditions, a “refresher training”: “refresher training of at least 1 hour of total flight time with a flight instructor (FI) or a class rating instructor (CRI). Applicants shall be exempted from this refresher training if they have passed a class or type rating proficiency check, skill test or assessment of competence in any other class or type of aeroplane”.

The new term “refresher training” has been replacing “training flight” without any AMC or GM materials in order to clarify the intention of the amendment.

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