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16.08.25| HB-WZN | WT-9 | Valeyres-sous-Rances VD | Absturz nach Schleppflug


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Leider ein tödlicher Unfall in der Nähe von LSGY. Valeyres-sous-Rances VD: Tödlicher Flugzeugcrash: «Sah aus, als käme es direkt auf uns zu» - 20 Minuten

 

Das dürfte dann die HB-WZN gewesen sein (nicht bestätigt, sieht aber nach FR24 so aus). HB-WZN - Aerospool WT-9 Dynamic LSA [DY-491/2013 LSA] - Flightradar24

 

Edit: von Club Insider in Yverdon bestätigt.

Bearbeitet von patbuser
  • patbuser änderte den Titel in 16.08.25| HB-WZN | WT-9 | Valeyres-sous-Rances VD | Absturz nach Schleppflug
Geschrieben

Der Air-Club d’Yverdon-les-Bains hat bestätigt, dass das die HB-WZN ist.

Geschrieben

Zitat aus dem Artikel von 20min: "..Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren eröffnet. .."

 

????

 

Geschrieben

Die 12-jährige Maschine, die dem Aeroclub Yverdon gehört, ist mit einem Rotax 912 Vergasermotor mit 100PS und Festpropeller (Suffix -2). Kennblatt Rotax 912S /ULS ausgerüstet.

 

Cosy

Andreas Meisser
Geschrieben
vor 23 Minuten schrieb cosy:

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat ein Strafverfahren eröffnet. .."

 

????

 

Warum 4 Fragezeichen?  Die Bundesanwaltschaft eröffnet bei jedem Flugunfall (besonders mit tödlichem Ausgang) ein Strafverfahren.

 

Gruss

Andreas

Geschrieben
vor 11 Stunden schrieb Andreas Meisser:

 

Warum 4 Fragezeichen?  Die Bundesanwaltschaft eröffnet bei jedem Flugunfall (besonders mit tödlichem Ausgang) ein Strafverfahren.

 

Gruss

Andreas

Ich bin / war der Meinung, dass der Bundesanwalt ein Verfahren eröffnen KANN, aber nicht muss.

Dies zumindest war verschiedentlich der Fall in der Vergangenheit. Vielleicht gibt es bestimmte Umstände, wo kein Verfahren eröffnet wird- oder es ist "geheim"?

Habe das Luftrecht dazu nicht 'durchsiebt' , aber das weisst Du bestimmt aus dem ff?

Cosy

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Mittlerweile wird für jeden - man entschuldigt meine Ausdrucksweise - Scheiss ein Verfahren eröffnet. So zB. auch für einen Selbstunfall eines Gleitschirmpiloten. Wegen Störung des Luftverkehrs. So ein Schwachsinn. Man würde meinen, dass die BA zu wenig Arbeit hat.

Geschrieben

Lieber Flieger-Chrigel,

 

Du darfst natürlich deine Meinung hier im FF kundtun - wie jeder andere. Das ist dein gutes Recht.

 

Aber ich finde es schon eher bedenklich, wie es immer stärker in der Tendenz liegt (auch hier im FF) dass von gewissen Kreisen alles was von den Behörden kommt (sei es der Staatsanwaltschaft, oder zum Beispiel die SUST) in Frage zu stellen. Da gehört es zum guten Ton zu einem sogenannten "Rundschlag" und/oder einen unkontrollierten Hüftschuss gegen die Behörden abzugeben/oder auszuholen. Du weisst ja gar nicht was da genau passiert ist und/oder was die Behörden (schon) vom Unfall wissen?

Aber dennoch legt man präventiv muss los und schiesst rum....

 

Wie der Kollege Andreas Meisser schon richtig geschrieben hat "die Bundesanwaltschaft eröffnet bei jedem Flugunfall (besonders mit tödlichem Ausgang) ein Strafverfahren".

 

Es könnte ja zum Beispiel sein (ich weiss es nicht!) dass ein technischer Defekt zum Absturz geführt hat, und dass ein Techniker/Mechaniker da einen katastrophalen Fehler an der Unfallmaschine gemacht hat. ACHTUNG: Dies ist ein Beispiel - das entspricht NICHT DER WAHRHEIT! Mit der Eröffnung eines Verfahrens stellen die Behörden doch nur sicher, dass sie total im Loop sind (und blieben) und zu allen Informationen und Fakten kommen die sie brauchen. Wenn man dies ein "Scheiss-Verfahren" nennt, gut das ist deine Meinung (die nicht von mir geteilt wird). Auch für die Angehörigen des Piloten kann dies doch beruhigend sein, dass diese Fragestellungen offiziell und systematisch gemacht wird (und alles abgearbeitet wird). 

 

Auch beim Not-Ditching der F-JLHM (ein ULM Savannah S) am 12.08.2025 im Genfersee (vor Vevey), haben schon einige Leute öffentlich (zB auf LinkedIn) die Entscheidung der Polizei kritisiert, dass man im Polizeicommuniqué, nach einem solchen (kleinen?) Zwischenfall nun schon einen Zeugenaufruf macht (und man öffentlich darum bittet dass eventuelle Zeugen, die etwas beobachtet oder gesehen haben (gefilmt haben) die Polizeiorgane kontaktieren und ihnen mitteilt was sie wissen/gesehen haben). Auch das zieht man öffentlich (und fast zynisch) ins Lächerliche und bezeichnet es als "übertrieben" und total unnötig.

 

Ich finde dies ist nun mal die Realität von heute, und dem können wir (Flieger) uns nicht entziehen. Und die Sicherheit des Fliegens ist nun mal ein "multi-tasking" (multi-layered) und da geht es nun mal auch um das Zusammensammeln von Fakten und von allen wichtigen Hinweisen....

 

LG Chris

Flieger-Chrigel
Geschrieben

Olindaguy, oder Chris, Du hast mich glaub missverstanden. Ich kritisiere überhaupt nicht, dass die BA in diesem Fall eine Untersuchung eröffnet. Das ist völlig richtig und auch nötig. Sondern ich äussere ich mich auf cosys Erstaunen, dass sie dies in diesem Fall tut, mit dem Hinweis, dass sie dies sogar für totale Bagatellen tut, wie eben für einen Gleitschirm-Selbstunfall mit geringer Verletzungsfolge, ohne dass Dritte involviert waren.

Ich übe weder einen Rundumschlag oder einen unkontrollierten Hüftschuss gegenüber den Behörden, sondern erlebe nach jahrzehntelanger beruflicher Tätigkeit in diesem „Business“ einfach eine Tendenz zu solchem Unsinn, den der Steuerzahler wohlgemerkt bezahlt. Es kommt halt schon immer wieder zu Leerläufen, die es mE auch durchaus rechtfertigen, Kritik zu üben, auch wenn ich grundsätzlich eine positive Zusammenarbeit mit den Behörden erlebe.

Ich hoffe, Du kannst meinen Post nun richtig einordnen.
Und nein, die BA eröffnet bei weitem nicht bei jedem Unfall eine Untersuchung. Das stimmt so nicht.

Geschrieben

Bei uns im "großen Kanton" heißt es "begründeter Anfangsverdacht". Ich kenne die Details weder dieses Unfalls noch des Gleitschirmunfalls nicht. Wenn ein Mitbürger mit 120 durch ein Wohngebiet fährt, alle noch zur Seite kommen und er an seiner eigenen Hauswand zum Stehen kommt, ist das sicher eine Ermittlung wert. Wenn er beim Einparken aber Gas und Bremse verwechselt und an seine Hauswand prallt, wird kaum Jemand Ermittlungen einleiten. Wenn ein tödlicher Unfall geschieht ist es Standard und gut so. Sonst kommt später irgendwer um die Ecke und stellt wirre Behauptungen über die Mitschuld von Anderen auf, "aber der Staat hat da weggeschaut".

Wenn sich nichts weiter ergibt, ist so ein Verfahren auch schnell wieder eingestellt, aber die Sache aktenkundig. Bei einem banalen Reifenplatzer mit Abkommen von der Piste kann es eben sowohl ein zu starkes Bremsen sein als auch eine nachlässige Wartung oder andere Gründe (FOD?). Und wenn im Pneu eine Schraube steckt, wird der Pilot dies nutzen, um beim Platzhalter versuchen, seinen Schaden einzufordern. Wenn es hingegen nur die Frage war, welcher Pneu als erstes platzt, sollten wir froh sein, dass diese Zeitgenossen nicht ungestraft davonkommen.

Ergibt sich in einem Fall kein begründeter Anfangsverdacht, wird auch kein Verfahren eröffnet. Wenn es (zunächst) Anzeichen gibt, wird weiter ermittelt, bis diese Anzeichen eingeordnet werden können - danach geht es entweder weiter oder wird eingestellt.

 

Grüße Ralf

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb Flieger-Chrigel:

Ich hoffe, Du kannst meinen Post nun richtig einordnen.
Und nein, die BA eröffnet bei weitem nicht bei jedem Unfall eine Untersuchung. Das stimmt so nicht.

 

Lieber Flieger-Chrigel,

 

Ich habe dein Posting nochmals durchgelesen und kann beim besten Willen nicht erkennen dass man dich anders "verstehen" muss. SORRY (und dass Du dich offenbar nur auf das vorherige Posting von Cosy beziehst).

 

Im weiteren ist es doch recht klar, dass ich mich auf das Posting von Andreas Meisser beziehe das besagt dass alle Flugunfälle (vor allem tödliche) eine Eröffnung eines Strafverfahrens mit sich bringt. Ja, es stimmt - nicht alle Flugunfälle lõsen automatisch ein Verfahren der BA aus - sicher aber alle mit Todesfolgen.

 

LG Chris

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Anfangsverdacht genügt und wenn ein solcher besteht, muss ermittelt werden = Strafverfahren. 

 

Ein unnatürlicher Todesfall muss seitens des Arztes immer gemeldet werden, egal welcher Grund. 

 

ChatGPT: 

 

Zitat
  • Art. 90 LFG („Gefährdung der öffentlichen Sicherheit im Luftverkehr“):
    Wer durch Missachtung von Vorschriften im Luftverkehr Leib und Leben anderer oder fremdes Eigentum gefährdet, macht sich strafbar – auch schon bei abstrakter Gefährdung, d. h. es muss noch gar nichts passiert sein.

  • Art. 237 StGB („Störung des öffentlichen Verkehrs“): gilt als Auffangtatbestand und kommt im Luftverkehr auch zum Zug.

  • Art. 100 LFG: Strafverfolgung liegt bei der Bundesanwaltschaft.

 

Also Treibstoff grob falsch berechnet oder den Stand ungeprüft aus dem Aufschrieb des Vortags übernommen und Landung im Acker nach Motorpanne, aber ohne Verletzte: Art. 90 LFG bzw. 237, da könnte es dann gegen den (noch lebenden) Piloten gehen. 

 

Hier in dem Fall würde nicht gegen den Toten ermittelt (das ist gar nicht möglich) sondern gegen Unbekannt oder für und gegen (falls hinreichender Verdacht) Dritte. Die Ermittlung selbst ist neutral und muss auch entlastende Beweise erfassen.

Bearbeitet von Dierk
  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Danke , Dierk. Artikel 100 bestätigt.

 

Art. 99 liest sich wie der Plot zu einem Abendkrimi! Na sowas!

Cosy

 

Art. 99

1

Wird an Bord eines schweizerischen Luftfahrzeuges eine strafbare

Handlung verübt, so hat der Kommandant die zur Beweissicherung

notwendigen Massnahmen zu treffen.

175

2

Er nimmt bis zum Eingreifen der zuständigen Behörde die Unter-

suchungshandlungen vor, die keinen Aufschub ertragen.

176

3

Er ist berechtigt, Fluggäste und Besatzungsmitglieder zu durch-

suchen und Gegenstände, die als Beweismittel dienen können, zu

beschlagnahmen.

177

4

Ist Gefahr im Verzug, so steht dem Kommandanten das Recht zu,

Verdächtige vorläufig festzunehmen.

178

5

Die Artikel 39, 40 und 45–52 des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes

vom 22. März 1974

179

über die Vernehmung des Beschuldigten, die

Einholung mündlicher Auskünfte, die Durchführung von Zwangs-

massnahmen, die Beschlagnahme, Durchsuchung und vorläufige

Festnahme gelten sinngemäss.

180

Art. 100

Alle Polizei- und Gerichtsstellen

sind verpflichtet, dem Bundesamt

jede strafbare Handlung zu melden, die zum Entzug von Bewilligun-

gen, Erlaubnissen und Ausweisen im Sinne von Artikel 92 Anlass

geben könnte.

Bearbeitet von cosy

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