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Bund bewilligt Umnutzung von Flugplatz St. Stephan für zivile Zwecke


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Geschrieben

https://www.bernerzeitung.ch/flugplatz-st-stephan-bund-bewilligt-zivile-nutzung-272844306275

 

https://www.news.admin.ch/de/newnsb/I-EXq2Jy3KdSyIOqr7sNN

 

https://www.bazl.admin.ch/dam/bazl/de/dokumente/Politik/Sachplan_Infrastruktur_der_Luftfahrt/Objektblaetter_SIL/st-stephan-vom-2023-08-30.pdf.download.pdf/st-stephan-vom-2023-08-30.pdf

 

Zitat

Zweckbestimmung:
Der Flugplatz St.Stephan ist ein privates Flugfeld. Er dient in erster Linie als Werkflugplatz für den Unterhalt und die Entwicklung von Flächenflugzeugen und Helikoptern. Weiter können Tourismus- und Geschäftsreiseflüge mit Destination Oberes Simmental durchgeführt werden.

Der Flugplatz funktioniert zusammen mit den Flugplätzen Saanen und Zweisimmen als Flugplatzsystem mit klarer Aufgabenteilung, regional sollen keine doppelspurigen Luftverkehrsangebote entstehen. Er kann als Ausweichflugplatz für Flüge genutzt werden, die aus operationellen oder meteorologischen Gründen nicht in Saanen landen können.

Für die Umwandlung der Militäranlage in einen zivilen Flugplatz ist ein Umnutzungsverfahren nach den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes erforderlich.

Eine gelegentliche militärische Mitbenützung durch die Luftwaffe ist möglich, sofern die geltenden umweltrechtlichen Bedingungen eingehalten sind.

Rahmenbedingungen zum Betrieb:
Die Betriebszeiten sowie die An- und Abflugverfahren werden im Betriebsreglement geregelt. Zur Reduktion der Umweltbelastung trifft die Flugplatzhalterin die betrieblich möglichen Vorkehrungen im Sinne des Vorsorgeprinzips und wacht über die Einhaltung der Vorschriften.

Veranstaltungen mit historischen Militärflugzeugen sind möglich. 
Zeitliche Vorgaben sind im Betriebsreglement festzulegen.

 

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