Frank Holly Lake Geschrieben vor 2 Stunden Geschrieben vor 2 Stunden "Wesentliche Fakten zur Todesstrafe in den VAE: Strafbare Delikte: Die Todesstrafe kann unter anderem bei vorsätzlichem Mord, schwerem Raub mit Todesfolge, schwerem Sexualstraftaten (z. B. an Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen), bestimmten Drogendelikten sowie bei Verbrechen gegen die Staatssicherheit oder im Kriegsfall verhängt werden" Ich glaube nicht, dass die Todesstrafe hier angewandt wird. Aber den ATPL wird er los sein und sicher einige Jahre "gesiebte" Luft erhalten. Zitieren
FalconJockey Geschrieben vor 47 Minuten Geschrieben vor 47 Minuten Die werden das als "Verbrechen gegen die Staatssicherheit", oder ähnlich, auslegen und fertig. Zitieren
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