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PPL Fluglehrer vor und Nach JAR FCL


MichiZölzer

Empfohlene Beiträge

Hallo Pilotenkollegen!

 

Wie geht es Euch so? Nach langer Abstinenz bin ich wieder zurück im Forum und wundere mich über das neue Aussehen.

 

Allen Verantwortlichen für das neue Aussehen und das was dahintersteckt möchte ich meinen Glückwünsch aussprechen. Sieht toll aus und ist es auch!!!!

 

Nun zu meiner Frage: Wie sind die Voraussetzungen für Österreich aktuell zur Erlangung des PPL Lehrscheines zur Zeit und was werden die Voraussetzungen sein, wenn auch bei uns die JAR FCL gelten?

 

 

Danke im voraus für Eure Antworten und noch eine schöne Woche

 

wünscht Euch

 

MICHI :006:

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hallo michi,

 

das ist in der zlpv geregelt:

 

"§ 35. Lehrberechtigung für Privatpiloten.

 

(1) Der Privatpilotenfluglehrer ist berechtigt, Privatpiloten

auszubilden, und zwar hinsichtlich der Grundberechtigung und jener

Erweiterungen der Grundberechtigung sowie jener besonderen

Berechtigungen, die er selbst besitzt (Lehrberechtigung für

Privatpiloten). Zur Ausbildung für Instrumentenflüge ist der

Privatpilotenfluglehrer nur berechtigt, wenn er die

Instrumentenfluglehrberechtigung für Motorflugzeugpiloten (§ 64

Abs. 1) besitzt.

(2) Die Lehrberechtigung für Privatpiloten ist auf Antrag zu

erteilen, wenn der Bewerber die in Abs. 3 bezeichneten

Voraussetzungen erfüllt und seine fachliche Befähigung bei einer

Prüfung nach den Bestimmungen des § 20 nachgewiesen hat

(Privatpiloten-Fluglehrerprüfung).

(3) Der Bewerber muß nachweisen, daß er

a) einen gültigen Privatpilotenschein und eine gültige

Kunstflugberechtigung (§ 57) besitzt,

b) Motorflüge von insgesamt wenigstens 250 Stunden Dauer ausgeführt

hat, wobei vom Bewerber ausgeführte Segelflüge bis zum Ausmaß

von 100 Stunden auf die erforderliche Flugzeit voll anzurechnen

sind,

c) einen Navigationsflug über eine Gesamtstrecke von wenigstens

600 km mit mindestens zwei Zwischenlandungen ausgeführt hat,

wobei mindestens ein Flugabschnitt über eine Flugstrecke von

wenigstens 200 km ohne Zwischenlandung geführt haben muß, und

d) innerhalb von zwölf Monaten nach Ablegung der

Privatpiloten-Fluglehrerprüfung (§ 20) unter Aufsicht eines

Motorflugzeugfluglehrers mindestens drei Flugschüler bis zur

Erlangung des Privatpilotenscheines ausgebildet hat.

(4) Für die Verlängerung der Lehrberechtigung für Privatpiloten hat

der Bewerber nachzuweisen, daß er während der Gültigkeitsdauer seines

Privatpilotenscheines mindestens drei Flugschüler bis zur Erlangung

des Privatpilotenscheines ausgebildet hat."

 

was jar/fcl und lehrberechtigung anbelangt in OE gibts ja jar/fcl noch nicht, schau auf http://www.jaa.nl >>JARs - section 1 - jarfcl 1<<

dort findest du unter 'Appendix 1 to JAR–FCL 1.005' infos wie man dann den OE schein in einen jarfcl-konformen schein umschreiben könnte - wie's aber genau in OE kommt, wird man sehen.

 

mfg

wolfgang kugler

http://www.fluglehrer.at

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Falls Du es weisst, könntest Du noch die betreffenden Seitenzahlen angeben, dies würde die Suche bedeutend erleichtern.(jaa.nl zB ab Seite 127)

 

JAR-FCL 1.300 ff.

JAR-FCL1: s.127 ff.

JAR-FCL1(deutsch): s.82 ff.

 

Ich vergaß, dass JAR-FCL im Orginal das Inhaltsverzeichnis in einem anderen PDF ausgelagert hat...

 

Grüsse

Andreas

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