Zum Inhalt springen

Welche Lizenz für Flüge ins Ausland und ist IFR nötig?


Pjotr

Empfohlene Beiträge

Hallo allerseits = )

 

Ich beschäftige mich zur Zeit mit der Frage, wann, wo und in welchem Umfang ich meine Flugausbildung (PPL) durchführen möchte. Daher habe ich auf den Websites von diversen Flugschulen in der Schweiz, sowohl auch in den USA, vorbeigeschaut und musste realisieren, dass es eine Vielfalt von Lizenzen und damit verbundenen Berechtigungen beziehungsweise Restriktionen gibt. Ein Vergleich fällt mir relativ schwer. Nachdem ich dieses Forum quer durch gelesen hab und auch mit der Suche keinen Erfolg hatte, möchte ich folgende Fragen stellen:

 

In der Schweiz gibt es eine "Restricted private pilot lizence" RPPL, die es einem ermöglicht bei VFR-Verhältnissen in unkontrolliertem Luftraum zu fliegen. Ist mit dieser Lizenz ein Ausflug ins Ausland möglich?

 

Weiter gibt es JAR PPL, mit der man, soviel ich weiss, jetzt auch in kontrollierten Lufträumen fliegen darf. Ist mit dieser Lizenz ein Abstecher in unsere Nachbarländer möglich?

 

Muss man ein Instrumentenflug Rating haben, damit man international fliegen darf?

 

Ich freue mich auf eure Antworten.

 

 

mit freundlichen Grüssen

Peter Schaufelberger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Peter.

 

Willkommen im Flightforum.

 

Mit einem RPPL darfst Du nicht ins Ausland fliegen. Ebenso darfst Du kontrollierte schweizer Flugplätze (Zürich sowieso, weiter Grenchen, Bern-Belp, St.Gallen-Altenrhein, Genf, Sion, Lugano, Locarno und, je nach Zeit, Samedan sowie Les Eplatures [hab' ich einen vergessen?]) nicht anfliegen.

 

Zu empfehlen ist unbedingt eine JAR-Lizenz. Mit dieser darfst Du grundsätzlich auch im europäischen Ausland nach VFR-Regeln fliegen. Bei weiteren Reisen über längere Distanzen kommt einem einfach öfters mal das Wetter irgendwie und vor Allem irgendWO ungünstig in die Quere. :(

 

bytheway... IFR kannst Du ohnehin nicht gleich ab Initio machen, Du musst Dich zwangsläufig zuerst mit dem Sichtflug durchkämpfen! :D

 

Wenn Du weitere Fragen hast, werden sie hier gerne beantwortet! :)

 

Herzliche Grüsse

Johannes

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Johannes

 

Danke für die prompte Antwort. Jetzt kann ich mich erstmal weiter informieren. Und Fragen werden bestimmt noch welche auftauchen :)

 

mit freundlichen Grüssen

Peter Schaufelberger

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

(Zürich sowieso, weiter Grenchen, Bern-Belp, St.Gallen-Altenrhein, Genf, Sion, Lugano, Locarno und, je nach Zeit, Samedan sowie Les Eplatures [hab' ich einen vergessen?])Johannes

 

Basel :)

 

Gruss

David

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Arrrrgh... :002:

 

Danke Dir! ;)

Unterwegs habe ich mir heute Nachmittag noch krampfhaft überlegt, ob ich wirklich keinen vergessen habe, und war davon überzeugt! :009:

 

Gruss

Johannes

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo zusammen

 

Irrtum vorbehalten: Mit absolvierter und abgeschlossener Voice sind auch Flüge in den Luftraum D möglich, also auch Landungen auf kontrollierten Flugplätzen! Der Eintritt in den Luftraum C ist nach wie vor verschlossen, da ja die Flächennavigation, resp. Radionavigation noch fehlt. Aber auch diese kann nachgeholt werden und man erlangt die vollwertige PPL (A) nach JAR.

 

Grundsätzlich ist die Ausbildung nach RPPL(A) eine zuwenig bekannte Möglichkeit, um anfänglich mit reduzierten Kosten die Fliegerkarriere zu starten, ohne sich den Weg nach oben zu verbauen.

 

Gruss Beat

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Peter

 

Die Einen sagen dies, die Anderen das. Um Sicher zu sein und auch des Preises wegen, frage doch bei Flugschulen an. Die Wissen, oder sollten, es sicher. Frage vielleicht nicht nur eine.

Und noch was…

Wenn du z.B. in EDTD das PPL machst, nach JAR natürlich, so ruf beim BAZL an und frage da was du noch machen müsstest um eine CH-JAR zu bekommen.

Das mit dem IFR. Da schliesse ich mich Johannes an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Thomas, meinst du mit EDTD den Flughafen DONAUESCHINGEN - Villingen und somit auch die Deutsche PPL oder gibts noch eine weitere Unterscheidung zwischen JAR-PPL und CH-JAR?

 

Bis jetzt hab ich mehrere Flugschulen angeschrieben und auch schon einen Schnupperflug vereinbart. Ich denke das ist eine gute Gelegenheit ein paar Fragen zu stellen und die Leute etwas kennen zu lernen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Peter

 

Es gibt Grundsätzlich die JAR. und andere. Auf meinem Ausweis steht CH-25.../JAR.

In Deutschland vermutlich D-25.../JAR.

Die JAR Licence berechtigt dich ohne weiteres ein Flugzeug mit Deutscher oder Spanischen oder.... Kennung zu fliegen. Ob dass nun auch Praktisch funzt... , habe da schon verschiedenes gehört. Wie sich das aber als Schweizer mit einer D-JAR verhält weiss ich nicht. Da rate ich dir die Anfrage beim BAZL an.

Überhaupt, bei Fragen bezüglich von Licence, wende dich an das BAZL.

Denn nach jedem Gesetzestext (BAZL) steht geschrieben.. "das BAZL entscheidet im Einzelfall"

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die JAR Diskussion gabs irgendwo schon mal in diesem Forum.

Eine gültige JAR Lizenz ausgestellt in einem Staat der JAR Vollmitglied ist, wird in einem anderen Staat der ebenfalls Vollmitglied bei JAR ist ohne Vorbehalte anerkannt (muss also nicht umgeschrieben werden). Etwas mehr Hintergrund noch hier auf den BAZL Seiten:

http://www.aviation.admin.ch/themen/ebene3/00167/index.html?lang=de

(FCL Mails)

und zum Stand der Einführung etc.

http://www.jaa.nl/licensing/licensing_overview.html

Sicher das Beste beim BAZL selber nachzufragen falls es Unsicherheiten gibt (z.B Anerkennung nationaler Erweiterungen etc.)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mit absolvierter und abgeschlossener Voice sind auch Flüge in den Luftraum D möglich, also auch Landungen auf kontrollierten Flugplätzen! Der Eintritt in den Luftraum C ist nach wie vor verschlossen, da ja die Flächennavigation, resp. Radionavigation noch fehlt. Aber auch diese kann nachgeholt werden und man erlangt die vollwertige PPL (A) nach JAR.

 

Ich weiss jetz nicht ob ich die Frage hier stellen sollte, aber ich wage es trotzdem: Wenn ich den PPL mache, heisst das nicht automatisch das ich einen Voice Lizenz brauche? Oder ist das nur bei dem RPPL?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 3 Wochen später...

Ich weiss, dass es eine komische Frage ist, aber gibt es keine "JAR-RPPL" welche das Grenzüberschreitende Fliegen mit UL's erlaubt?

Um unsere Nachbarn zu besuchen benötigt man also die JAR-PPL (oder ein Auto :002: )?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Um unsere Nachbarn zu besuchen benötigt man also die JAR-PPL

 

so ist es. Du hast übrigens einen lustigen Namen. Wäre trotzdem toll, wenigstens deinen realen Vornamen zu kennen.

 

 

Gruss

Heinz

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Heinz

 

Sorry, mein realer Name ging bei der Registration irgendwo unter (oder gibt es gar kein Feld dafür..... :confused: ) Naja, egal. Ich bedanke mich für die rasche Antwort

 

Gruss Serge

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...