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Aus Deutschland nach Wangen Lachen


Norbert Oppitz

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Norbert Oppitz

Hallo allerseits,

 

ich moechte gerne einen Freund in Wollerau besuchen, aber nicht unbedingt in Zuerich landen. Gibt es eine Moeglichkeit zur Zollabfertigung in Wangen Lachen? Oder wo erledige ich das am Besten? Komme aus EDFB (Reichelsheim) mit einer Katana.

 

Danke fuer jeden guten Tipp!

Norbert

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Urs Wildermuth

Hallo Norbert,

 

Wangen Lachen ist ein sehr schöner Flugplatz und wäre eigentlich für Dein Vorhaben bestens geeignet.

 

Der Platz ist PPR, das heisst, Du musst sowieso eine Genehmigung einholen, damit Du dort landen kannst. Zweitens hat Wangen Lachen eine Zollabfertigung, Du musst anfragen und die entsprechende Prozedur einhalten.

 

Am besten Du fragst direkt am Flugplatz nach. Die entsprechenden Kontakte findest Du im AIP, bzw Jeppesen / Botlang oder auf der Webseite des Flugpatzes.

 

Die Zollprozedur findest Du hier.

 

Ebenso musst Du beachten, dass Du in Deutschland von einem Zollflugplatz starten musst. Reichelsheim dürfte das ja haben mit den diversen Betrieben dort? Klär's ab. Denn obwohl die Schweiz Schengen Staat ist, braucht sie aber eine Zollabfertigung.

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Ebenso musst Du beachten, dass Du in Deutschland von einem Zollflugplatz starten musst.

 

Urs,

 

ist nicht korrekt. Schau bitte hier:

https://www.pilotundflugzeug.de/img/ud/2013/03/13/19/3155726/003559-merkblatt_befreiung_zollflugplatzzwang.pdf

(letzte Seite ganz unten rechts).

 

Es gibt in Deutschland (unter gewissen Voraussetzungen, sprich ohne zu verzollende Waren) so etwas wie "Ausflugszoll" nicht.

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Ich kann von Hohenems problemlos nach Wangen-Lachen fliegen, wenn ich die Prozedere an beiden Flugplätzen einhalte. Ebenso von Leutkirch nach Wangen-Lachen.

 

Gruss

Thomas

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Ja. Leutkirch ist aber Zollplatz. Man benötigt aber (aus Deutschland kommend) überhaupt keinen.

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Urs Wildermuth

Hallo Philipp,

 

ich würde das Risiko nicht eingehen bei einem Flug über die EU Aussengrenze. Und die Schweiz ist nicht EU. Schengen, aber nicht EU.

 

Ich habe noch nie gehört, dass ein Flug D-Schweiz ohne Zollflugplatz in D geht. Nach dem Dok geht es unter gewissen Bedingungen, braucht aber eine Einzelbefreiung?

 

Bisher haben alle Plätze, auf denen ich war, auf dem Ausflugszoll bestanden, wenn wir in die Schweiz gingen. Speyer hat mir sogar mal 2 Stunden Delay aufgebrummt, da ich nicht angefragt hatte. Wenn Zoll für den Ausflug nicht nötig ist, wäre das ja ziemlich doof dann.

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Und die Schweiz ist nicht EU. Schengen, aber nicht EU.

 

 

Vielen Dank für die Info...

 

Ist das Merkblatt des deutschen Zolls nicht klar genug? Man muss sich natürlich schon kurz die Mühe machen, den Paragraph 3 der ZollV sowie die Artikel 231 und 232 der Zollkodex-DVO durchzulesen.

 

Es braucht keine Einzelbefreiung.

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Vielen Dank für die Info...

 

Ist das Merkblatt des deutschen Zolls nicht klar genug? Man muss sich natürlich schon kurz die Mühe machen, den Paragraph 3 der ZollV sowie die Artikel 231 und 232 der Zollkodex-DVO durchzulesen.

 

Es braucht keine Einzelbefreiung.

 

Hallo Phijip

 

Ich interpretiere den Punkt 3 der Ausnahmen so, dass in DE (genauer "der Gemeinschaft" [was auch immer das im Detail genau bedeutet]) registrierte Flugzeuge ohne zollpflichtige Waren nicht von einem Zollflugplatz aus starte müssen. Korrekt?

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So sehe ich es auch.

 

Natürlich gibt es - wie immer - ein paar Bedingungen an die die Ausnahme geknüpft ist. Mir ging es aber darum, der Aussage zu widersprechen dass auf deutscher Seite grundsätzlich ein Zollflugplatz bei einem Ausflug aus Deutschland in die Schweiz notwendig sei.

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Mit einem CH immatrikulierten Flieger, wie es Urs vermutlich jeweils tut, ist es aber notwendig (da die CH ziemlich Sicher nicht teil der "Gemeinschaft" ist) :005:

 

Für alle anderen gebe ich dir recht.

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Norbert Oppitz

Super,

 

mit Reichelsheim kann ich mich problemlos auseinandersetzen, und wenn Wangen Lachen Zoll hat und PPR ist dann werde ich mich dort vorher anmelden. Vielen Dank. Ich nehme an dass ich dann auch entsprechend in Wangen Lachen fuer den Rueckflug abgefertigt werden kann?

 

Hat Wangen Lachen Avgas Verkauf?

 

Nochamls vielen Dank fuer all die freundliche Hilfe!

 

Norbert

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Hallo Philipp,

 

ich würde das Risiko nicht eingehen bei einem Flug über die EU Aussengrenze. Und die Schweiz ist nicht EU. Schengen, aber nicht EU.

 

Ich habe noch nie gehört, dass ein Flug D-Schweiz ohne Zollflugplatz in D geht. Nach dem Dok geht es unter gewissen Bedingungen, braucht aber eine Einzelbefreiung?

 

Bisher haben alle Plätze, auf denen ich war, auf dem Ausflugszoll bestanden, wenn wir in die Schweiz gingen. Speyer hat mir sogar mal 2 Stunden Delay aufgebrummt, da ich nicht angefragt hatte. Wenn Zoll für den Ausflug nicht nötig ist, wäre das ja ziemlich doof dann.

 

Hallo Urs,

 

Man sollte in der Terminologie zunächst unterscheiden zwischen

 

"Zollflugplatz", "besonderer Landeplatz", "alle anderen Landeplätze".

 

Liste der deutschen Zollflugplätze

 

Dank des bereits verlinkten "Merkblatts zur Befreiung vom Zollflugplatzzwang" erweitert sich die Ausreisemöglichkeit für den Fall, dass nichts zu verzollen ist (siehe Merkblatt), um die "besonderen Landeplätze".

 

Liste der deutschen besonderen Landeplätze

 

Auf einem "besonderen Landeplatz" muss man dann trotzdem eine Zollmeldung machen (und den Obulus dafür bezahlen), auch wenn nichts zu verzollen ist und gar niemand kommt. Wenn etwas zu verzollen wäre, müsste man obligat über den Zollflugplatz ausreisen.

 

Grüsse,

Dierk

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Mit einem CH immatrikulierten Flieger, wie es Urs vermutlich jeweils tut, ist es aber notwendig (da die CH ziemlich Sicher nicht teil der "Gemeinschaft" ist) :005:

 

Für alle anderen gebe ich dir recht.

 

Hallo Michel,

 

das würde mich jetzt wundern.

 

Für die vorübergehende Verwendung gilt

 

Artikel 558 ZK-DVO

 

das Beförderungsmittel "Luftfahrzeug" kann dabei für bis zu 6 Monate im EU-Raum verbleiben (eigener Gebrauch vorausgesetzt):

 

Artikel 562

 

Nur weil der Flieger HB-immatrikuliert ist, muss deswegen kein Zollflugplatz angeflogen werden, bei vorübergehendem eigenem Gebrauch als Beförderungsmittel muss ja auch nicht abgabenpflichtig verzollt werden.

 

Grüsse,

Dierk

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In dem Zusammenhang interessant ist noch die Liste der schweizerischen Flugplätze, Kategorie "P" darf z.B. nur im Notfall oder mit Ausnahmebewilligung von ausserhalb der Landesgrenze angeflogen werden:

 

Liste Schweizer Flugplätze

 

Wangen-Lachen ist "Flugplatz mit zugelassenem Verkehr innerhalb der Schengenstaaten (kein Zollflugplatz)."

 

d.h. beim Einflug müssen die Freigrenzen respektiert werden und Pilot sowie Passagiere dürfen nicht visumspflichtig sein...

 

Bemerkenswerterweise unterscheiden sich die Formulare für Flüge aus dem Zollausland und Flüge nach dem Zollausland. Wieso auf dem Formular beim Ausflug nur Reiseproviant und persönliche Effekte deklariert wird (und keine Waren innerhalb der Freigrenzen), erschliesst sich mir nicht.

 

Grüsse,

Dierk

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Wieso auf dem Formular beim Ausflug nur Reiseproviant und persönliche Effekte deklariert wird (und keine Waren innerhalb der Freigrenzen), erschliesst sich mir nicht.

 

Weil es fuer die Ausfuhr keine Freigrenzen gibt!

 

Florian

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Norbert Oppitz

Naja, den Gruyere wuerden die deutschen Zollbeamten bei der Einreise wohl tolerieren (in haushaltsueblichen Mengen) aber in einer Katana ohne abgetrenntes Gepaeckfach mit einigen Flaschen Fondant einzusegeln koennte eventuell fuer Probleme sorgen.

 

Jedenfalls vielen Dank fuer all die guten Hinweise, es scheint sich ja tatsaechlich um keine grosse Prozedur zu handeln, der interessanteste Teil wird wohl Zuerich zu durch- oder umfliegen...

 

Happy landings,

Norbert

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Super,

Hat Wangen Lachen Avgas Verkauf?

Nochmals AVGAS: zu beachten ist (neben der kurzen Piste :005: )dass der Platz oft unbemannt ist und dann natürlich niemand da ist der AVGAS verkauft. Mit Voranmeldung sollte das aber kein Problem sein.
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Norbert Oppitz

Ja, Danke!

 

Das ist auf jeden Fall kritisch, ich werde da ganz sicher vorher anrufen!

 

Vielen Dank,

Norbert

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Hm, Gruyère und Fendant sind dann Reiseproviant? :008:

 

Auch wenn das unbestreitbar schweizer Kulturgut ist (und in erheblichen Mengen als Reiseproviant durchaus angemessen ;) ) gibt es sowiet ich mich erinnere im nichtgewerblichen Bereich hierfür keine Ausfuhrbeschränkungen und auch keine Ausfuhrzölle. Und wo keine Ausfuhrzölle, da auch keine Freigrenzen.

 

Was der deutsche Zoll bei der Einfuhr damit macht, ist ja ne andere Frage...

 

Florian

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@ Norbert

 

für Wangen-Lachen brauchst keine Genehmigung mehr (wurde vereinfacht).....kann anfliegen und landen - wie bekannt - ....musst aber im Büro hinterher diverse Angaben machen (fürs Bazl)

 

 

Gruess

 

konrad

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Norbert Oppitz

Super, das ist natuerlich die allerbeste Nachricht! Vielen Dank!

 

Das vereinfacht die Angelegenheit ja wesentlich.

 

Happy landings!

Norbert

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