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  1. Hallo zusammen, ich möchte mich kurz vorstellen: ich heisse Mark, wohne im Kanton Aargau in der Schweiz und habe seit knapp zwei Jahren eine (EASA)PPL(A)-Lizenz, welche ich während eines beruflichen Aufenthalts in Prag erlangt habe. Inzwischen bin ich zurück in der Schweiz und fliege auch hier. Meine Frage ist, wie es mit der Verlängerung der (ausländischen EASA-) Lizenz aussieht. Ich dachte bisher immer, ich mache meinen Checkflug mit einem Schweizer Fluglehrer, melde es dem BAZL, und es wird verlängert. Auf meine Anfrage beim BAZL (allerdings im Zusammenhang mit der jetzigen Corona-Situation) teilten sie mir mit, dass für mich die tschechischen Regeln gelten würden und nicht die schweizerischen. Als ich bei der CAA (Civil Aviation Authority in Prag) anfragte, gab es in der Schweiz bereits die Mitteilung, dass man es vier Monate (bzw. bis max. 19.11.2020) verlängern könnte, aber diese Regelung wurde erst ca. 3 Wochen später in der Tschechischen Republik in ähnlichem Umfang eingeführt (ebenfalls Aufschub um vier Monate, allerdings nur bis maximal zum 31.07.2020) - und eine Antwort auf meine Anfrage habe ich bisher von dort nicht erhalten. Sorry, ich bin etwas abgeschweift. Hat jemand Erfahrung, wie die Verlängerung ausländischer (allerdings EASA-)Lizenzen funktioniert? Reicht ein Checkflug mit einem Schweizer Fluglehrer (natürlich inklusive mind. 12 Stunden Flugzeit, davon mindestens 6 Stunden als PIC sowie mindestens 12 Starts und Landungen), und danach schickt man eine Bestätigung (in welcher Form auch immer) an die ausländische Behörde? Zudem fehlen mir noch 2 Stunden als PIC - kann ich trotzdem bereits dieses geforderte Briefing (per Telefon o.ä.) abhalten (dieses Verfahren wurde auch in der Tschechischen Republik eingeführt - nur muss es der Fluglehrer (neben einem auszufüllendem Dokument) auch in das Logbuch und die Lizenz eintragen)? Ich hoffe, mein Anliegen ist nicht schon zu oft behandelt worden - ich habe allerdings nichts mithilfe der Suchfunktion gefunden. Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Viele Grüsse Mark
  2. WERKFLUG AVIATION

    WERKFLUG AVIATION | Lizenz Service

    Wie lange sind Ihre Berechtigungen noch gültig ? Wer hat diese Daten schon im Kopf ... Der kostenlose "Lizenz Service" der WERKFLUG AVIATION nimmt Ihnen diese Arbeit ab. Der/Die Lizenzinhaber(in) wird per E-Mail automatisch über den aktuellen Status der Berechtigungen ( SEP, MEP, IR, TR, FI, EXAM, Language Proficiency, Medical, etc. ) auf dem Laufenden gehalten. Das erste E-Mail erhält man 90 Tage vor Ablauf einer Berechtigung, dann jeweils 60, 30 und als allerletzte Erinnerung ( praktisch "5 vor 12" ) 5 Tage vor Ablauf. Hat man eine Berechtigung verlängert, aktualisiert man einfach als Ablaufdatum und automatisch werden die Erinnerung's E-Mail gestoppt. Dieser kostenlose Service ist für beide Seiten in JEDER HINSICHT UNVERBINDLICH ! => Klicken Sie hier um sich beim kostenlosen Lizenz Service anzumelden Viel Spass !
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