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Guten Tag zusammen

Ich bin auf der Suche nach Vetragsvorlagen für eine Haltergemeinschaft, kann mir jemand weiterhelfen?

Vielen Dank und Gruss Jan  

  • Danke 1
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Eine von mehreren Möglichkeiten ist, einen Halterverein zu gründen. Das braucht mindestens zwei Personen.

Details hier:

http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/know-how/vereinsrecht/Muster_Statuten_Verein.pdf

http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/know-how/vereinsrecht/Muster_Gruendungsprotokoll.pdf

http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/know-how/luftrecht/Flugreglement.pdf

 

Wenn das Eigentum am Flugzeug aufgeteilt ist, dann den Verein sowohl als Eigentümer als auch als Halter des Flugzeugs im Register eintragen. Falls sich das Flugzeug im Eigentum von nur einer Person befindet, dann als Eigentümer diese Person eintragen lassen und als Halter den Verein.

Gruss

Philipp

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vor 55 Minuten schrieb Brufi:

Eine von mehreren Möglichkeiten ist, einen Halterverein zu gründen. Das braucht mindestens zwei Personen.

Details hier:

http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/know-how/vereinsrecht/Muster_Statuten_Verein.pdf

http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/know-how/vereinsrecht/Muster_Gruendungsprotokoll.pdf

http://www.advocat.ch/fileadmin/user_upload/know-how/luftrecht/Flugreglement.pdf

 

Wenn das Eigentum am Flugzeug aufgeteilt ist, dann den Verein sowohl als Eigentümer als auch als Halter des Flugzeugs im Register eintragen. Falls sich das Flugzeug im Eigentum von nur einer Person befindet, dann als Eigentümer diese Person eintragen lassen und als Halter den Verein.

Gruss

Philipp

 

Sehr interessant. 

 

Aber angenommen, der Verein besteht aus drei Gründungsmitgliedern und der Flieger müsste noch beschafft werden. Woher kommt das Geld für den Flieger wenn dieser dann Eigentum des Vereins sein soll bzw. wie wird das juristisch konstruiert, damit z.B. ausserordentliche Einlagen von Mitgliedern nicht im Vereinsvermögen unwiederbringlich verloren gehen? Wird sowas über Privatkredite gelöst, d.h. es gäbe dann z.B. drei individuelle Privatkredite seitens der Mitglieder und der Verein wird diesen Personen gegenüber Schuldner?

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Heinz Richner
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Dierk, egal wie du das regelst, ob Verein mit einem Grundvermögen und Einlagen als Darlehen oder Verein mit vollem Eigenkapital, wenn der Verein irgendwann Miese macht, sind auch die Darlehen nicht mehr rückzahlbar. Da nützen auch noch so ausgeklügelte Verträge nichts mehr. Steuerrechtlich könnte allenfalls die Version mit dem Vereins-Vollkapital die bessere Version sein, denn Anteile sind aufgrund dem aktuellen Eigenkapital einzusetzen, Darlehen aber zum Nennwert, solange sie nicht nachweislich gefährdet sind.

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  • Danke 2
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Ist denn etwas konkret in Planung/Ausführung oder geht's ums Abklären? Und wenn konkret, welches Gerät?

 

Markus

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Ist denn etwas konkret in Planung/Ausführung oder geht's ums Abklären? Und wenn konkret, welches Gerät?
 
Markus


Es geht um eine schöne Turbo Mooney.
Bei Interesse kann man sich gerne bei mir melden.

Gruss Jan
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Zitat

Es geht um eine schöne Turbo Mooney

 

Wow, schön! Vorfreude ist bekanntlich die schönste von Allen, geniess(t) es!

 

Lass mal Details hören, Alter, Ausrüstung, Intentionen...

 

Markus

 

 

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Am 6.2.2019 um 11:33 schrieb MarkusP210:

 

Wow, schön! Vorfreude ist bekanntlich die schönste von Allen, geniess(t) es!

 

Lass mal Details hören, Alter, Ausrüstung, Intentionen...

 

Markus

 

 

Das würde ich dann in der Rubrik „Kauf / Verkauf“ posten, sollte es soweit kommen und ich die Variante HG als möglich betrachte ?

Ich habe unterdessen einen Vertrag als Beispiel erhalten. Bei Interesse PM an mich.

Gruss Jan 

Posted (edited)
Am 6.2.2019 um 11:06 schrieb HB-JAN:

Es geht um eine schöne Turbo Mooney.

 

N242KT ?

Edited by bleuair
Posted (edited)
vor 8 Stunden schrieb bleuair:

N242KT ?

Negativ, obwohl das ein schöner Gedanken wäre ?

 

Gruss Jan 

Edited by HB-JAN
typo
  • 1 year later...
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Hallo Jan,

wenn du mir den HG-Vertrag makl zusenden könntest wäre super. Hat denn alles bei dir funktioniert. Wir sind auch an eine HG interessiert.

VG Jens

  • 2 weeks later...
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Am 14.10.2020 um 17:36 schrieb Jens321:

Hallo Jan,

wenn du mir den HG-Vertrag makl zusenden könntest wäre super. Hat denn alles bei dir funktioniert. Wir sind auch an eine HG interessiert.

VG Jens

Hi Jens

 

Ich habe keinen HG Vertrag. Unsere Situation hat sich in eine andere, vorteilhaftere, Richtung entwickelt (Infos via PN).
Evtl. können dir andere hier weiterhelfen? 

 

Gruss Jan

  • 5 years later...
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Hallo zusammen,

Ich bin am Moment an derselben Frage und dankbar um Inputs/Templates etc.

 

1) Was sind die Vor/Nachteile der verschiedenen Rechtsformen - ich sehe viele Vereine, weshalb aber nicht zB GmbH?

2) Wie regelt man den Kauf? Wie kommt eine Verein zu Kapital (bei GmbH stellt sich diese Frage weniger)

3) Was ist steuerlich zu beachten?

4) Der Flieger wird evtl. N immatrikuliert bleiben - hat das Impact auf die Form der HG?

 

Fragen über Fragen - aber ich bin mir sicher, einige von Euch habe schon ähnliche Überlegen machen dürfen und würde gerne von der kollektiven Intelligenz des Forums profitieren 😉

 

Liebe Grüsse

Chris

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Für N-Reg mit Stationierung in Europa wird ja oft das Thrust-Prinzip genutzt. Da ist im Moment etwas Vorsicht angebracht, denn plötzlich hatte ein GB-Dienstleister, der nach solchen Modellen den Kunden damit den Betrieb der N-Reg in Europa legal ermöglichte, auf einen Schlag von der FAA als ungültig erklärt worden und per Datum nicht mehr fliegen dürfen:

Seit dem 13. Januar 2026 hat die US-amerikanische Luftfahrtbehörde FAA die Registrierungszertifikate für alle Flugzeuge, die über die britische Firma Southern Aircraft Consultancy Inc. (SACI) im Trust-Modell registriert sind, für ungültig erklärt.  Grund: SACI erfüllt nach Auffassung der FAA nicht die US-Bürgeranforderungen, die für die Trust-Registrierung notwendig sind."

Jahre zuvor wurde aufgrund von Schwierigkeiten der eigentlich geplanten gegenseitigen Anerkennung der EASA und FAA Lizenzen resp. der Prozesse dazu schon ein Knebel ins Rad geworfen worden, weil N-Flugzeuge im EASA - Land nur noch geflogen werden dürfen, wenn der Pilot sowohl die EASA als auch die FAA Berechtigung hat.

Cosy 

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