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Tanken ohne Mehrwertsteuer?


MikeWhiskey

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen, 

 

Ich habe irgendwo mal gelesen, dass man Avgas ohne Berechnung der Mehrwertsteuer erhalten kann, wenn man nachweist (mittels Flugplan?) dass man von der Schweiz aus mindestens über eine bestimmte Distanz hinaus fliegt. 

Gemeint ist die Mehrwertsteuer, nicht die Zollgebühr (für private Flüge gibt's da keinen Abzug, im Gegensatz zu kommerziellen Betreibern und Flugschulen?).

 

Weiss jemand näheres?

 

Grüsse,

 

Marcel

 

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Hallo Marcel,

 

wir haben da eine Karte. Es ist ca, sobald man ca 160km von der schweizer Grenze landet, kann man MwSt-frei Treibstoff beziehen.

 

 

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vor 4 Stunden schrieb AirBuss:

wir haben da eine Karte. Es ist ca, sobald man ca 160km von der schweizer Grenze landet, kann man MwSt-frei Treibstoff beziehen.

Ich denke, das ist ein Missverständnis. Die Karte zeigt an, ab wann der Vercharterer dir keine MWST mehr verrechnen muss. Heisst, wenn du ausserhalb dieses Radius landest und dann weiter fliegst, muss diese Flugzeit nicht versteuert werden. Finde das Dokument aber auch grad nicht.
Meines Wissens ist das mit Zollfreiem Treibstoff schon länger (>15 Jahre) nicht mehr möglich.

 

Gruss

 

Timo

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  • 1 Monat später...

Interessant.

 

Bin heute vollgetankt (77 l Avgas) ins Ausland geflogen, dort auf einem Flugplatz gelandet und mit halbvollem Tank wieder zurückgekehrt. Logischerweise könnte ich eine Steuerrückerstattung für 77 l Avgas anmelden und da der Import von Treibstoff steuerfrei ist, wäre auf den verbliebenen Rest keine Steuer fällig...?

 

Der Vercharterer berechnet allerdings einen Festpreis "nass". Müsste also der Vercharterer den Rückerstattungsantrag stellen und mir - wenn er mitmacht - den rückerstatteten Betrag gutschreiben?

 

https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/steuern-und-abgaben/einfuhr-in-die-schweiz/mineraloelsteuer/treibstoff-fuer-die-versorgung-von-luftfahrzeugen/grundsaetze-der-steuererhebung-auf-flugtreibstoffen.html

 

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960585/index.html#a33

 

 Treibstoffe, die auf Zollflugplätzen zur Versorgung anderer Luftfahrzeuge getankt werden, sind steuerfrei, wenn:

a.
sie direkt vor dem Abflug ins Ausland getankt werden;

 

4 Als Flüge nach dem Ausland gelten nur solche, bei denen das Luftfahrzeug auf der Abstellfläche des ausländischen Flugplatzes anhält.

 

 Die Steuerbefreiung wird über eine Steueranmeldung im Sinne von Artikel 42 Absatz 2 oder im Verfahren der Rückerstattung gewährt.6

 

 Rückerstattungsantrag: http://www.ezv.admin.ch/pdf_linker.php?doc=4535&lang=de

 

 

Bearbeitet von Dierk
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