Zum Inhalt springen

Flüge nach Deutschland - einige Unklarheiten


stefanhuber

Empfohlene Beiträge

 
Gibst du dort auch Flugpläne auf, welche keinen ADEP oder ADES in Deutschland haben?
 
LG
 
Chris


Ja, alle FPL gebe ich über DFS auf. Allerdings jannst du nur solche telefonisch schliessen, die in D starten oder enden. Wobei DFS dir relefonisch die Telefonnummer der zuständigen Behörde gibt. Top Service.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


Hat evtl. noch jemand dazu eine Antwort auf Lage? 
Liebe Grüsse
Stefan


Ich mache immer beides. Ich habe keine Lust mich auf irgendwelche rechtlichen Diskussionen mit den Behörden einzulassen und es kostet mich nur ein Mail oder Telefon mehr.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • Wie trage ich den Grenzübertritt im Feld 18 genau ein? Ich hab im VFR Guide folgendes Beispiel gefunden: EET/ BASEL0050  Ist das damit gemeint? Dass es sich dabei um den Grenzübertritt handelt, muss nicht explizit genannt werden? ...Deshalb würde mich interessieren: Ist das eine "nette Geste" für die Beteiligten, oder ist ist das vorgeschrieben?...


Genau so trägst du das ein. 0050 steht für die zu erwartende Flugzeit zum Grenzübergang.

Auch hier lasse ich mich im Zweifel auf keine Behördendiskussion ein und mache es einfach.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb stefanhuber:

Mich würde nun interessieren, ob der Umgang in der Schweiz der selbe ist. Vielleicht liesst ja ein Schweizer FIS Controller mit, der das gerne kommentieren würde..?

Spielt das eine Rolle? Die procedures in der Schweiz solltest Du ja gelernt haben. Bei Starts ab unbemannten Airports rufe ich ZRH Info, gebe meine Informationen durch und erbitte die FPL Aktivierung (ob danach im Hintergrund ein Anruf erfolgt oder ein lookup in einer Datenbank, spielt mir in dem Moment grad keine grosse Rolle).
 

Insofern, hast Du mit Deinem FI mal einen Flugplan gefiled, aktiviert, abgeflogen und geschlossen? Kann man ja auch in der Schweiz machen, zB für alpenquerende Flüge...  Ich gehe mit Dir aber einig, dass ein erstmaliges Nachlesen im VFRGuide keine Klarheit bringt, ob EET/ zwingend nötig ist oder nicht.

Meistens habe ich für einen Ausflug ins Ausland sechs Formulare zu machen. The holy sixtinity.
- Zollanmeldung Abflugplatz CH, Flugplan CH-Ausland, Zollanmeldung Landeplatz Ausland.
- Zollanmeldung Abflugplatz Ausland, Flugplan Ausland-CH, Zollanmeldung Landeplatz CH
 

Bearbeitet von bleuair
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 12 Minuten schrieb bleuair:

Spielt das eine Rolle?


Nein. Sorry, ich wusste nicht, dass man sich hier nur für Dinge interessieren darf, die eine Rolle spielen! ? 

 

vor 12 Minuten schrieb bleuair:

Insofern, hast Du mit Deinem FI mal einen Flugplan gefiled, aktiviert, abgeflogen und geschlossen? Kann man ja auch in der Schweiz machen, zB für alpenquerende Flüge... 

Ich finde es sehr schade, dass in diesem Forum oft gleich die Ausbildung eines Piloten in Frage gestellt wird, wenn er etwas nach fragt. Es kann nun Mal sein, dass man sich mit etwas nach langer Zeit nicht mehr ganz sicher ist. Und meiner Meinung nach, gab es zu viele schreckliche Unfälle, die durch etwas weniger stolz des Piloten hätten vermieden werden können.

"Im Zweifel fragen" ist eine Strategie, die mich bis jetzt sicher durch die Fliegerei begleitet hat.

 

Aber der Rest deiner Antwort war sehr aufschlussreich, vielen Dank!  ?

Und immer schön wissensbegierig bleiben! ?

Lg Stefan

Bearbeitet von stefanhuber
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bitte gerne. Wissbegierig bleiben und nicht zu viel interpretieren... ? Weder trifft Deine Interpretation zu, dass meine Frage gleichzeitig eine Ausklammerung jener Information bedeutet, die subjektiv keine Rolle spielt, noch habe ich Deine Ausbildung in Frage gestellt (am allerwenigsten als Ganzes) und damit zu Deiner Interpretation beigetragen, hier geschiehe dies "oft"... ?

 

Item.

Natürlich ist "im Zweifel fragen" eine gute Strategie, allerdings würde ich bei solch operationell doch relevanten Fragen nicht die 100 Meinungen von 99 Forenschreibern lesen wollen, sondern allenfalls nur 1 Meinung Deines Fluglehrers. Eventuell wäre ja auch noch gleich irgend ein Checkflug fällig oder eine Weiterbildung, dann böte sich die Gelegenheit, den ganzen Flug von A bis Z nach Mengen oder Freiburg oder so mal durchzuspielen, unter realen Bedingungen. Allfällige andere rostige Stellen würden dabei vielleicht auch noch gleich aufpoliert werden können.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor einer Stunde schrieb bleuair:

Spielt das eine Rolle? Die procedures in der Schweiz solltest Du ja gelernt haben

 

Komischer Punkt. Die Procedures bei DFS FIS wurden uns ja auch von der anderen Seite aus beschrieben. Die Schweizer Handhabung fände ich da auch interessant. Beispielsweise die Frage, ob sie die Flugpläne direkt sehen, warum sie immer den nächsten Wegpunkt wissen wollen (im Gegensatz zu anderen europäischen FIS), ...

 

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich darf kurz auf diesen Beitrag verweisen, dort wurden m.E. viele der Fragen beantwortet (siehe Antworten von "mycontrols").

 

Beste Grüsse, Pascal

Bearbeitet von Spägi
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 18.7.2019 um 11:23 schrieb stefanhuber:

Ich möchte diesen Sommer einige Trips nach Deutschland machen. Soll ja ein schönes Land sein! ?

Dabei habe ich einige Unklarheiten, die ich durch Recherchen leider nicht schlüssig lösen konnte:

 

Zoll

Muss ich die Zoll-Meldung jeweils bei der Aus- UND Einreise-Destination machen, oder immer NUR bei der Einreise- Destination? Da laufen die Infos im Internet irgendwie auseinander.

Ich hab während meiner Ausbildung einen Flug nach Leutkirch gemacht und im Prinzip alles mitbekommen was man braucht aber in der Realität hat das der Fluglehrer gemacht und ich hab es dann 1 Jahr später das erste mal selbst machen müssen und praktisch alles vergessen.

 

Denke die meisten Fragen sind beantwortet, wenn du noch was brauchst einfach melden wg. Flugplan. Ich geb übrigens meist nicht einen Ort bei der EET an sondern dir FIR.

 

Beim Zoll (ich fliege ab Zürich) da muss ich in dem Fall nur bei O/R Plätzen in DE eine An-/Abmeldung machen.

 

Beispiele:

Flug LSZH - EDFE (Beides Customs 24h) - braucht nur einen Flugplan

Flug LSZH - EDTM (EDTM customs O/R 3h) - Zollanmeldung beim Einflug & Flugplan

Flug EDTM - LSZH (EDTM customs O/R 3h) - Zollanmeldung beim Ausflug & Flugplan

Flug LSZH - EDNY braucht wieder nur einen Flugplan da customs 24h bei beiden

 

Flugplan mit ForeFlight erstellt (REG und PIC TEL im Feld 18 sind optional, Level kannst du bei Tag auch einfach VFR reinschreiben)

 

mhmro.jpg

  • Gefällt mir 1
  • Danke 2
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On ‎7‎/‎23‎/‎2019 at 9:21 AM, Parachutesj said:

Beim Zoll (ich fliege ab Zürich) da muss ich in dem Fall nur bei O/R Plätzen in DE eine An-/Abmeldung machen.

 

Tach

 

Thema ist für mich auch gerade aktuell. Also wenn ich Grenchen - Samedan - Innsbruck - Friedrichshafen - Grenchen (alles Zollflugplätze) fliege und für jeden Abschnitt jeweils einen Flugplan aufgebe, muss ich den Zoll nicht informieren, das geschieht mit dem Flugplan automatisch?

 

Und wegen der Zollanmeldungsformulare: Das geschieht jeweils vor Ort, oder muss ich die Formulare vorher schon ausfüllen (Download? Online-Form?)?

 

Grüsse

Christoph

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 7/23/2019 at 10:21 AM, Parachutesj said:

(...)

Flugplan mit ForeFlight erstellt (REG und PIC TEL im Feld 18 sind optional, Level kannst du bei Tag auch einfach VFR reinschreiben)

 

mhmro.jpg

Meine Kommentare zu Punkt 18 'other information' 

  • REG in diesem Fall (eine einzelne Maschine) m.E. unnötig [wie der Schreibende schon sagt]. (hier würden m.W. bei einem Formationsflug die Regs der weiteren Flugis auf gelistet).
  • OPR wird in manchen Staaten verlangt (in D habe ich dies nie angeben müssen) 
  • DOF ist gute Praxis, aber zwingend nur falls der FPL 24+ Std vor dem Flug aufgegeben wird

 

allgemeines zur Route: Wegpunkte im Abstand von max 30min Flugzeit / 200NM (gem ICAO)

 

Bearbeitet von ArminZ
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 10 Stunden schrieb B753:

 

Und wegen der Zollanmeldungsformulare: Das geschieht jeweils vor Ort, oder muss ich die Formulare vorher schon ausfüllen (Download? Online-Form?)

 

Im Fall von Grenchen

- ist der Status zwar „Airport of entry““, es ist trotzdem kein Zöllner permanent auf dem Platz.

- Deshalb muss online das Zollformular auf der Webseite des Flughafen Grenchen Link ausgefüllt werden (bei Abflug ins Ausland 1 Stunde vorher, bei Einflug 2 Stunden).

 

Die Online-Anmeldung ist auf vielen kleineren Plätzen in der Schweiz möglich, ist jeweils auf de Homepage des Platzes zu finden.

 

Paul

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

On 7/22/2019 at 9:32 AM, stefanhuber said:

Ich finde es sehr schade, dass in diesem Forum oft gleich die Ausbildung eines Piloten in Frage gestellt wird, wenn er etwas nach fragt. Es kann nun Mal sein, dass man sich mit etwas nach langer Zeit nicht mehr ganz sicher ist. Und meiner Meinung nach, gab es zu viele schreckliche Unfälle, die durch etwas weniger stolz des Piloten hätten vermieden werden können. 

Bravo!!!

..und das, was einer für das PPL vor vielleicht 25 Jahren gelernt hat und perfekt beherscht wurde, hat sich seither ja mindestens 4-5 mal geändert!!

Man Denke nur an unsere Ausweise und deren Regularien..

  • Gefällt mir 1
  • Danke 3
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Wochen später...
On 7/22/2019 at 8:52 AM, stefanhuber said:


Hat evtl. noch jemand dazu eine Antwort auf Lage? ?

Liebe Grüsse

Stefan

Warning: Bin kein Zollprofi, reise aber gerne im SEP (letzte 24 mt 70% der PIC-Zeit).

 

Zoll ist Waren +Devisen fokkussiert. Jedes Land resp. EU als Ganzes hat für Ein- und Ausreise seine Regeln. Achtung: mit dem Austritt UK wirds neu kompliziert, weil die UK gegenwärtig eine Reihe bilateraler, im Detail wohl unterschiedlicher Abkommen vorbereitet.

 

Das Ausreiseprozedere bedeutet auf gar keinen Fall Greenlight für das Einreisep. im Zielstaat. Die interessieren sich gegenseitig nicht. Bestimmungen studieren.

 

Betr. Personenkontrolle (ID, Pass, Aufenthaltsbewilligung, Visa usw) wurde per Schengen eine Vereinheitlichung erreicht.

Aber auch da gilt: Ausreisekontrolle ersetzt nicht Einreisekontrolle -wenn es eine solche gibt.

Bsp , wo man aufpassen muss: Student, der ein begr. Aufenthaltsvisum hat, auf einen Flug z.B. nach Pristjna mitnehmen (für Schengenbürger kein Problem).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...